Gestern erhielt ich das Schreiben der gegenseite zwecks Trennungsuntehalt.
Forderung 532,-€ für Kinder; Ex 718€.
Der kredit aus der Ehe soll nicht anerkannt werden.
Mein Lohn beträgt 2150€ (bei Lstkl 3)= 2042,50€ (95%) Die Gegenseite rechnet mit dem Vorjahr mit 2250€ (wegen absolut einmaliger Zahlung)
Abzüglich Kredit und VBL komme ich auf 1742,50€
von 497€ KU verbleiben 1245,50€
Ich habe darum gebeten den Selbstbehalt auf 1190€ zu erhöhen da hier die Miete statt 400€ warm immerhin 590€ warm beträgt. Das ist für München schon billig. Verblieben für die Frau aber nur
55,50€
Habe auch auf §1603 Abs.1 BGB verwiesen (anmerkung die ARGE hat auf TU verzichtet).
Das ganze interessiert die Gegenseite aber nicht sie lässt VBL weg, Selbstbehalt nur 1000€. Kredit nicht anerkennen weil angeblich nie hohe Ausgaben.
Dann zahlreiche Lügen. In der ersten Verhandlung verschwieg sie überhaupt gearbeitet zu haben. (im Februar behauptete sie sogar bereits seit längeren getrennt zu sein (also 2009).
Bei der Rechnung der EX blieben mir:
1000€
dann abzüglich Miete: 590€, Strom 60€, kredit 256€, Telefon 33€(Vertrag läuft erst seit Dez. 2009) etc. Ohne etc wären da noch 61€ übrig und das bei voller Berufstätigkeit.
Bei der ex wären dann 718€+532€+368€=1618€ und das ganze ohne zu arbeiten.
Vielleicht zeige ich mich dann doch selbst nach §170 StgB an. :gunman:
Hi OlliT
Habe mir noch mal den Werdegang Deiner Geschichte >>hier<< durchgelesen. Da bin ich versucht Dir vorzuschlagen, TU prinzipiell abzulehnen, da Deine DEF eheprägend ständig gearbeitet hat. Erst im Zusammenhang mit dem Auseinanderleben hat sie aus eigenem Verschulden ihren Job verloren (verlieren wollen). Ist vielleicht riskant, aber vielleicht machbar. Du wirst wahrscheinlich einen RA brauchen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
Ist vielleicht riskant, aber vielleicht machbar.
Ich halte es zwar nicht für riskant, da du dabei ja nix verlieren kannst allerdings die Erfolgsaussicht auch nicht für sehr groß.
Ich denke nicht, dass ein Richter die arme AE-Mutter von 3 Kindern so im Regen stehen lassen wird.
Ehe sie der Sozialkasse anheim fällt, wir er versuchen, bei dir den Mindestunterhalt von 770,- sicherzustellen, ggf. zusätzlich Alters- und Krankenvorsorgeunterhalt.
Damit wärst du natürlich wieder bei den 1.000,- SB.
Du solltest also, für den Fall dass oldies Tipp nicht greift, auch deine Abzugspositionen argumentativ untermauern.
Die Tatsache, dass RAtte dir deine Abzüge nicht gönnt, ist kein Grund den Sand in den Kopf zu stecken.
1. Rechnest du auf Basis der Stkl. 1
2. Natürlich ziehst du die maximale AV und Erwerbskosten ab.
3. Du legst gründlich dar, warum der Kredit Eheprägend war und selbstverständlich angerechnet werden muss.
4. Wie hoch sind deine Umgangskosten?
Wenn Madame weiter weg gezogen ist, hat sie sich an den Kosten zu beteiligen.
Auch das wird nicht alles durchkommen, aber wenn du nichts forderst kriegst du auch nichts.
Auch werden Kompromisse am Schluss gesucht und nicht gleich am Anfang.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Olli,
in Ergänzung zu oldie: Ein Anwalt kann fordern was er will; eine präjudizierende Wirkung hat das nicht. Aber es schüchtert ein; in Deinem Fall wohl erfolgreich. Denn auf diese Weise könnte man Dir das Gefühl vermitteln, dass Du ganz gut davongekommen bist, wenn sich eine ursprüngliche TU-Forderung von 700 TU irgendwann auf 300 reduziert. Auch wenn es gar keinen Grund für TU gab und das Ergebnis eigentlich "0 EUR" lauten müsste.
Eine anwaltliche TU-Forderung zeigt Dir lediglich, wo der Ball liegt; sie bedeutet in keiner Weise, dass Du zu TU in dieser Höhe verurteilt wirst. Auch die Frage, ob und welche Kredite anerkannt werden, entscheidet nicht der Anwalt, sondern das angerufene Gericht. Gut möglich, dass es - wie oldie schrieb - einen TU-Anspruch auch komplett versagt, weil Deine Ex in der Lage ist, sich selbst zu versorgen. Notfalls musst Du Dich dafür eben verstärkt in die Kinderbetreuung einbringen, aber das ist ja kein Problem.
Also: Mach Dich nicht verrückt. Die Gegenseite kann fordern was sie möchte, aber Familienrecht ist nicht "Wünsch Dir was". Schlimm für Dich wäre nur, wenn Du selbst die Flinte ins Korn wirfst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Oldie, Beppo, Brille007,
ich bereits meine Antwort verfasst.
Ich versuche auf versuchten Prozessbetrug hinzuwirken, da bei der letzten Verhandlung ihre Berufstätigkeit bekannt wurde (dank meiner Person). Sie hat 2009 die Arbeit verloren durch eigenes verschulden (dann ARGE sperrzeiten wodurch sie kein ALG1 erhält). Sie hat vorher 2 Klageschriften geschrieben und sich selbst dabei mit 0€ gerechnet. Beides kann man als §1579 Abs. 3 und 4 BGB betrachten.
Dann habe ich auf die Umgangsvereitelung hingewiesen welche 4 Monate dauerte auch dafür gehört kein TU gerechnet.
Den Kredit geht sie an aber auch hier gibt es Unterlagen.
Sie verschweigt aktuell auch ihre immobilie. Diese bewohnt sie selbst ja nicht und nimmt auch keine Miete (siche selbst arm machen).
Die kinder hat sie auch vorgeschoben (kann ja nicht arbeiten). Zum Thema Kinder habe ich die kindesmitnahme geschrieben. Von mir hat sie kein Einverständnis erhalten und ein Urteil gibt es wegen des Aufenhalts der kinder auch nicht.
Der richter schrieb beim letzten mal bereits das sie arbeiten müsste wenn sie vorher gearbeitet hat.
ihre Konten räumte sie kurz vor der trennung leer (alles abgehoben Kontoauszug existiert aber).
Von mir wird alles gefordert (kontrolle aller dinge) während sie gar nichts vorlegt.
Hinzu kommen auch noch strafrechtliche Behauptungen welche mich verächtlich machen sollen.
Insgesamt ist das ganze schon ein schwerer Angriff. Ich muss Belege liefern während sie nur falsche Dinge behauptet.
Zu guter letzt habe ich noch §1603 abs.1 BGB gezogen.
Lohnsteuerklasse will sie die 3.
Wobei sie eidesstattlich behauptete (im Feb.), man sei schon länger getrennt (statt 11.1.10 schon viel länger). Ich habe aktuell die Lstkl. 4. Der Richter will wohl auch die 3.
Noch was interessantes habe ich für den Richter. Sie gibt für 2009 einen Mailohn von 433€ an. Mehr zeigt sie nicht. Ich habe aber noch Unterlagen von jan-März 09 von ihr in der sie zwischen 500-600€ verdient. Hinzu kommen ihre monatlichen Geldüberweisungen in das Ausland Jan.09 bei 500€ Gehalt wurden dann 460€ ins Ausland transferiert.
Meinem Anwalt traue ich nicht (muss ihn aber als PKH-Bezieher erstmal behalten), so dass ich selbst beim Gericht meine Dinge zusätzlich abgebe.
Moin,
Meinem Anwalt traue ich nicht (muss ihn aber als PKH-Bezieher erstmal behalten), so dass ich selbst beim Gericht meine Dinge zusätzlich abgebe.
sieht so aus, als wolltest Du Dir bei Gericht einen Satz heisser Ohren abholen.
Wenn man die Karte "1579 BGB" schon zieht, will das wirklich gut vorbereitet und begründet sein; mit laienjuristischen Deutungen kommt man da keinen Meter weit. Überdies wird diese Karte sowieso nur ganz selten gezogen; ein bisschen Kindesentzug oder Gedächtnislücken bei Einkommensbelegen und Trennungszeitpunkt werden da sicher nicht ausreichen, um Dich vor Unterhaltszahlungen zu bewahren; da müssen weitaus schlimmere Dinge passiert sein als die von Dir geschilderten, die schon beinahe Standard sind. Und ja: Ein RA, der auf PKH-Basis arbeitet, wird noch weniger Lust haben, sich mit dem 1579 zu beschäftigen als einer, den Du regulär bezahlst.
Leg Deinen Focus auf erreichbare Ziele anstatt auf Fiktionen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
sieht so aus, als wolltest Du Dir bei Gericht einen Satz heisser Ohren abholen.
Wenn man die Karte "1579 BGB" schon zieht, will das wirklich gut vorbereitet und begründet sein; mit laienjuristischen Deutungen kommt man da keinen Meter weit. Überdies wird diese Karte sowieso nur ganz selten gezogen; ein bisschen Kindesentzug oder Gedächtnislücken bei Einkommensbelegen und Trennungszeitpunkt werden da sicher nicht ausreichen, um Dich vor Unterhaltszahlungen zu bewahren; da müssen weitaus schlimmere Dinge passiert sein als die von Dir geschilderten, die schon beinahe Standard sind. Und ja: Ein RA, der auf PKH-Basis arbeitet, wird noch weniger Lust haben, sich mit dem 1579 zu beschäftigen als einer, den Du regulär bezahlst.
Leg Deinen Focus auf erreichbare Ziele anstatt auf Fiktionen.
Grüssles
Martin
Hallo Martin,
mein RA hat 1579 gezogen.
Es kommen immer neue Dinge von meiner um Geld klagenden Ex.
Ich werde nun aktuell den KU beim Notar titulieren lassen (497€).
Nun will die Gegenseite aber folgendes:
1. Ich soll noch einmal 285,60€ KU nachzahlen.
Ich habe von März bis Mai 1491€ gezahlt (an die KM, die ARGE ist informiert).
Die Gegenseite rechnet so: 436,80(Zahlung der ARGE)x3=1310,40€
532€-436,80€=95,20€
95,20€x3=285,60€ an KM
Anträge der KM:
I. Der Antragsgegener wird verurteilt an die ARGE den Unterhalt für die Kinder ... und ... für März-Mai in Höhe von 436,80€ monatlich, insgesamt 1310,40€ zu bezahlen.
II. Der Antragsgegner wird verurteilt, an die Antragsgegnerin für die Monate März-Mai einen Unterhalt für ... und ... in Höhe von monatlich 95,20€, insgesamt 285,60€ zu bezahlen.
2. EU (es steht dort Ehegattenunterhalt nicht Trennungsunterhalt):
Die Arge bezahlt monatlich 488€+169,40€=657,40€
3x657,40€=1972,20€
(3x677€)-1972,20€=58,60€ an KM.
III. Der Antragsgner wird verurteilt, an die ARGE den Unterhalt für die Antragsstellerin von März-Mai in Höhe von 1972,20€ zu bezahlen.
IV: Der Antragsgegner wird verurteilt, an die Antragsstellerin einen Unterhaltsrückstand für Marz-Mai in Höhe von 58,80€ zu bezahlen.
Die ARGE hat mir schriftlich mitgeteilt, dass ich nichts an die ARGE zu zahlen habe.
Dennoch wird munter weiter geklagt.
Den Kredit will die Gegenseite generell ablehnen. Ich habe nun alles mögliche nachgewiesen. Die angemessene Erhöhung des Selbstbehalt will ich auch. Die Gegenseite aber nicht. Das bedeutet wohl Obdachlos berufstätig. Ortsüblich hier wo ich wohne und arbeite sind laut Mietspiegel 570€ kalt. Ich zahle 590€ warm. 400€ sind laut Süddeutsche Leitlinien vorgesehen.
Auch hier wieder was neues:
der Termin wurde wegen der Klägerin auf Juli verlegt. Jeder einwand und jede Unterlage von mir verschiebt den Termin.
Von meiner Frau kam nun die nicht von ihr bewohnte Immobilie zum vorschein.
Die Gegenseite nahm dann ein altes TVL und legte den für sich selbst passend aus.
Aktuell liegt meine Frau bei einem fiktiven Einkommen von 730€ (bei Klagebeginn meiner Frau, war sie mittellos und ohne Einkünfte und hatte 0€ anrechenbar, laut ihrer Klage).
Mal sehen was als nächstes kommt.
So der Beschluß ist nun da.
Das erste als positives: kein TU zu zahlen. 🙂
Das zweite aber negative:
Ich habe an KM Kindesunterhalt gezahlt (3x497€). Der ARGE ist es bekannt.
Statt 497€ soll ich nun 532€ zahlen.
An die ARGE sollen 436,80€ an Kindesunterhalt gezahlt werden (März-Mai), also 1310,40€
An KM (märz-Mai) 285,60€
Summe also 1596€.
Ich habe an die Frau bezahlt: 1491€
Macht also eine Differenz von 105€
So wie es geschrieben ist, so muss ich aber an ARGE und KM zahlen. Also doppelt zahlen.
Nun muss ich wohl gegen den Beschluß klagen. Weil hier die geleisteten Zahlungen komplett fehlen.
😡
Das erste als positives: kein TU zu zahlen
Gratuliere. Da bist du sehr viel schneller als fast alle anderen sehr viel glimpflicher weggekommen.
Ich habe an KM Kindesunterhalt gezahlt (3x497€). Der ARGE ist es bekannt.
Hast du Überweisungsbelege samt Verwendungszweck? War das dem Gericht vorgelegt worden? Wenn nicht, dein Fehler. Ich gehe aber davon aus, dass die Unterlagen von euch vorgelegt wurden.
Ich habe an die Frau bezahlt: 1491€
Macht also eine Differenz von 105€So wie es geschrieben ist, so muss ich aber an ARGE und KM zahlen. Also doppelt zahlen.
Nun muss ich wohl gegen den Beschluß klagen. Weil hier die geleisteten Zahlungen komplett fehlen.
Nö. Schick' über deinen Anwalt noch mal Kopien der Belege ans Gericht und bitte um Korrektu, da es sich hier sonst um eine Doppelzahlung handelbn würde.
/elwu
Hi OlliT
Gratulation. Der 1579 ist ein verdammt heisses Eisen (aber ich finde ihn gerecht und er sollte viel öfter angewendet werden). Doch denke daran: Du hast gepokert - man kann es nicht anders ausdrücken - und gewonnen. Wann hat der Beschluss Rechtskraft? Bis dahin ist alles offen. Kommt natürlich auch auf die Begründung an, inwieweit diese wasserdicht ist. Eventuell solltest Du Dich damit abfinden, die Kröte zum KU zu schlucken. Vor allem dann, wenn diese auf eigenem Verschulden beruht und der Beschluss ansonsten Rechtskraft bekommt. Könntest Du den Beschluss anonymisiert hier einstellen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Der Beschluß hat sofort Rechtskraft (also seit 9.7.2010 bzw. Zustellung 13.7.2010).
Auf den Überweisungsbelegen steht der Unterhaltzwecks für Personen und Zeit klar drauf (Kindesunterhalt für Kind XXX und YYY für Monat ... und Jahr).
Ich werde heute erst mal die ARGE abklappern.
Vielleicht wird ja die KM in Berufung gehen. Dann werde ich aber bei PKH für die Frau auf die Immobilie hinweisen.
Eventuell solltest Du Dich damit abfinden, die Kröte zum KU zu schlucken. Vor allem dann, wenn diese auf eigenem Verschulden beruht und der Beschluss ansonsten Rechtskraft bekommt. Könntest Du den Beschluss anonymisiert hier einstellen?
Das mit dem KU ist soweit ok. Aber die Kinder wurden ja entführt. 😡
Wegen dem KU werde ich nun daran arbeiten die Kinder wieder nach Hause zubekommen. Hierzu verwende ich das Urteil vom BVerfg von 2008 (das der ertrotzten Kontinuität, eigenwillige Kindesmitnahme) und die Überleitung des HKÜ des BVerfg. Auch wenn die Chancen gering sind.
Immerhin hat der Richter ohne meinen Antrag die Kindesausreise für die Mutter verboten.
Den Beschluß werde ich anonymisiert einstellen.
Den Beschluß werde ich anonymisiert einstellen.
Bitte per Mail an mich, ich stelle ihn bei den Urteilen ein.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
