Hallo Leute,
Exe hat um Überprüfung des KU gebeten und alle Unterlagen von mir angefordert. Auch ich habe meine Berechnungen angstellt und
habe hierzu ein paar Fragen:
Ist es korrekt, dass eine Überprüfung seitens der KM nur alle 2 Jahre erfolgen darf/sollte sofern sich nichts gravierend ändert?
Was muß ich angeben ? Aktuell habe ich das Problem an der Schwelle der DDT von derzeit Stufe 5 zu stehen. Je nachdem wie ich rechne,
komme ich auf Stufe 4. Als da wären die Spar Zinsen, Verdienst aus einem offiziellen Nebenjob. Wenn ich diese nicht angebe, bin ich auf Stufe 4.
Bisher sind die Zinsen und Nebenjob nicht bei Exe in Erscheinung getreten und da ich ab diesem Jahr etwas weniger verdiene stellt sich nun diese Frage.
Was gebt ihr so an und welche Möglichkeiten hat Exe dies zu prüfen?
Zur Person:
geschieden seit 04/12, Kinder 12 +15, Exe wieder verheiratet :thumbup:, gemeinsames Sorgerecht, KU nach DDT Stufe 5
Danke für die Meinungen und Tipps.
Gruß RP
angeben musst du aber schon alles 🙂
Du zahlst mind. den Regelsatz? Super.
Ich hab mal gehört das für den Nebenjob dir die Hälfte bleiben muss. Eventuell könnte man sich fragen ob dir dorthin auch Fahrtkosten zu stehen? Was macht die Altersvorsorge?
Oder angemessene Versicherungen wie BU?
Lg
Du zahlst mind. den Regelsatz? Super.
Was meinst du damit?
Hat sonst noch jemand einen Kommentar?
Danke.
Moin RP,
Ist es korrekt, dass eine Überprüfung seitens der KM nur alle 2 Jahre erfolgen darf/sollte sofern sich nichts gravierend ändert?
Ja.
Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 1605 BGB:
(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.
Was gebt ihr so an und welche Möglichkeiten hat Exe dies zu prüfen?
Den Rat, bewusst Einkünfte zu verschweigen, wirst Du - zumindest von mir - nicht erhalten.
Ist Stufe 5 tituliert ? Wenn dem so ist, sehe ich auch keinen Anlass, hier großartig den Versuch zu starten, auf Basis von Halbwahrheiten eine Abänderung in Stufe 4 voranzutreiben ...
Besten Gruß
United
Hallo zusammen,
Ist Stufe 5 tituliert ? Wenn dem so ist, sehe ich auch keinen Anlass, hier großartig den Versuch zu starten, auf Basis von Halbwahrheiten eine Abänderung in Stufe 4 voranzutreiben ...
Nein, KU ist bisher immer auf Basis des "Vertrauens" berechnet worden.
Moin rp,
Nein, KU ist bisher immer auf Basis des "Vertrauens" berechnet worden.
Vertrauen ist schon einmal ein gewichtiges Argument, das man nicht leichtfertig auf's Spiel setzen sollte. Abgesehen davon: Wenn Du an der Grenze zwischen den Stufen 4 und 5 bist, lässt das auf ein Netto von ca. 2.700 EUR schliessen. Der Unterhaltsunterschied zwischen diesen Stufen liegt bei 22 EUR pro Kind und Monat. Macht es wirklich einen Unterschied, ob mal als Single nun 1.900 oder "nur" 1.860 EUR im Monat zur Verfügung hat?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo RP,
Der Unterhaltsunterschied zwischen diesen Stufen liegt bei 22 EUR pro Kind und Monat. Macht es wirklich einen Unterschied, ob mal als Single nun 1.900 oder "nur" 1.860 EUR im Monat zur Verfügung hat?
Das ist eine Aussage der Art: "wer hat, der soll sich bloß nicht beschweren, wenn ihm ein bisserl was davon genommen wird" - und so etwas mag ich gerade in deinem Fall nicht unwidersprochen stehen lassen. Der fragliche Betrag kommt mir nämlich beinahe vertraut vor, denn monatlich 22 Euro sind effektiv fast genau jener Betrag, um den Madame mit umgekehrtem Vorzeichen auf einer anderen Baustelle einen Riesenwirbel macht. Daher sage ich: Doch, es macht anscheinend durchaus einen Unterschied, ob man dieses Geld hat oder nicht. Wenn nämlich Madame wegen der Hälfte eines jährlichen Beitrags von 480 Euro für das Eishockey-Hobby eures Sohnes ein Fass aufzumachen gedenkt, dann wird es ja wohl dir als dem zuständigen Zahlesel erlaubt sein, dass du dir an anderer Stelle wegen eines durchaus vergleichbaren Betrags ebenfalls so deine Gedanken machst. Würde so ein Betrag tatsächlich keinen Unterschied machen, dann hätte Madame nicht mit der Forderung "Mehrbedarf wg. Hobby" auf den Putz zu hauen brauchen.
Möglicherweise ist es hilfreich, beide Themen miteinander zu verknüpfen. Wenn ich die Sache richtig verstehe, dann zahlst du derzeit laut Zeile 5, verdienst aber inzwischen etwas weniger als früher, so dass es eigentlich nur noch Zeile 4 wäre - wenn, ja wenn da nicht die Nebeneinkünfte wären, die Madame bislang aber noch nicht auf dem Radar hatte, und die früher (vermute ich mal) insofern belanglos waren, als es so oder so Zeile 5 gewesen wäre (d.h. mit Nebeneinkünften am oberen, ohne Nebeneinkünfte am unteren Rand des Einkommensbereichs für Zeile 5, aber für den Unterhaltsbetrag ist es ja egal, wo genau man sich innerhalb der Zeile befindet). Jetzt aber bringen dich die Nebeneinkünfte aus dem oberen Bereich von Zeile 4 in den unteren Bereich der Zeile 5, und das wäre für den Unterhaltsbetrag sehr wohl ein Unterschied.
Nun gut. Andererseits will Madame aber gerade den ein oder anderen Mehrbedarf geltend machen, und ich finde, das riecht nach einem Kuhhandel. Eine mögliche Strategie könnte m.E. so aussehen: Du lieferst ihr exakt die gleiche Art von Einkommensauskunft wie beim vorigen Mal, halt mit aktuellen Zahlen - also ganz treudoof, d.h. ohne an die Nebeneinkünfte auch nur zu denken (soll ja vorkommen, dass man an so etwas nicht denkt, wenn man einfach nur den Antwortschrieb auf das vorherige Auskunftsersuchen mit den Daten aus den neuesten zwölf Gehaltsabrechnungen aktualisiert). Verbindest dies mit dem Hinweis, dass dies eigentlich nur noch Zeile 4 ist - du aber gerne bereits bist, weiterhin laut Zeile 5 zu zahlen, wenn damit im Gegenzug ihre Forderung nach deiner Beteiligung am Eishockey-Beitrag vom Tisch ist.
Über die Beteiligung an den Klassenfahrten wäre dann noch separat zu verhandeln, aber anders als Unterhalt und Eishockey sind das ja auch einmalige Aufwendungen, die nicht regelmäßig wiederkehren.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. yep, ich weiß: Unterhalts-Poker hat immer was Anrüchiges. Man muss das nicht mögen, aber einen Preis für übermäßige Fairness gibt's hier ohnehin nicht zu gewinnen.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
Respekt, du hast alles auf dem Schirm. Danke für deine Meinung. Habe über solch einen Kuhhandel auch schon
nachgedacht.
Was aber schützt mich vor weiteren Angriffen dieser Art, sollte man sich darauf verständigen können?
Im Moment bin ich gewillt die Sache bis zum bitteren Ende, natürlich mit ungewissem Ausgang, durchzuziehen. :gunman:
Ob das, bezogen auf die Kosten, rational ist weiß jeder selbst.
@ Alle
Ich hab mal gehört das für den Nebenjob dir die Hälfte bleiben muss.
Ist das so korrekt?
LG Grüße RP
Moin Malachit,
ich habe zwar auch den "Eishockey-Thread" überflogen, aber hatte nicht auf dem Radar, dass es sich dabei ebenfalls um @rp51730 handelt. Insofern stimme ich Dir gerne zu, dass unter den gegebenen Voraussetzungen tatsächlich wenig Raum für Entgegenkommen ist.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin RP,
zur Anrechnung des Nebenjobs: Wenn Du bereits eine Vollzeitstelle ausübst und den Mindestunterhalt bezahltst (tust Du ja mit Stufe 4) ist der Nebenjob meines Wissens nach gar nicht anzurechnen, da "überobligatorisch", wenn Du ihn nicht schon während Deiner Ehe ausgeübt hast. Hier sind aber alle Umstände genau zu prüfen. Eine generelle Regelung, dass die Einkünfte nur hälftig angerechnet werden, gibt es nicht. Es kann Fallkonstellationen geben, wo er komplett angerechnet wird oder auch gar nicht oder eben hälftig.
Zu Deinen Einkünften gehören neben den Zinseinkünften auch noch die Steuererstattung, die gerne mal vergessen wird.
Ich würde es mir gut überlegen, Einkünfte zu verschweigen, da dies Schadensersatzforderungen auslösen kann. Rechne doch einfach mal ohne die Nebeneinkünfte, aber mit allen sonstigen Einkünften und schau welche Stufe rauskommt. Wenn Du selbst schon bei korrekter Rechnung nicht auf Stufe 4 kommst, braucht mal an dieser Stelle auch nicht weiter zu überlegen.
LG,
Mux
Hallo Mux,
Zu Deinen Einkünften gehören neben den Zinseinkünften auch noch die Steuererstattung, die gerne mal vergessen wird
Wenn dem mal so wäre ... bisher habe ich noch keine Steuer "alleine" gemacht (Scheidung 04/12) 😉
zur Anrechnung des Nebenjobs: Wenn Du bereits eine Vollzeitstelle ausübst und den Mindestunterhalt bezahltst (tust Du ja mit Stufe 4) ist der Nebenjob meines Wissens nach gar nicht anzurechnen, da "überobligatorisch", wenn Du ihn nicht schon während Deiner Ehe ausgeübt hast. Hier sind aber alle Umstände genau zu prüfen. Eine generelle Regelung, dass die Einkünfte nur hälftig angerechnet werden, gibt es nicht. Es kann Fallkonstellationen geben, wo er komplett angerechnet wird oder auch gar nicht oder eben hälftig.
Den Nebenjob habe ich mir während der Trennungsphase zugelegt, damit ich besser über die Runden komme. Jetzt habe ich mich an die Kohle gewöhnt, sind ja nur 120 Euronen im Monat.
Ne Ahnung wer mir das genau sagen kann, ob diese nun mit anzugeben sind oder nicht? Ich denke da immer an sie Steuererklärung, hier muß ich diese Einkünfte ja auch nicht angeben und somit wird das nicht zu meinem Einkommen hinzugerechnet. Ich will auf jeden Fall vermeiden, dass Schadensersatzansprüche, auch nur ansatzweise, ins Haus flattern.
Was bedeutet "überoligatorisch"?
Danke und Gruß
Rp
Hi rp,
anzugeben sind die Nebeneinkünfte immer. Wenn Du der Auffassung bist, dass sie überobligatorisch sind, kannst Du das ja gleich mit angeben aber es sind Einkünfte.
Wie auch Dein Anteil einer gemeinsamen Steuererstattung.
Gruss von der Insel
Hallo an alle,
noch eine letzte Frage:
Wenn ich den KU überprüfe, gehe ich da von den Zahlen aus 2012 aus ? Bei mir ist es so, dass die Zinseinkünfte von knapp 500 € dieses Jahr gar nicht mehr anfallen werden. Weiterhin überlege ich den Nebenjob aufzugeben. Kann ich diese Veränderung als Basis bei der Überprüfung schon mit einbeziehen?
Danke und Gruß RP
Moin rp51730,
Weiterhin überlege ich den Nebenjob aufzugeben. Kann ich diese Veränderung als Basis bei der Überprüfung schon mit einbeziehen?
Nein, entscheidend für die Berechnung des KU sind die letzten 12 Monate (bei Nichtselbstständigen) ab Inverzugsetzung (also die offizielle Aufforderung zwecks KU Berechnung Deine Einkünfte offenzulegen). Nur Einkommen in diesem Zeitraum zählt. Also auch nur Zinsen, die Du in diesem Zeitraum bekommen hast. Oder eben Deine Nebeneinkünfte oder Steuererstattungen (hier bist Du verpflichtet diese auszuschöpfen, sonst können sie einfach geschätzt werden).
LG,
Mux
