Moin, kann man mit der KM den KU entsprechend der DT in einem Vergleich regeln, muss da ein Notar dazukommen, oder kann man das formlos aufsetzen?
Meine Ex zieht aus und will einen WBS beantragen und die wollen den KU wissen, noch lebt der Junge in der gemeinsamen Wohn. die gemeinsamen Lebenskosten werden zum großen Teil von mir bezahlt. Bis die eine eigene Wohn. haben brauch' ich doch an niemand Unterhalt zahlen, oder?
Moin,
wenn ihr getrennt in einem Haushalt lebt, bist du zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Wenn der KU in ausgehandelter Höhe für dich ok ist, dann lasse dieses beim JA beurkunden. DerVorteil gegenüber dem Notar ist, dass es beim JA kostenfrei erfolgt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Meine Ex zieht aus und will einen WBS beantragen
Was ist ein WBS?
Bis die eine eigene Wohn. haben brauch' ich doch an niemand Unterhalt zahlen, oder?
Solange Du nicht zur Zahlung aufgefordert wirst (mit Inverzugsetzung), dann nicht.
Wenn Du in Verzug gesetzt worden bist (das kann auch implizit geschehen z.B. durch die Aufforderung zur Auskunft über Deine Einkünfte), dann schon. Aber nicht den Tabellensatz, sondern vermindert um die Naturalleistungen. Wenn Du die Miete bezahlst, könntest Du ja eine gedachte Aufteilung von 40%+40%+20% für Dich+Ex+Kind machen und das mit dem Unterhalt verrechnen. Bei Veträgen (Strom, Heizung, Telefon) kannst Du ähnlich vorgehen, andere Naturalleistungen wie Einkäufe stellst Du dann am besten ein, sondern zahlst formell dazu Unterhalt per Überweisung mit eindeutigem Verwendungszweck ( "(Kindes-)Unterhalt abzgl. Wohnkosten für Monat XY), weil was Du dann noch in den Kühlschrank schaufelst interessiert dann keien Sau mehr.
aber ich zahle die Miete, Strom, Wasser, Telefon, alle Versicherungen... leiste ich da nicht so etwas wie den Barunterhalt?
WBS ist ein Wohnberechtigungsschein zum Bezug einer Sozialwohnung. Bin alerdings der Meinung, dass sie mit 1400 netto +Kindergeld 150,- + meinem künftigen Unterhalt (ca. 250,-)
gar keine Sozialwohn. bekommt, oder?
