Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen an die Profis, mit der Bitte um Meinung Erfahrung. Meine Exe hat mich auf nachehelichen Unterhalt verklagt. Heute Morgen war Verhandlung. Allerdings ohne Ergebnis, da wichtige Unterlagen bzgl. Steuer 2010 fehlen. Die soll ich in den nächsten 14 Tagen einreichen. Im gleichen Zug möchte der Richter zu den Lohnbescheinigungen von 2010 (die ich schon eingereicht habe) nun die Lohnabrechnungen von 2011 bis jetzt.
Ich denke es ist immer das vergangene Jahr was als Maßstab genommen wird? Ich habe nämlich im Feb11 aufgrund einer Weiterbildung die ich nach der Trennung abgeschlossen habe eine kleine Gehaltserhöhung bekommen.
Provitiert die Exe von meinem kleinen Karrieresprung, den ich nach der Trennung geschaft habe? (Offizieller Scheidungstermin war später)
Mein Arbeitgeber hat dieses Jahr 125-Jähriges und der Firmengründer 150-jähriges. Da gabs eine einmalige SonderZahlung von 1000€ (brutto) extra. Auch für die Exe?
Aufgrund von meiner Weiterbildung habe ich eine Sonderzahlung als Anerkennung bekommen von 1200€ (brutto). Auch für die Exe?
Wie werden solche einmalzahlungen eingerechnet? Die gibts ja in Zukunft nicht mehr!
Gruß
LD
Moin
Für nachehelichen UH gelten die ehelichen verhältnisse. Karrieresprünge, welche in der Ehe angelegt wurden, zählen dazu. Wenn Du also die Weiterbildung in der Ehe angefangen hast und es auch so immer geplant war, sp profitiert die DEF davon. Wie es aussieht, wenn all das erst seinen Ursprung erst in der Trennungszeit hatte, kann ich nicht sagen. Hier wäre Dein RA gefragt zu agrumentieren. Nach meinem Empfinden dürften diese Art Einkommen nicht dazu gehören. Einmalzahlungen werden typischer Weise auf drei Jahre umgelegt. Wann war denn die Scheidung?
Bei KU hingegen gelten alle Einkommensarten und -erhöhungen als unterhaltsrelevant - aber ebenfalls unter Beachtung der Anrechnungszeiträume.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
rechtskräftig ist die Scheidung im April 11 geworden
Moin LoneDaddy,
was mich interessieren würde: Mit welcher begründung fordert Deine Ex-Madame JETZT nachehelichen Unterhalt, wenn die Scheidung bereits durch ist? Gibt es kleine Kinder oder ein grosses Einkommensgefälle - oder passiert das nur, weil "es so üblich ist und andere Frauen auch Unterhalt bekommen?"
Möglicherweise kann man die UH-Forderung ja auch bereits im Vorfeld abwehren, weil es keine Gründe dafür und keine ehebedingten Nachteile gibt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
ja, es gibt kinder. 5 und 8. Ich denke so ganz ohne Unterhalt werde ich nicht wegkommen.
Als wir geheiratet haben war sie Arbeitslos bzw. schon in Mutterschutz spielt das eine Rolle?
Sie ist Jobmässig in Ihrem bisherigen Leben nicht so angagiert gewesen. Arbeitslos, Praktikum, Ausbildung und Beschäftigungen so im Wechsel. Keine Arbeitsstelle länger als ein Jahr! Spielt das eine Rolle?
Das ist so offensichtlich: Die hat einfach keinen Bock zu arbeiten, nicht mal auf Stundenbasis :gunman:
Gruß
LD
Moin LD,
bei nachehelichen Unterhaltsfragen werden im Wesentlichen die ehelichen Verhältnisse von Einkommen und Aufgabenverteilung abgebildet. Nach Deiner Schilderung habt Ihr das Einverdiener-Modell gewählt, bei dem Du die Kohlen ranschaffst und Deine Frau sich um Haushalt und Kinder kümmert. Es ist schlechterdings nicht möglich, jetzt noch festzustellen, wie einvernehmlich das passiert ist und welche Rolle "kein Bock zu arbeiten" dabei spielte (mal abgesehen davon, dass man da nachehelich sowieso nicht zu glaubhaften Schilderungen käme, da die Bereitschaft, den Ehepartner zu alimentieren, mit der Trennung natürlich schlagartig sinkt).
Das Problem ist also nicht die Trennung oder Scheidung an sich; es beginnt viel früher mit der Vereinbarung "ich finanziere Dich mit" bzw. der nicht getroffenen Vereinbarung "beweg Deinen hübschen Hintern in Richtung Arbeitsmarkt". Die grobe Faustregel ist "drei Siebtel Deines nach Kindesunterhalt verbleibenden Nettoeinkommens gehen an die Ex" (je nach zuständigem OLG auch etwas anders). Dein Ziel sollte sein, die Unterhaltszahlungen zeitlich zu befristen. Wenn Du mal aktuelle Zahlen hier einstellst, rechnen die Unterhalts-Cracks mal für Dich.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin LD,
Dein Ziel sollte sein, die Unterhaltszahlungen zeitlich zu befristen.
Ja !
... und bei der Höhe des Unterhalts solltet Ihr darauf drängen, dass eine - zumindest halbtägige - Beschäftigung für Ex in die Berechnung aufgenommen wird.
Ausgangspunkt für die Verhandlung ist aus Deiner Sicht:
Exe kann Vollzeit arbeiten und damit ihr voreheliches Einkommen erzielen.
Exe ihrerseits muss nachweisen, dass aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten, keine Vollzeittätigkeit erwartet werden kann bzw. dass sie ohne Kinder/Ehe ganz viel Geld verdienen würde.
Lass Dich in keinen Vergleich drängen, der nicht in der Mitte liegt ...
Gruß
United
Mahlzeit,
so aktuell zahle ich für die Kiddies 497€ nach DDT. Verdiene ca 2400€/Monat im Jahresschnitt. Waren von April 03 bis April 11 verheiratet. Was Zählt: Datum des Scheidungsantrag (also mitte 2010) oder bis April 11?
Hab allerdings eine Wohnung vermietet (gekauft vor der Ehe) mit Mieteinnahmen und Schulden. Also Geld was auch wärend der ehe nicht zur Verfügungs stand. Da die Mieteinnahmen nicht die Kosten decken. Und so wie ich gestern vom Richter herausgehört habe wird er Ihr ein fiktives einkommen von 800€ unterstellen. Rumjobben reicht nicht.
Was auch noch dazukommt ist, die Versicherungen für die Jungs zahle ich auch. Auch ca 50€ Was meine RAin auch in den Raum gestellt hat ist die Frage ob durch den Umgangsbykott nicht der Unterhaltsanspruch in Frage zu stellen ist. Auch ist keine nacheheliches solidarität gegeben.
Damit das nicht falsch rüberkommt: Für die Jungs zahle ich gerne. Aber nicht gerne für die Exe.
hi LD,
tut zwar nix zur Sache aber ...
Mein Arbeitgeber hat dieses Jahr 125-Jähriges und der Firmengründer 150-jähriges.
... tach Kollege 😉
Gruss,
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Moin nochmal,
Was Zählt: Datum des Scheidungsantrag (also mitte 2010) oder bis April 11?
Das was der Richter als eheprägend ansieht. Deine Einkommenssteigerung (und Bonus) kann dazu gehören, muss es aber nicht.
Da die Mieteinnahmen nicht die Kosten decken.
Wenn der Richter den Verlust in der Einkunftsbetrachtung nicht berücksichtigt, solltest Du darauf achten, dass der daraus resultierende Steuererstattungsanteil ebenfalls unberücksichtigt bleibt (schau mal in die relevanten Unterhaltsrechtlichen Leitlinien Deines OLG).
Was meine RAin auch in den Raum gestellt hat ist die Frage ob durch den Umgangsbykott nicht der Unterhaltsanspruch in Frage zu stellen ist.
Alles was eine einseitige Verletzung der nachehelichen Solidarität darstellt, wird gerne als Verwirkungsgrund aufgeführt.
Da Du hier aber beweispflichtig bist (und die Gegenseite das vermutlich als großes Missverständnis und sowieso komplett anders darstellt), solltest Du hier nicht zuviel Hoffnung drauf verschwenden - kostet in aller Regel vor allem Nerven ...
... was nicht heissen soll, dass ein solcher Hinweis den Richter nicht bei seiner Einzelfallherrlichkeit ein wenig beeinflussen kann (sollten sich des Richters Gesichtszüge bei diesem Hinweis allerdings verdunkelt haben, lieber die Finger davon lassen).
Besten Gruß
United
Hallo
du wirst sicher dein Trennungsjahr hinter dich bringen müssen ,aber danach ......warum kann sie nicht Arbeiten???
bei Kindern in diesem Alter dürfte dies nicht einfach für deine EX werden!!!Versuche mit deinem RA eine Befristung zu erreichen.
Auch nach xxx jahren Ehe besteht eine klare Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme ,in welchem Umfang kann dir hier sicher keiner genau sagen.Der Tendenz nach könnte nach einem Jahr aber sicher 50-60% möglich sein.
Bei Unterhalt weg. Kinderbetr. ist auch deine EX in der Beweispflicht nicht du !!!
Gruß Guru
Mein Arbeitgeber hat dieses Jahr 125-Jähriges und der Firmengründer 150-jähriges.
Ich würde darauf drängen, dass das auf 125 Jahre umgelegt wird, wenn es nicht auf 3 Jahre befristet oder ganz außen vor gelassen wird.
Einfach aus Prinzip.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich stand zur Scheidungsverhandlung (2008) vor einer ähnlichen Situation: Ex hat schon ewig nicht mehr gearbeitet. Nur, weiß das mal nach, dass dieses Modell (er verdient, sie putzt und kocht) nicht das von beiden gewünschte war...
Bei mir lief der nacheheliche Unterhalt auf einen Vergleich raus: Ex-Gatte zahlt 3 Jahre monatlich den Betrag x, unabhängig davon ob Exe eine Arbeit aufnimmt oder nicht. Damit wollte man ihr die Aufnahme einer Arbeit ein wenig erleichtern. Hat allerdings nichts genutzt. :exclam: Dennoch enden meine Zahlungen demnächst. Dann hatte sie seit der Trennung Anfang 2006 mehr als 5 Jahre Zeit, ihr Leben auf die Reihe zu bringen.
Vielleicht ist das ein Modell für Dich? Also Unterhalt zeitlich befristen und dafür bedingungslos zu zahlen. Könnte man als Vergleichsangebot einbringen.
Gruß Areon
