FALL: 1 Kind beim V...
 
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FALL: 1 Kind beim Vater, 1 Kinde bei der Mutter .... Unterhaltsberechnung ???

 
(@dirk-h)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich hoffe ich kann die frage so formulieren, das ihr mich versteht  😉

mein großer sohn (wird 15 Jahre im August) lebt seit einem Jahr bei mir

der jüngere (wird im Juni 12 jahre) lebt bei seiner mutter

ich habe ein netto einkommen von 1500.-€

sie geht nicht arbeiten (neu verheiratet und seit februar nochmal mutter geworden, von neuen partner)

wie schaut es mit der Unterhaltberechnung aus ?
muss sie für den großen zahlen, ich an den jüngeren ?
oder zahlt sie nichts, weil sie keine einkommen hat (da kann ich ja nix für, das sie nicht arbeiten geht)

vielleicht kann mir einer eine auskunft geben (anwalt will wie immer wieder geld haben  😉  )

danke euch vielmals

ciao

dirk


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.06.2006 09:18
(@bm-rk)
Registriert

Hallo Dirk!

Herzlich Willkommen bei VS in dem Forum in dem man auch (ab und zu) verstanden wird  😉

muss sie für den großen zahlen, ich an den jüngeren ?
oder zahlt sie nichts, weil sie keine einkommen hat (da kann ich ja nix für, das sie nicht arbeiten geht)

Also jeder KU wird nach der DT (Düsseldorfer Tabelle googlen!) berechnet. Auf Aufrechnen ist nicht zulässig.
In der DT ist das jeweile Einkommen und das Alter des Kindes berücksichtigt. Ihr müsste jeden Einzelunterhalt ausrechnen und das dann auch bezahlen...

Gruß BM RK


The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2006 09:24
(@dirk-h)
Schon was gesagt Registriert

hier werden sie geholfen (und verstnaden 😉  )

okay

soweit verstanden, aber wie ist denn die situation, das sie über kein einkommen verfügt ?

sie ist ja zur zeit "nur" hausfrau
liegt also unter 1300 € (auch wenn man die haushaltstätigkeit berücksichtigt, falls das überhaupt geschieht)
dann noch der eigenbehalt (770/890€)

somit hat sie ja kein einkommen, das zur berrechnungsgrundlage dient .....

was passiert dann

ciao

dirk

p.s. danke für die schnelle antwort


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.06.2006 09:39
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

in Ergänzung >dieses< Urteil des BGH. Hiernach muss die Ex zahlen. Ihre jetzige Kindesbetreuung ist nicht anzuerkennen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2006 09:41