Wohnvorteil und Sel...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wohnvorteil und Selbstbehalt herabgesetzt

 
(@twin-daddy)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe gerade meine neue Berechnung vom Jugendamt erhalten.  (2Kinder 10 Jahre alt).

Ich habe ~2000€ netto, dann haben die mir wegen meinem Eigenheim ~750€ Wohnvorteil drauf gehauen, nach Abzug von Fahrtkosten usw ein anrechenbares Einkommen von 2241€ ausgerechnet. 

Dann wurde der Selbstbehalt auf 1305€ runter gesetzt, weil ich mit meiner neuen Ehefrau zusammenleben. 

Jetzt soll ich monatlich 857€ an Unterhalt zahlen. D.h. mir bleiben tatsächlich noch rund 1140€ über. Das kann doch alles nicht richtig sein .

Lohnt es sich, dass ganze nochmal gerichtlich klären zu lassen? Wie sind da die Erfahrungen?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.05.2026 10:59
Schlagwörter für Thema
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @twin-daddy

Jetzt soll ich monatlich 857€ an Unterhalt zahlen.

Das entspricht exakt dem gesetzlichen Mindestunterhalt für zwei Kinder in der 2. Altersstufe (6-11 Jahre).

Geschrieben von: @twin-daddy

dann haben die mir wegen meinem Eigenheim ~750€ Wohnvorteil drauf gehauen

Geschrieben von: @twin-daddy

Dann wurde der Selbstbehalt auf 1305€ runter gesetzt, weil ich mit meiner neuen Ehefrau zusammenleben. 

Sowohl die Hinzurechnung eines Wohnvorteils als auch die Reduzierung des Selbstbehaltes ist gängige Rechtsprechung hierzulande. Siehe dazu unterhaltsrechtliche Leitlinien des zuständigen OLG (Punkte 5. bzw. 21.5.1).

Geschrieben von: @twin-daddy

Lohnt es sich, dass ganze nochmal gerichtlich klären zu lassen? Wie sind da die Erfahrungen?

Bei minderjährigen Kindern besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit! Den Unterhaltspflichtigen treffen alle zumutbaren Erwerbsverpflichtungen. Wenn sein Einkommen für den gesetzlichen Mindestunterhalt nicht ausreicht, können ihm sogar fiktive Einkünfte für zumutbare Nebenjobs hinzugerechnet werden, was hier offenbar nicht geschehen, aber möglich wäre.

Ob der Wohnvorteil vom Jugendamt korrekt berechnet wurde, lässt sich aufgrund fehlender Angaben nicht beurteilen. 


AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2026 08:24