Hallo,
ich hatte vor ein paar Wochen schonmal gepostet. Hier nochmals meine Situation:
Meine Ex hat aufgrund des Kindes ihre Arbeitszeit reduziert und verdient nach eigenen
Angaben nun 700€ statt 1300€. Hinzu kommen Betreuungskosten bei einer Tagesmutter
von 200€ monatlich. Sie hat daher Unterhalt verlangt. Verständlich.
Der Anwalt meiner Ex hat für mich ein bereinigtes Einkommen von 2281€ ausgerechnet.
Die Kindesmutter verfügt über ein bereinigtes Einkommen von 428 €, wobei die Betreuungskosten
in Abzug gebracht wurden. Kindergeld und Erziehungsgeld wurden nicht berücksichtigt.
Bei meinem Einkommen wurden in Abzug gebracht: Tabellenunterhalt,
Fahrtkosten, Arbeitsanreiz. Ergibt bei geschiedenen Paaren 927€ Unterhalt. Alles nach den
Leitlinien zur Berechnung des Betreuungsunterhalts, die in meinen Augen für geschiedene
Paare gelten.
Es wurde die Empfehlung ausgesprochen, 800€ Unterhalt zu zahlen, das entspricht dem Versienstausfall
der Mutter + Tagesmutter. Dieser Empfehlung bin ich nur gefolgt, um Streit zu vermeiden. Der Anwalt gibt
übrigens selbst zu, daß die ganze Rechnerei nicht relevant ist.
Bei meinem letzen Posting haben sich einige derart geäussert, daß ich die Tagesmutter nicht bezahlen muß.
Konkret gibt es gerade STREIT, da ich aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes verlangt habe, die Rechnung
der Tagesmutter zu sehen. Ich bin der Meinung, daß ich den Verdienstausfall (600€) + evtl. Tagesmutter zahlen
muß. Fallen die Kosten geringer aus, muß ich weniger zahlen.
Wer kennt sich da aus? Es wurde mir nun mit Gericht und Beendigung der eigenen Erwerbstätigkeit gedroht,
falls ich nicht pauschal 800€ bezahle. Nur weil ich die Rechnung sehen wollte.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung will ich natürlich vermeiden.
Wie sich jeder denken kann, ist die Belastung von 800€ kaum verkraftbar. Zumal die Mutter
neben dem Ausgleich des Einkommens immer noch den Kindesunterhalt(270€)+Erziehungsgeld(300€)
+Kindergeld(150€) = 720€ erhält. Quasi ein Kind zum Nulltarif und Spareinlage.
Bin über jeden fundierten Rat dankbar!
Moin uleid,
"Streit vermeiden wollen" ist nicht in jedem Fall ein guter Rat; in Deinem sowieso nicht. Deine Ex-Freundin scheint vom Stamme "Nimm" zu sein; anders ist kaum zu erklären, dass man die eigene Arbeitszeit reduziert UND zusätzlich eine Tagesmutter beschäftigt.
Der Betreuungsunterhalt der ersten drei Lebensjahre soll den Verdienstausfall ersetzen, den eine junge Mutter durch das Kind hat. Wobei man durchaus berücksichtigen kann, dass auch ganz "normale" Familien mit ehemals zwei Verdienern Einbussen haben, wenn ein Verdiener wegen Kinderbetreuung temporär ausfällt. Es steht aber nirgends, dass ein Kind ein Geschäft sein muss, das einen besser stellt als man ohne Kind je gestanden hätte.
Nach Deiner Rechnung hätte die junge Mutter 700 EUR Einkommen, 720 EUR Fremdleistungen und 800 EUR von Dir. Macht summa summarum über 2.200 EUR pro Monat. Nicht schlecht für eine junge Mutter mit Kind, die nur stundenweise arbeitet. Von solchen Finanzpolstern können die meisten ehelichen Mütter nur träumen.
Also: Lass die Dame doch klagen, wenn sie glaubt, die Drohung, ihre eigene Erwerbstätigkeit einzustellen, sei ein gutes Argument. Zumal sie spätestens am 3. Geburtstag Eures Kindes ziemlich dumm dastünde: Kein Betreuungsunterhalt, kein Job...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Der Anwalt meiner Ex hat für mich ein bereinigtes Einkommen von 2281€ ausgerechnet.
Ist das vor oder nach KU?
Die Kindesmutter verfügt über ein bereinigtes Einkommen von 428 €, wobei die Betreuungskosten
in Abzug gebracht wurden. Kindergeld und Erziehungsgeld wurden nicht berücksichtigt.
Bei meinem Einkommen wurden in Abzug gebracht: Tabellenunterhalt,
Fahrtkosten, Arbeitsanreiz. Ergibt bei geschiedenen Paaren 927€ Unterhalt. Alles nach den
Leitlinien zur Berechnung des Betreuungsunterhalts, die in meinen Augen für geschiedene
Paare gelten.
927 ergibt sich nur, wenn bei Deinem bereinigten Einkommen der KU schon abgezogen wurde. Da muss aber der volle KU abgezogen worden sein, ohne die KG-Verrechnung, also 347, ist das so?
In dieser Art der KG-Verrehnung stekt übrigens die Berücksichtigung des Kindergeldes. Das das Erziehungsgld unberücksichtig bleibt, das stimmt wohl.
Ansonsten sind die Regeln fuer die Berechnung des BU gleich wie bei Geschiedenen, neuerdings sogar beim Selbstbehalt. Nur die Obergrenze ist einmal "die ehelichen Lebensverhältnisse" und einmal das individuelle Einkommen. Aber diese Obergrenze spielt fast nie eine Rolle, es zählt fast immer die Berechnung nach der Differenzmethode.
Dass Du Dir Dein bereinigtes Netto vom Gegenanwalt ausrechnen lässt, ist natürlich keine gute Idee. Natürlich hat er vergessen, private Altersvorsorge in Abzug zu bringen (4% sind üblich), und Umgangskosten hat er auch vergessen (Du schreibst in einem anderen Thread was von grosser Entfernung).
Gruss, Arndt
Hallo,
ja der KU und Kindergeld wurde wie von dir beschrieben verrechnet, d.h. der KU um die
Hälfte des Kindergeld vermindert.
Also Du bist der Meinung, daß die Forderung der Mutter so berechtigt sind, es sei denn
ich würde im bereinigten Einkommen so weit runter kommen, daß der bei geschiedenen
zu zahlende Unterhalt unterhalb 800€ komme? Viel Distanz ist da ja nicht mehr.
Ein Besuch meiner Tochter kostet mich ca 80€ Sprit, also im Schnitt 120€/Monat. Desweiteren
habe ich einen Diesel gekauft, um die Spritkosten zu senken, was 190€ Kreditrate im Monat ausmacht.
Die Frage ist nur, ob dies bei der Ermitllung des bereinigten Einkommens relevant ist.
Ich hab halt schon das Gefühl, daß ich da ziemlich über den Tisch gezogen werde, allerdings
mit Unterstützung des Gesetzgebers! Ich galub nicht, daß das Kind wirklich Mehrkosten von 720€/Monat
verursacht -> Steigerung des Lebensstandars, für mich nicht im Sinne von §1615!
Wie alt ist das Kind?
Was arbeitet Mutter?
Wie ist die Infrastruktur?
Kennst Du die Unterhaltsreform?
Bevor ich, neben dem KU noch 800 Ücken rausdrücken würde, würde ich allesmögliche versuchen. Unter Umständen dauert die Geschichte nämlich länger als 3 Jahre (Einstellung der KM, Unterhaltsreform). Da darf man auch mal ein wenig kämpfen.
Gruß,
Michael
Ich habe zwei Details vergessen:
- ich habe natürlich Altersvorsorge inkl. Todesfallschutz und BU. Die 4% beziehen sich aufs Bruttogehallt? Meine
tatsächlichen Ausgaben sind höher, aber nur 4% werden anerkannt?
- Der eigentliche Streitpunkt sind die Kosten für die Tagesmutter. Ich weiß nicht, ob ich die überhaupt bezahlen muß.
Wenn ja, zahl ich natürlich nur vorhandene Kosten, ich will also eine getrennte monatliche Abrechnung. Das Pikante
an der ganzen Betreuungsgeschichte ist der, daß seitens meiner Eltern, welche im selben Dorf wohnen, eine
unentgeltliche Betreuungsmöglichkeit gegeben wäre. Dies wird seitens der Kindesmutter abgelehnt, da Sie es mit
meinen Eltern nicht kann.
Bin ich aufgrund dessen überhaupt dazu verpflichtet, diese Betreungskosten zu übernehemen? Kann ich die Übernahme
einfach verweigern?
Hallo Uleid ("unterhalts-leitragender"?),
- ich habe natürlich Altersvorsorge inkl. Todesfallschutz und BU. Die 4% beziehen sich aufs Bruttogehallt? Meine
tatsächlichen Ausgaben sind höher, aber nur 4% werden anerkannt?
Eigentlich in Höhe des maximalen Sonderausgabenabzugs ("Riesterrente"), aber 4% vom Netto kommt gut hin und ist so in den Köpfen.
Um Dein Puzzlespiel zu entwirren zitier ich jetzt mal aus einem anderen Thread, dass Dein Kind 20 Monate alt ist und die einfache Entfernung 600km. Bei den Umgangsfahrtkosten sind 20ct/km wohl im Rahmen, wären ca. 340 Euro. Ist vielleicht ein bisschen heftig, also wenns da eine gescheite Bahnverbindung gibt, nimm besser nur dessen Kosten.
Das Pikante an der ganzen Betreuungsgeschichte ist der, daß seitens meiner Eltern, welche im selben Dorf wohnen, eine unentgeltliche Betreuungsmöglichkeit gegeben wäre. Dies wird seitens der Kindesmutter abgelehnt, da Sie es mit meinen Eltern nicht kann. Bin ich aufgrund dessen überhaupt dazu verpflichtet, diese Betreuungskosten zu übernehemen?
Verstehe, das machts ärgerlich, aber damit kommst Du eher nicht durch. Die Betreuungskosten sind Werbungskosten, und ob sie Dein Betreuungsangebot annimmt ist wohl einfach ihre Sache.
Noch was zu dem Gepolter, die Erwerbtätigkeit einzustellen als Drohkulisse:
Das ist ein zahnloser Tiger, denn der Boden ist ja fast erreicht. Wenn sie nicht arbeitet, hättest Du einen Steuerfreibetrag von 7680 Euro im Jahr. macht bei einem Spitzensteuezahler wie Dir 300 Euro im Monat Steuererpsarnis, der Abstand zu den 428 Euro bereinigtem Einkommen, die die Steuerersparnis kaputtmachen, ist also nur minimal. Dieser ganze Job hat also bereits Hobby-Charakter, er bringt fast nichts in den Topf, also lass sie ihn ruhig schmeissen, Dein Schaden ist es nicht.
Hallo pappasorglos,
eine interessante Interpretation meines Nick, aber soweit hab ich dabei net gedacht *g*.
Dein Nick deutet darauf hin, daß Du Deine Belange im gegensatz zu mir geregelt hast.
Also eine kurze Zusammenfassung: ich kann Deiner Meinung nach nur am eigenen
bereinigten Einkommen drehen. Hierzu kann ich 4% netto (Riester bezieht sich aber auf brutto)
als Altersvorsorge einbringen und die Umgangskosten mit einer Kilometerpauschale abgelten.
Damit wären Sprit, Wertverlust und Anschaffungskosten abgegolten, die reine Kreditrate ist nicht
in Abzug zu bringen. Ich würde schon eine Pauschale ansetzen, da eine Bahnfahrt real nicht möglich
ist (Zeit, nächster Bahnhof etc).
Noch ein pikantes Detail: da ich 2005 keine Steuererklärung gemacht habe (immer noch nicht, ich faule Nudel)
wurde die Steuerrückzahlung 2004 eingerechnet. Die war wegen Berufsstart, Beweerbungskosten etc. sehr hoch,2200€
An dieser Stelle ist die Berechnung wohl auch zu korrigieren. Werde wohl nichtmal die Hälfte für 2005 kriegen.
Also;
2281€ Ausgangspunkt
1800*20ct= 360€
AV 4% netto=120€
Steuernachrechnung= 100€
Dann komme ich auf ein bereinigtes Einkommen :1757,8 =(Netto-KV-AV-Umgangskosten-Steuernachrechnung)*6/7
Dann erhalte ich als Hälfte der Summe der Einkünfte 1093€, womit sich ein ungedeckter Bedarf der KM von 664,61 ergibt.
Interessante Rechnung, gefällt mir. Diese 664,61€ sind als Maximalgrenze des Betreuungsunterhalts zu verstehen, ist das
so richtig?
Hallo Uleid,
welchen OLG-Bezirk hast Du? Die erkennen nämlich normalerweise 24cent für die ersten 20km und dann nur noch 9 cent an. Schau mal in den Leitlinien deines OLGs nach. Die summe kann sich dadurch nett verändern.
Außerdem kann man dir auch die ganze Summe aberkennen und zumuten, näher zur Arbeit zu ziehen.
Dann solltest Du Schlumpf deine Steuer machen. Das mit der Halbierung wird dir nämlich niemand glauben. Schaffe da Fakten.
Und natürlich kannst Du nur an deinem anrechenbaren Netto (sog. Leistungsfähigkeit) rechnen. Auch da lohnt sich ein Blick in die Leitlinien. Mit einem kreativen Blick darafu solltest Du vielleicht sogar auf BU-Freiheit kommen. Ist eigentlich nur eine Frage des Aufwands und der 'Traute'.
Kannst Du nicht mal meine 4 Fragen beantworten?
Einige Fragen sind nämlich nur strategisch zu beantworten. Ein Beispiel:
Ich war bin immer noch verheiratet (LStKl1) und bekomme noch mal ein ganzes Häppcgen mehr als Du raus. Und meine Ex hatte auch so Allüren wie deine jetzt. Nun muss ich gerade aber nicht so viel zahlen (ich glaube ich bin Rekordhalter hier, dank einiger Ideen von hier) auch weil ich elterliche Schulden aus der Ehe zurückzahlen muss und dazu gezwungen war, ein Zweitstudium zu machen, was 15.000€ kostet (wollte ich schon immer aber so billig krieg ich es nie wieder).
Manchmal ist es also sinnvoller, Invests vorzuziehen, wenn sie denn Sinn machen.
Da muss man halt nur ein paar kg Gehirnschmalz drauf verwenden und das lohnt sich jetzt nicht, wenn deine Tochter fast 3 ist und Mama eigentlich ohne Probleme einen Kita-Platz haben könnte. Dann kannst Du besser ein bischen Kohle Zahlen (300€, würde ich meinen) und die Gegenseite ggf. klagen lassen (macht sie, weil sie PKH bekommt; aber der Streitwert ist nicht mehr ganz so hoch und damit das Verfahren billig)
Gruß,
Michael
Hallo Weisnich,
das Kind ist 20 Monate alt.
Die Mutter arbeitet 15h/Woche.
Was meinst du mit Infrastruktur? Kinderbetreuung? Gibt es keine öffentlichen Einrichtungen.
Ein Kindergartenplatz ist beantragt aber vorerst nicht verfügbar.
Von der Unterhaltsreform habe ich gehört, aber noch nicht im Detail betrachtet. Ich hoffe,
daß die Angleichung der Unterhaltszeiträume nicht vor dem 3. Geburtstag meines Kindes in Kraft tritt.
Was meinst Du mit
"Außerdem kann man dir auch die ganze Summe aberkennen und zumuten, näher zur Arbeit zu ziehen."
Ich wohn bei der Arbeit, aber 600 km von meinem Kind entfernt. Ich habe von papasorglos es so verstanden,
daß ich die Fahrtkosten zu meinem Kind als Umgangskosten bei der Berechnung des bereinigten Einkommens
einsetzen kann.
Mein OLG bzw. das der Mutter ist Hamm. Wie ich noch weiter mein Einkommen drücken soll, ist mir schleiherhaft.
Ich weiß auch gar nicht, ob ich das will. Nur die Belastung von 800€ ist zu hoch.
Ich möchte auch nicht meine Ex fertig machen sondern den BU auf rechtlich fundierte Füße stellen. Wenn ich nur
ihren Verdienstausfall von 600€ ausgleichen muß, damit kann ich leben.
Ich habe nicht viel Zeit, daher eine kurze Antwort.
Ich war mal 550km von meinem Kind entfernt. Und wie viel habe ich dafür angerechnet bekommen?
Amtsgericht: Nada, Niente
OLG Hamm: 200 € minus 70€ KG-Anteil (Den sie aber beim KU unterschlagen haben, also nur 199KU angerechnet trotz Stufe 6) = 130€
Gruß,
Michael
Hallo pappasorglos, Dein Nick deutet darauf hin, daß Du Deine Belange im gegensatz zu mir geregelt hast.
Nein, nix ist geregelt, der Nick heisst nur, dass das Sorgerecht für mein Kind (13 Monate alt) zur Handelsware wurde und mir zu teuer war. Ansonsten bin ich in einer ziemlich vergleichbaren Situation wie Du, bei den Zahlen, dem Halbtagsjob der Ex samt Tagesmutter, dem neuen Wohnort in der Nähe meines Elternhauses, dem Poltern mit Umgangsboykott, etc. Kommt mir alles sehr bekannt vor.
Unterhaltstechnisch bin ich sogar noch weniger weit wie Du, hab gerade mal dem Gegenanwalt die Zahlen gegeben. Ich bin also noch in der Lernphase. Aber fast froh, das es OLG-Bezirk FFM ist, hab gerade mal in Hamm gelesen, da steht wirklich bei den Fahrtkosten 24ct/9ct und bei der Altersvorsorge nur "Kapitallebensversicherung in der Regel nicht notwendig".
Beim OLG FFM steht immerhin 30ct/15ct und bei der Altersvorsorge explizit: "Zu den angemessenen Vorsorgeaufwendungen kann auch die zusätzliche Altersversorgung im Rahmen der steuerlichen Förderung nach § 10a EStG zählen" §10a sagt 2100 Euro pro Jahr Sonderausgabenabzug ab 2008, zur Zeit noch 1575 Euro. 2100 Euro wären 175 pro Monat, aber vom Brutto, und dann zählt ja der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug wieder zum Einkommen. Also wenn Du's netto verrechnest ist das bisschen mehr als 100 oder eben 4% vom Netto.
Apropos Anrechnung von Steuerrückerstattungen. Also so pauschal würde ich das nicht hinnehmen, sondern im Einzelfall auf die Quelle der Rückerstattung schauen. Wenn's aus der Pendlerpauschale kommt, klar musst Du's anrechnen, weil Du ja im Gegenzug Fahrtkosten geltend machst. Aber die Pendlerpauschale ist ja quasi kassiert worden mit 2007, jedenfalls die ersten 20km. Wenn's aus Arbeitsmitteln oder Weiterbildung kommt, dann entweder oder: entweder diese Dinge auch in die Unterhaltsrechnung, oder aber die Steuererstattung da raus.
Du brauchst daher für die Unterhaltsrechnung keinen aktuellen Steuerbescheid (der wäre ja ohnehin irreführend wegen der gekürzten Pendlerpauschale), sondern Dir nur die Steuererstattung für die relevanten Tatbestände selbst ausrechnen.
Bei den Umgangskosten ist Michaels Hinweis wohl erhellend. Über 300 kriegst Du dafür nicht durch, das würde irgendwie kreativ kleingerechnet. Dann ists halt doch nur die Bahnfahrt, oder Dir wird der Synergieeffekt durch die Besuche Deiner Eltern entgegengehalten. Für eine ICE-Verbindung von 2*600km alle 3 Wochen komme ich auf durchschnittloch 180 Euro pro Monat (unter Verwenung von Bahncard-50), per Mietwagen im Wochenendtarif auf 300 Euro. Geh' mal mit 300 ins Rennen...
soweit erst mal,
Gruss, Arndt
Hallo,
erstmal vielen Dank für Euer Interesse. Ich werde dennoch einen Anwalt aufsuchen (müssen).
Es ist mir leider nicht klar, ob die Fahrtkosten von meinem Wohnort zu meinem Kind als
Umgangskosten das bereinigte Einkommen schmälern. Ich hab da auch gegenteiliges
gelesen, aber so ganz klar ist nie was. In den Unterhaltsrichtlinien steht auch immer nur was
von der Wohnung zur Arbeit.
Wer hat Umgangskosten anerkannt bekommen???
An Michael: ich kann mit Deiner Kurzmail und Rechnung leider nichts anfangen. Fehlt die Erklärung.
Du magst es länger? Dann schaust Du >hier<.
Sorry bin gerade auf der Maloche und daher nur gaaaanz kurz.
