Urteil ist da zum U...
 
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Urteil ist da zum Unterhalt ist da, Fragen dazu

 
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Gemeinde,

habe heute mein Urteil bekommen.

Evtl. kommen noch mehre Fragen dazu. Die Wichtigste für mich ist.

Warum gibt es keine Begrenzung des Zeitraumes wie lange gezahlt werden muss? Bzw. kann man das noch einklagen?

Ein paar Daten:

Kinde ist 4.5 Jahre
Ehe war inkl. Trennungsjahr drei Jahre
Ex arbeitet 25h in der Woche und verdient 1170,- netto minus 346,- Aufwendungen für das fahren zur Arbeit minus Kindergarten 145,- so das bei ihr nur 683,- Einkommen zur Berechnung genommen werden.

Zahlen soll ich jetzt 874,53 Elementarunterhalt
218,- Altersvorsorgeunterhalt
314,- für meinen Sohn
145,- für Kindergarten

6770,- Brutto inkl. 13 Gehalt + 730,- brutto Firmenwagen

= netto laut Gericht 3821,-€ da fehlt komischerweise der Abzug vom Firmenwagen wenn der abgezogen wird komme ich auf 3400,-
Dazu werden mir dann noch 300,- netto Vorteil Firmenwagen wieder aufgerechnet.

so würde ich dann auf 3700,- netto kommen und nicht auf 4121,- wie das Gericht errechnet hat?

Verstehe da was falsch?

Auch möchte das Gericht noch das Gehalt aus März 2013 Wissen um dann verfahrenswert festzulegen.

Danke für eure Hilfe

akoser


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2014 21:08
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo akoser,

Warum gibt es keine Begrenzung des Zeitraumes wie lange gezahlt werden muss? Bzw. kann man das noch einklagen?

Zuallererst: Was sagt denn dein Anwalt dazu? Es gehört schließlich irgendwie auch zu seinen Aufgaben, dafür zu sorgen, dass bei einer gerade mal dreijährigen Ehe normalerweise eben kein unbefristeter Unterhalt für Madame in dem Beschluss festgeschrieben wird!

= netto laut Gericht 3821,-€ da fehlt komischerweise der Abzug vom Firmenwagen wenn der abgezogen wird komme ich auf 3400,-
Dazu werden mir dann noch 300,- netto Vorteil Firmenwagen wieder aufgerechnet.
so würde ich dann auf 3700,- netto kommen und nicht auf 4121,- wie das Gericht errechnet hat?

Ich versuche mal, rückwärts zu rechnen. Die 314 Euro für den Junior ist Zeile 6, Altersgruppe 1 der Düsseldorfer Tabelle, und da du ein Standardfall mit zwei Unterhaltsempfängern bist und somit keine Herauf- oder Herunterstufungen zu berücksichtigen sind, wurde für den Kindesunterhalt offenbar ein bereinigtes Nettoeinkommen zwischen 3.101 Euro und 3.500 Euro zugrundegelegt. Nehmen wir mal an, es wären 3.400 Euro, dann passt das m.E. einigermaßen zum errechneten Elementarunterhalt: Bei 3.400 Euro sind 314 Euro Kindesunterhalt korrekt, die 145 Euro für den Kindergarten werden hoffentlich korrekt sein, und ob die 218 Euro Altersvorsorgeunterhalt dem Grunde nach und in der Höhe korrekt sind kann ich mit den vorliegenden Angaben nicht beurteilen, nehmen wir das also mal als gegeben hin. Dann bleiben von den 3.400 Euro noch 2.723 Euro übrig. Der Unterschied zu den 683 Euro deiner Ex beträgt 2.040 Euro, bei der Drei-Siebtel-Regelung wäre das dann 875 Euro Unterhalt für die Ex (bei der 10%-Regelung wäre es ein bisschen mehr, allerdings waren meine 3.400 Euro ja nun auch nur eine willkürliche Annahme in der Bandbreite von 3.101 Euro bis 3.500 Euro). Zumindest sind diese Zahlen also mal in sich einigermaßen schlüssig.

Die Frage ist also, ob ein bereinigtes Netto von ca. 3.400 Euro zu deinem tatsächlichen, d.h. unbereinigtem Netto passt. In welcher Höhe sollten denn, deiner Meinung nach, Abzugsposten für berufsbedingte Kosten, Altersvorsorge u.ä. berücksichtigt worden sein? Irgendwie blicke ich im Moment nämlich noch nicht so recht, was das Gericht da gerechnet hat bzw. wie deine Zahlen zusammenpassen.

Ex arbeitet 25h in der Woche und verdient 1170,- netto minus 346,- Aufwendungen für das fahren zur Arbeit minus Kindergarten 145,- so das bei ihr nur 683,- Einkommen zur Berechnung genommen werden.

Äh, Moment mal eben. Deinen älteren Beiträgen entnehme ich, dass Madame eine einfache Fahrtstrecke zur Arbeit von 22 Kilometern hat, das sind aber doch nie und nimmer 346 Euro unterhaltsrechtliche Fahrtkosten - das müssten, bei einer Fünf-Tage-Woche, eher um die 220 Euro sein! Außerdem, was kostet denn nun den Kindergarten insgesamt: 145 Euro oder 290 Euro? Bei 290 Euro und wenn sie die Hälfte der Kosten übernimmt, dann wäre es korrekt, die 145 Euro bei ihr abzuziehen - aber wenn's insgesamt nur 145 Euro sind, dann darf man's natürlich nicht bei ihr vom Einkommen abziehen, wenn sie diese Kosten im Endeffekt gar nicht selber hat, weil nämlich du's zusätzlich zum regulären Kindesunterhalt zahlen sollst!

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2014 00:44
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Im Beschluss steht das mindestens bis zur Beendigung der Grundschule zu zahlen ist. Kann leider erst am Freitag schreiben was genau da steht.

Es werden jetzt 33km veranschlagt weil Madam einen falschen Ort angeben hatte.

Der Kindergarten kostet 290,-€ (Walldorf)

In Abzug gehen bei mir.

150,- BU
183,-Riester

Leider habe ich einen alten Kredit aufstocken müssen um die ersten Jahre alles zahlen zu können (550,-) dieser wird natürlich nicht anerkannt.

So das mir nach Abzug von Miete und Versicherungen noch 270,-€ zum Leben bleiben, weil ausgezahlt bekomme ich ja 3170,- Gehalt. Was tun? Versicherungen Stilllegen?

Was nicht im Urteil steht, was ist mit zukünftigen Gehaltssteigerungen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2014 18:36
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi akoser,

So das mir nach Abzug von Miete und Versicherungen noch 270,-€ zum Leben bleiben, weil ausgezahlt bekomme ich ja 3170,- Gehalt. Was tun? Versicherungen Stilllegen?

Einen Untermieter suchen oder eine kleinere Wohnung nehmen.
Welche Versicherungen? Privathaftpflicht und Hausrat würd eich weiterzahlen.
Kfz sowieso. Alles andere ist entbehrlich. Kapital-LV o.ä. kannst du beitragsfrei ruhend stellen.

Wenn du dich überschuldest wird deine UH-last auch nicht geringer.

Unverzüglich Beschwerde einreichen wegen der Rechenkünste des Amtrichterleins.
Was da alles krumm gerechnet wurde hat Malachit dir schon gerade gezogen.

Lass dich nicht übern Tisch ziehn!

Gruss Horst


AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2014 19:02
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo akoser,

Der Kindergarten kostet 290,-€ (Walldorf)

Nun gut, wenn Madame die Hälfte davon zahlt, dann ist es natürlich in Ordnung, wenn bei der Bereinigung ihres Einkommens ein Abzug von 145 Euro erfolgt. Genau so müssen dann "deine" 145 Euro auch bei dir berücksichtigt worden sein.

Es werden jetzt 33km veranschlagt weil Madam einen falschen Ort angeben hatte.

Es wird zwar vermutlich nichts bringen, aber hier könnte man auch mal die Frage stellen, inwiefern eine Falschaussage beim Familiengericht strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Bei einem Unterhaltspflichtigen, der bei seinen Fahrtkosten zu schummeln versucht, würde man hierzulande wohl versuchen, ihn juristisch platt zu machen - aber ob das im umgekehrten Fall auch so gilt?!?

In Abzug gehen bei mir.
150,- BU
183,-Riester

Berufsunfähigkeitsversicherung und Riester-Rente also. Das ist beides die Rubrik "zusätzliche Altersvorsorge" - wie steht's mit berufsbedingten Kosten? Ich habe gerade nicht auf dem Schirm, welches Oberlandesgericht für deinen Fall zuständig ist, aber bei den meisten Oberlandesgerichten ist "5% vom Netto für berufsbedingte Kosten" ein Selbstläufer (teilweise allerdings mit einer Kappungsgrenze bei 150 Euro). Ansonsten: Wenn man dir schon den Firmenwagen als geldwerten Vorteil aufdrückt, ist damit aber eigentlich auch schon gesagt, dass du den Wagen beruflich brauchst - wie steht's also mit der Anerkennung von Fahrten zur Arbeit?

Kapital-LV o.ä. kannst du beitragsfrei ruhend stellen.

Kleine Ergänzung allerdings hierzu: Sofern du die BU-Versicherung und/oder den Riester-Vertrag ruhend stellen würdest, würden diese beiden Abzugsposten natürlich bei der nächsten Unterhaltsberechnung nicht mehr berücksichtigt werden, was deinen Unterhalt folglich nochmals in die Höhe treiben würde. Also bitte abwägen, was du an dieser Ecke tust.

Was nicht im Urteil steht, was ist mit zukünftigen Gehaltssteigerungen?

Für den Kindesunterhalt wird das auf alle Fälle berücksichtigt, aber dieser Teil des Unterhaltes ist ja auch gar nicht dein Problem. (Genauer gesagt: Deine Ex kann ohne weitere Begründung alle zwei Jahre erneute Einkommensauskunft verlangen, und zusätzlich, wenn sie Grund zu der Annahme hat, du würdest erheblich mehr verdienen als zuvor. Von selber brauchst du allerdings nichts zu melden - d.h. für den unwahrscheinlichen Fall, dass du eine fette Gehaltserhöhung bekommst, wirst du das vorsichtshalber lieber überhaupt niemandem erzählen.)

Hinsichtlich des Exenunterhaltes müsste es eigentlich unerheblich sein, denn die Begründung "Karrieresprung war bereits in der Ehe angelegt, deshalb muss auch die Ex davon profitieren" hat das Gericht ja offenbar bereits bei deinem Wechsel in eine andere Firma gezogen, sonst stünden nämlich bei dir nur "2.700 Euro netto" in der Unterhaltsberechnung für das Ehegesponst drin. Mit der Begründung "ehebedingter Karrieresprung" kann also nach menschlichem Ermessen eigentlich nicht noch ein zweites Mal Geld bei dir abgezogen werden - allerdings hat man im Familienrecht auch schon Pferde vor der Apotheke sich übergeben sehen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2014 22:54
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

nochmal zu der Berechnung vom Gericht, ich hoffe ich habe alle Zahlen jetzt zusammen gebracht.

Einkommen laut Gericht

81243,55 Jahres Brutto inkl. 13 Gehalt und Urlaubsgeld

Abzüge
Lohnsteuer 22038,-
Soli 1050,22
Kranken 3985,20
Rente 6747,30
Arbeistlosen 1071,01
Pflege 498,-

= 45853,67
=3821,14 netto
+ vom Gericht aufgeschlagen Nutzungvorteil Firmenwagen von 300,-netto
=4121,14 auf  dieser Summe berechnet sich der Elementarunterhalt

aber bei der ganzen Summe fehlt der Abzug Firmenwagen

8616,- im Jahr bzw. 718,- brutto im Monat

ergibt laut Netto-Brutto Rechner

3493,78 Auszahlung im Monat bzw. das was auf dem Gehaltszettel steht + die 300,- die das Gericht aufschlägt für das Auto = 3793,78 und nicht 4121,14??

In Abzug werden gebracht
150,43 BU
183,75 Riester
160,- Kredit
145,-  50% Kindergarten (wobei der bis jetzt von der Stadt bezahlt wurde) das Madam zu wenig verdiente jetzt würde sie durch meinen Unterhalt zu viel verdienen und der Kindergarten wird nicht mehr übernommen
314,- Kindesunterhalt
452,57 Erwerbstätigenbonus

die 5% Berufsbedingte Aufwendungen wurden nirgend erwähnt oder Abgezogen?

= Laut Gericht 2715,33 für Unterhaltsberechnung

meiner Meinung nach aber 2067,83

bei EX

netto 1174,62 (25h) mehr ist laut Gericht bis Beendigung Grundschulzeit nicht zuzumuten
Abzug
30km x 220 Arbeitstag x0,30 = 1980,-
3km x 220 Arbeitstag x 0,15 = 99

x 2 da hin und zurück 4158,- geteilt durch 12 = 346,50 in Abzug

also 1174,62
- 346,50€ Fahrtkosten
- 145,- Kindergarten

= 683,12 Einkommen
-Erwerb.Bonus 97,59
=585,53

so das ein ungedeckter Bedarf von 1064,90 laut Gericht Verbleiben

Ergibt laut Gericht ein Gesamteinkommen von 3300,86:2

dazu kommt laut Bremer Tabelle einen Zuschlag von 17% sodass ein Betrag von 1245,93 ergiebt

daraus wird der zu zahlende Altersvorsorgeunterhalt berechnet 1245,93 x 18,9% 235,48

dieser ist von den 2715,33 abzuziehen so das 2479,85 verbleiben.

Es werden 3065,38 als Gesamteinkommen genommen so das ein Unterhaltsbedarf von 1532,69 zu berechnen sind - 585,53 bereinigendes Einkommen EX = 947,16

Es wird jetzt 218,27 Altersvorsorgeunterhalt berechnet und 874,53 Elementarunterhalt

laut §1570 BGB scheidet eine Herabsetzung oder zeitliche Befristung aus. Auf Grund der Betreuung (Sohn ist 4.5) aus.

§ 1578b BGB kommt nicht zur Anwendung

Laut meiner Rechnung müssten es sein 656,75 Elementarunterhalt und 163,84 Vorsorgeunterhalt.

Ist das etwa korrekt? Oder liege ich da total verkehrt?

Meine Anwältin hat sich noch nicht geäußert, werde erst nächste Woche Termin bei ihr haben.

Vielen dank für eure Hilfe

akoser


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2014 12:14
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie eben noch erfahren habe, kann ich die 5% Berufsbedingte Ausgaben nicht in Abzug bringen da ich keine hätte? Ich dachte immer das wäre eine Pauschale


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2014 12:34
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie eben noch erfahren habe, kann ich die 5% Berufsbedingte Ausgaben nicht in Abzug bringen da ich keine hätte? Ich dachte immer das wäre eine Pauschale

Nee nee, die Kosten müssen schon belegbar, also auch vorhanden, sein. Meines Wissens heisst es "maximal 5% vom Netto-Einkommen, ansonsten gegen Nachweis".

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2014 12:40
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Akoser,

Zuallererst: Was sagt denn dein Anwalt dazu? Es gehört schließlich irgendwie auch zu seinen Aufgaben, dafür zu sorgen, dass bei einer gerade mal dreijährigen Ehe normalerweise eben kein unbefristeter Unterhalt für Madame in dem Beschluss festgeschrieben wird!

Ausrufezeichen.

Wie eben noch erfahren habe, kann ich die 5% Berufsbedingte Ausgaben nicht in Abzug bringen da ich keine hätte? Ich dachte immer das wäre eine Pauschale

Wenn der Richter sagt, "weil Du Auto (und Sprit ?) gestellt bekommst, streiche ich die Pauschale", dann ist das einer der Punkte, die man noch akzeptieren könnte ...

Ansonsten kann man zu diesem richterlichen Prachtexemplar nur gratulieren ...

Neben dem PKW folgendes:
Betreuungsunterhalt:

laut §1570 BGB scheidet eine Herabsetzung oder zeitliche Befristung aus. Auf Grund der Betreuung (Sohn ist 4.5) aus.

Wenn er zu dem Ergebnis kommt, dass keine Fremdbetreuung möglich ist (hat er das näher ausgeführt?), dann lässt sich der Betreuungsunterhalt aufgrund BGH-Rechtsprechung bei über 3jährigen in der Tat nicht befristen.
Aber:
Der Betreuungsunterhalt (§ 1570) ist zum Ausgleich der "Nicht-Vollzeit" bestimmt (soll heissen, wenn Madame Vollzeit arbeiten würde, dann würde sie bei ca. 1.600 EUR Brutto für 25h, ca. 1.700 EUR netto bei 40h haben).
Demzufolge wäre BU max. 530 EUR (ist auch ne Menge Holz, aber eben weniger als sein Ergebnis).

Da Ihr Nachteil in Bezug auf Altersvorsorge sich letztlich auch nur daran bemißt, sollte sich auch der Altersvorsorgeunterhalt nur auf diesen Anteil bemessen.

Der Rest des Unterhalts wäre Aufstockungsunterhalt.
Da die erziehungsbedingten ehelichen Nachteile bereits mit dem BU abgegolten sind, sollte hierfür eine Befristung und Begrenzung aufgrund der Ehedauer ein Muß sein.

Sorry, aber diesen Beschluß solltest Du nicht schlucken.

Gruß
United

Tante Edith: Aufzählungsnummer ohne Weiterzählung entfernt.


AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2014 13:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Marco, nein, es ist bei den OLG, die diese 5% kennen, tatsächlich eine Pauschale, für die man, theoretisch, weder tatsächliche Kosten noch Belege braucht.
Es gibt aber eben auch OLG's die diese Pauschale nicht akzeptieren. Meines in Hamburg z.B.
In jedem Falle bleibt es aber eine individuelle Entscheidung des jeweiligen Richters.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2014 13:05




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Marco, nein, es ist bei den OLG, die diese 5% kennen, tatsächlich eine Pauschale, für die man, theoretisch, weder tatsächliche Kosten noch Belege braucht.

Agähn wot löhnrd!  😉


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2014 13:07
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

erst einmal würde ich united zustimmen.

Ansonsten ist der Firmenwagen und sein Wert eine Wisenschaft für sich, u.U. sind die genannten 300 Euro aber gerade der Wert, der angerechnet wird siehe http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/pkw-firmenwagen-dienstfahrzeug.html#Bereinigung%20des%20Wertansatzes .

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2014 13:28
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für die schnelle Reaktion.

Ist den ansonsten meine Berechnung so weit richtig? Oder habe ich da was falsches angenommen?
Zuständig ist das Gericht Frankfurt/ Bad Schwalbach

Was sollte ich meiner Anwältin jetzt genau mitteilen? Wir haben am nächste Woche Dienstag Termin zusammen.

Im Beschluss steht auch

"Die Entscheidung ist hinsichtlich des titulierten nachehelichen Unterhalts sofort wirksam"

Was heisst das jetzt? Ab wann muss ich was bezahlen? Ich kann ja Einspruch gegen den Beschluss einlegen.

Habe jetzt 314,- KU bezahlt und es den vereinbarten Trennungsunterhalt von 586,-€ überwiesen.

akoser


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2014 14:35