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Titulierung

 
(@moerphi)
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Hallo lieber Forengemeinde !

Ich habe durch einen Notar den Betreuungs- und Kindesunterhalt
beglaubigen lassen und Belege über mein Einkommen an die Gegenseite gesendet.

Kommt dies einer Titulierung gleich ?
Hat die KM nun die nächsten 2 Jahre kein Recht, Auskunft über mein Einkommen zu verlangen ?

Vielen Dank & viele Grüße
Moerphi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2009 20:38
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Ich habe durch einen Notar den Betreuungs- und Kindesunterhalt
beglaubigen lassen

Du meinst sicher, dass der Unterhalt beurkundet wurde, das ist etwas anderes als eine Beglaubigung.

Kommt dies einer Titulierung gleich ?

Siehe Antwort oben, dann: ja.

und Belege über mein Einkommen an die Gegenseite gesendet.
Hat die KM nun die nächsten 2 Jahre kein Recht, Auskunft über mein Einkommen zu verlangen ?

Richtig, sofern die Auskunft vollständig erteilt wurde.

Grüße
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2009 21:01
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

in Unkenntnis über den genauen Wortlauf würde ich vermuten, dass es sich um einen Titel handelt. Eine Klausel über die Unterwerfung zur Zwangsvollstreckung ist nicht das alleinige Merkmal eines Titels.

Die Pflicht auf Auskunft ist völlig unberührt von einem Titel, so dieser Titel dies nicht explizit ausschließt. Insofern: Ich vermute, die Ex darf im gesetzlichen Intervall Auskunft verlangen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2009 21:03