Hallo zusammen !
Ich habe mich aktuell einmal mit unserem tollen Unterhaltsrecht beschäftigt und ein paar Fälle mit Hilfe eines Programmes mal durchgerechnet - und bin da zu Ergebnissen gekommen die sowohl mich selber als auch alle mit denen ich bisher darüber geredet habe (incl. Frauen !) schockiert hat (und was zu der Aussage im Betreff führt):
Angenommen sei eine Ex-Familie mit 2 Kindern, 6 und 8 Jahre, beide Kinder bei der Frau welche kein Einkommen hat.
Nach den Ergebnissen spielt es für den Mann praktisch keinen Unterschied ob er 3000 EUR Bruttoeinkommen oder 7000 EUR Bruttoeinkommen hat - ihm bleiben immer ca. 1000 EUR / Monat übrig.
Kann dass denn wirklich sein ??? Das bedeutet ja konkret das jemand der im 7000 EUR Bereich verdient diesen Job nicht mehr lange haben wird, und jeder der dort hin will das auch gleich vergessen kann. Ich denke da in erster Linie noch nicht einmal an die Motivationsprobleme die der Mann bekommt wenn er sich seine finanzielle Situation vor Augen führt, sondern auch vielmehr noch an Randumstände, wie z.B. der tatsache das von einem AN in einer 7000 EUR Position auch ein entsprechendes Auftreten erwartet wird.
Das bedeutet z.B. das er weder in einem schlecht sitzenden 100 EUR Anzug vom Discounter auftreten kann, noch jeden 2. Tag den Selben Anzug mit dem selben Hemd tragen kann (weil er sich mehr von den 1000 EUR / Monat nicht drinne ist).
Auch Sachen wie 'Wir können Kundentermine nur so legen das ich auch mit dem Bus rechtzeitig in Firma bin' sind da ja nicht akzeptabel.
Es ist bei einem solchen AN also nur eine Frage der Zeit bis er seinen Job verliert weil er - aus rein finanziellen Gründen - die erwarteten Anforderungen nicht mehr erfüllen kann.
Entsprechend ist es natürlich mit jemandem der eigendlich eine gute Startposition für eine entsprechende Karriere hatte - bei Ihm kommt zu obigen Problemen noch das Motivationsproblem verstärkt hinzu.
Noch schlimmer trifft es dann wohl AN im oberen drittel des Bereiches die teilweise Erfolgsorientiert bezahlt werden: Nicht nur das Sie von Ihren Bonuszahlungen praktisch nichts behalten (Ich habe das mal für mich überschlagen - ich würde laut den offiziellen Berechnungen von meinem Netto - Bonus etwa 1.11% bekommen) - sie müssen diesen - in der Regel vorweg ja gar nicht bekannten Betrag - auch noch vorfinanzieren. Spätestens dies bedeutet dann mit steigendem Bonusbetrag einen steigenden Verlust für den Mann.
Kann denn das wirklich sein - oder habe ich da was grundlegendes übersehen ?
Wenn dem wirklich so ist, hätte sich ja in einem weiten Einkommensbereich jegliche Diskussion und komplizierte Berechnung erledigt.
Das würde dann ja bedeuten, die einzige Chance die man hat ist mit seiner Ex über eine individuelle Vereinbarung zu verhandeln und ihr klar zu machen das - wenn Sie auf die komplette gesetzliche Berechnung besteht - SIE diejenige ist die über kurz oder lang weniger bekommt als sie 'freiwillig' bekommen würde, da ja entsprechend jede Lohnsenkung beim Mann sich eigendlich nur bei Ihre bemerkbar macht - sie sich also nur selber schadet wenn Sie dem Mann so wenig übrig lässt das er lieber irgendwo 40 Std / Woche Fritten verkauft als in einem anspruchsvollen Job 60 Std die Woche runterzureissen.
Gruß
habakuk
Du hast nichts übersehen-
Genau so ist es. :gunman:
Wobei ich von 1.000,- nur träumen kann, da ich 4 Kinder habe und von meinem Rest auch noch 2 Wohnungen (Arbeitsort und Wohnort) sowie die Fahrten dazwischen alleine bezahlen muss.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
zwischen 3000 € brutto und 7000 brutto besteht aber ein Unterschied.
Macht 1.700 € und 3600 € netto.
abzüglich 5 %
1.615 3420
-280 -417
-280 -417
= 1055 =2586
Im ersten Fall bleibt im Prinzip gar keine Möglichkeit mehr EU zu zahlen.
Im zweiten Fall geht die Rechnung weiter:
1/7 Erwerbsanreiz abgezogen bleiben 2216
1.100 + 369 (Erwerbsanreiz) + 154 (Kindergeld) = 1623 € für Unterhaltspflichtigen
Sophie
zwischen 3000 € brutto und 7000 € brutto besteht aber ein Unterschied.
Macht 1.700 € und 3600 € netto.
abzüglich 5 %
1.615 3420
-280 -417
-280 -417
= 1055 =2586Im ersten Fall bleibt im Prinzip gar keine Möglichkeit mehr EU zu zahlen.
Im zweiten Fall geht die Rechnung weiter:
1/7 Erwerbsanreiz abgezogen bleiben 2216
1.100 + 369 (Erwerbsanreiz) + 154 (Kindergeld) = 1623 für Unterhaltspflichtigen
Ich weise darauf hin, dass der erste Fall ein Mangelfall ist und dann (es liegen dazu genügend Urteile vor) leicht an den Fahrtkosten (5%) geschraubt wird, ergibt das nichts, auch am Selbstbehalt, da dieser keine "gesetzliche" Größe ist.
Außerdem ist z.B. beim OLG Oldenburg die 5% auf Minimum 50 €, Maximum 150 € begrenzt,danach ist der Einzelfall nachzuweisen, diese Summe, die nachgewiesen wird, steht demnach ein Aufwand entgegen und ist nur eine Art Kostenerstattung - zurück bliebt davon nichts. In beiden Fällen werden die Maximalwerte überschritten (280 €/ 417 €). Eine weitere Erstattung in Form einer Fahrtkostenabsetzung bei der jährlichen Steuererklärung wird als Einkommen umgelagert, d.h. fließt diese ebenfalls in den Berechnungsbetrag ein.
Gruß, Xe
@Anna Sophie
In meinem Fall liest sich das etwas anders:
3.650,- Bereinigtes Netto
- 420,- KU 1
- 957,- KU 2+3+4
- 900,- EU
=1.373,- Zwischensumme
- 600,- 2. Wohnung u Fahrten zum Arbeitsort.
- 200,- Umgangskosten 1. Kind
- 200,- Umgangskosten Kind 2,3 und 4
= 373,- Rest für meine Wohnung und Lebensbedarf für mich. :gunman:
Da mein Einkommen auch noch unregelmässig ist, der Unterhalt aber nicht, ist mein Einkommen am Monatsende 0,- und ich muss mit dem essen warten, bis ich Weihnachtsgeld bekomme.
KG fliesst bei dieser Rechnung natürlich auch schon voll zu meiner Ex.
Jetzt erkläre mir das bitte nochmal!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo!
Das macht ja nun absolut keinen Sinn, *anna Sophie* eine Rechnung hier reinzustellen und sie dann für die Allgemeinheit gültig erscheinen zu lassen. Wir hier alle wissen, wie unterschiedlich und variantenreich das Familienrecht ist.
*Beppo* zeigt ja sehr anschaulich, wenn man mehr verdient, wird z.B. auch vom AG mehr erwartet, sprich die Ausgaben durch z.B Felexibilität sind wesentlich höher (2. Wohnsitz, ecetera, ecetera)
Was aber *habakuk* anspricht ist, dass aus fast allen Einkommensschichten durch diese möglichen Forderungen der Exen (mehrere Kinder und kein Einkommen der Exe!) viele "bittstellende, abhängige Wesen" geschaffen werden.
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Ach ja, ich vergaß noch zu erwähnen, dass meine Frau ja 250,-€ mehr Unterhalt verlangt, da ich ja im letzten Jahr mehr verdient hätte. (Dieses Geld hatte ich ihr vorher bereits geliehen und natürlich nie zurück bekommen)
Damit liege ich dann bei 123,-€ / Monat aber das ist ja immer noch als die 25,- € die mir nach seinem ersten Schreiben bleiben sollten.
Aber sie will ja nur was ihr zusteht.
Mit bitteren Grüssen
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
