Kurz die Situation, die ich früher schon geschildert hatte:
- KM bekommt von mir bis Ende 2012 EU, der abhängig von ihrem Einkommen ist (außer Bonusanteil, der ist fix)
- Jüngste Tochter (15) lebt bei mir (Do-Sa jede Woche bei KM), KU für sie wird mit EU verrechnet, also vom EU abgezogen
- 2. Tochter (21) studiert, ich zahle derzeit vollen Unterhalt
- alles in Scheidungsfolgenvereinbarung festgelegt
Worum es mir jetzt geht ist folgendes: Ich habe der KM gesagt, dass bei 0€ Schluß ist, ich von ihr also keinen KU haben will wenn EU < KU wird (also spätestens 2013). Kann mir ein solcher freiwilliger Verzicht auf KU irgendwann Probleme machen? (steuerlich, vom Kind her, was weiß ich)
Gruß,
CarlosX
Hallo,
auf KU kann "offiziel" nicht verzichtet werden, da es kein Geld für Dich ist, sondern dem Kind zu steht.
Wenn Ihr Euch allerdings einig seid.... wo kein Kläger, da kein Richter 🙂
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hi,
Klar: Er kann sagen, dass er für den KU selbst einsteht. Solange er nicht arbeitslos wird, geht das.
mfg
Hi
Wir reden hier über einen offiziellen Verzicht und nicht, ob man es machen kann. Der Gesetzgeber hat dieses Ansinnen vorausgesehen und eine eindeutige Regelung geschaffen: §1614 BGB
Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung
(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.
Unter bestimmten Bedingungen kann eine Freistellung erwirkt oder ausgesprochen werden, welche aber eine ganz andere Bedeutung wie ein Verzicht hat (siehe Link).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
in meiner Scheidungsfolgenvereinbarung steht, dass ich den KV von sämtlichen Unterhaltszahlungen auf Grund seiner wirtschaftlichen Situation freistelle, aber jederzeit einen Titel erwirken kann.
Das heißt also auch, solange ich den Unterhalt für unser Kind selbst leiste, kann mir und ihm keiner was. Nur wenn Dritte ins Spiel kommen (Arge, JA), greift dieser Verzicht nicht, weil er dann eben zu Lasten Dritter geht. Und das darf nicht sein. Dann muss die Leistungsfähigkeit des KV nach ganz normalen gesetzlichen Kriterien geprüft werden.
Solange Du also nicht ARGE und JA ins Boot holst, sollte Dir das nicht auf die Füße fallen. Ich denke, es wird maßgeblich eine Frage der Formulierung sein.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
wenn ich jetzt eine Verzichtserklärung habe, diese aber nicht wirksam ist. Kann dann der KU, auch rückwirkend eingefordert werden?
Gruß
M. E. nein! Unterhaltsforderungen können immer nur ab dem Zeitpunkt der Inverzugsetzung gefordert werden.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@ LBM
auch nicht, wenn z.B. ein gültiger Titel besteht?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Wenn ein gültiger Titel besteht kann bis zu drei Jahre nachträglich gefordert werden. Die Verjährungsfrist wäre wie folgt:
KU ist offen vom Oktober 2008 an. Dann würden alle Unterhaltsforderungen aus 2008 ab dem 1.1.2012 der Einrede der Verjährung unterliegen. Alle aus 2009 dann ab 1.1.2013 usw.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi
Einzige Ausnahme ist das Kind selber. Hier beginnt die Verjährungsfrist erst ab Volljährigkeit. Angenommen, dass Kind zieht später zur KM und Du wirst zu KU verpflichtet. Zwischen Kind und Dir läuft gar nichts mehr gut. Du hast die KM freigestellt und Kind verlangt mit Volljährigkeit den KU. Dann haftest Du für die Freistellung an Stelle der KM und zahlst nach - für all die Jahre, in denen das Kind bei Dir gelebt hat.
Und falss Du meinst, dass das nicht passieren wird und ihr euch ja alle gut versteht, warum dann nicht eine stillschweigende Übereinkunft ohne den ganzen Schriftkram? Wozu dann Sicherheiten verlangen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo und Danke für die Antworten. Ich habe verstanden...
Gruß,
CarlosX
