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unterhaltszahlung an ehefrau?

 
(@giuseppe)
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hallo liebe gemeinde,

erstmal muss ichsagen das es wirklich ein super forum ist.man bekommt sehr viele infos in allen bereichen und die mitglieder sind sehr aktiv vielen dank.
aber jetzt zu meiner frage.
ich lebe seit oktober 2008 von meiner frau getrennt.meine frau hat sich direkt einen ra genommen und der hat mich zu einer unterhaltszahlung zu 500 euro unterhalt plus 215 euro für unseren gemeinsamen 3 jährigen sohn verdonnert.
im oktober habe ich diese summe bezahlt ab november habe ich auf anraten meines ra nur noch den ku bezahlt.
zu dem unterhalt den ich im oktober bezahlt habe kamen noch die miete 550euro,der ratenabtrag 400 euro,strom  81 euro
sämtliche versicherungen.november und dezember war alles gleich ausser das ich keinen unterhalt an meine frau bezahlt habe.in der zeit hatte ich glück das ich bei meiner neuen lg unterkommen konnnte und somit zumindest nicht noch eine 2.miete zahlen musste.hätte ich mir nicht leisten können.
mittlerweile leben meine lg und ich zusammen die alte wohnung ist gekündigt.
mein ra hat alles nach der 3/7 regel ausgerechnet und meinte das nichts übrig bleibt.da ich ein von natur aus ein skeptischer mensch bin würde ich gerne wissen ob das stimmt,da ich unterhaltsnachzahlungen nicht aufbringen könnte.

in unserer ehe gab es immer geldprobleme dadurch entstand auch ein kredit den ich jeden monat mit 399 euro tilge mein problem ist das ich ihn zwar damals mit meiner frau besprochen habe ichihn allerdings alleine unterschrieben habe.da sie ja nun nicht arbeitete und ich ja nicht den gedanken hatte mich zu trennen habe ich mir nichts dabei gedacht.
im internet habe ich gelesen das man nur gemeinsame schulden hat wenn beide unterschrieben nhaben?denn dann hätte ich ein problem.
zu meinem einkommen 10.08 - 12.08  2200€ netto steuerklasse 3 1 kind
ab 01.09 lohnsteuerklasse 1 halbes kind mit einem netto von 1700€ allerdings haben wir ab märz 50% kurzarbeit was dabei rauskommt weiss ich nicht bekomme die erste abrechnung erst im april.
meine frau arbeitet auf 400€  basis wieviel sie wirklich bekommt weiss ich nicht glaube müssten so um 200€ im monat sein.
wie rechnet man den untehalt aus?
ich habe die raten zu zahlen den ku , einen arbeitsweg von 30km/strecke.
ich blicke da nicht durch wäre schön wenn mir einer von euch durchblick verschaffen könnte.

liebe grüße
giuseppe


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2009 17:35
(@giuseppe)
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hallo leute,
kurze frage zwischendurch wenn ich darf.

wie lange muss man eigentlich für die ex unterhalt zahlen??????

ich lese hier was von jahren? ich war doch nur 4 jahre verheiratet kann doch nicht sein das ich mein leben lang für die falsche frau bezahlen muss?

mfg
giuseppe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2009 17:49
(@orlando)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,

Du zahlst ja nicht für die falsche Frau, sondern damit sie Dein Kind betreuen kann.
Auch unverheiratete müssen zahlen, allerdings im Normalfall nur bis das Kind 3 Jahre alt ist.

Du kannst Dich darauf einstellen, dass Dein Ex noch einige Jahre Unterhalt von Dir fordern kann.

Ob Du leistungsfähig bist steht auf einem anderen Blatt.

Nimm mal Dein Gesamtbrutto von 2008, gib das bei einem Nettolohnrechner im Internet ein, dazu noch Steuerklasse 1 und 0,5 Kinderfreibeträge und ggf. Kirchenzugehörigkeit. Dann noch anclicken dass das das Jahresbrutto ist, und das resultierende Netto durch 12 teilen, oder ggf. vorher das Brutto durch 12 teilen und monatliche Berechnung anclicken.

Davon kannst Du bis zu 4% vom Vorjahresbrutto als Altersvorsorge abziehen, aber nur soviel wie Du wirklich auch irgendwo als Altersvorsorge anlegst.

Dann 5% berufsbedingte Ausgaben davon absetzen (oder 30 Cent mal gefahrene Kilometer mal 20 Tage, wenn das mehr als die 5% ergibt).

Bist Du in einer Gewerkschaft? Das ist auch abziehbar.

Dann noch die Darlehensraten abziehen. Das sind ehebedingte Schulden, sobald Deine Ex auch nur zugestimmt hat, dass Du den Kredit aufnimmst.
Solange kein Scheidungsantrag zugestellt ist, gehen Zinsen und Tilgung, danach geht die Tilgung voll auf Deine Kosten, kann also nicht mehr abgezogen werden.

Dann kannst Du noch den Zahlbetrag des Kindesunterhalts abziehen.

Die Miete kannst Du nicht anrechnen, außer Du würdest in der ehemaligen Ehewohnung leben, dann könnte, falls die Miete entsprechend hoch ist, für eine Weile Dein Selbstbehalt erhöht werden, wenn Dir ein Umzug kurzfristig nicht zugemutet werden kann.

Da Deiner Ex, falls sie nicht schon während der intakten Ehe gearbeitet hat, keine Arbeitsaufnahme in dem ersten Jahr nach der Trennung obliegt, wird Ihr Lohn bei ihr wohl nicht angerechnet werden. Außerdem gestatten manche Gerichte den kinderbetreuenden Elternteilen einen Betreuungsfreibetrag bis zu 300 Euro im Monat.

Ihr Einkommen dürfte also bei 0 liegen.

Somit musst Du ihr dann 3/7 oder 9/20 (nord- oder süddeutsche Leitlinien?) von dem was oben bei Dir übrig geblieben ist bezahlen, maximal aber das, was 1000 Euro überschreitet. Bleiben weniger al 1000 Euro übrig, musst Du nichts zahlen.

Kurzarbeit KANN berücksichtigt werden, muss es aber nicht.
Wird es dieses Jahr nicht berücksichtigt, dann kommt es nächstes Jahr zur Geltung, weil dann das Brutto von diesem Jahr maßgeblich ist. Allerdings nur dann, wenn Du nicht einen doofen Titel/Vergleich unterschreibst, bzw. aufgedrückt bekommst.

Gruß
Orlando

Was


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2009 00:27
(@giuseppe)
Schon was gesagt Registriert

hallo orlando,
erstmal danke für deine antwort.
glaube ich habe es nicht richtig verstanden, es wird das brutto gehalt von 2008 für die berechnung des tu 2009 genommen?
das ist aber doch unsinn da ich im jahr 2009 wesentlich weniger verdiene als 2008 wegen der geenderten lohnsteuerklasse.wenn mir ein selbstbehalt von 1000€ bleiben muss und ich denke reel dann könnte ich das ja niemals bezahlen.und nach der scheidung kann ich die raten nicht mehr anrechnen?so schnell habe ich den kredit doch nicht abgezahlt?

mfg

giuseppe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2009 10:19
(@orlando)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,

es wird der Durchschnitt der letzten 12 Monate genommen, damit man einen Mittelwert über eine etwas längere Zeit hat. Willst Du bei schwanlendem Unterhalt jeden Monat auf höheren Unterhalt verklagt werden, oder jeden Monat auf Verminderung klagen?

Da jetzt erst März ist, und sich die Gehälter meist erst im Frühjahr ändern, sollten die 12 Monate aus 2008 auch erstmal gehen, und da hat man das Gesamtbrutto schön auf dem Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung zum Ablesen.

Klar wird nur das Netto mit der aktuellen Lohnsteuerklasse genommen, deswegen ja das Brutto von letzem Jahr nehmen, um das aktuelle Netto auszurechnen. Nettolohnrechner gibts zuhauf im Internet.

Und die Zinsen für einen eheprägenden Kredit darfst Du auch nach Zugang des Scheidungsantrags abziehen. Nur die Tilgungsraten danach nicht mehr, weil Du nicht auf Kosten Deiner Ex Vermögen aufbauen darfst (außer 4% des Vorjahresbrutto für Altersvorsorge).
Vorher gilt es nicht als Dein eigener Vermögensaufbau, da Deine Ex durch die Verringerung Deiner Schulden beim Zugewinnausgleich auch von der Tilgung profitiert.

U.u. kann es also vorteilhaft sein, den Scheidungsantrag möglichst lange hinauszuzögern. Kommt eben darauf an, ob Du dann wieder heiraten willst, und ob die Steuerersparnis dadurch die Abzugsfähigkeit der Tilgung überwiegt oder nicht. Und darauf ob oder wann die Ex den Antrag stellt, hat man eh nur begrenzten Einfluss.

Gruß
Orlando


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2009 11:12