Hallo liebe Teilnehmer,
ich versuche mit ein paar Stichpunkten die Situation darzustellen:
-2 Kinder 10 und 13 Jahre alt
-Vollzeitjob mit 2500K netto
-Bald 63 Jahre alt
-nicht verheiratet!
KM Vollzeitjob, Dr. Titel bei einer großen Bank und ein Haus bar bezahlt vor 2 Jahren 50% Erbe von der Mutter voraus erhalen und die KM die anderen 50%. Bruder muss die KM mit 45K auslösen. --> Interessiert beim KU niemanden, das weiß ich.
Ich werde wohl mit 65 Jahren unfreiwillig in Rente gehen müssen mit Abschlägen, es wird wohl Netto herauskommen ca. 1600 -1700 Netto, Steuern und KV bereits rausgerechnet.
Die Sache ist, ich habe für meine Altersvorsorge gesorgt aber spätestestens beim KU wird kein Gericht mir zugestehen, die Vorsorge zu behalten sobald ich ein Mangelfall werde. Richter gnadenlos stimmt immer zu einer Entnahme des KU egal ob ich später arm bin oder nicht. Habe ich verstanden und zahle pünktlichst den Mindest KU noch ohne Titel.
Ich möchte beim Notar einen freiwilligen Titel erstellen, damit von der KM der agressiven Anwältin (Freundin) mir ständig mein Vermögen Auskunft verlangen wird, zu unterbinden. Mit den Erträgen wie Zinsen usw. liege ich unter den Werten der Düsseldorfer Tabelle. Solange ich keine 2100€ überschreite, zahle ich aktuell 952€.
Ab 18 Jahren wird es dann für die KM etwas windiger, da KM einen guten Job jenseits der 4K Grenze Netto, über 10 Jahre jünger ist und ein bar bezahltes haus hat.
Es wurde mir herangetragen, das ich mit der Befristung des Titels eine Neuberechnung gestartet wird. Die KM wird sich armrechnen und ich soll dann aus meiner Altersvorsorge alles anteilig bezahlen. Mein Vermögen liegt bei ca. 250K für den Lebensabend.
Was meint Ihr dazu? Der KU wird ja garantiert bis zur Volljährigkeit von mir geleistet, trotz späteren Mangelfall.
Danke für eure Einschätzung.
Moin,
'n paar Sachen kläre für mich bitte auf:
-Vollzeitjob mit 2500K nettoDas wären 2,5 Mio?? Ich denke, wir streichen das "k"?
Ich möchte beim Notar einen freiwilligen Titel erstellenDu zahlst also bisher ohne Titel?
damit von der KM der agressiven Anwältin (Freundin) mir ständig mein Vermögen Auskunft verlangen wird,Vermögen geht die nix an. Es gibt nur eine 2-jährige Auskunftspflicht zum Einkommen. Ein kürzeres Intervall nur, wenn Anhaltspunkte für maßgebliche Veränderungen (nach oben natürlich) vorliegen.
Solange ich keine 2100€ überschreite, zahle ich aktuell 952€.Wo kommen die 2.100 € jetzt her? Oben sind es 2.500 €.
Es wurde mir herangetragen, das ich mit der Befristung des Titels eine Neuberechnung gestartet wird.Die Neuberechnung wird auch ohne zeitliche Befristung durchgeführt, weil nun beide Elternteile zu KU verpflichtet sind. Es ist nur manchmal schwieriger, einen unbefristeten KU-Titel zurückzubekommen oder den Vollstreckungsverzicht erklärt zu bekommen. Nur deswegen macht die Befristung Sinn - den Titel loszuwerden.
Was dir bei einem Titel auf die Füße fällt: Du wirst bei Rentenbezug deutlich weniger haben. Beide Kinder sind noch minderjährig. Du kannst dann nicht einfach den KU anpassen, sondern musst eine Einigung mit der KM und neuem Titel zeichnen. Gelingt das nicht, musst du vor Gericht.
Die genannten 2.500 / 2.100 sind schon bereinigt, also 4% Altersvorsorge und Fahrtkosten bereits abgezogen?
Grundsätzlich ist Vermögen nicht für den Unterhalt einzusetzen. Unabhängig von der Vermögensform. Es würde ja auch nicht verlangt werden, ein Haus zu verkaufen, damit aus dem Verkaufserlös KU bedient wird. Der Ertrag aus Vermögen fällt natürlich als Einkommen in die Berechnung des KU.
Wenn du hier dennoch Sorge hast: Mir ist ein Fall bekannt, indem das Vermögen (Fonds, Aktien) zum KU herangezogen werden sollte. Da zauberte der RA mal so eben zig Schuldverschreibungen aus dem Hut (von Freunden geliehenes Geld für Auto, Waschmaschine, Urlaub, Renovierung, ...). Diese Schulen wären bei (teilweisem) Auflösen der Wertpapiere sofort zur Rückzahlung fällig. Also brachte die Auflösung nichts, weil das Geld gleich weiter gereicht werden würde. Das hat dem Richter nicht geschmeckt und er musste es akzeptieren.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought,
vielen Dank für deine Nachricht.
Stimmt, ich meine 2500€
Du zahlst also bisher ohne Titel?
Korrekt
Vermögen geht die nix an
*Mit 2100€ meine ich den Mindestunterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle*
Doch unter einer gewissen Voraussetzung. So wie es aussieht, verliere ich meinen Job Ende Juni. Das heißt ich wäre dann ein Mangelfall.
Ich würde durch den Mangelfall ca. 200€ unter dem Mindestunterhalt fallen. KU ist wie eine Festung und dann würde ich gezwungen werden, den KU mit meinen Mitteln aufzufüllen. Das habe ich verstanden und würde gegen eine Wand laufen. Der KU wird von mir definitiv dynamisch also 100% immer pünktlich bezahlt werden. Sonst hätte ich die KM am nächsten Tag faktisch mit Pfändungstitel vor meiner Tür.
Also zahle ich den Mindestunterhaltund habe meine Ruhe. Ich denke wenn ein Richter sieht, der zahlt den Mindest KU, dann gibt es keinen Grund mich vor dem Kadi zu ziehen. Ausser die Erträge würden sehr groß werden, aber das sieht so nicht aus und bewege mich im Rahmen. Ich nehme das Umgangsrecht sehr genau und es klappt bis jetzt gut. Ich hätte noch die Kilometer ansetzen können (168km) habe es aber nicht abgezogen. Wenn ein Richter das mitbekommt, sollte der ruhig gestimmt sein. Alles im Sinne des Kindeswohls.
Das was für mich absolut wichtig ist der befristete Titel. Das JA wollte unbefristet und rechnet großzügig. Warum unbefristet war klar und ich will aber befristet. Die Urkunde wird vom Notar der KM zugestellt und sobald meine Kinder 18J alt sind, will ich das Dokument zurückhaben, sonst kommt die agressive Anwältin auf die Idee, mich zu weiteren Zahlungen zu zwingen, schlimmer noch zu pfänden.
Somit endet der Titel genau am Geburtstag.
Ab dem 18 Geburtstag der Kinder, ich Renter, KM über 10 Jahre jünger als ich wird die Ausbildung bzw. Studium der Kinder zu fast 100% übernehmen müssen.
Ich Netto ca. 1800€ plus ca. 200€ Zinsen.
Dann schaut sich ein Gericht die Erträge der KM an. Dr. Titel, Führungsposition bei einer Bank und ein 5 Zimmer Haus, bar bezahlt als Ferienhaus. KM wohnt aktuell zur Miete.
KM wollte, das ich aus meiner Altervorsorge weiter bezahle. Mit dem freiwilligen Titel wird die agressive Anwältin die Grundlage entzogen. Der KM geht es nichts an, was ich auf dem Konto habe.
Gruß
**Zitate gekennzeichnet
Servus!
Also zahle ich den Mindestunterhaltund habe meine Ruhe. Ich denke wenn ein Richter sieht, der zahlt den Mindest KU, dann gibt es keinen Grund mich vor dem Kadi zu ziehen.Könnte durchaus sein, dass KM das anders sieht; sie müsste aber dann einen RA finden, der um eine etwaige Differenz (Anspruch abzügl. Mindestunterhalt) kämpft, zumal sie im Falle Deiner Arbeitslosigkeit vermutlich ein Vielfaches mehr als Du verdient.
Dennoch macht eine Titulierung befristet bis zur Volljährigkeit in meinen Augen Sinn, ich würde diese NACH Jobverlust in Angriff nehmen (zumal Du wahrscheinlich nicht ohne Weiteres vermittelbar wärst).
Hierbei sollte evtl. noch beachtet werden, dass Arbeitslosigkeit bis zu 6 Monaten als "vorübergehendes" Ereignis gilt, somit nicht unbedingt eine Reduzierung von KU-Zahlungen begründet.
Ab Volljährigkeit sind Eure Kinder Dein Ansprechpartner in Sachen KU.
Sofern KU-Ansprüche (z.B. wegen Studium) gerechtfertigt sind, müssen Eure Kinder sich darum kümmern. Hier würde ich mich zu gegebener Zeit mit dem Nachwuchs zusammensetzen und über deren Zukunftspläne, die Realisierung und Deine etwaige Unterstützung hierbei reden.
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Vielen Dank für deine Antwort,
vielfaches mehr als Du verdient. Genau, aber beim aktuellen KU ist das Thema für die KM nicht wichtig. Ich zahle egal ob Mangelfall oder nicht, den 100% KU.
Ab 18J der Kinder sehe ich die KM mit anderen Regeln wieder. Bis dahin bin ich der Zahlmeister für die Kinder.
Genau mit Ü60 ist es nunmal sehr schwierig mit einem neuen Job und vor allen Dingen der Bewerbungsmarathon und ständig das "Beweisen"
--> dass Arbeitslosigkeit bis zu 6 Monaten als "vorübergehendes" das spare ich mir diese Diskussion mit der KM oder Anwältin.
Zeit mit dem Nachwuchs zusammensetzen
Richtig, so soll es sein.
Ich hatte erfahren, das ein Notar bei befristet oder unbefristet einzutragen, ablehnen kann. Macht das JA ja auch und hält sich an den Standard.
Gruß
Ich zahle egal ob Mangelfall oder nicht, den 100% KU.Ich hatte Dich so verstanden, dass Du im Fall von Jobverlust den Mindestunterhalt titulieren wolltest...bin etwas verwirrt.
Ich hatte erfahren, das ein Notar bei befristet oder unbefristet einzutragen, ablehnen kann.Solange die Regelungen in einer Urkunde nicht zu Lasten Dritter ausfallen, gibt es nichts abzulehnen. Eine Befristung bis zur Volljährigkeit fällt meines Wissens nicht darunter, zumal bekanntlich ab Volljährigkeit die KU-Karten komplett neu gemischt werden.
Selbst das JA ist meines Wissens verpflichtet, in den Titeln das aufzunehmen, was Du als KU-Pflichtiger darin haben möchtest.
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Somit endet der Titel genau am Geburtstag.Richtig. Und damit ist er nicht mehr vollstreckbar. Du musst ihn gar nicht zurückfordern! Er verliert seine Gültigkeit durch Befristungsablauf.
Wenn ein Richter das mitbekommt, sollte der ruhig gestimmt sein.Oder er denkt "Cool, der ist gefügig. Mal gucken, was noch so geht."
Ausser die Erträge würden sehr groß werdenWenn du einmal den Topf Deiner Altersvorsorge öffnest, wird die Begehrlichkeit auf Mehr groß sein. Dann hast du ein Thema am Hacken, dass es zu vermeiden gilt. Wenn die KM tatsächlich finanziell gut aufgestellt ist, dann lass das mit dem KU sein. Nimm den Umgang sorgenfreier wahr und geht lecker essen oder shoppen vom eingesparten Geld.
zumal sie im Falle Deiner Arbeitslosigkeit vermutlich ein Vielfaches mehr als Du verdient.Und das ist der Knackpunkt! Du könntest im Falle von Arbeitslosigkeit oder Rentenbezug argumentieren, dass die KM ein 3-faches oder Mehr verdient. Dann bist du raus.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
