Ich habe gerade meine neue Berechnung vom Jugendamt erhalten. (2Kinder 10 Jahre alt).
Ich habe ~2000€ netto, dann haben die mir wegen meinem Eigenheim ~750€ Wohnvorteil drauf gehauen, nach Abzug von Fahrtkosten usw ein anrechenbares Einkommen von 2241€ ausgerechnet.
Dann wurde der Selbstbehalt auf 1305€ runter gesetzt, weil ich mit meiner neuen Ehefrau zusammenleben.
Jetzt soll ich monatlich 857€ an Unterhalt zahlen. D.h. mir bleiben tatsächlich noch rund 1140€ über. Das kann doch alles nicht richtig sein .
Lohnt es sich, dass ganze nochmal gerichtlich klären zu lassen? Wie sind da die Erfahrungen?
Jetzt soll ich monatlich 857€ an Unterhalt zahlen.
Das entspricht exakt dem gesetzlichen Mindestunterhalt für zwei Kinder in der 2. Altersstufe (6-11 Jahre).
dann haben die mir wegen meinem Eigenheim ~750€ Wohnvorteil drauf gehauen
Dann wurde der Selbstbehalt auf 1305€ runter gesetzt, weil ich mit meiner neuen Ehefrau zusammenleben.
Sowohl die Hinzurechnung eines Wohnvorteils als auch die Reduzierung des Selbstbehaltes ist gängige Rechtsprechung hierzulande. Siehe dazu unterhaltsrechtliche Leitlinien des zuständigen OLG (Punkte 5. bzw. 21.5.1).
Lohnt es sich, dass ganze nochmal gerichtlich klären zu lassen? Wie sind da die Erfahrungen?
Bei minderjährigen Kindern besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit! Den Unterhaltspflichtigen treffen alle zumutbaren Erwerbsverpflichtungen. Wenn sein Einkommen für den gesetzlichen Mindestunterhalt nicht ausreicht, können ihm sogar fiktive Einkünfte für zumutbare Nebenjobs hinzugerechnet werden, was hier offenbar nicht geschehen, aber möglich wäre.
Ob der Wohnvorteil vom Jugendamt korrekt berechnet wurde, lässt sich aufgrund fehlender Angaben nicht beurteilen.
