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Höhe Kindesunterhalt - Frage

 
(@old-man-river)
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Hallo zusammen,

das Jahr neigt sich dem Ende zu - mein alter Vergleich auch  🙂 und ich habe ( knock on wood... ) noch keine weitere Post von Anwälten oder Gerichten bekommen bisher.
Sollte es tatsächlich nur beim Drohschreiben vom September geblieben sein ?
Ich wage es ja gar nicht zu hoffen, daß der ganze Spuk ab 31.12.09 jetzt tatsächlich ein Ende haben könnte, aber auf alle Fälle denke ich, wird es jetzt - selbst falls noch etwas kommt eh zeitlich knapp für die Ex vor dem Jahreswechsel noch etwas zu erreichen. Sind ja nicht mehr viele Tage und Weihnachten und Neujahr liegen ja auch relativ arbeitnehmerfreundlich dieses Jahr.

Kurzum: ich werde ab dem 2.1.2010 nur noch Kindesunterhalt überweisen ! Das ist für mich jetzt ein ganz neuer Aspekt - also hätte ich gerne die Absolution von den Fachleuten hier, ob meine Gedankengänge korrekt sind:

- mein EK ist netto ca. 1800.- Euro ( weiss ja noch nicht wegen Steuerreform, Krankenkassenbeiträgen-Berechnung usw. was dann neu übrig bleibt ! )
- Kind 6 Jahre alt

Zahlt man dann einfach direkt nach Tabelle - in dem Fall - 339.- Euro ? Ist das korrekt so ?

Gruß -

Gerald


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2009 11:05
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Gerald,

anscheinend hat dir noch keiner geantwortet, also versuche ich's mal.

Zahlt man dann einfach direkt nach Tabelle - in dem Fall - 339.- Euro ? Ist das korrekt so ?

Nein. Das wäre ja auch viel zu einfach 😉

Die Rechnung wird eher so sein:

Du hast 1.800 Euro netto (falls du Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld o.ä. bekommst, musst du diese Zahlungen allerdings auf den Monat umrechnen und anteilig auf diese 1.800 Euro draufschlagen). Abziehen darfst du berufsbedingte Kosten; im Einflussbereich der meisten Oberlandesgerichte darfst du dafür 5% vom Netto pauschal ansetzen, aber manche OLGs bestehen auf Einzelnachweis. Wenn bei dir die Pauschalregelung gilt, sind das bei dir 90 Euro, bleiben 1710 Euro anrechenbares Einkommen. Falls du eine zusätzliche Altersvorsorge machst (Riestervertrag, Lebensversicherung o.ä.) darfst du die Kosten ebenfalls abziehen, maximal aber 4% von deinem Brutto. Ist in deinem Fall aber alles nicht ganz so wichtig, du landest so oder so zunächst in Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle, so wie du es auch ohne diese Bereinigungsrechnung vermutet hattest. Ich hab's dir vorwiegend deshalb erzählt, damit du besser beurteilen kannst, was sich bei dir tut, wenn sich dein Einkommen mal in die eine oder andere Richtung ändern würde.

Jetzt kommen aber noch drei Drehungen dazu:

  • Da das Kindergeld ja mutmaßlich in voller Höhe an deine Ex ausgezahlt wird, dir aber die Hälfte davon zusteht, darfst du das halbe Kindergeld vom Tabellenunterhalt abziehen. Die entsprechenden Beträge findest du am Ende der Düsseldorfer Tabelle im "Anhang: Zahlbeträge".
  • Die Düsseldorfer Tabelle geht davon aus, dass du drei Unterhaltsberechtigte zu versorgen hast (typischer Fall: eine Frau, zwei Kinder). Da du aber "nur" noch ein Kind zu versorgen hast, kann man dich in der Tabelle um zwei Zeilen hochstufen. In der Regel wird das auch so gemacht, aber offiziell ist es "nur" eine Kann-Regelung.
  • Wie du vielleicht in anderen Beiträgen schon gelesen hast, werden sich durch die Steuerpläne der Regierung auch die Kinderfreibeträge ändern, und damit ändert sich auch die Grundlage, auf der die Einträge in der Düsseldorfer Tabelle errechnet werden. Die Düsseldorfer Tabelle wird sich also mutmaßlich mit Wirkung zum 1. Januar 2010 deutlich ändern (d.h. es wird teurer für dich), aber wie das im Einzelnen aussieht, kann dir noch kein Mensch sagen (am allerwenigsten die Politiker, die den ganzen Mist verbrochen haben). Ich persönlich vermute, die neue Düsseldorfer Tabelle wird frühestens Mitte Januar veröffentlicht, und dann rückwirkend gelten ;-(

So - was heißt das nun für dich? Ich würde hier dreifach frech sein: Erstens, da die Hochstufung eine Kann-Regelung ist, würde ich das an deiner Stelle nicht in vorauseilendem Gehorsam machen, sondern erst nach entsprechender Aufforderung. Zweitens, da zur Zeit noch kein Schwein die neue Düsseldorfer Tabelle kennt, würde ich einfach die aktuelle Tabelle nehmen, denn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird's mit der neuen Tabelle teurer. Und drittens, ich würde nicht die Zahlbetrags-Tabelle aus dem Anhang nehmen, sondern den "nackten" Tabellenbetrag und das halbe Kindergeld selbst abziehen - natürlich unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Kindergeld ab Januar voraussichtlich steigt. Also legst du deiner Ex folgende Rechnung vor (und verschweigst ihr den Rest, den ich bis hierhin erklärt habe):

Du hast ein bereinigtes Netto von 1.710 Euro (oder was immer bei deiner Rechnung rauskommt - ich würde alles geltend machen was geht, auch wenn's im Moment keine Auswirkungen hat), das entspricht Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle und somit für ein sechsjähriges Kind einem Tabellenbetrag von 339 Euro. Laut Anmerkung Nr. 10 der Düsseldorfer Tabelle und des dort genannten BGB-Paragrafen darfst du das halbe Kindergeld vom Tabellenbetrag abziehen; das Kindergeld soll nach dem Willen der Regierung ab Januar 184 Euro betragen, also beträgt dein Zahlbetrag: 339 Euro minus 92 Euro ergibt 247 Euro.

Rechne aber damit, dass deine Ex sich umgehend beraten lassen wird und mehr Geld sehen will (vermutlich sogar zu Recht, aber soll sie sich ruhig selber kümmern - schließlich will sie was von dir, nicht umgekehrt). Wenn entsprechende Forderungen bei dir eintrudeln, oder wenn du noch Fragen hast, dann meldest du dich einfach wieder hier 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2009 23:31
(@old-man-river)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Malachit !

Outstanding performance  🙂 - ich danke Dir vielmals !  :thumbup:
Das werde ich genau SO machen - und die von Dir bereit zu berücksichtigenden Einzelheiten im Hinterkopf behalten.

Leider hat mein Anwalt gerade heute angerufen, daß er die gegnerische Anwältin beim Einkaufen getroffen hat und die ihm gesteckt hat, daß neu prozessiert wird. Also wird es dann auch wieder um Ehegattenunterhalt gehen.
Aber egal - ich werde ihr für das Verschweigen ihrer erhöhten Einkünfte wenn möglich sonstwas an den Hals prozessieren und auf Verwirken plädieren.
Ausserdem ist ja das Jahr fast rum und so denke ich wird sich das ganze eh ins neue Jahr ziehen.

Also - nochmals vielen Dank - ich wünsche Dir schonmal im voraus schöne ruhige Weihnachten, falls man sich nicht mehr hier begegnen sollte !

Gruss -

Gerald


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2009 16:12
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Gerald,

Leider hat mein Anwalt gerade heute angerufen, daß er die gegnerische Anwältin beim Einkaufen getroffen hat und die ihm gesteckt hat, daß neu prozessiert wird. Also wird es dann auch wieder um Ehegattenunterhalt gehen.

Demzufolge beim Unterhalt fürs Kind maximal Hochstufung um eine Zeile in der Düsseldorfer Tabelle, da du ja nach dem Willen von Madame zwei Unterhaltsempfänger zu versorgen haben sollst (Kind und sie selbst).

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2009 18:09