Unterhaltszahlung
 
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Unterhaltszahlung

 
(@onelive)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erst mal zum meiner geschichte?
Bin seit Dezember 2002 rechtskräftig geschieden! Meine Ex-Frau geb. 31.08.1948 wird daher am 31.08.2011 ,  63 Jahre könnte Sie Rente beziehen!Ich zahle seit der Scheidung 360 Euro Unterhalt!Frage:Kann ich den Unterhalt ab September einstellen oder muss ich Klagen auf Offenlegung der Einkommensverhältnisse!Meine Ex führt seit einigen Jahren eine festen Partner eine Wochendbeziehung!Währe für jede Ratschlag Dankbar Gruss onelive


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2011 23:20
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wie wurde der Unterhalt festegstellt - bzw. wer hat diesen errechnet - besteht ein Titel?

Gruß


AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2011 23:36
(@onelive)
Schon was gesagt Registriert

Es ist nur ein Beschluss vom Richter der hat es festgelegt?


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Themenstarter Geschrieben : 09.07.2011 23:44
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ja nur ein gerichtlicher Beschluss - Scherzkeks. Als was wurde der EU festgelegt? Welche Bedingungen und Grundlagen wurden benannt? Seit wann gilt er? Gerade im fortgeschrittenen Alter kann das äusserst problematisch werden. Auch wenn sie bereits jetzt Rente beziehen könnte, so gilt als gesetzliches Renteneintrittsalter das Alter von 65 Jahren. Alles andere ist freiwillig und kann von Dir nicht gefordert werden. Zumal ich davon ausgehe, dass im Unterhalt auch Vorsorgebeiträge enthalten sind, wodurch sich ihre Altersrente vermutlich verringern würde.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 10.07.2011 01:49
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Hallo,
vielleicht mag dir dieses Urteil hilfreich zur Seite stehen

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) sieht einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen im Falle einer Wochenendbeziehung als nicht mehr gegeben an (Az.: 2 UF 140/09).

Im konkreten Fall stellte ein Unterhaltsverpflichteter die Zahlungen an seine Ex-Frau ein, nachdem diese eine Wochenendbeziehung mit einem neuen Partner begonnen hatte. Die Frau argumentierte allerdings dahin gehend, dass sie weiterhin eine eigene Wohnung habe, weshalb noch keine Lebensgemeinschaft vorliegen würde. Folglich müsste auch Unterhalt geleistet werden.

Das OLG entschied am 05.02.2010 jedoch zugunsten des geschiedenen Ehemannes. So sei auch bei der bloßen Wochenendbeziehung von einer sogenannten verfestigten Lebensgemeinschaft auszugehen. Deshalb erlösche vorliegend der Unterhaltsanspruch.


Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

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Geschrieben : 12.07.2011 13:03
(@onelive)
Schon was gesagt Registriert

Hallo  meine Scheidung Dezember 2002.Meine EX-frau  hat seit 2004 eine feste wochendbeziehung,gemeinsamer urlaub in italien spanien österreich.Nach olg zweibrücken(az:2uf140/09)hat ein geschiedener den unterhalt eingestellt!Das OLG hat entschieden auch bei zwei getrennten wohnungen wäre eine gefestigte Lebensgemeinschaft besteht!! Hat meine Klage Aufsicht auf Erfolg? danke für jede Antwort


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Themenstarter Geschrieben : 13.07.2011 20:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Das ist bei Ehegattenunterhalt immer hoch spekulativ und schwerer vorher zu sagen als das Wetter vom nächsten Monat aber deine Chancen sehe ich als groß genug an um es zu versuchen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 13.07.2011 21:08
(@onelive)
Schon was gesagt Registriert

Hallo wie kann man denn vor dem Amtsgericht beweisen das meine Ex-frau eine Wochendbeziehung führt wäre für jede antwort dankbar


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Themenstarter Geschrieben : 14.07.2011 01:01
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Es gibt keine Beweisführung dafür. Es gilt das, was der Richter geneigt ist zu glauben. Der muss überzeugt werden. Und wie er es dann unterhaltsrechtlich bewertet ist eine ganz andere Geschichte.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 14.07.2011 18:02
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus,

ich habe in den Tiefen des Internets gelesen, dass in solche einem Falle die Einschaltung eines Privatdetektives Sinn machen könnte. Interessant ist dies v.a. dann, wenn tatsächlich eine gefestigte Beziehung vorliegt, da dann die Kosten für den Detektiv voll auf die Ex abwälzbar sind. Google das doch mal.
Evtl. solltest Du recherchieren (Urteilsdatenbanken und vlt. beim Gespräch mit Deinem Anwalt) welche Voraussetzungen nach ständiger rechtssrepchung (das ist ja leider nicht das gleiche wie im Gesetz steht) erfüllte sein sollten, um eine Beziehung als gefestigt anzusehen. Wenn Du dann selber versuchst, Dich an 1 oder 2 WE auf die Lauer zu legen, um Deine Ex zu beschatten und rauszubekommen, ob sie wirklich zu einem neuen Lover fährt, dann könnte sich auch der Weg zum Privatdetektiven lohnen. Nur vorsicht mit unvorsichtiger Beschattung: Nicht dass es Stalking wird.
Aber wenn Du den Namen von ihm rausgefunden hast, findet sich evtl. im Internet Material über ihn (facebookseiten mit Ulraubseinträgen? Fotos mit Ihm und deiner Ex?).
Ich bin zwar noch nie in solch einer Lage gewesen, aber wenn, wie Beppo sagt, das ganze nur davon abhänt, was der Richter glaubt, musst Du ihm ordentlich Futter geben, damit Du nicht zu rasch in die Defensive gerätst (und hier hast Du ja nur einen Schuss frei, der bei erfolgt ordentlich Geld spart).

Gruß, PP


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Geschrieben : 15.07.2011 09:06




(@onelive)
Schon was gesagt Registriert

Hallo leute und zum schluss zu kommen stehen die chanchen 50 zu 50 prozent also würde sich ein gang zum Ra lohnen wäre für jede antwort dankbar


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Themenstarter Geschrieben : 16.07.2011 18:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin onelive,

Hallo leute und zum schluss zu kommen stehen die chanchen 50 zu 50 prozent also würde sich ein gang zum Ra lohnen

wie die Chancen stehen und ob sich der Gang zum Anwalt lohnt kann hier niemand sagen. Denn wie bereits geschrieben, kommt es darauf an, was ein Richter glaubt oder glauben will. Dass Deine Ex mit einem Mann in Urlaub fährt, beweist per se noch gar nichts; vielleicht ist das nur ein guter Freund, der zufällig an den gleichen Urlaubsort reist. Zumindest kannst Du das Gegenteil nicht beweisen; es sei denn, Du setzt ihr (auf Deine Kosten) einen Detektiv auf die Bettkante.

Der Hase liegt viel früher im Pfeffer: Dort, wo vor 7 Jahren der nacheheliche Unterhalt nicht befristet wurde. Jetzt, kurz vor Rentenbeginn, wird die Dame sicher niemand mehr zu "eigenen Erwerbsbemühungen" zwingen. Und selbst danach könnte eingewendet werden, dass die Rente nicht zum Leben reicht.

Die Chancen für einen gerichtlichen Erfolg in Deinem Sinne liegen irgendwo zwischen 0 und 100 Prozent. Genauer kann das hier niemand sagen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 16.07.2011 19:04
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin onelive,

anstelle Dich am Strohhalm "verfestigte Beziehung" festzuklammern, solltest Du zunächst mal dieser Frage von Oldie nachkommen:

Als was wurde der EU festgelegt? Welche Bedingungen und Grundlagen wurden benannt? Seit wann gilt er?

Stelle doch den Beschlusstext mal anonymisiert hier ein.

Zur nachträglichen Begrenzung/Befristung bei Altersunterhalt hat sich der BGH kürzlich via Pressmitteilung mitgeteilt.
Eventuell ergeben sich daraus Möglichkeiten beim tatsächlichen Eintritt in die Rente.

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2011 13:58