Hi, ich bin seit einem Jahr von meiner Ex-Freundin getrennt und zahle auch brav meinen Unterhalt. Nun wird sie ab August wieder arbeiten und will mir weiß machen, dass ihr Gehalt nur zu einem drittel angerechnet wird und ich weiter soviel zahlen muss wie vorher.
Der sachverhalt ist so:
- mein gehalt (netto): 2.945 € - darin ist auch ein PKW mit einem geldwerten Vorteil von 390 € enthalten
- ich habe eine monatliche Belastung von 560 € für meine Wohnung --> in der meine EX mit unserem gemeinsamen Kind wohnt
- ich muss monatlich (vom oben gennanten Netto) meine Krankenversicherung von 270 € bezahlen (je 135 €G und AN)
- ich zahle zur Zeit 951 € Unterhalt für die Mutter und 289 € für meine Tochter
- zusätzlich (lt. ihrer Anwältin) als Ausgleich für den geldwerten Vorteil (den sie großzügigerwewise nicht angerechnet hat) wohnt meine Ex in meiner Wohung --> Mietwert ca. 650 €
- meiner Ex ihr létztes Nettogehalt lag bei 1.900 €
- meine Ex hat eine eigene Wohung für die sie 690 € Miete kassiert aber auch einen Kredit in gleichetr Höhe laufen hat
soweit so gut - ich denke, das meine Ex mit den 951 e sehr gut wegkommt - nun stellt sich das ganze ab August wie folgt dar:
- meine ganzen Angeban bleiben gleich - Gehalt 7 auto / KV
- meine Ex arbeitet wieder zu 75 % und wird Netto ca. 1.500 € verdienen.
- sie zieht aus meiner Wohnung aus
- sie will ab August 690 € mehr Unterhalt abzüglich einem Drittel ihres Gehaltes (mehr ist es scheinbar nicht - sagt sie) - also 190 € mehr wie jetzt + noch meinen Vorteil vom geldwerten Vorteil vom PKW - nochmals 150 € - also in Summe 340 € mehr wie letzt
- will heißen, dass sie mir ab Augsut 1.291 € aus der Tasche ziehen will (ohne den Kindesunterhalt von 289 €)
kann es denn wirklich sein, dass deren Gehalt nur in solch einem geringen Maße angerechnet wird??
was muss ich wirklich zahlen??
kann mir einer bitte helfen??
danke
Gruß
- jetzt ha
Hi Det77
Du hast vor einem 3/4 Jahr >>hier<< recht gute Hinweise und Vorgehensweisen erhalten und faktisch nichts umgesetzt. Wenn Du nicht bereit bist, Dich mit der KM und ihrem RA zu streiten, macht es keinen Spass, sich mit der Thematik auseinander zu setzen. Du könntest auch einen eigenen RA einschalten, der dies dann gerne für Geld tut.
Da das Kind noch keine 3 Jahre alt ist, bist Du weiter in der BU-Pflicht, solange der KM Nachteile durch die Betreuung des Kindes entstehen. Ob sie diese noch hat, halte ich für fraglich. Meines Erachtens macht sie satt Gewinn.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
danke für die klare Antwort. Die Sachlage ist nur deshalb so, weil ich von meiner Familie "gezwungen" wurde - sozusagen als böser Bub der die Trennung wollte - bis dato die oben beschriebenen Leistungen brav bezahlt. Glaubt mir ich hätte gerne gestritten!
Aber nun ist das Maß voll un deshalb wnde ich mich an Euch - da ich nicht verstehe, warum nicht deren ganzes Gehalt angerechnet werden soll. Das mit dem gelwerten Vorteil habe ich schon verstanden und werde ich auch so anbringen.
sorry, wollte niemanden langweilen - wenn alle Stricke reisen gehe ich halt zum anwalt bleibt mir ja nichts anderes übrig.
Gruß
Hi
Na das hört sich schon mal gut an. Es kann schon gut möglich sein, dass ein Gericht das Einkommen der Ex als (teilweise) überobligatorisch einschätzt. Ein RA jedenfalls entscheidet das nicht. Die Forderung der Gegenseite halte ich für ziemlich unverfroren. Schon die Verrechnung Deines Wohnvorteils 1:1 Zugunsten der KM spricht für sich. Faktisch kassiert sie den gesamten Wohnvorteil, wovon ihr ansonsten höchstens die Hälfte zustehen würde. Sie müsste Dir die ganze Miete von 650€ zahlen, und davon bekommt sie dann maximal die Hälfte wider (Halbteilungssatz).
Deine erste und entscheidene Aufgabe wäre herauszufinden/zu berechnen, ob der KM überhaupt Nachteile entstehen. Diese werden in dem Schreiben gar nicht benannt, sondern frech gleich Ansprüche beziffert. Lediglich der Mindest-BU wird prinzipiell geschuldet, darüber hinaus ist auch unter dem Gesichtpunkt des Halbteilungssatzes zu entscheiden.
Auf Deiner Haben-Seite sehe ich derzeit:
2945€ (Einkommen)
- 270€ (KV)
- 289€ (KU)
- 951€ (BU)
= 1435€
Bei der KM hingegen:
1500€ (Einkommen)
+ 951€ (BU)
+ 650€ (Wohnvorteil Deiner Wohnung)
+ 690€ (Mieteinnahmen)
- Zinsbelastung des Wohnungskredites (Tilgung knn nur bei der AV berücksichtigt werden, da diese als Vermögenszuwachs gilt)
= 3791€ minus Zinsbelastung
Erkennst Du jetzt das ungleiche Verhältnis? Sie hat das 2,5-fache an Einkommen wie Du. Und dann tun sie noch so, als ob sie Dir entgegen kommen. Ehrlich gesagt: so über den Tisch gezogen zu werden - mir fehlen die Worte.
Gruss oldie
PS: Freilich muss noch eine Bereinigung durchgeführt werden und bestimmte Zahlen relativiert werden. Aber der Tenor bleibt gleich. Und Mieteinnahmen(Wohnvorteil) werden bei BU komplett als Einkommen gewertet, da sie kein Erwerbseinkommen darstellen.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
ich zahle zur Zeit 951 € Unterhalt für die Mutter und 289 € für meine Tochter
Auf welcher Basis? Gibt es Titel?
Sie will ab August 690 € mehr Unterhalt abzüglich einem Drittel ihres Gehaltes
Gibt es dazu ein Schreiben von ihr oder ihrem Anwalt?
Hi, die derzeitigen Zahlungen von 289 € sind auf Basis der DT für meine Tochter / die 951 € wurden "verhandelt" und so ausgemacht.
Einen Titel gibt es nicht!
zu der neuen Forderung gibt es kein anwaltliches Schreiben, dies hat sie mir nur mündlich offenbart - mit der Aussage, dass dies mehr als fair sei und wir doch keinen Anwalt mehr bräuchten! Beamtinnen sind wohl so?
aber wie schon gesagt - jetzt ist Schluß - hab keinen Bock mehr immer nur der zahlende Sündenbock zu sein, zumal sie jetzt auch einen neuen Freund hat und das "Tal der Tränen" durchschritten hat.
Gruß
Hi, die derzeitigen Zahlungen von 289 € sind auf Basis der DT für meine Tochter / die 951 € wurden "verhandelt" und so ausgemacht.
Einen Titel gibt es nicht!zu der neuen Forderung gibt es kein anwaltliches Schreiben, dies hat sie mir nur mündlich offenbart - mit der Aussage, dass dies mehr als fair sei und wir doch keinen Anwalt mehr bräuchten! Beamtinnen sind wohl so?
aber wie schon gesagt - jetzt ist Schluß - hab keinen Bock mehr immer nur der zahlende Sündenbock zu sein, zumal sie jetzt auch einen neuen Freund hat und das "Tal der Tränen" durchschritten hat.
Hallo,
das sieht doch hervorragend aus. Mein Rat: erst mal alles lassen wie es ist. Einen Anwalt brauchst du vorläufig schon gar nicht, der kostet nur unnötig Geld und bringt nichts. Wenn sie mal wieder vom künftigen Unterhalt fabuliert, brabble irgendwas uvnerständliches vor dich hin. Keinerlei wie auch immer geartete konkrete Aussage treffen, sondern windelweiche ausweichen. Dann finde diskret heraus: ab wann arbeitet sie wieder, und ist das Vollzeit, also ihr Einkommen wie vor der Mutterschaft? Und wann genau zieht sie aus? Mit diesen Angaben können wir dann mal einen neue Rechnung aufmachen. Die wird ihr und ihrem Anwalt zwar nicht gefallen, aber das Leben ist hart...
/elwu
