Hallo zusammen,
ich brauche mal wieder euer Wissen/Meinung:
Wie ich hier schon einmal geschrieben habe, hat mein Freund ein Brief im Mai 2008 vom Jugendamt bekommen, indem die Unterhaltsrückstände der einzelnen Jahre aufgelistet sind. Über der Auflistung steht:
Unterhaltsverpflichtungen des Unterhaltspflichtigen gemäß
- Teilanerkenntnisurteil des Amtgericht ... vom 16. Dezember 1996
- Geschäftsnr. ...
- ab dem 1. Januar 1997 in Höhe von 120,86 Euro je Kind (er hat zwei, nur zur Info)
So, nun kann er aufgrund neuer beruflicher Orientierung wieder diesen Mindestsatz bezahlen, was bis jetzt nicht möglich war, daher die Auflistung mit den Rückständen.
In den Unterlagen, die wir zum Glück alle gefunden haben, ist aber auch noch ein Brief von 2003 enthalten, als Anhang ein Schreiben mit der Headline: "Amtsgericht ... Teilanerkenntnis- und Schlussurteil". In dem Schreiben ist eine Art Protokoll einer Verhandlung dargestellt in dem unzählige Beträge stehen und öfter von Abänderungsurteil gesprochen wird. Wir können aber nicht erkennen, ob jetzt dieser höhere Betrag zählt oder die 120,86 von dem Schreiben 2008. Es steht unzählige Male was von abgewiesen, dann wieder ein ander Betrag usw. Wir haben keine Ahnung, aus welchem Satz wir deutlich entnehmen können, was nun gzählt.
Entschuldigung, es ist alles sehr kompliziert. Vielleicht könnt ihr trotzdem helfen.
Schöne Grüße
Folgenden Inhalt des Briefes von 2203 hab ich in Kurzform mal abgetippt:
Sein Anwalt schreibt: ... überreiche ich das Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Amtgerichts ..., mit dem Sie zu höheren Unterhaltszahlungen als den bisherigen verurteilt worden sind. Die Widerklage wurde abgewiesen.
In dem Beschluss steht u.a.:
...durch die Richterin ... für Recht erkannt:
1.1 Der Beklagte wird verurteilt ... in Abänderung des vorgenannten Urteils einen Unterhaltsmehrbetrag von monatl. 110,14 je Kind ab Juli 03 zu bezahlen.
-Im übrigen wird die Klage der Klägerinnen zu 1 abgewiesen.
- Die Widerklage wird abgewiesen.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Für die Zeit ab Juli 2003 gilt die neue Düsseldorfer-Tabelle, die in Gruppe 1 die zweite Altersstufe monatlich 241 Euro vorsieht ... Gefordert wird nur eine Erhöhung um 110,14, so dass auch nur diese Erhöhung tituliert wird.
Für mich siehts so aus, als wenn er den hier genannten Mehrbetrag bezahlen müsste, es irritiert halt der Brief von 2008, wo nur 120 Euro drin steht.
Hallo Crock,
hat mein Freund ein Brief im Mai 2008 vom Jugendamt bekommen, indem die Unterhaltsrückstände der einzelnen Jahre aufgelistet sind. Über der Auflistung steht:
Unterhaltsverpflichtungen des Unterhaltspflichtigen gemäß
- Teilanerkenntnisurteil des Amtgericht ... vom 16. Dezember 1996
- Geschäftsnr. ...
- ab dem 1. Januar 1997 in Höhe von 120,86 Euro je Kind (er hat zwei, nur zur Info)
Wieso meldet sich das Jugendamt? besteht eine Beistandschaft?
So, nun kann er aufgrund neuer beruflicher Orientierung wieder diesen Mindestsatz bezahlen, was bis jetzt nicht möglich war, daher die Auflistung mit den Rückständen.
Wenn ich es also richtig errate, hat dein Freund trotz Urteil (=Titel) seit 1996(!) nicht den vom Gericht ausgeurteilten Unterhalt gezahlt. Dann laufen Unterhaltsschulden auf. Genau das fliegt ihm jetzt um die Ohren.
Wenn er nicht zahlen konnte, warum hat er keine Abänderungsklage gemacht? Vielleicht hat er es ja getan?!
In den Unterlagen, die wir zum Glück alle gefunden haben,
Ist dein Freund ein "Messy" oder warum musstet ihr solch wichtige Unterlagen suchen?
Folgenden Inhalt des Briefes von 2203 hab ich in Kurzform mal abgetippt:
.., mit dem Sie zu höheren Unterhaltszahlungen als den bisherigen verurteilt worden sind. Die Widerklage wurde abgewiesen....
Für mich siehts so aus, als wenn er den hier genannten Mehrbetrag bezahlen müsste, es irritiert halt der Brief von 2008, wo nur 120 Euro drin steht.
Sorry, Crock, normalerweise müssten die Rückstände vollständig in der neuesten Auflistung enthalten sein.
Ich vermute mal, dass du / ihr jetzt gerade mindestens 20 Schriftstücke sichtet und versucht, daraus schlau zu werden, was denn wann gezahlt wurde und was hätte gezahlt werden müssen.
Eine solche Prüfung ist schon bei vollständigem Vorliegen der Unterlagen nach 12(!) Jahren nicht mehr ganz einfach - mit den von dir zitierten Textpassagen aus verschiedenen Schriftstücken als einziger Information ist es unmöglich, deine Frage zu beantworten.
Gruß
Martin
