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Verzichtserklärung Unterhalt

 
(@masterofdesaster)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe leute,
ich habe da mal ne Frage....

Mein Sohn(kein Kontakt) wird im Mai 18, und ich habe einen unbefristeten Titel wo ich Monatlich 334 Euro zahle.

Jetzt habe ich vom JA einen Brief bekommen das er seit letzten August eine Lehrstelle hat und das lehrgeld anteilig auf meinen Unterhalt angerechnet wird.
Ich solle nun 170 Euro zahlen.
Die Überzahlung wird von der KM "im angemessenen Ramen" zurückgefordert.
Der Titel wurde aber nicht geändert.
Wusste gar nicht das es so geht...

Nunja, habe mit dem JA telefoniert und gefragt wie man den Titel dann aus der Welt schaffen kann.
Selber kann es das JA wohl nicht und es wurde vorgeschlagen es über das Amtsgericht zu machen.

Habe gesagt das ich dann evtl eine Verzichtserklärung aufsetzte und mir das dann unterschreiben lasse.....würde dann auch auf die Rückzahlung verzichten.
Laut JA wäre das nicht sicher???????

Muss man es unbedingt so machen oder kann man auch zur Not einen Notar beauftragen?

Ginge das auch jetzt schon das man für die Titelbeseitigung das Datum auf den Mai festlegt?
Dann müsste aber die KM als gesetztlicher Vertreter unterschreiben?

Oder geht das erst ab Volljährigkeit?

Rückstände bestehen keine und ab Volljährigkeit wäre der Bedarf mehr als gedeckt.

Lg

Master

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2013 14:43
(@Inselreif)

Hi,

lass Dir die vollstreckbare Ausfertigung des Titels aushändigen, dann ist alles gut.
Für die Monate März bis Mai kann man, da es nur drei sind, auch gefahrlos jetzt im Voraus zahlen. Dann ist bis Mai alles glattgezogen.
Die "Rückforderung" geht allerdings in der Tat nicht. Wenn sie natürlich freiwillig zurückzahlt, ist das eine andere Sache...

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 14:53
(@masterofdesaster)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Darf mir das JA die vollstreckbare Ausfertigung so ohne weiteres aushändigen?Oder wer hat das...Nicht die KM?

Und wenn die Rückforderung eigendlich nicht geht...weiss das JA nicht was es tut?

LG

Master

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2013 15:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin mod,

Darf mir das JA die vollstreckbare Ausfertigung so ohne weiteres aushändigen?

üblicherweise ist nicht das JA im "körperlichen Besitz" des Titels, sondern die Mutter als (bisherige) Vertreterin des Kindes. Insofern kann das JA Dir da auch nichts aushändigen.

Aber ein Vollstreckungsverzicht der Mutter würde genügen; sie ist bei einem mittlerweile volljährigen Kind sowieso nicht mehr Inhaberin der UH-Forderung. Gerichte und Anwälte sollte man für eine solche Lappalie nicht brauchen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 15:49
(@Inselreif)

um das zu unterstreichen: ein Vollstreckungsverzicht (also ein Verzicht auf das Recht, aus dem Titel zu vollstrecken) ist kein Unterhaltsverzicht (den das JA zu Recht als "nicht sicher" bezeichnet).

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 17:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Absolute Sicherheit bekommst du nur, wenn dir der Titel freiwillig oder per Klage ausgehändigt wird.

Aber lass das JA doch ruhig versuchen, das Geld oder einen Teil davon zurück zu holen.

Wenn ihnen das gelingt, kannst du wohl davon ausgehen, da nix mehr gefordert wird.

Wenn nicht, würde ich jetzt kein Fass mehr aufmachen, sondern bis Mai warten und dann deinen Sohn zu einem Gespräch unter Männern einladen und dabei auch seine Zukunft und wie du ihn dabei unterstützen kannst, anreißen.

Wenn das alles nichts bringt, kannst du ihn immer noch auf Herausgabe des Titels verklagen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 22:01
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Das tolle deutsche Recht stellt den Ersteller eines Titels da in der Tat in eine sehr schlechte Position, denn es gibt Fälle in denen der Titelinhaber diesen gar nicht zurück geben kann, z.B. weil der Titel Bestandteil eines Urteiles ist das noch weitere Punkte enthält (der Klassiger wäre UH der im Rahmen des Scheidungsurteiles festgelegt wurde).

Da hat man als Zahler nur folgende Optionen:

1. Man gibt sich mit einer Erklärung auf Vollstreckungsverzicht zufrieden. Dies beinhaltet das Risiko das der Titel immer noch physikalisch existiert und vollstreckt werden kann. Dies wäre zwar illegal, bedeutet aber trotzdem eine Menge Unannehmlichkeiten.

2. Man klagt darauf den UH auf 0 zu setzen. Damit hat man voraussichtlich zwar Erfolg, bleibt aber mit großer Wahrscheinlichkeit auf sämtlichen Kosten sitzen, und zwar auch auf den AW-Kosten der Gegenseite, da diese sich darauf berufen kann das die Klage mutwillig war da man ja schon im Vorfeld den Vollstreckungsverzicht erklärt hat ...

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2013 13:13
(@masterofdesaster)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und Vielen dank für die Antworten....

Ich würde dann ein Schreiben aufsetzten (wenn es mit der Herausgabe nicht klappt...warum auch immer)

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Verzichtserklärung

Hiermit verzichte ich xxx geboren am xx in xx wohnhaft xxxx
sowohl Materiell-Rechtlich als auch Vollstreckungsrechtlich auf den Unterhalt aus dem Unterhaltstitel

Urkunden-Reg-Nr. xxx
Geschäftszeichen xxx
Ausgestellt am xxx

gegenüber meines Vaters xxx
geboren am xxx in xxx
wohnhaft xxx

vollständig und unwiderruflich.

Unterschrift Vater                        Unterschrift Sohn

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Wäre das so ok?

Könnte man das auch jetzt schon machen?Dann müsste aber die KM unterschreiben als Vertreter(wenn sie das überhaupt darf)?
Und wenn der Sohn dann erst ab Volljährigkeit?

Sehe ich das richtig?

LG

Master

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2013 14:17
(@Inselreif)

Hi,

sowohl Materiell-Rechtlich als auch Vollstreckungsrechtlich auf den Unterhalt auf die Rechte aus dem Unterhaltstitel

Der Sohn wird durch KM vertreten, so lange er nicht volljährig ist, sie unterschreibt in Vertretung. Das sollte man auch klar zum Ausdruck bringen ("verzichte ich in Vertretung für ...").

@habakuk: absolute Sicherheit gibt es nie, das ist allgemeines Lebensrisiko. Wird mit dem Titel trotzdem Schindluder getrieben, gibt es immer noch Mittel und Wege, dagegen vorzugehen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2013 16:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin mod,

wenn es keinen konkreten Anlass für entsprechende Vermutungen gibt, würde ich nicht vom "worst case" ausgehen und der Ex alles Üble unterstellen; ich würde derzeit einfach gar nichts tun. Selbst wenn sie Schindluder mit dem Titel treiben wollte: Das könnte sie genau einmal versuchen - und Du könntest dem GV bei seinem Besuch dann erklären, dass sie gar nicht mehr die gesetzliche Vertreterin Eures Sohnes und seine Beauftragung durch sie somit hinfällig ist. Damit hätte die Ex die Kosten für den GV an der Backe.

Man trägt bei Treffen mit der Ex ja auch keine schusssichere Weste - obwohl es schon vorgekommen ist, dass Frauen auf ihre Ex-Männer geschossen haben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2013 17:18




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

PS: Vielleicht solltest Du die Volljährigkeit (und damit Unabhängigkeit) Deines Sohnes allerdings zum Anlass nehmen, ihm mal ein Gespräch unter Männern über seine Zukunft und deren Finanzierung vorzuschlagen. Nicht selten ist eine Kontaktsperre ja durch das Gefühl der Abhängigkeit vom betreuenden Elternteil verursacht, dessen Ablehnung des anderen Elternteils Kinder übernehmen aus Angst, diesen Elternteil ansonsten auch noch zu verlieren.

Das Angebot sollte allerdings sinngemäss heissen: "Lass uns den alten Käse vergessen und neu anfangen". Auf Diskussionen und Rechtfertigungen der Vergangenheit hat kein 18-Jähriger wirklich Lust.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2013 17:22