Hallo zusammen,
nach langer Zeit melde ich mich mal wieder, diesmal zum Thema Unterhalt.
Mein Freund zahlt Unterhalt (504,- €) für seine beiden Söhne (8 und 11 Jahre), die bei der Mutter leben. Die Jungs sind normalerweise jedes zweite Wochenende bei uns und das läuft total super! 🙂
Jetzt wird die KM für 4 Wochen in Kur gehen und wir müssen schauen, wie wir die Jungs in der Zeit betreut bekommen, da wir beide ganztags arbeiten. Naja, die Oma hilft uns und wir bekommen das auf jeden Fall hin. Die Jungs sollen auf gar keinen Fall darunter leiden.
Meine Frage ist jetzt: Wenn die beiden Jungs jetzt vier Wochen am Stück bei uns leben, dürfen wir den Unterhalt für die beiden kürzen? Schließlich tragen wir ja in dieser Zeit alle Kosten für Lebensmittel, Kleidung, etc.
Ich bin mir sicher, dass Ihr mir hierzu bestimmt weiterhelfen könnt. 😉
Ganz lieben Dank schon einmal und einen lieben Gruß!
Hi AsVoMaNi,
was'n nick.
Nein, auch wenn die Kinder für 4 Wochen bei euch leben kann der KU dafür nicht gekürzt werden. Gliches gilt für mehrwöchige Ferienaufenthalte.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
eine Aussetzung des KU aus einer gesicherten Rechtsposition heraus ist leider nicht möglich. Der KU ist einem Warenkorb gleich (Wohnung, Kleidung, Essen, ...). Der BGH hat erst bei einer durchgängigen 1/3 zu 2/3 Betreuung eine Anpassung des KU als möglich erachtet.
Eine private Einigung mti der KM ist natürlich immer möglich.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
