Guten Tag,
nach einem Besuch bei Rechtsanwälten zum Theme Abfindung statt nachehelicher Unterhalt bin ich verwirrt da die Meinungen dazu nicht unterschiedlicher sein könnten.
Im Trennungsvertrag aus 2019 steht:
Die Parteien haben sich darauf verständigt das nachehelicher Unterhalt nicht gezahlt werden soll. vielmehr zahlt der Ehemann eine einmalige Abfindung von Betrag XXXX€.
Die Parteinen sind sich einig das über die genannte Regelung hinaus auf nachehelichen Unterhalt gegenseitig verzichtet wird.
Die Zahlung an die Ex Frau ist nie geflossen. Es gab dazu eine mündliche Vereinbarung. Die Ex hat auch seit 2019 nie in irgendeiner Form die Zahlung des Betrages angemahnt oder anderweitig eingefordert.
Jetzt das Problem: Es gibt im wesentlichen zwei Meinungen der RA´s dazu. Meinung 1, es trat Verjährung ein (3 Jahres Frist), damit sei die Zahlung nicht mehr forderbar. Meinung 2, es wäre sehr wohl noch forderbar da es in der Formulierung des Trennungsvertrags heißt "über die genannte Regelung hinaus".
Dazu kommt, aus dem Trennungsvertrag heraus wäre nicht vollstreckbar da die Klausel zur Vollstreckung fehlt und der notariell beglaubigte Trennungsvertrag keine Urkunde wäre, Meinung 1, Meinung zwei sagt, sehr wohl eine vollstreckbare Urkunde. Was denn nun?
Frage: Wie ist die Meinung hier im Forum dazu? Gibt es mit ähnlichen Verträgen Erfahrungen?
Servus,
meines Erachtens ist die notariell beglaubigte Urkunde nach wie vor gültig, auch wenn das Thema Vollstreckung nicht explizit angesprochen wird:
der damalige Ehemann hat sich zur Zahlung eine Abfindung vertraglich verpflichtet und wäre somit nach wie aufgefordert, seinen Part des Trennungsvertrags zu erfüllen.
Die Zahlung an die Ex Frau ist nie geflossen. Es gab dazu eine mündliche Vereinbarung. Die Ex hat auch seit 2019 nie in irgendeiner Form die Zahlung des Betrages angemahnt oder anderweitig eingefordert.Wie kam es dazu (ich lass doch nicht etwas beurkunden, wenn ich vorhätte, darauf zu verzichten)?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Wie kam es dazu (ich lass doch nicht etwas beurkunden, wenn ich vorhätte, darauf zu verzichten)?
Insbesondere, weil die betreffende Dame sonst offenbar alles mitnehmen möchte, was geht - siehe z.B. https://www.vatersein.de/forum/unterhaltsrecht/beteiligung-an-kosten-freizeitgestaltung/
Ich kann mir ehrlich gesagt keinen Reim darauf machen, warum sie ausgerechnet hier, wo es um eine erhebliche Summe geht, die Füße stillhält.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Vielen Dank für die Antworten.
Ich habe noch etwas recherchiert. Ich habe im wesentlichen zwei Aussagen zu solchen notariell beglaubigten Verträgen gelesen. Steht in der Urkunde die Klausel "Unterwerfung der Vollstreckung" kann direkt vollstreckt werden, fehlt die Klausel muss über den Klageweg die Erfüllung des Vertrages eingeklagt werden. Ebenso soll es eine 3 oder 30 jährige Verjährung je nach Vertragsform geben.
Schön das ich es gelesen habe, nur wie komme ich an eine einigermaßen verbindliche Aussage? Derzeit gibt es keine wirkliche Erkenntnis von den Gesprächen mit den Anwälten.
Servus!
Schön das ich es gelesen habe, nur wie komme ich an eine einigermaßen verbindliche Aussage? Derzeit gibt es keine wirkliche Erkenntnis von den Gesprächen mit den Anwälten.Womöglich hilft das Notariat, welches beurkundet hat? Oder ein anderes?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin,
Schön das ich es gelesen habe, nur wie komme ich an eine einigermaßen verbindliche Aussage? Derzeit gibt es keine wirkliche Erkenntnis von den Gesprächen mit den Anwälten.
Hilft Dir >dieser< Beschluss des BGH? Ist zwar 'n paar Tage alt und es könnte eine Meinungsänderung der Gerichte geben ... aber erstmal hast du da was.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
