Hallo,
ich habe nun das Gerichtsurteil erhalten, bzgl Scheidung und nachehelichen Unterhalt (ich bin unterhaltspflichtig, da die KM sich weigert einen Vollzeitjob anzunehmen).
Das Gericht hat ihr Recht gegeben, dh Ausreden keinen Job anzunehmen, angeblich schwer vermittelbar, etc), zusätzlich sind in dem Urteil aber Fehler, dh zum Beispiel Unterschiede zwischen dem mündlichen Protokoll und dem Urteil. Daher möchte mein RA Vollstreckungsschutz beantragen und natürlich Beschwerde damit dies zum OLG geht, wo ich dann noch einmal meine Gründe vortragen könnte.
Frage:
Hat jemand Erfahrung mit dem Vollstreckungsschutz (ich zahle zZt Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt ist unstrittig)?
Was könnte ich noch aufführen um erstmal den Schutz zu erzielen (ich hätte sonst nur noch die Grundsicherung, die reicht aber nicht für die jetzige Miete etc...
VG
Moin,
leider noch keine Antwort / Erfahrung mitgeteilt...
Vielleicht kann jemand über die Erfahrung mit Einspruch (heisst jetzt wohl Beschwerde) gegen ein Urteil für nachehelichen Unterhalt berichten, wie stehen zZt die Chancen, dass das OLG sich die Fakten noch einmal ansehen und dann vielleicht zu einem gerechteren Ergebnis kommen?
Ich hatte bis zum Urteil eigentlich noch geglaubt, dass die Frau nun nach 3 Jahren endlich für ihren eigenen Unterhalt sorgen sollte und der alte Anspruch bzgl Lebensstandard kann nicht mehr gelten, da der für mich ja auch nicht gilt, wenn ich dann von der Grundversorgung leben sollte...
würde mich über eine Info freuen.
J.
Moin.
Auf Basis deiner dünnen Angaben wird dir niemand etwas zu den Erfolgsaussichten vor dem OLG sagen können und über den formellen Ablauf einer OLG-Beschwerde sowie zum Vollstreckungsschutz fragst du am besten deinen Anwalt, den du sowieso dafür benötigst.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
schönen Dank für die Info.
Einen Anwalt habe ich natürlich, nach 3 Jahren kommen mir allerdings langsam Zweifel ob ich dort gut aufgehoben bin.... siehe Urteil.
Daher mein Versuch hier mal nachzufragen welche Erfahrungen es hier in jüngster Zeit gibt mit 'Beschwerde' einlegen gegen ein Unterhaltsurteil, dh lohnt es sich oder hat man(n) da sowieso verloren - dh zusätzliche Kosten, Erfahrungen: warum hat 'jemand' verloren, was könnte ich zur Unterstützung meiner Forderung -das sie nun endlich vollzeit arbeitet - anbringen?
Mir scheint, dass die KM ganz einfach Behauptungen aufstellt - warum sie nicht -mehr- arbeiten kann, diese dann vom Gericht ohne Nachprüfung akzeptiert werden!
Nochmals danke für jede Info - vielleicht kann ich damit meinen RA motivieren mal etwas kreativer zu werden.
J.
Möchtest du jetzt so etwas hören wie:
"OLG-Beschwerden sind fast immer erfolgreich"
Oder
"Wenn du Simsalabim sagst, gewinnst du ganz sicher"
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo 'Brainstormer',
vielen Dank für den Link - baut einen ja nicht gerade auf. Allerdings sind meine Daten dann vlt doch ein klein wenig hoffnungsvoller, dh unsere Kinder sind schon 8 & 13 und ganztätig betreut, sie hat vorher schon halbtags gearbeitet - trotzdem hat sie es geschafft die Richterin davon zu überzeugen, dass mehr arbeiten für sie nicht in Frage kommt...
Des weiteren lebt sie schon jetzt mit ihrem neuen Typ zusammen, der wahrscheinlich ein Vielfaches von mir an Einkommen erzielt, da sie angeblich aber erst nun ein 'Paar' sind, zählt auch dies erstmal nicht... sollte sie nun in Zukunft regelmäßig den Typen austauschen, dann würde es wohl nie zählen...
Gruß
J.
PS: an B. für einen Moderator eine echt klasse Antwort...
Es sind in solchen Fällen eben (leider) immer Einzelfallentscheidungen, die, je nach Richter und den individuellen Umständen, unterschiedlich ausfallen. Deswegen hatte Beppo auch nach detaillierteren Infos gefragt.
Vielleicht lassen sich die Chancen besser einschätzen, wenn du die Urteilsbegründung hier einstellst.
Gruß
Brainstormer
