Hallo,
ich habe hier noch nichts zum Thema abzugsfähiger Vorsorgeaufwand bei Unerhaltsberechnung gefunden,
aber vielleicht läuft das hier unter einen anderen Namen?
Dann bitte ich euch um die entsprechenden Links.
Sachverhalt:
Es gibt wohl neben der Pauschale von 5 % für Berufsaufwand, die Möglichkeit, dass der Unterhaltszahler Vorsorgeaufwendungen geltend machen kann.
Bei mir geht um 2 Posten, von denen ich offiziell nichts weiß, weil mein Nochmann sie ohne mein Wissen, auf seinen Namen abgeschlossen hat.
Das ist einmal ein Bausparplan mit 26 Euro, der neu seit 09/08 läuft und mtl. als VL vom AG abgezogen wird, von dem ich offiziell nichts weiß.
Die Jahre davor hatte mein Nochmann was ähnliches, das ist ihm 12/06 ausgezahlt worden.
Dann hat mein Nochmann in 12/08 eine Riester Rente mit Euro 50,00 mtl. auf seinen Namen abgeschlossen. Davon habe ich nur durch Zufall erfahren.
Dann gibt es noch die Lebensversicherung mit Euro 63,73 die schon seit zig Jahren vor der Ehe läuft
Meine „alte“ Anwältin hatte alle 3 Posten bei meinem Unterhalt als Vorsorgeaufwand für meinen Nochmann zu meinen Lasten in Abzug gebracht.
Ich bin mir aber nicht sicher ob das so rechtens ist?
Zumal ich offiziell ja nichts von den neuen Verträgen weiß, wobei man das VL Sparen mit Euro 26,00 auf der Gehaltsabrechnung sieht.
Bei der Riesterrente knirschen mir etwas die Zähne. Die VL und Lebensversicherung würde ich gelten lassen.
Soll ich das beim neuen Anwalt erstmal unter den Tisch fallen lassen?
Meine „alte“ Anwältin meinte damals, ich hätte ihr die Information gegeben, dann müsste sie diese auch verwenden.
Weiß Jemand genaueres dazu?
Vielen Dank!
Beste Grüsse
go for it
Hallo go for it,
du wirst das hier im Forum üblicherweise unter dem Stichwort "Altersvorsorge" finden, und ja, eine Riesterrente gilt als solche; auch dann, wenn er sie erst abgeschlossen hat, als die Trennung bereits absehbar war (er könnte dies auch nach der Trennung tun und es wäre immer noch relevant für die Unterhaltsberechnung).
Abhängig Beschäftigte können neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rente (die ja schon im Nettoeinkommen abgezogen sind) noch bis zu 4% des Bruttoeinkommens geltend machen (anders als die 5% für Berufsaufwendungen ist das aber keine Pauschale, sondern ein Höchstbetrag, d.h. es muss tatsächlich Geld in eine Altersvorsorge eingezahlt werden - aber das ist bei deinem Ex ja der Fall).
Für Selbstständige gilt ein andere (deutlich höhere) Höchstgrenze, weil es da ja keine Pflicht zur gesetzlichen Rente gibt. Außerdem werden Beiträge zur Altersvorsorge in solchen Fällen sehr kritisch hinterfragt, wenn das Einkommen so gering ist, dass es für den Mindestunterhalt laut Tabelle für die Kinder nicht reicht. Aber das sind Sachen, mit denen ich selbst mich nicht wirklich auskenne, vielleicht sagen dir andere dazu noch mehr, wenn du entsprechende Fragen stellst.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
danke für den Exkurs und wo ich gucken kann. Ich muss mich ja erstmal hier zurecht finden 😉
Mein Mann ist ja in erster Linie Angestellter, das Gewerbe ist nebenbei.
Die Posten Lebensversicherung und Riester sind abziehen und noch die 5 %. Richtig?
Das Bausparen VL gehört nicht in die Altersvorsorge, las ich hier irgendwo. Richtig?
Aueßrdem wird die automatisch vom Gehalt abgezogen.
Also ist es ein Rechenexempel, was es günstiger ist.
Entweder die monatlichen Beträge Riester 50 + LV 63,73 = 113,73
oder eben die max. 4 % vom Brutto.
Welches Brutto? Monatseinkommen? Jahreseinkommen?
Beste Grüsse
go for it
Moin,
durch deine Beiträge zieht sich ein hinter einer Wand aus künstlich erzeugten Nebel und wohlgefeilten Worten liegendes rotes Band: Ich will, was mir zusteht und möglichst ein Stückchen mehr. Mit dieser Mentalität komme zumindest ich nicht klar.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo go for it,
Berufsbedingte Kosten und Altersvorsorge sind unabhängig voneinander. Das heißt, er kann 5% von seinem Netto als Pauschale für seine berufsbedingte Kosten abziehen; weiterhin kann er eben diese 113,73 Euro abziehen, sofern das maximal 4% von seinem Brutto ist (sonst wird das halt bei 4% vom Brutto gekappt). Da du die monatlichen Beiträge angegeben hast, ist das monatliche (Durchschnitts-) Brutto für die Berechnung der Höchstgrenze maßgeblich.
Anders gesagt, verdient er mehr als ca. 2840 Euro im Durchschnitt (d.h. einschließlich anteiliges Weihnachts- und Urlaubsgeld), dann kann er den vollen Betrag ansetzen (denn 4% von 2840 Euro sind 113,50 Euro); verdient er weniger, kann er nur einen entsprechend geringeren Betrag geltend machen. Zu seinen Gunsten kann er aber vermutlich einen gewissen zusätzlichen Anteil seiner Altersvorsorge für seine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit geltend machen, aber wie da genau gerechnet wird, weiß ich nicht.
Zu der Sache mit dem Bausparen kann ich auch nichts sagen.
Nebenbei bemerkt: Inzwischen haben sowohl Brille, DeepThought als auch ich dir ziemlich deutlich gesagt, um was du dich vordringlich kümmern solltest. Die Frage, ob dein Ex nun 113,73 Euro oder 99,95 Euro als Altersvorsorge geltend machen kann, ist im Vergleich dazu ziemlich unerheblich.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin,
durch deine Beiträge zieht sich ein hinter einer Wand aus künstlich erzeugten Nebel und wohlgefeilten Worten liegendes rotes Band: Ich will, was mir zusteht und möglichst ein Stückchen mehr. Mit dieser Mentalität komme zumindest ich nicht klar.
DeepThought
STOPP !
Hallo DeepThought,
das ist so nicht richtig.
Um fair zu bleiben muss ich informiert sein.
Wenn du, aus was für Erfahrungen auch immer heraus meinst, so über mich urteilen zu müssen, schreibst du gegen deinen eigenen Regeln.
Ich empfinde das als anmaßend und unterstellend. Du kennst doch nur einen Bruchteil meiner Situation.
Hallo Malachit,
danke nochmals für den Hinweis.
Das eine schließt aber das andere nicht aus.
Beste Grüsse
go for it
STOPP !
*räusper*
Wenn du, aus was für Erfahrungen auch immer heraus meinst, so über mich urteilen zu müssen, schreibst du gegen deinen eigenen Regeln.
Ich bilde mir meine Meinung, die mir passt und nicht zwangsläufig demjenigen, über den ich mir eine Meinung bilde. Ich nehme mir die Freiheit, meine Meinung zu äußern. Meine Meinung ist im Einklang mit den Forenregeln.
Ich empfinde das als anmaßend und unterstellend.
Das darfst du auch gern so empfinden. Ich nenne es Erfahrung.
Du kennst doch nur einen Bruchteil meiner Situation.
Meine Meinung basiert auf dem, was du raus lässt. Wenn da etwas fehlt, ist das nicht mein Problem.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought,
eine Meinung bilden und über Jemanden pauschal abzurteilen, ist bei mir aber was anderes.
Beste Grüsse
go for it
Hallo go for it,
wenn es dein Wunsch ist, dir Klarheit im Unterhaltsrecht zu verschaffen, bist du goldrichtig hier.
Zu deinen Fragen, was denn nun anrechenbar ist oder nicht, hast du schon viele Antworten erhalten.
Bitte lass mich auch noch folgendes dazusenfen:
Durch deine Fragen zieht sich schon ein bißchen eine Anspruchshaltung. Du möchtest wissen, was dir zusteht. Das ist nicht unbedingt falsch. Das möchte jeder.
Waas ich so ein bißchen vermisse, ist die Eigenverantwortung. Vielleicht ist es noch ein Prozess für dich, bis dir klar ist, dass du jetzt selbst für dich verantwortlich sein wirst. Natürlich hat dein Ex 10 Jahre lang die Einverdienerehe mitgetragen, die Vorteile genossen, und kann sich nun nicht plötzlich aus der daraus entstandenen Verantwortung ziehen. Will er sicher auch nicht. Denn was die meisten Ex-Männr wollen, ist doch nur: Luft zum Atmen. Keine Diskussionen, dass er dir jeden cent zahlen muss, der dir über dem Selbstbehalt zustehen würde, sondern einen Kompromiss. der es ihm erlaubt, ein neues Leben anzufangen, und der es trotzdem auch dir erlaubt, neu anzufangen. Dass du nicht von heute auf morgen voll arbeiten wirst, ist bei eurem Lebensmodell ja auch klar.
Du hast ja auch schon eine Weiterbildung gemacht, hilft die dir weiter? Suchst du schon Arbeit?
Denk auch dran, dass das Einkommen deines Ex zwar während eurer gemeinsamen Zeit für euch gereicht hat, jetzt aber auf Dauer nicht mehr. Es sind ja 2 Haushalte... und so kommen viele Kosten dazu.
deshalb kannst du m.E auch nicht darauf bauen, dass ein bestimmter Luxus, den du während der Ehe hattest, weiterbestehen bleibt. Beide müsst ihr nun kürzer treten.
(dazu schreibe ich kurz was im anderen Thread)
Ich glaube ja immer an das gute im Menschen, auch an das gute im Mann: wer eine Einverdienerehe geführt hat, ist sich dieser Verantwortung bewußt und zahlt bestimmt alles was nötig ist und darüber hinaus. Das gehört zum Selbstverständnis dieser Männer=Versorger irgendwie dazu.
Was aber dazu führt, dass er abblockt, ist eine überzogene Anspruchshaltung, die ich bei dir auch tendenziell feststelle. (ich kann mich ja irren). Ich denke das führt bei deinem Ex zu einer Existenzangst, und er wehrt sich indem er mit "Geldhahn zudrehen" droht.
Angst ist immer ein schlechter Ratgeber.
Also, tu ihm und dir den Gefallen, rechne nicht akribisch aus, ob nun 4,54 € oder 17,88 € von seinem EK abziehbar sind, bevor du Unterhalt bekommst. Sei lösungsorientiert, zeige Möglichkeiten auf, wie du möglichst schnell die Abhängigkeit (TU, später EU) zu ihm los wirst.
*offtopic*Und das bitte nicht durch staatliche Leistungen, die ich durch meine Steuern mitbezahlen muss. Ich habe mir eure Einverdienerehe nicht ausgesucht.
Vor allem: Versuche gar nicht erst die Haltung anzunehmen, dass ihr zwar alle Vorteile während der Ehe gemeinsam genossen habt, die jetzt entstandenen Nachteile nun aber nur noch er zu tragen hat. Diese Rechnung geht nicht auf.
Ich hoffe du vestehst meine Zeilen nicht als Angriff. Ich sage ja nicht, dass es bei euch so ist, weil ich es ja nicht einschätzen kann, sondern zeige nur die Gefahren auf.
Denk auch immer bei all deinen Überlegungen daran, was ihm nach Abzug des Unterhaltes zum Leben bleibt (wieviel €) und versetz dich in seine Lage. Auch er will mal mit eurem Sohn in den Urlaub fahren
Und wenn ihm "genug" übrig bleibt, fallen bestimmt Geschenke usw. viel höher aus, weil er es dann freiwillig geben kann, das macht ihn froh, und im Ergebnis ist das Geld auch bei eurem Sohn.
Sonst kommt es noch soweit, dass er das Geld lieber einem anwalt gibt als dir, und da hast du nichts gewonnen. Nur der Anwalt fährt bald mit seinem Porsche vor.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
