Verzweifelte Lage -...
 
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Verzweifelte Lage - ich bitte um Hilfe!

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(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Frank,

zu 1.) Du kannst nur im Rahmen der Ersatzhaftung gegen die nicht arbeitende KM vorgehen!

zu 2.) Unterhaltsberechtigt ist Euer Sohn. Er muss den Unterhalt bei beiden Elternteilen einklagen.

Du zahlst im Augenblick den gesamten Unterhalt, weil die KM nichts dazu leistet.
Es liegt nun an Dir ganz ganz schnell die KM "in Verzug zu setzen". Das heißt, Du forderst sie unter Einhaltung einer Frist dazu auf, ihren Anteil am KU zu bezahlen.
Solange Du das nicht erledigt hast, wirst Du am Ende immer derjenige sein, der in die Röhre guckt.

Ich würde Dir raten, Dir dazu einen kompetenten Anwalt zu suchen.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2010 11:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Zu 1. Ich fürchte du kannst die Mutter nicht zu mehr Arbeit zwingen, da es für Volljährigenunterhalt meines Wissnes keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gibt. Sie muss sich in dem Fall tatsächlich nur das "Taschengeld" anrechnen lassen.

Zu 2. Du kannst tatsächlich niemand zu irgendetwas auffordern. Das kann nur dein Sohn.
Und da er sich im Zweifelsfall an dir schadlos halten kann, wird er da vermutlich wenig Elan entwickeln.

Gruss Beppo

Edit: Staengler war schneller und hat ne andere Meinung.
Hast du für deine irgendwelche Grundlagen?
Ich würde mich freuen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2010 11:31
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Beppo

Servus! Ich bezog mich in meiner Aussage auf kosmos25 und ihre Antwort #11.

Bei volljährigen Kindern haften die Eltern nach § 1606 III 1 BGB entsprechend ihrem Einkommen für den Unterhalt anteilig.

und

Entgegen einer weit verbreiteten Praxis ist es daher nicht ausreichend, nur darauf zu verweisen, dass ein Elternteil nicht leistungsfähig ist, weil er über kein Einkommen verfügt und deshalb der andere Elternteil in vollem Umfang haftet (vgl. z.B. OLG Nürnberg FamRZ 2000, 687; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 231), sondern es ist im Einzelnen darzulegen, ob eine Erwerbsobliegenheit besteht und ob er sich durch fehlende Erwerbsbemühung der Leistung entzieht.

Analog dazu sehe ich für Frank schon eine Chance, hier gegen die KM vorgehen zu können.
Zumal sie durch ihren Beruf als Krankenschwester wirklich alle Möglichkeiten hätte zu arbeiten. Vollzeit, Teilzeit, alle Tageszeiten. Examinierte Pflegekräfte sind derzeit mehr als gesucht. Hier kann man beinahe alle Ansprüche durchsetzen wenn man dann einen Arbeitsvertrag unterschreibt.

Ob er sich allerdings dann davon etwas kaufen kann, steht natürlich auf einem andern Blatt.
Denn wo es nichts zu holen gibt hilft auch das schönste Urteil nichts, auf dem steht, dass ich etwas bekomme.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2010 12:13
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich beschäftige mich ja schon länger mit dieser Thematik und sehe bisher auch keinen wahren Ansatzpunkt, welchem die Gerichte folgen wollen/würden. Zwar ist die Pflicht zum UH expliziet im Gesetz benannt, nur wird sie gegen Hausmütter nicht umgesetzt. Allerdings geistert mir die Verfahrensweise bei Trennung/Scheidung durch den Kopf. Hier wird sauber begründet ein erheblicher UH-Anspruch der Hausfrau anerkannt. Warum nicht auch dann, wenn sie durch die Rollenverteilung in der Ehe nicht/wenig arbeiten geht und keinen KU leistet? Wieso muss der andere Elternteil (KV) faktisch diese neue Ehe (der KM) mitfinanzieren? Denn darauf läuft es hinaus. Der "eingesparte" KU steht dem neuen Glück zur Verfügung, ihr Modell der Lebensgestaltung ist ja frei gewählt, sie profitieren davon.

Nur, ich möchte behaupten, Dir steht ein sehr schwerer Weg bevor, wenn Du dagegen vorgehen möchtest. Die Rechtssprechung unserer konservativen Richterschaft steht Dir geschlossen gegenüber, bis hin zum BGH. Ich glaube nicht, dass die sich hier korrigieren würden. Das wäre ein Tanz auf deren Nasen. Lediglich der Nachweis von (deutscher) Rechtsbeugung und dann der Gang zum EuGH sehe ich derzeit als Möglichkeit, was zu bewirken. Ob der aber solch eine Klage zulassen würde bezweifle ich, da sie (noch) Inlandsrecht darstellt. Erst mit der Fortwirkung auf ausländische Väter würde der sich wohlmöglich einschalten lassen.

Ich möchte mit all dem sagen, Du brauchst eine ausserordentlich gute und umfangreiche Vorbereitung, um dagegen angehen zu können, mit ein zwei Aktenordnern ist das nicht getan. Und es wird teuer werden. Meine Meinung. Das mich diese Verfahrensweise in Deutschland genauso anstinkt wie Dich brauche ich wohl kaum zu erwähnen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2010 12:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Staengler, mir wäre auch lieber, wenn du recht hättest und mein Wissen ist da auch keineswegs gefestigt. Es ist eher als Annahme anzusehen.

Aber ich sehe da keinen Hebel für den TO.
Auch nicht nach dem Beitrag von Kosmos, den ich aber auch nur in teilen verstanden habe.

Vielleicht meldet sie sich ja nochmal dazu.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2010 12:42
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Beppo und oldie,

auch ich sehe für Frank nur eher die theoretische Möglichkeit, erfolgreich am Ziel anzukommen.
Aber meiner bisherigen Ansicht nach, scheitert er eher daran, dass die KM jegliche Arbeitsaufnahme verweigert und daher bei ihr nichts zu holen ist.

Die Aussagen von oldie lassen die Hoffnungen von Frank sicherlich noch weiter schrumpfen.

So ein kleiner Hoffnungsfunken besteht für mich aber immer noch in der Tatsache, dass ich annehme, dass die beiden Kinder der KM mit ihrem neuen Mann auch nicht mehr an Mutter`s Brust hängen. Genaues Alter wurde hier noch nicht genannt.
Was sollte also ein Gericht davon abhalten, die KM in die Richtung "beteilige Dich an den Unterhltszahlungen für Euer Kind" zu verurteilen. Nur die bisher übliche Praxis?

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2010 12:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich fürchte ja auch, dass sich der Taschengeldanspruch der Mutter kaum durchsetzen lässt, einfach deswegen, weil der sich ja nach dem Einkommen ihres Mannes richtet und darüber hat, m.W.n. auch der Sohn keinen Auskunftsanspruch.
Wenn die Mutter also behauptet, sie bekäme nur 10,-€ die Woche an Taschengeld, so lässt sich das kaum widerlegen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2010 13:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich klinke mich auch nochmal ein: Als Elternteil eines volljährigen Unterhaltsberechtigten hat man in einem Fall wie dem vorliegenden keine Möglichkeit, selbst gegen den anderen Elternteil vorzugehen, weil einfach die Rechts- und Anspruchsgrundlage fehlt. Das kann nur der volljährige UH-Berechtigte selbst tun. Wenn mein Nachbar immer in meiner Einfahrt parkt, ist sein Chef oder sein Vermieter ja auch nicht dafür zuständig, diesen Missstand abzustellen; ich müsste mich dafür schon an den Nachbarn halten.

Der Sohn mag wenig Veranlassung sehen, seine Mutter in die Pflicht zu nehmen nach dem Motto "von wem von den beiden ich meine Kohle bekomme, ist mir wurscht; es steht ja nicht auf den Scheinchen drauf, und Stress mit Muddi will ich auch nicht".

Ich selbst würde in einem solchen Fall daher das Gespräch mit Sohnemann suchen und ihm erklären, dass ich einen Anteil X an seinem Unterhalt übernehme (beispielsweise zwei Drittel), weil für die Finanzierung seiner Ausbildung beide Eltern zuständig sind und nicht nur einer davon. Dann hat er zwei Handlungsoptionen: Ihm reicht diese Kohle - oder er klagt dagegen. Und eine solche Klage kann sich nicht nur gegen mich richten, sondern wird naturgemäss auch Muddi einschliessen müssen. Ob sie ihren Anteil aus eigener Erwerbsarbeit, aus dem Taschengeld, dem Haushaltsgeld oder ihrem Erbe abzweigt, wäre mir egal. Und ob sie nur deswegen bezahlt, weil sie einem Gerichtsverfahren ausweichen möchte, ebenfalls.

Nur eben: Solange genügend Kohle von meiner Seite kommt, müssen weder Mutter noch Sohn sich bewegen. Und ob ich deswegen jammere, muss beide nicht interessieren. Recht bekommt man nicht, weil etwas "gerecht" ist. Sondern oft nur, wenn man es auch fordert oder sogar provoziert.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2010 13:09
 ML1
(@ml1)
Rege dabei Registriert

Hallo eine Zwischenfrage,

ich denke wenn Kind volljährig ist mussss KM hälfte übernehmen, könnte er eigentlich nicht die Hälfte KU bezahlen, dies ist doch so laut meinem Anwalt


AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2010 13:20
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Brille, diese Variante wird aller Wahrscheinlichkeit voll auf FrankM zurückfallen. Das vollj. Kind präsentiert dem Gericht die Einkommensunterlagen der Eltern, dies sieht keine Leistungsfähigkeit der KM. Eine Einkommensfiktion oder Erwerbstätigkeit der KM wird unter Berufung auf §1607 Abs.1 vom Tisch gewischt, Abs.2 wird (wenn überhaupt) dahingehend ausgelegt, im Aussenverhältnis eine Klage anzustreben. Die KM wird im Prozess zur dritten Person erklärt und nur Antragssteller (Kind) und Antragsgegner (KV) betrachtet. Wer die Kosten trägt dürfte auch klar sein.

Die berechtigte Frage bleibt allerdings offen, ob Sohn überhaupt klagen würde.

@ML1
Unterhalt richtet sich laut Gesetz immer nach Leistungsfähigkeit und praktisch danach, ob es einen Mann oder eine Frau trifft. Statisch betrachtet gehen zum Arbeiten verurteilte Mütter im Rauschen unter. Wer dann zahlen darf setze ich mal als bekannt voraus.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2010 13:32




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin oldie,

diese Variante wird aller Wahrscheinlichkeit voll auf FrankM zurückfallen.

das ist nicht auszuschliessen; ich habe ja auch nichts Gegenteiliges behauptet. Ich versuche nur, der Ansicht zu begegnen, dass es eine Art Patentrezept gäbe nach der Devise "drücke auf Knopf A und erhalte Ergebnis B".

Gerade im Familienrecht haben "Recht" und "Gerechtigkeit" bekanntlich wenig miteinander zu tun. In einem Fall wie dem vorliegenden kann jeder nur für sich selbst entscheiden: Beisse ich in den sauren Apfel und riskiere ein Verfahren - oder lasse ich eben alles, wie es ist und zahle zähneknirschend alles allein weiter. Sicher ist nur: Das persönliche Gerechtigkeitsempfinden ist hier ein schlechter Ratgeber. Und das Beklagen von als ungerecht empfundenen Zuständen in Internet-Foren ändert diese Zustände nicht.

Wir können hier nur Handlungsoptionen und deren mögliche Folgen aufzeigen. Welchen Ausgang eine gerichtliche Klärung hätte, kann niemand vorhersagen, zumal nicht einmal der TO belastbare Informationen über die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Ex hat.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2010 13:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi ML1,

Hallo eine Zwischenfrage,

ich denke wenn Kind volljährig ist mussss KM hälfte übernehmen, könnte er eigentlich nicht die Hälfte KU bezahlen, dies ist doch so laut meinem Anwalt

Ich glaube du solltest dir einen anderen Anwalt suchen.

Richtig ist:

- Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile Barunterhaltspflichtig
- Der geschuldete KU richtet sich nach der Summe der ber. Nettoeinkommen
- Die Zahlungen werden gequotelt, d.h. jeder zahlt den Anteil der sich aus seinem Einkommen ergibt.
(z.B. KV ber. Netto 3.000, KM 1.000 --> Vater zahlt 3/4, Mutter 1/4 des Unterhalts)
- Jeder Elternteil muß aber nicht mehr zahlen, als er nach seinem Einkommen als alleiniger Zahler zahlen müßte.
- Das KG wird voll auf den KU angerechnet und kann entweder direkt vom Kind beantragt werden oder muß von dem Elternteil der es bezieht zusätzlich zum errechneten Zahlbetrag an das Kind herausgegeben werden.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2010 15:02
(@frankm)
Schon was gesagt Registriert

Vielen, vielen Dank an alle fleißigen Schreiber!!!!!!!

Ja, ich warte auch noch auf eine Erläuterung von Kosmos, da ich als juristischer Total-Laie diese Fülle an Beispielen / Urteilen / Auslegungen schon mal überhaupt nicht blicke.

Beste Grüsse

Frank

🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2010 23:32
(@frankm)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

leider wird mein erster Sohn demnächst 25 und damit fällt auch das Kindergeld weg - und natürlich hat er sich auch gekonnt um Wehrdíenst / Zivildienst gedrückt.
Das Arbeitsamt hat mir schon geschrieben.
Gibt es eine Möglichkeit, trotz nicht geleistetem Wehrdienst / Zvildienst die Zahlung des KG zu verlängern?

Danke und Gruß

Frank


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2010 23:42
(@frankm)
Schon was gesagt Registriert

Was bedeutet eigentlich die Abkürzung "TO"?

Gruß

FRank


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2010 23:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Thread opener, also der, der den Faden (Thema) eröffnet hat, also du.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2010 23:59
(@frankm)
Schon was gesagt Registriert

Danke, Beppo!

Gruß

Frank


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2010 21:44
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Frank!

Entschuldige das ich deine Mails nicht früher gesehen habe. Leider bekomme ich oft bei Antworten keine Emailbenachrichtigungen.

Mir ist nicht bekannt, das es im Koran ein Arbeitsverbot für Frauen gibt.

Du musst tätig werden und die Kindsmutter in Verzug setzen - würde dir aber diesbezüglich vorschlagen einen RA zu beauftragen. Es muss nämlich auch die Quote (Betrag) ausgerechnet werden, welche die KM bei Vollzeittätigkeit zu leisten hätte. Über diese Höhe muss dann eine Inverzugsetzung stattfinden.

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2010 19:37
(@frankm)
Schon was gesagt Registriert

Besten Dank, Kosmos - und ein schönes Wochenende!

LG

Frank


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2010 00:02
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