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unterschiedliche Priorität bei Unterhaltsansprüchen

 
(@ratlosdd)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Gemeinde,

zuerst mal ich bin neu hier,
wenn irgendwer bei meiner Sache Licht ins dunkel bringen kann - möcht ich schon jetzt danken

also mal die grobe Übersicht:
ich war verheiratet, 2 Kinder in der EHE, noch zu DDR - Zeiten geschieden

mit der neuen Freudin dann das 3. Kind, kurz vor der Wende zur Welt gekommen

irgendwann ging auch diese Beziehung ( friedlich geeinigt ) auseinander

irgendwann hatte ich keinen Job mehr
konnte von den Unterhalt nicht zahlen

ich hatte es damals mit 2  verschiedenen Jugendämtern zu tun

die erste Beraterin ( BA ) vertrat die 2 Kinder aus der Ehe:
gab mir schon zu Zeiten als der Kleinste noch in meinem Haishalt lebte zu verstehen:
das meine Kinder aus der Ehe unterhaltstechnisch immer als bevorzugt anzusehen sind
>> da ich da einfach mal verheiratet war

später gab es auch von der 2. Seite Unterhaltsforderungen

da ich die gesamten Unterhaltsforderungen nicht annähernd bedienen konnte
machte ich zum Anfang einen Drittelmix
darauf  wurde mir aber schnell mal von der Beraterin aus Bautzen klar gemacht,
dass erst mal alles verfügbare an die 2 Kinder aus der Ehe zu gehen hat

Die geforderten Einkommensbescheide habe ich damals immer eingereicht
durch die Arbeitslosigkeit gab es nicht zu verteilen (1100 - 1150 DM)

einige Jahre später kam dann von dem Jugendamt 2 ( KA ) die Aufforderung, das ich für die letzten Jahre mein
Einkomme nicht richtig dargelegt hätte etc.

ich habe damals guten Glaubens  all meine Unterlagen da hin gegeben
dachte die andere Seite ( BA will eh schon viel von mir ) da bleibt ( leider ) nix für das 3. Kind über

beim Gespräch eröffnete mir die Dame vom Jugendamt 2 dann ihre Version:
jedes Kind hätte das gleiche Recht und der zu verteilende Betrag sei gefälligst durch 3 zu teilen - basta
und ob was zu verteilen wäre müsse von ihrer Seite erneut geprüft werden

und komisch Sie hatte etwas zum verteilen - das andere Jugendamt damals nicht

nun wird dieser errechnete Betrag durch das Jugendamt eingeklagt/ bzw. durch GVZ eingetrieben !!

Dem Gegenüber steht eine Klage von einem meiner Kinder aus der Ehe (der Betrag ist nicht unerheblich)

Ich bin der Meinung ich werde hier doppelt zur Kasse gebeten
denn wenn ich damals die monatlichen Zahlungen für Kinder aus der Ehe geleistet hätte - die ich jetzt nachzahlen soll - müßte mir dieser Betrag doch dann wieder von der Summe die zur Berechnungsgrundlage her genommen
würde abgezogen werden, oder besser mir gutgeschrieben

Ich habe damals auch mehrfach gehört, dass wenn das zu verteilende nicht ausreicht, die Kinder aus der Ehe den Vorrang genießen

Kann mir einer zu diesem schwierigen Thema helfen ??


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2007 01:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ratlosDD,

Kinder, egal ob ehelich oder nichtehelich, sind gleichrangig, solange sie minderjährig und in der Ausbildung sind.

Du hast nun 2 Baustellen.

Ratsam wäre, wenn du mal reisnchreiben würdest was wnn und vom wem wie berechnet wurde und was du an Titeln unterschrieben hast oder welches Urteile es gibt.

Sind Unterhaltsschulden aufgrund eines Titels oder eines Urteils aufgelaufen, dann wirst du diese bedienen müssen, auch wenn sie eine falsche Berechnung zugrunde liegt. Nachträglich abändern geht nicht, das hättest du dann längst tun müssen.

Ich bin der Meinung ich werde hier doppelt zur Kasse gebeten
denn wenn ich damals die monatlichen Zahlungen für Kinder aus der Ehe geleistet hätte - die ich jetzt nachzahlen soll - müßte mir dieser Betrag doch dann wieder von der Summe die zur Berechnungsgrundlage her genommen
würde abgezogen werden, oder besser mir gutgeschrieben

Erstens hast du sie nicht geleistet und sie sind als Schulden aufgelaufen, die beglichen werden müssen. Warum sollte dir dieser Betrag bei der Berechnugn des KU für das 3. Kind gutgeschrieben oder abgezogen werden? Auch dieses Kidn muß leben und kann nichts dafür das du es aus Unwissenheit als Kidn 2. Klasse behandlet hats. Warum soll es nun weiter darunter leiden?

Aber um dir aus dem Gestrüpp besser raushelfen zu könenn wären die genaueren Angaben von Vorteil.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2007 10:07
(@ratlosdd)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

ja ich hatte für die Kinder aus der Ehe einen Titel, aus DDR - Zeiten
dieser wurde zuerst von JA ignoriert
mir wurde auch nie erklärt das ich die Titel bei Zahlungsunfähigkeit hätte ändern müssen
die haben einfach immer die aktuellen Werte lt. Tabelle gefordert

für das 3. habe ich nach dem ich alles vorgelegt hatte die gesammelte Nachzahlung bekommen

[Ich bin der Meinung ich werde hier doppelt zur Kasse gebeten
denn wenn ich damals die monatlichen Zahlungen für Kinder aus der Ehe geleistet hätte - die ich jetzt nachzahlen soll - müßte mir dieser Betrag doch dann wieder von der Summe die zur Berechnungsgrundlage her genommen
würde abgezogen werden, oder besser mir gutgeschrieben/quote]

ich dachte nur:
weil in der Berechnung welche in den Pfändungs und Überweisungsbeschluss
welchen eins der ehelichen Kinder erwirkt hat
nichts von einem Drittelmix eingegangen ist -
die haben dann einfach die Werte aus den angeglichenen Titel genommen

das das 3. Kind von dem einem JA nie mit in irgendwelche Berechnungen aufgenommen wurde
hatte ich ja schon erwähnt - und das war meine eigentliche Frage
da ich ja auch der Meinung bin das keiner von nix leben kann
und wenn eben wenig zum verteilen da ist - dann muss da auch gerecht aufgeteilt werden

Ich bin der Meinung:

- das Jugendämter bewusst falsche Informationen herausgeben bzw. auch Unterhalt in falscher Höhe fordern

- wenn es um Angleichnung geht sind sie sowieso absolut taub

am Ende ist eh alles schon viel zu lange her
trotzdem danke fürs Posting


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2007 00:03
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

hier handelt es sich anscheinend um unterschiedliche Rechtssysteme und Titel ...
um die Sache auseinander zu bekommen, möchte ich Dich bitten es etwas struktuierter anzugehen:

1) Geburtsdaten der Kinder
2) Datum der einzelnen Forderungen
3) Welche Summen werden nun gefordert ... und seit wann?

4) Vorhandene Titel bestehen seit wann?
5) Bestehen überhaupt Titel ... oder waren es reine Forderungen?

Thanks
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2007 00:29
(@ratlosdd)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kaspar,

danke für Dein Interesse

aber:

gestern nun war die GVZ da,
und sie meinte: es hätte keinen Sinn da wegen irgendwas noch gross ein Fass aufzumachen,
Inso einreichen und gut

wenn es Dich dring. interessiert - kann ich die ganze Sache mit den ganzen obskuren Details noch mal schreiben


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2007 21:23
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Für die Vergangheit wirst du natürlich nichts mehr ändern können, aber für die Zukunft. Ich denke mal das die Kinder noch nicht alle volljährig sind und wohl noch Ku bekommen werden.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2007 22:52
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi ratlosDD,

bin ja auch ein Altfall, die Titel vom JA waren stehts Abänderungstitel, letztendlich basierend auf dem Scheidungsurteil. Falls nicht schon geschehen rate ich Dir dringend, eine Neuberechnung der KU-Titel unter Einbeziehung aller Kinder vorzunehmen. Stellt sich das JA quer musst Du eben Unterhaltsabänderungsklage einreichen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2007 00:10
(@ratlosdd)
Schon was gesagt Registriert

hallo noch mal an alle,

also ich habe gewissermaßen 2 Kids im Ziel,
die wo ich auch durch Titel verpflichtet war bzw. durch recht komisch "nach geholte" Urteile noch verpflichtet bin wenn ich mal etwas über habe

was mich letztendlich ein wenig krank macht ist:
das man(n) von JA bewußt Unwahrheiten erzählt bekommt - alles unter dem Deckmantel "alles zum Wohle des Kindes"
das alles natürlich mit angelegten Scheuklappen - denn das JA sieht die Kids die bei Ihnen in der Liste stehen
ist das nicht auch eine Form von Amtsmissbrauch ???

@oldie
ja diese Klage hätte ich wohl einreichen sollen bzw. müssen
aber >>> ich war im jahr 2001 vor Gericht
war damals wegen Verletzung der Unterhaltspflicht angezählt
eingereicht hatte meine Ex - Sie hat den Prozess verloren
Es gab in diesem Zusammenhang am Ende des 3. Termins auch eine Güterverhandlung über aufgelaufenen Unterhalt
der von Ihr bzw. von JA gefordert wurde
diese wurde damals zu meinem Gunsten entscheiden

meine Tochter hat dann im Nachhinein Teile von dieser Streitsumme erneut eingeklagt

Ich hatte mich damals mit allen Mitteln gegen eine erneute Ausstellung gewehrt
und dabei rausgefunden das das Verfahren damals wohl "nur" für erledigt erklärt wurde
also damit auch kein abgeänderter Titel
damit ging der Antrag von meiner Tochter quasi zur selben Sache nochmal durch
und ich fühlte mich wiedermal wie der Gelackmeierte

mein Anwalt hat danals lt. der Streitwert Prozesskostenhilfe erhalten
Mir hat er dann aber auch noch eine Rechnung von 200 Euro aufgetischt
auf Nachfrage erklärte er mir das es sich wohl um 2 Prozesse gehandelt habe
warum dann nicht für beide Prozesse Hilfe beantragt wurde weiß ich nicht
( glaube weil das eine dann Strafrecht war wäre die Beantragung viel komplizierter gewesen )
es gab im Vorfeld aber auch kein Info von Ihm dazu !!

irgendwann hat man keine Lust mehr auf Pontius und Pilatus
um nebenbei noch ein Anwaltsgehilfenexamen durchzuziehen
nur weil es immer immer wieder irgendwelche Klauseln, Extras oder Sachen gibt die einen noch keiner erzählt hat
und am Ende ist dann doch wieder alles anders 
diese ganze Macherrei hat das Vertrauen in unsere Justizia bei mir stark schwinden lassen
von Lust irgendwas anzugehen kann dann gar keine Rede sein
Sorry aber bessere Nachriten gibt es nicht

Mfg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2007 14:57