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Kindesunterhalt für 20 jährigen Sohn

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 heru
(@heru)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
ich zahle seit jetzt 15 Jahren regelmäßig den Kindesunterhalt. Mein Sohn wird im Juli 21 Jahre und besucht wohl die 13. Klasse des Gymnasiums. Sofern er dieses Jahr die Zulassung zum ABI schafft. Derzeit liege ich bei 442 EUR mtl. Meine Ex bezieht ALG II -Leistungen, so dass ich das volle Kindergeld abziehen kann.

Es besteht ein Titel aus dem Jahr 2000, der seinerzeit auch noch den EU enthielt. EU wird seit 2011 nicht mehr gezahlt. Der Kontakt zum Sohn ist seit dem 18. Lebensjahr völlig abgebrochen. Emails, sms und sonstige Versuche der Kontaktaufnahme meinerseits wurden ignoriert. Ich kommuniziere ausschliesslich auf dem Postwege mit meinem Sohn.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2013 18:33
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Aha.


AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2013 19:00
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo heru,

und was genau ist jetzt dein Anliegen?

E.


AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2013 19:30
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Dein Sohn ist also 21 Jahre alt und versucht gerade, das wievieligste (3-4) mal das ABI zu schaffen. Gibt es hier Gründe zu beachten, die das relativieren?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2013 21:17
 heru
(@heru)
Schon was gesagt Registriert

sorry, ich bin zu früh auf den Senden-buttom gekommen und konnte eben im Büro mein Anliegen nicht mehr fertig definieren.

Das Schulzeugnis ist mir zuletzt mit dem Jahrgangaszeugnis 12.1. übersandt worden. Er hat jetzt die 13 zum 2ten mal absolviert. Ob er die ABI-Zulassung jetzt geschafft hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Auf schriftliche Anfragen kommen nur die Schulbescheinigungen fürs ganze Schuljahr; sonst nichts - kein Zeugnis - kein Kommentar.
Ich beabsichtige jetzt von ihm wieder das 13.1-Zeugnis anzufordern mit der ABI-Zulassung und ihm gleichzeitig klarzumachen, dass die KU-Zahlung zum 1.7. d.J. endet, wenn er nicht seine weitere Bedürftigkeit danach nachweist. Klar, interessiere ich mich demzufolge für seinen weitere beruflichen Werdegang und würde ihn auch weiter unterstützen.
Wenn er studieren wollte ist mir klar, dass bis dahin im Übergangszeitraum der KU weiterläuft.
Fraglich ist dann auch, ob er mit einem 3,5 NC ein BWL-Studium im ersten Anlauf aufnehmen kann. Das würde ich gerne alles mit ihm persönlich besprechen, ca. seit seinem 18. Geburtstag ist die Kommunikation aber gleich null.
Wie würdet ihr vorgehen vor dem Hintergrund absoluter "Kontaktsperre"?
Falls Ihr Rückfragen habt antworte ich gerne. Im voraus bedanke ich mich für eure Ratschläge.

Heru

P.S.: der KU geht immer noch auf Geheiss meines Sohnes auf das Konto der Mutter. Ein eigenes Girokonto besitzt er noch nicht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2013 22:09
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Heru,

aus der Forenerfahrung spielen bei solchen Vorgängen oftmals die KMs die tragende Rolle im Hintergrund, die die Kinder aufhetzen bzw. ihre Felle davon schwimmen sehen. Wie ist da Euer Verhältnis?

Schreib doch mal hier im Forum einen netten Brief an Deinen Sohn und wir schauen mal drüber. Oftmals können Dir die Mitglieder hier noch wertvolle Tipps geben.

Dazu noch folgende Frage:

- Geht der Unterhalt auf das Konto des Sohnes? Bekommst Du die ALGII Unterlagen der KM vom Sohn? Auch dazu ist er verpflichtet. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2013 22:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

1. Tue bitte nach 3-4 Zeilen eine Leerzeile einfügen. Das erleichtert die Lesbarkeit ungemein.  🙂
2.

Bei einem vollj. Kind ist ausschliesslich das Kind selbst Ansorechpartner. Vergiss daher die KM.

Du hast ein Anrecht auf halbjährliche Schulzeugnisse, sobald das 'Kind' 18 Jahre alt ist. Punkt Aus Schluss.

Wer mit 21 Jahren das Gymnasium nicht geschafft hat, hat wenigstens 2 Ehrenrunden gedreht - nicht nur eine. Das mal am Rande erwähnt, denn es hilft nicht weiter, solange das 'Kind' unter 21 Jahre ist.

Wenn das 'Kind' min. 18 Jahre alt ist, sind beide Eltern UH-pflichtig. Ist das 'Kind' privilegiert (also unter 21 Jahre, in allg. Schulausbildung, im (einem) Elternhaus wohnend und unverheiratet), sind beide ET gesteigert erwerbsobliegendheitsverpflichtet. Genau so, als ob beide ET einem minderj. Kind UH schulden. Wann hast Du das letzte mal die KM zur Einkommensauskunft gebetet?

Wer Ehrenrunden in der Schule dreht, was will solch ein Mensch studieren? Ich dachte immer, ein Studium ist für Leute da, welche das Wissen haben, über dem Durchschnitt hinaus sich weiteres anzueignen.  Wer hierfür allerdings mehrere Jahre Nachholbedarf verzeichnet, sollte dies m.M.n. auf dem Privatweg versuchen und nicht zu Lasten der Eltern. Es mag Ausnahmen geben, familiäre Gründe ertc., aber die Regel sollted das nicht werden. Und ja, ich kenne die bekackte Rechtssprechung in Deutschland und versuche, diese zu bekämpfen.

Wenn er studieren wollte ist mir klar, dass bis dahin im Übergangszeitraum der KU weiterläuft.

Ähm, wer hat das behauptet? Wie kommst Du auf diesen Trichter?

Vor dem Hintergrund absoluter Kontaktsperre solltest Du nicht zu sehr Dich verpflichtet fühlen. Es steht Dir frei, jederzeit an Sohn zu schreiben, zu fordern. Er ist volljährig und somit eigenverantwortlich. Sehe daher nur noch ihn als Part und verdeutliche es ihm auch. Es wird Zeit. dass Du an Augenhöhe gewinnst und begreifst, auch Du kannst Druck ausüben. Details können wir hier gerne noch klären. Wichtig ist, dass Du m.E.n. erst einmal an Autorität gewinnst, und sei es nur die formale. Mehr scheint im Moment sowieso nicht erreichbar.

Versuche Dich mit der Auffassung anzufreunden, kein Bittsteller mehr zu sein.

Gruss oldie

PS: Sohn bestimmt, auf welches Konto der KU gezahlt wird. Hast Du eine schriftl. Bestätigung von ihm ab Zeitpunkt seiner Volljährigkeit für die Gutschrift aug KM's Konto?


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2013 22:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wer mit 21 Jahren das Gymnasium nicht geschafft hat, hat wenigstens 2 Ehrenrunden gedreht - nicht nur eine. Das mal am Rande erwähnt, denn es hilft nicht weiter, solange das 'Kind' unter 21 Jahre ist.

Ich habe mein Abi auch erst mit 20 gekriegt und habe keine Ehrenrunde gedreht.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2013 22:52
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich habe mein Abi auch erst mit 20 gekriegt und habe keine Ehrenrunde gedreht.

Mag sein, nur in welchem Alter wurdest Du eingeschult, warum und wie sieht es faktisch heutzutage aus mit Gym12, 5 Jahre Einschulung etc.? Und sicher, früher hat ein Ei 10 Pfennig gekostet.

Nix für ungut.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2013 22:57
 heru
(@heru)
Schon was gesagt Registriert

hi,
Sohn ist mit 7 Jahren eingeschult worden.

Ich bin auch der Meinung, dass er massiv von der KM beeinflusst wird, nur damit der KU  weiterfliesst. Ich korrespondiere selbstverständlich ausschliesslich mit meinem Sohn. Die Unterlagen der KM für die KU-Berechnung hat er mir, als er 18 wurde, zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig nach mehrmaliger Aufforderung mitgeteilt, dass der KU aufs Konto der Mutter gehen soll.

Im Juni 2011 bekam ich letztmalig vom Jobcenter die Auskunft, dass die KM ALG II bezieht. Zum 1.7. 2011 endete auch erst die EU-Zahlung an die KM von 600 EUR mtl. Seit der Geburt des Sohnes hat die KM nicht gearbeitet und in der Spitze für sich und den Sohn incl. Kindergeld ca. 1.900 EUR erhalten.

Mein Sohn hätte mit einem hervorragenden Realschlussabschluss eine sehr gute Kaufmannsausbildung absolvieren können. Ich hatte ihm diesbezüglich 5 Praktikumsplätze vermittelt (in der 10. Klasse). Eine hat er dann angenommen, die ca. 500 m von meinem Arbeitsplatz entfernt lag und hat es in diesen 4 Wochen nicht fertig gebracht auch nur einmal z.B. sich mit seinem Vater zum Mittagessen zu treffen.

Während der gesamten Oberstufe habe ich stets meine Hilfe in Bezug auf Nachhilfe angeboten, das ging leider nur auf schriftlichen Wege. Die Anmeldung auf dem Gymnasium hat die KM trotz GSR alleine getätigt. Ich hätte meinem Sohn keine Steine in den Weg gelegt, aber die Anmeldeunterlagen wurden in dem Punkt wohl unterschriftstechnisch gefälscht. Die Schulbescheinigung erging auch immer an die Anschrift der KM mit meinem Namen unter der gleichen Anschrift.

Ich werde mit der Beendigung des Schuljahres zum 1.7. die Einstellung des KU ankündigen. Parallel auch die Zustellung des Halbjahrszeugnisses einfordern.

Ich habe das Gefühl, dass ihm suggeriert wird, er bräuchte mir nur die Schulbescheinigung zur Verfügung zu stellen. Wie untermauere ich die Forderung nach dem Halbjahreszeugnis?

Was muss Sohnemann denn unternehmen, wenn er im Juli 13 keinen KU mehr sieht? Die Studiumsaussichten sehe ich auch eher negativ. Die Aussichten auf eine gute Ausbildung mit einem miserablen ABI oder Abschluss/Abgangszeugnis sind auch schlecht.

Danke für eure Anregungen.

Heru


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2013 23:39




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin heru,

Ich werde mit der Beendigung des Schuljahres zum 1.7. die Einstellung des KU ankündigen. Parallel auch die Zustellung des Halbjahrszeugnisses einfordern.

Ich habe das Gefühl, dass ihm suggeriert wird, er bräuchte mir nur die Schulbescheinigung zur Verfügung zu stellen. Wie untermauere ich die Forderung nach dem Halbjahreszeugnis?

indem Du - mit oder ohne Ansage - JETZT (und nicht erst im Juli) Deine Unterhaltszahlungen zumindest vorübergehend einstellst (jetzt ist gerade das HJ rum), bis Dir ein Zeugnis vorliegt.

Was muss Sohnemann denn unternehmen, wenn er im Juli 13 keinen KU mehr sieht? Die Studiumsaussichten sehe ich auch eher negativ. Die Aussichten auf eine gute Ausbildung mit einem miserablen ABI oder Abschluss/Abgangszeugnis sind auch schlecht.

das ist zunächst einmal sein Problem; nicht Deines. Unterhalt gibt's nur, wenn ein entsprechender Sachverhalt (Ausbildung, Studium) vorliegt. Chillen oder "Sohn sein" wird nicht subventioniert; auch nicht übergangsweise. Solange er keine Ausbildung macht und nicht studiert, muss er halt kellnern oder auf dem Bau helfen.

Volljährig sein bedeutet nicht nur zusätzliche Rechte, sondern auch ein paar Pflichten. Allen voran: Die zur Eigenverantwortung. Biete ihm Deine Hilfe an, aber dränge sie nicht auf. Und setze nicht das Signal, dass es Geld für's Nichtstun gibt - das wäre fatal.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2013 03:59
 heru
(@heru)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
das mit dem Unterhalt zurückhalten sehe ich etwas mit Skepsis, zumal ja der Unterhaltstitel incl. Vollstreckung noch besteht.

Damals sagte mir mein Sohn aber auch, dass er keinen Prozess gegen mich führen würde. Vielmehr wird die KM ihn unter Druck setzen den GV loszuschicken. Ist mir vor Jahren auch mit der KM passiert, als sie eine Kontosperre lostrat. Ich tendiere trotzdem dazu die Angelegenheit sofort anzugehen, mit allem Nachdruck. Im letzten Jahr habe ich ihm auch unmissverständlich klargemacht, dass ich das Thema KU durchziehe.

Ich bin mir sicher, dass das Thema Zeugnis auf taube Ohren stösst, wie in den Vorjahren. Die wissen auch,  dass mich dieses Nichtreagieren aufregt und warten auf den 1. März, bis der Unterhalt ausbleibt.

Ich erstelle mal einen Textvorschlag für eine unmissverständliche und nachdrückliche Forderung nach dem HJ-Zeugnis mit Aussetzung des KU bis zum Erhalt des Zeugnisses. Ich wäree euch dann dankbar, wenn ihr mal drüberschauen könntet.

Danke und Gruß

heru


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2013 11:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin heru,

dass der UH-Titel aus dem Jahr 2000 noch gilt, war mir so nicht bekannt. Bist Du sichr, dass er nicht auf die Volljährigkeit befristet war? Falls nicht, stellt eine Nicht-Zahlung natürlich ein gewisses Risiko dar. Andererseits: Willst Du Unterhalt bezahlen, bis Sohnemann 30 oder älter ist - aus Schiss vor einer Pfändung?

Ich denke, ich würde das riskieren; eben mit der Ansage, dass Du den UH beiseite legst, bis Dir die unterhaltsauslösenden Sachverhalte belegt werden. Auch Deinem Sohn muss klar sein, dass er nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten hat. Und ja: Dass er mit 21 selbst für sich verantwortlich ist und sich nicht mehr hinter einem "aber Mama hat gesagt..." verstecken kann. Auf einen Pfändungsversuch würde ich dann sofort mit einer Abänderungsklage reagieren. Und da könnte er auch nicht mehr Muddi vorschicken.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2013 12:02
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Auf einen Pfändungsversuch würde ich dann sofort mit einer Abänderungsklage reagieren. Und da könnte er auch nicht mehr Muddi vorschicken.

Warum erst dann gegen den Titel aus der Minderjährigenzeit vorgehen? Sollte heru nicht jetzt schon die Herausgabe des Titels bzw. eine Verzichterklärung, daraus zu vollstrecken verlangen?

Gruß
E.


AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2013 12:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Warum erst dann gegen den Titel aus der Minderjährigenzeit vorgehen? Sollte heru nicht jetzt schon die Herausgabe des Titels bzw. eine Verzichterklärung, daraus zu vollstrecken verlangen?

weil das mit einiger Sicherheit nicht funktionieren wird und eine Abänderungsklage erforderlich macht, die dann Monate dauert. Deshalb würde ich @heru empfehlen, etwas zu tun, was sich auf das HJ-Zeugnis bezieht und schon am 1. März greifen kann.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2013 12:58
 heru
(@heru)
Schon was gesagt Registriert

hallo,
der Unterhaltstitel ist leider nicht befristet auf das 18. Lebensjahr.

Ich werde heute, spätestens morgen einen Brief per Einschreiben (geht leider nicht anders - auch aus gerichtsfesten Beweisgründen) an ihn mit folgenden Wortlaut versenden:

"Hallo Sohnemann,
zwischenzeitlich hast Du das Halbjahreszeugnis 13.1 mit der ABI-Zulassung erhalten. Deinem Recht auf Zahlung des Kindesunterhaltes steht gegenüber die Verpflichtung zur Belegung von unterhaltsauslösenden Sachverhalten und das ist ganz sicher die Zusendung der Halbjahreszeugnisse.

Den Kindesunterhalt ab 1. März 2013 werde ich solange zurückhalten, bis mir das Halbjahreszeugnis 13.1 vorliegt.

Natürlich interessiert mich in diesem Zusammenhang auch deine weitere berufliche Ausrichtung. Das können wir gerne in einem persönlichen Gespräch erörtern.

Ich erinnere Dich auch noch einmal an die Einrichtung eines eigenen Girokontos, damit ich Dir den Kindesunterhalt direkt zukommen lassen kann. Für einen fast 21 jährigen Mann müsste das doch mittlerweile selbstverständlich sein.

Liebe Grüße

dein Vater"

Was haltet Ihr davon? Sollte ich irgendetwas vom Titel oder von Pfändungsunterlassung erwähnen?

Seine Berater(KM und RA der KM) werden bestimmt austesten wollen, ob ich es ernst meine und ich könnte für den Fall schon anmerken, dass er mit Anwalts- und Gerichtskosten rechnen muss, die bei ihm hängen blieben wenn er auf stur schaltet.

Heru


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2013 16:06
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus heru!

Seine Berater(KM und RA der KM) werden bestimmt austesten wollen, ob ich es ernst meine und ich könnte für den Fall schon anmerken, dass er mit Anwalts- und Gerichtskosten rechnen muss, die bei ihm hängen blieben wenn er auf stur schaltet.

Deine Anmerkung würde ich mir bis zum persönlichen Gespräch mit Sohnemann aufheben.
Kommt dieses nicht zustande, würde ich Sohnemann die Erfahrung machen lassen; mit dieser würde er am schnellsten und lang anhaltend lernen... 😉

Grüssung
Marco 


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2013 16:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin heru,

ich würde auch davon abraten, gleich juristische Kriegserklärungen hinterherzuwerfen. Denn zumindest ein Teil der Botschaft an Deinen Sohn sollte ja sinngemäss lauten "Familienangehörige, die Geld voneinander wollen, gehen anständig und respektvoll miteinander um".

Falls ihm dann trotzdem - aus eigenem Antrieb oder auf Muddi's Geheiss - dann nichts Besseres einfällt als einen GV in Marsch zu setzen, kannst Du ihm immer noch zeigen, wo der Hammer hängt.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2013 16:51
 heru
(@heru)
Schon was gesagt Registriert

hallo,
ich greife brilles Vorschlag auf und werde keine juristischen Kriegserklärungen verwenden und trotzdem morgen mit Nachdruck den Brief losschicken, den Dauerauftrag zum 1.3. vorerst löschen, den KU auf Seite legen und abwarten. Im Wortlaut wird dann nicht gebeten, sondern gefordert, aber an den respektvollen Umgang zwischen Familienangehörigen appelliert.

Danke für eure Unterstützung und ich bin gespannt, ob eine Reaktion erfolgt.

Heru


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2013 18:15
 heru
(@heru)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
seitdem ich den Brief am 14.2. verschickt habe, ist noch keine Antwort eingegangen. Ich werde Ende nächster Woche noch einmal ein Einwurf-Einschreiben als Erinnerung hinterhersenden. Bin dann über ein verlängertes Wochenende in Hamburg.

Mir ist etwas mulmig, da ich eine Pfändung/Kontosperre befürchte, die ich mir an für sich nicht leisten kann. Werde mir sicherheitshalber das ganze Gehalt abheben und sicher verwahren. Den Dauerauftrag habe ich zum 1.3. gelöscht.

Wie kann ich meinem Sohnemann dann zeigen, wo der Hammer hängt, wie brille es ausdrückte?

Danke und Gruß
Heru


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2013 23:11




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