KU übers JA oder RA
 
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KU übers JA oder RA

 
(@locke73)
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Hallo zusammen,

ich bin neu hier und möchte erstmal diese hervorragende informelle Seite loben.
Ich bin schon seit einiger Zeit stiller leser, doch ich erhoffe mir eine kleine Hilfe von euch.

Ich bin Vater von 2 Kindern, von 2 verschiedenen Müttern.
Mein Sohn wohnt seit ca. 2 Jahren bei mir und wir sind froh das wir das soweit über die Bühne bekommen haben.
Für meine Tochter zu der ich auch immer einen guten Kontakt gepflegt habe zahle ich auch den regulären Unterhalt.

Jetzt habe ich eine Frage zu dem Unterhalt für meinen Sohn (13J).
Die KM hat bisher noch keinen Unterhalt gezahlt. Sie ist wieder verheiratet und hat noch 2 weitere Kinder (11 und 9).
Im 1. Jahr wo mein Sohn zu uns gezogen war sie nicht berufstätig (wenn dann nur private Putzstellen). Im 2. Jahr hat sie zu erst einen Vertrag als Kassiererin angeboten bekommen, den sie jedoch abgelehnt hat, wegen den Arbeitszeiten. Nun macht sie seit einem Jahr eine 1 Jährige Ausbildung als Altenpflegehelferin, die sie im Juli 2010 mit ihrer Abschlussprüfung abschließt.
Demnach hätte sie eine abgeschlossene Berufsausbildung und wäre in der Lage Unterhalt zu leisten.

Wie würdet ihr jetzt vor gehen... Bisher habe ich keine Ansprüche geltend gemacht, obwohl ich nicht weiß ob sie irgendwelche Leistungen für die Ausbildung erhalten hat.

Meine Überlegung ist zumindest das ich einen Titel oder ähnliches erwirke für den fall dass sie Arbeiten geht das ich dann wenigstens auch einen Teil von ihr erhalte.
Ich weiß, da sie noch die anderen beiden Kinder hat, dass da nicht wirklich viel zu holen ist, jedoch denke ich sollte sie zumindest auch einen Teil dazu tun damit es meinem Sohn auch an nix fehlt.

Ich hatte jetzt überlegt das ich zum RA gehen würde, dieser meinte jedoch das ich keine PKH bekomme, da ich wieder verheiratet bin. Daher war mein erster Gedanke das ich es über das JA probieren sollte um zu mindest eine Auskunft über ihre Einkünfte zu erhalten.

Oder meint ihr dass es sich jetzt noch nicht lohnt dies nach ihrer Prüfung zu hinterfragen, da sie ja nicht direkt einen Anstellungsvertrag von einer Stelle hat.

Ich möchte einfach nur mich absichern wie ich am besten vorgehe um nicht unnötig Zeit zu investieren.

Ich würde mich freuen von euch ein paar Tips zu erhalten.

Gruß
Flocke73


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2010 17:59
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus (F)Locke73!
Als erstes würde ich prüfen, ob ich auf die Forderung des KU verzichten kann ... ich könnte mir denken, wenn KM KU-Wind ins Gesicht bläst sie den Status-Quo einfach aufrecht erhalten will.
Selbst wenn Du auf die Forderung nicht verzichten könntest, wird es wahrscheinlich ein schwieriges bis aussichtsloses Unterfangen...

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2010 19:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Locke,

es liegt in der Natur des Menschen (zumindest in der so genannten "1. Welt"), gerne das zu beklagen, was er nicht hat (und dabei zu übersehen, was er hat). Deine Rahmenbedingungen sind: Dein Sohn lebt bei Dir; das ist bereits ein Umstand, für den sich tausende User dieses Forums einen Arm abhacken und mit Wonne auf jeglichen Unterhalt verzichten würden.

Ich will den Unterhaltsanspruch Deines Sohnes gegen seine Mutter nicht kleinreden; der besteht ohne Frage. Zu überlegen ist aber, mit welcher Erfolgsaussicht er tatsächlich realisiert werden kann. Denn das ist im mütterzentrierten deutschen Familienrecht überaus schwierig: Wo Du im umgekehrten Fall bereits den Gerichtsvollzieher an der Haustür hättest, heisst es bei den Damen oft nur "ach, die arme Frau hat doch selbst nichts..." Das ist ungerecht und man kann es unendlich beklagen - aber das sind die Fakten.

Überdies schwebt bei einer Unterhaltsklage ein echtes Damoklesschwert über Dir: Wenn der Druck auf Deine Ex zu gross wird, kann es durchaus passieren, dass sie Euren Sohn zu einem Rückumzug in ihren Haushalt überredet. Dafür gibt es unzählige subtile Methoden, von denen die meisten funktionieren. Im Endeffekt wärst Du damit von heute auf morgen wieder Umgangsvater. Und dürftest sicher sein, in kürzester Zeit eine Unterhaltsforderung für Euren Sohn an der Backe zu haben, die Du nicht mit einem "sie hat doch auch nie gezahlt!" abbügeln kannst.

Du selbst musst entscheiden, ob es Dir das wert ist oder ob Du sagst "ich muss nicht auf Gedeih und Verderb jeden Euro einfordern, den ich theoretisch kriegen könnte." Ich persönlich würde dieses Fass jedenfalls nicht aufmachen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2010 19:42
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Locke,

Ich persönlich würde dieses Fass jedenfalls nicht aufmachen.

Oder zumindest so lange die Füße stillhalten, bis sie tatsächlich wieder stabil in Lohn und Brot ist (d.h. erst mal das Bestehen der Probezeit abwarten), und dann erst mal eine Schätzung machen, wie viel Unterhalt bei den gegebenen Randbedingungen tatsächlich für deinen Sohn herumkommen würde. Die Randbedingungen sind, dass (a) sich gleich drei Kinder den Unterhalt teilen müssen und (b) in der Altenpflege nicht wirklich üppig verdient wird. Ich hab' einen gewissen Anfangsverdacht, dass da, wenn überhaupt, nicht im entferntesten der Mindestunterhalt rauskommen würde (schließlich wäre sie eine Zahlmama, kein Zahlpapa, und in unserer ach so gleichberechtigten Republik ist das ein Unterschied wie Nacht und Tag). Und erst wenn du weißt, was du zu gewinnen hast, solltest du überhaupt daran denken, eventuell dieses Fass aufzumachen.

Was du zu verlieren hast, hat Martin dir ja schon deutlich genug geschrieben.

Übrigens, du glaubst gar nicht, wie gefährdet ihre beiden anderen Kinder sind, an Asthma oder ADHS zu erkranken, sobald du ihr deine Unterhaltsforderungen auf den Tisch legst. Und der Mutter eines schwerkranken Kindes kann man ja nun Arbeit schon mal überhaupt nicht zumuten, nicht wahr? Alternativ dazu könnte sie selbst Rücken bekommen (gerade in der Altenpflege macht sich das sehr gut), oder vielleicht auch eine schwere Depression oder eine sonstige arbeitsverhindernde psychische Erkrankung.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2010 00:10
(@locke73)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen zusammen,

ich weiß genau was ihr meint. Ich bin auch unsagbar froh das mein Sohn jetzt schon so lange bei uns wohnt. Wir haben auch die erste Zeit viel mit machen müssen das er gefestigt war das es bei uns besser ist. Aber dank Familienberatung und unserern stetig aufbauenden Familienzusammenhalt können wir im Moment davon aus gehen dass er auch nicht zurück will.
Die Schule unterstützt uns da auch voll und ganz und wir bekommen immer zu hören, das er in keinemfall über einen Wohnungswechsel nachdenken soll. Dies sieht er aber auch genauso.

Was den Unterhalt angeht habt ihr da auch recht, deswegen wollte ich mir auch erstmal nur einen Eindruck verschaffen was es für optionen gibt.

Ich denke auch das da nicht wirklich viel zu holen ist und wenn sowieso ein Mangelfall entstehen würde, alleine durch ihre Randbedingungen mit 2 weiteren Kindern.
Klar ist man in gewisser weise immer auf das Geld angewiesen, gerade wenn Konfirmationen oder ähnliches anstehen, aber dann müssen wir halt den Gürtel enger schnallen das wir das alles irgendwie hin bekommen.

Also werde ich mal weiter die Füße still halten und abwarten auf die Dinge die da kommen.
Es ist warscheinlich echt besser dann erstmal zu sehen, dass sie eine Stelle bekommt in der sie dann auch länger als die Probezeit tätig ist.

Viele Grüße
Locke73


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2010 10:44
(@locke73)
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Hallo zusammen,

da bin ich mal wieder. Da sich die Situation nun geändert hat, dachte ich mir ich frage noch einmal nach Rat bei euch.
Meinem Sohn gefällt es nach wie vor sehr gut bei uns und an einen Umzug ist nicht zu denken.
Sein Zeugnis war super und er macht große Fortschritte was seine Entwicklung angeht.

Nun ist es es so, dass seine Mutter die Prüfung bestanden hat und zu meiner Freude eine Arbeitsstelle angetreten ist als Altenpflegehelferin. Sie erzählte mir direkt das sie 2 Optionen hätte. Sie könnte an einer Stelle in dieser gelernten Tätigkeit arbeiten, oder ihr wurde angeboten in einem Altersheim eine weitere Ausbilung zu machen zur Altenpflegerin.
Durch ihre vorherige Prüfung würde sich die Ausbilund auf 2 Jahre verkürzen.

Zu erst hatte sie die Stelle zur Altenpflegehelferin angetreten seit August. Sie meinte wenn sie die 1. Lohnabrechnung bekommen würde, würde sie sich bei mir melden. Dann könnten wir uns zusammen setzen bezüglich des KU. Bisher ist nichts passiert.
Auf nachfragen erfuhr ich dann, dass sie mit der Chefin nicht zurecht käme und jetzt doch die Ausbildung zur Altenpflegerin an der anderen Stelle zum 01.10. antreten wollte. (Zur Info, ich hatte bereits von dem Altersheim, mit der Option auf Ausbildung, erfahren das sie direkt nach iher bestandenen Prüfung dort gearbeitet hat)

Bisher hat sie natürlich noch kein Geld bekommen, so wie sie sagt.

Jetzt habe ich mal recherchiert und erfahren das sie mit den ganzen Zuschlägen um die 2000,-€ Brutto als Altenpflegehelferin verdiedent.
Dadurch das sie sich jetzt jedoch für die Ausbildung entschieden hat bekommt sie natürlich nur ein Azubi Gehalt von rund 800,-€.
Was soll ich jetzt machen?
Ist sie nicht dazu angehalten den KU zu zahlen und wenn sie eine Zusatzausbildung macht dennoch den nach dem theoretischen Gehalt ermittelten KU leisten? Wenn ich eine Weiterbildung machen würde müsste ich ja auch dennoch in der Lage sein den vollen Satz zu zahlen, egal ob ich Leistungsfähig wäre.
Ich kenn mich da nicht so aus.

Ich wäre dankbar wenn ich hierzu ein paar Tips von euch erhalten könnte.

Gruß Locke73


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2010 12:21
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Locke,

wenn sie ein Mann wäre, wäre der Fall für unsere femifaschistische Justiz klar: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit, fiktives Einkommen, und der Selbstbehalt wird so lange schöngerechnet, bis das Richterlein den Mindestunterhalt ausurteilen kann.

Dummerweise ist sie eine Frau. Für viele Richter ist das ein himmelweiter Unterschied, und Grundgesetz Artikel 3 darf man in diesem unserem Lande als Familienrichter anscheinend straflos ignorieren. Schauen wir uns also an, was du bestenfalls zu gewinnen hättest, wenn sich denn überhaupt ein Richter fände, der ihr das erzielbare (aber wegen Zweit-Ausbildung nicht erzielte) Einkommen als fiktives Einkommen aufs Auge drücken würde.

Jetzt habe ich mal recherchiert und erfahren das sie mit den ganzen Zuschlägen um die 2000,-€ Brutto als Altenpflegehelferin verdiedent.

Da dürften in Steuerklasse IV netto gerade mal 1.370 Euro rüberkommen. Bei drei Kindern somit ein glasklarer Mangelfall, ihr Selbstbehalt beträgt 900 Euro und somit sind es maximal 470 Euro, die über drei Kinder zu verteilen sind (und ja, bei einem Mann würde unsere Verbrecherjustiz ganz anders rechnen). Kannst dir also ausrechnen, im Idealfall (!) kannst du mit knapp über 150 Euro rechnen, und das ist weit unterhalb von diesem sogenannten Mindestunterhalt (der wäre für einen Dreizehnjährigen nämlich 334 Euro). Je nach Richter auch gerne deutlich weniger als diese 150 Euro; und außerdem kann eine Unterhaltsforderung deinerseits durchaus dazu führen, dass Madame sich überlegt, mit welchen Versprechungen oder Tricks sie euren Sohn heim ins Reich holen könnte, um anschließend ihrerseits Unterhalt von dir einzufordern (mit übrigens deutlich größeren Erfolgsaussichten).

Chancen und Risiken wirst du schon selbst abwägen müssen. Ich an deiner Stelle würde mir denken, es geht um 24 Monate mit vielleicht 150 Euro, also maximal 3.600 Euro, was zwar eine Menge Holz ist aber immerhin überschaubar - die Lotterie um diesen möglichen "Hauptgewinn" kann aber durchaus mit nur einem Trostpreis oder einer Niete enden und ist zudem mit erheblichen Risiken und Nebenwirkungen verbunden. Ich glaube, ich selbst würde lieber die Finger davon lassen ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2010 13:13
(@locke73)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit,

vielen dank für deine Antwort. Ich hatte auch schon die gleichen Bedenken und habe hin und her überlegt was ich machen soll. Gerade aus der Situation herraus das ich weiß das sie im Augenblick ja noch Vollzeit als Helferin dort tätig ist.

Meine Überlegung war, da sie mir eben angeboten hatte, dass wir uns zusammen setzen, ich ihr das vorrechne und wir uns auf knapp 100€ - 150€ einigen. Schließlich ist jedes Einkommen was sie hat, mehr als vorher, da sie vorher eben nur durch ihren Ehemann versorgt war. Aber bei Geld hört die Freundschaft ja bekanntlich auf.
Meine andere Überlegung war, noch bis Januar die Füsse still zu halten und das zu nehmen was sie bietet (wenn da überhaupt was kommt) und dann im Januar ihr anzubieten das Jungendamt sollte den KU inkl. Steuerjahresausgleich ausrechnen. Aber da wäre eben die Gefahr das sie die 1. Ausbildung nicht angibt oder das sie ihr halt zustimmen das sie nicht Leistungsfähig ist.

Ist halt schwierig sich mit jemandem zu einigen der lieber lügt anstatt mit offenen Karten zu spielen.

Viele Grüße
Locke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2010 13:31
(@locke73)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

da bin ich noch mal. Ich wollte nur mal kurz den aktuellen Stand melden.
Nachdem mir die KM letzten Monat gesagt hatte, sie wollte sehen was von ihrem Ausbildungsgehalt über bleibt und mir dann bescheid geben, sagte sie gestern, dass sie nur 500€ (Stkl. 5) raus bekäme und da nichts über bleiben würde. - Nichts mehr mit Kooperation oder ähnlichem.

Somit habe ich heute beim Jungendamt nach gefragt wie sie die Sicht sehen, da sie schließlich schon eine abgeschlossene Ausbildung hätte und doch theoretisch Unterhaltspflichtig ist. Ob man ihr nicht ein fiktives Einkommen anrechnen könnte.
Dort wurde mir gesagt das sie keine Möglichkeit sehen etwas zu bewirken. Sie müsste mindestens 900€ netto haben, damit sie tätig werden würden. Ich sollte die 2 Jahre, in denen sie sich ja schließlich bemüht eine bessere Qualifizierung zu bekommen um dann später höheren Unterhalt zu leisten, abwarten.
Sie würden mir jetzt auch keine Beistandschaft einrichten, wenn ich dennoch etwas versuchen wolle, sollte ich es über einen Antwalt probieren, obwohl sie eher sehen das es nur Kosten bringt.
In 2 Jahren könnte ich gerne wieder auf sie zu kommen und dann würde sie mir gerne helfen.

Ich erklärte denen das die KM ja sicherlich nicht freiwillig an die Tür klopfen würde um zu sagen das sie jetzt mehr verdient und das ich doch einfach nur etwas in der Hand haben möchte, das ich theoretisch auch Rückwirkend etwas fordern könnte.
Daraufhin meinte die Tante vom JA das ich ein Schreiben aufsetzen könnte um die KM darüber zu Informieren das ich KU forder, bzw. sie in Verzug setze, aber ansonsten sehen sie keine Chance etwas zu bewirken.

Was haltet ihr davon?

Viele Grüße
Locke73


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2010 15:15
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Dort wurde mir gesagt das sie keine Möglichkeit sehen etwas zu bewirken. Sie müsste mindestens 900€ netto haben, damit sie tätig werden würden. Ich sollte die 2 Jahre, in denen sie sich ja schließlich bemüht eine bessere Qualifizierung zu bekommen um dann später höheren Unterhalt zu leisten, abwarten.

Als Mann würdest Du so einen Satz nicht bekommen.

Das Kind hat Heute Hunger und Durst und braucht neue Schuhe.
Ein etwas höherer Unterhalt in 2 Jahren hilft da nichts.

Ich würde sie in Verzug setzen und dagegen vorgehen.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 15:22




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Locke,

Sie würden mir jetzt auch keine Beistandschaft einrichten,

Äh, hallo? Das Kind ist minderjährig, diese stinkfaule Schweinebande von Jugendamt ist meines Wissens per Gesetz verpflichtet, die Beistandschaft für das Kind in Unterhaltsfragen zu übernehmen!

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 19:40
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Das Jugendamt will nur einfach nicht in solchen Fällen aktiv werden weil sie sonst klagen müssten bei Gericht wenn sie das Kind vertreten. Und jeder SG is arg in der Klemme wenn ein Vater die Beistandschaft beansprucht  und die SEINE Interessen durchsetzen muss

Schreiben an das Jugendamt  per Einschreiben und Rückschein

Sehr geehrtes Jugendamt
Hiermit beantrage ich als Vater von meinem Kind  XXXXXXX, geboren am XXXXX in XXXX die Einrichtung einer Beistandschaft nach  § 1712 BGB zur Geltendmachung der Unterhaltsansprüche meines minderjährigen Kindes XXXXXXX

Bitte teilen Sie mir freundlicherweise sowie auch zeitnah mit, welche Unterlagen ich Ihnen hierfür zukommen lassen soll.

Mit freundlichen Grüßen


Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 20:02
(@locke73)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen Zusammen,

ehrlich gesagt hatte mich diese Aussage auch verwundert.

Ich hatte auch schon überlegt noch mal beim JA anzurufen und vielleicht einen männlichen Bearbeiter zu ergattern.
Klar ich könnte mir jetzt auch nen Anwalt nehmen, aber wofür gibt es schließlich die Unterstützung durchs JA, die zum Wohle des Kindes arbeiten sollten.

Denkt ihr ich sollte noch mal nach haken.

Danke schon mal für eure Meinungen, ich steh da gerade echt in der Zwickmühle.

Gruß
Locke73


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2010 09:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
dass die Chancen bei einem männlichen SB besser wären, halte ich für ein Gerücht.
Der Jagdinstinkt gegenüber Frauen ist bei einem Mann sicher nicht höher als bei einer Frau.

Du wirst vermutlich die Aufnahme der Beistandschaft erzwingen können.
Ob du dann aber nennenswerten Elan oder gar Erfolg erzwingen kannst, ist fraglich.
Wenn du überhaupt Chancen siehst, Geld bei ihr raus zu holen, wäre ein guter RA vermutlich engagierter.

Abwägungssache.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2010 09:59
(@locke73)
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Hallo zusammen,

Nach einer langen ruhigen Zeit hat sich leider einiges bei mir getan und ich wäre Dankbar dafür, wenn ihr mir erneut helfen könntet.

Folgender Sachverhalt hat sich ergeben.

3,5 Jahre hat mein Sohn bei meiner jetzigen Frau und mir gelebt. Leider hat die Kindesmutter ihn nie wirklich in Ruhe gelassen und kleine Auseinandersetzung in der Familie hat der mittlerweile pubertierende 15 Jährige immer wieder zum Anlass genommen um Aufmerksamkeit zu ergattern. Das ging dann leider soweit, dass zu der geplanten Sommerferien Regelung die Km und Sohni am 1. Ferientag Abends bei mir waren und mir mitteilten, dass sie bereits Tagsüber einen Beratungstermin beim Anwalt hatten und Sohnemann wieder bei seiner Mutter, dessen Geschwistern und Stiefvater leben wollte.
Ihr könnt euch vorstellen wie mich das aus der Bahn geworfen hat. Es war für mich wirklich nicht erklärbar wie es soweit kommen konnte und ich einfach vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Keine schöne Angelegenheit.
Gründe waren, dass wir zuviel von ihm verlangt haben, er müsste zuviel für die Schule tun. Schade das die KM nicht am gleichen Strang gezogen hat, aber irgendwann musste ich ihn dann doch ziehen lassen.

Währenddessen hatte ich in den vergangenen 3,5 Jahren noch eine gerichtliche Vergleich für den KU für meine weitere Tochter (mittlerweile 17, Schule beendet keinen Ausbildungsplatz beginnt erst mit 18 ihre Ausbildung, derzeitig macht sie zwischendurch Praktikas), für die ich mtl. 259€ zahle. Das soweit nur kurz um die Fakten fest zu legen.

Nachdem ich dann den Auszug verarbeitet hatte und ich leider seit dem auch nur noch sporadisch Kontakt zu meinem Sohn habe, hatte ich mit der KM von meinem Sohn ausgemacht 170€ KU zu Zahlen, das wäre ok für sie, wir könnten das ohne Anwalt klären.

Somit zähe ich derzeit 429€ KU.

Nun flatterte mir die Woche Post ins Haus...

Mitteilung nach § 33 Abs. 3 Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Auskunftsersuchen gem. § 60 Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Seit dem 01.10.2012 werden Leistungen nach dem SGB II für Ihren Sohn erbracht.

Sie sind nach §§ 1601 ff BGB dem Grunde nach dem Kind unterhaltsverpflichtet.
Durch diese Mitteilung sind gegebenenfalls gem. § 33 Abs. 1 und Abs. 3 SGB II Unterhaltsansprüche auf das Jobcenter übergegangen, soweit Ausschließungsgründe nach §33 Abs. 2 SGB II nicht vorliegen.
Der Anspruch geht bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Träger der Leistungen nach dem SGB II über, soweit bei Ihrer rechtzeitigen Leistung, Leistungen zur Sicherung der Lebensunterhalts Nichtbeachtung worden wären. Der Übergang des Anspruchs ist ausgeschlossen, soweit der Unterhaltsanspruch durch laufende Zahlungen erfüllt wird (§33 Abs. 1 Satz 1 SGBII). Der Anspruch geht nur über, soweit das Einkommen und Vermögen der unterhaltspflichtigen Person das nach den §§11 und 12 SGB II zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen übersteigt.

Zur Zeit zahlen Sie 170€, der Unterhaltsanspruch gemäß der Düsseldorfer Tabelle bemisst sich derzeit bei mindestens 334€.

Kurz zum Ende: legen Sie und Ihre Ehefrau bitte alle Ihre Daten offen um zu berechnen was Sie noch Zahlen können.

Nach Rücksprache mit der KM hat wohl der Ehemann meiner Ex Sozialleistungen beantragt und durch die Bedarfsgemeinschaft möchte die Stadt jetzt sehen was noch bei mir zu holen ist.
Sie hätte auch alles offen legen müssen.

Wie würdet ihr hier Vorgehen?

Da ich jetzt so lange Ruhe hatte bin ich etwas überfragt.

Ich würde mich über gute Vorschläge sehr freuen.

Viele Grüße
Locke73


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2012 23:29
(@locke73)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

vielleicht hätte ich besser einen neuen Post auf machen sollen, aber ich dachte es wäre einfacher, dass drum herum zu verstehen, wenn ich auf meinen alten Post antworte.

Ich habe mir jetzt für nächste Woche einen Termin beim Anwalt geholt, weil ich weiß das wir damals sehr böse Briefe von der Stadt bekommen hatten, als es darum ging zu ermitteln was ich zahlen kann.
Wie sieht es denn mit meiner Frau aus. Sind wir verplichtet dass sie ihr Einkommen auch aufdecken muss?
Oder meint ihr, da wir vor Gericht diesen Vergleich von 259€ geschlossen hatten vor 2 Jahren, das sie maximal das fordern können?

Erschwerend habe ich gearde von meiner Tochter erfahren, dass sie den Ausbildungsplatz 2013 jetzt doch nicht bekommt, sie hat im Juni mit 17 die Schule (Realschulabschluss) beendet und macht jetzt nichts weiter. Ein Praktikum macht sie gerade auch nicht und sie hätte jetzt 7 Bewerbungen geschrieben aber bisher noch nichts gehört.

Ist sie dann überhaupt noch priviligiert?

Sollte ich das beim Anwalt angeben?

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir ein paar Tips geben könntet.

Viele Grüße
Locke73


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2012 13:53