Unterhaltsfrage und...
 
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Unterhaltsfrage und gemeinsames Haus, Hilfe !

 
(@tom1964)
Schon was gesagt Registriert

Hallo miteinander,
mein Kollege lebt seit kurzem in Scheidung und seine noch Frau möchte das er aus dem Gemeinsamen Haus sofort auszieht weil Sie schon einen neuen hat .
Ein paar Fakten:
Verheiratet seit 6 J.
Sohn 7 J.
Hausschulden monatlich 650€
Er verdient 2100€ netto
Sie verdient 1200€ netto

Nun wissen wir beide nicht wie das mit dem Haus geregelt werden soll und wie der KM Unterhalt berechnet wird.
Ich hoffe ich habe alles soweit.
Ich würde mich und besonders mein Kollege über eure Hilfe freuen.

Mit freundlichen Grüßen
zetti


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2011 10:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Tom,

wer steht im GB und wer im Kreditvertrag und wer bezahlt die Raten?

Sofort Konten trennen, falls es ein gemeinsames Konto gibt.

Für das Haus gibt es mehrere Möglichkeiten, aber diese sind teilweise abhängig von den Eigentumsverhältnissen.

FÜr den Unterhalt gilt:

Sein Einkommen wird um abzugsfähige Posten bereinigt, dann wird der KU abgezogen.

Ein evtl. TU/EU für die Frau ergibt sich dann aus der 3/7 Berechnung beider Einkommen.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2011 10:44
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

1. wäre es besser, wenn sich dein freund direkt hier anmeldet, damit er die benötigten Information 1:1 geben kann und nicht per „stille Post“.
2. er soll nicht aus dem Haus ausziehen – warum auch?
3. kann er das gemeinsame kind selbst betreuuen – will er das?
4. wieso macht er sich über den Unterhalt der KM gedanken – sie will doch was haben und nicht er
5. bei der Berechnung des Unterhaltes muss zuerst sein Nettoeinkommen (Nettoeinkommen= alle Gehälter+ Steuererstattung usw. :12) bereinigt werden. Wie viele KM fährt er jeden Tag zur Arbeit, hat er Altersvorsorge – also hier mehr Infos
6. Wie war die bisherige Rollenverteilung in der Ehe? Wie wird das Kind z.zt. betreut?
7. Arbeitet die KM ganztags?
8. Ohne genaue Infos würde ich von KU i.H.v. 291 Euro und TU i.H.v. von 250 – 300 Euro ausgehen – so grob überschlagen.

Gruß Zahltag


AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2011 10:51
(@tom1964)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,
Danke für die schnelle Antwort.
@ Tina:
im GB und im Kreditvertrag sind beide
Konten waren immer schon getrennt
von Ihrem Konto aus wurde der Kredit fürs Haus getilgt
@zahltag:
mein freund bat mich um Hilfe da ich ja auch schon meine Scheidung hinter mir habe
Punkt 3. ist schwierig da er Vollzeitarbeitet , könnte machbar sein ist aber nicht das Thema
Punkt 5. Bereinigtes nettoeink. dürfte dann bei ca. 2000€ sein
Punkt 6. Sohn geht zur Schule und ist bis 16 Uhr in der nachmittagsbetreeung
Punkt 7. Sie hat Frühschichten und Mittagsschichten (800€)und geht nebenbei dann noch Arbeiten (ca.300€)

Gruß tom & zetti


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2011 11:04
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Tom,

mein freund bat mich um Hilfe da ich ja auch schon meine Scheidung hinter mir habe

Und trotzdem ist jeder Fall ein Einzelstück!
Er sollte sich wirklich selber hier melden.

Aber vorher sollte er seiner Ex noch deutlich folgenden Satz ins Gebetbuch diktieren:
"ICH ZIEHE NICHT AUS!!!"

Von welchem Konto das Geld an die Bank bezahlt wurde ist der Bank wurscht.
Entscheidend ist, wer im Kreditvertrag und im Grundbuch steht.

Beide sind zu gleichen Teilen Eigentümer und auch Schuldner. Die Frage wird sein, ob einer der beiden Willens und in der Lage ist, dass Haus zu übernehmen und zu erhalten.

Sind denn eigentlich alle Beteiligten an einer friedlichen Lösung interessiert, oder werden schon die Messer gewetzt bzw. sind schon Anwälte mit im Spiel?

Zu Punkt:3    Will er?Auch wenn es schwierig ist?

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2011 11:12
(@tom1964)
Schon was gesagt Registriert

Ja ich würde meinen Sohn zumir nehmen wollen aber darum geht es im moment nicht.
Und ja Anwälte sind schon im Spiel.
Meine noch Frau droht mir mit Ihrem AW das ich schon am kommenden Sonntag ausziehen müsse.
Und laut Ihrem AW soll ich 900€ Unterhalt zahlen , so stellt Sie sich das vor damit Sie das Haus behalten kann.

Gruß Tom


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2011 11:28
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo tom1964,

mein Kollege lebt seit kurzem in Scheidung und seine noch Frau möchte das er aus dem Gemeinsamen Haus sofort auszieht weil Sie schon einen neuen hat .

Dann bitte eine glasklare Ansage an Madame: Sie zieht (sofort!) aus dem gemeinsamen Haus aus und kriecht halt bei ihrem Neuen unter die Bettdecke. Das Kind bleibt beim Vater; von ihren 1200 Euro netto zahlt sie 250 Euro Kindesunterhalt, sodass ihr der Selbstbehalt von 950 Euro bleibt (womit sie übrigens günstig davonkommt, der Mindestunterhalt wäre 272 Euro und einem unterhaltspflichtigen Vater würde man hier sofort ein fiktives Einkommen ans Bein binden).

Anders gesagt - einem solch stinkend egoistischen Weibsstück kann man gar nicht zeitig genug aufzeigen, dass der Hase auch ganz anders laufen könnte als nach dem Drehbuch, welches ihr die feministische Scheidungshelferindustrie unter die Nase gehalten hat.

Wenn frau sich dann von ihrer vorübergehenden Schockstarre wieder erholt hat, kann mann ihr ggf. sogar anbieten, dass mann unter gewissen Randbedingungen ggf. sogar großzügigerweise bereit wäre, bis auf weiteres auf die Zahlung des Kindesunterhaltes zu verzichten.

Punkt 3. ist schwierig da er Vollzeitarbeitet , könnte machbar sein ist aber nicht das Thema

Doch, genau das ist das Thema! Die "klassische" Lösung sieht nämlich so aus, dass er in Zukunft (a) Vollzeit arbeitet; (b) den allergrößten Teil des verdienten Geldes bei der Ex abliefern darf (teilweise direkt durch Unterhaltszahlungen, teilweise indem er ein Haus finanziert, in dem nicht er, sondern seine Ex mit ihrem Neuen wohnt), und (c) sein Kind, wenn überhaupt, nur jedes zweite Wochenende sieht.

Und das ist wirklich keine prickelnde Veranstaltung.

Punkt 6. Sohn geht zur Schule und ist bis 16 Uhr in der nachmittagsbetreeung

Wo zum Teufel ist dann das Problem? Notfalls reduziert er seine Vollzeitstelle auf einen 30-Stunden-Job, dann lebt er mutmaßlich immer noch besser, als wenn Madame die übliche Lösung durchdrückt und das Kind als Unterhaltsgeisel nimmt.

Was das Haus betrifft, das muss dann ggf. verkauft werden. Aber ganz ehrlich: Es ist immer noch besser, kein Haus zu haben und kein Haus bezahlen zu müssen, als effektiv auch kein Haus zu haben (weil die Ex es unter ihrer Kontrolle hat), aber es irgendwie trotzdem bezahlen zu müssen.

Ach so, eines noch:

Sind denn eigentlich alle Beteiligten an einer friedlichen Lösung interessiert, oder werden schon die Messer gewetzt bzw. sind schon Anwälte mit im Spiel?

Ich würde sagen, diese Frage ist bereits gleich am Anfang beantwortet worden:

und seine noch Frau möchte das er aus dem Gemeinsamen Haus sofort auszieht weil Sie schon einen neuen hat .

Das hier ist ja nun wohl eine offensichtliche Kriegserklärung der Dame, nicht wahr?

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2011 11:31
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo tom & zetti,

mein Kollege lebt seit kurzem in Scheidung und seine noch Frau möchte  (...)

Meine noch Frau droht mir mit Ihrem AW (...)

Gruß tom & zetti

Äh, Sportsfreunde - das ist ziemlich verwirrend, wenn zwei Leute unter der gleichen Benutzerkennung schreiben! Könnt ihr bitte noch ein zweites Benutzerkonto einrichten und euch darauf einigen, wer unter welchem Benutzernamen schreibt? Danke!

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2011 11:38
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tom,

Meine noch Frau droht mir mit Ihrem AW das ich schon am kommenden Sonntag ausziehen müsse.

Grundregel Nummer 1: Der Anwalt deiner Ex hat dir genau so viel zu sagen wie der Friseur deiner Ex - nämlich rein gar nichts. Solche Drohbriefe des gegnerischen Anwalts sind zunächst einmal nichts weiter als ein lautes Gekläffe, das nur einen Zweck verfolgt: Es soll dich einschüchtern. Anwälte haben aber nichts zu entscheiden, dafür ist bei Uneinigkeit ausschließlich (!) der Richter zuständig. Muss man sich halt immer wieder vor Augen führen, wenn man RAttenpost im Briefkasten findet ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2011 11:45
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Tom,

hast du schon deine Steuerklasse gewechselt? Sprich, sieh zu, dass du von der Steuerklasse III wegkommst, damit hast du zwar grad akut weniger im Geldbeutel, allerdings den Gewinn und Nutzen den du auf Dauer haben wirst ist "unbezahlbar"...

Gruß Zahltag

Ansonsten höre auf die Worte von Malachit!


AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2011 11:57




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tom,

und weil man es gar nicht deutlich genug sagen kann:

Ja ich würde meinen Sohn zumir nehmen wollen aber darum geht es im moment nicht.

Doch, darum geht es, und zwar jetzt, in diesem Moment!

Wenn du überhaupt eine Chance hast, deinen Jungen zu dir zu nehmen, dann hast du diese Chance genau jetzt (und besonders groß ist diese Chance angesichts unserer extrem mütterlastigen Justiz eh' nicht). Ist die Dame erst mal mit Junior ausgezogen, dann sind deine Chancen für etliche Jahre nahezu Null, das Rad wieder zurück zu drehen ;-(

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2011 12:18
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo Tom,
nimm dir zu Herzen, was Malachit hier sehr bestimmt und engagiert von sich gibt.

@Malachit: Danke für diese Stellungnahmen. Bei mir ist die Sache zwar schon vor Jahren bei einer sehr vergleichbaren Situation nach Standartschema F gelaufen, aber ich würde aufgrund dieser Erfahrung jedem akut Betroffenen genauso vehement dasselbe raten wie du. Mit dem "freiwilligen" Auszug, weil Madame es so will,  hast du schon verloren.

Gruß

Kurt


AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2011 00:00