Unterhaltsvrschuss ...
 
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Unterhaltsvrschuss wird nicht mehr gezahlt durch Heirat der EX

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(@paulchen)
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Ein freundliches Hallo an Toinoupo und alle anderen Leser und Schreiber zu diesem Thema,
ich bin erst seit dem 01.11.2005 bei euch eingelogt. Habe jetzt 2 volle Tage nur gelesen und gelegentlich geantwortet. Heute bin ich das erste mal erstaunt.
Bis jetzt habe ich immer die gleichen User gefunden und ihre Beiträge gelesen. Hochachtung über die Kenntnisse die ihr bis heute erworben und nun für die Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Besonderes OH an Deep Thought. Aber nun bin ich erstaunt.
Was hat euch Toioupo eigentlich getan. Er fragt an und steht seit dem unter Dauerfeuer. Sind wir nicht alle gebrannte Kinder. Und sollte einer mal eine Meinung vertreten die nicht ganz o.K. ist, ist es doch unsere Pflicht ihn zu bekehren.
Fakt ist doch:
Er Zahlt Unterhalt, die UVG zahlt er bereits und wird sie auch bis zur Tilgung abzahlen müssen. Die JA erwerben sich in solchen Fällen Titel die 30 Jahre lang reichen. Also der Steuerzahlen gibt ihm nur einen Darlehen, es ist keine Schenkung. Sein Studium abbrechen? Wer kommt auf so eine Schwachsinnsidee?

Also Toipoudo, zahle weiter Unterhalt, zahle weiter die 10 Euro zurück. Zu zahlender KU ist nicht an Bedingungen geknüpft. Diesen musst du erst mal zahlen, ob du deine Kinder nun siehst oder nicht. In diesem Fall steht die Pflicht höher als deine Rechte.
Wenn wirklich keine Möglichkeiten des Aufstockens deiner Einkünfte besteht, lass doch eine Neuberechnung ruhig auf dich zukommen, wo zur Zeit nichts ist, kann auch nichts geholt werden.
Sollten die anderen jedoch Recht haben und es geht dir nur um das Herumdrücken um den Unterhalt, wäre ich sehr enttäuscht. Halte dir vor Augen, über den nachehelichen Unterhalt kann man sich streiten, aber der KU ist Ehrensache. Kein Kind kann etwas für den Mist, den die Eltern verzapft haben. Und ich hoffe jedes Elternteil möchte letzendlich nur das beste für die gemeinsamen Kinder. Leider denkt jeder und da beziehe ich mich mit ein, er tut das richtige.

PS: Ich hoffe ich bin nun nicht bei den Powerusern in Ungnade gefallen. Nehme auch jede konstruktive Kritik zu meinem Beitrag gern an.

Tschüß
Paulchen


AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2005 16:52
(@toinoupo)
Schon was gesagt Registriert

@Paulchen

Danke für deinen Bericht.
Ich bin auch hier neu im Forum. Und lese hier und da mal was.
Ich hab hier dieses Thema geschrieben weil ich Rat und Hilfe suche. Das ich um den KU nicht herum komme ist mir klar. Das will ich auch nicht. Den nachehelichen Unterhalt, das wird Geschichte sein. Obwohl da auch noch ne Schweinerei auf mich zu kommt.

Zwischendurch gesagt, deine Meinung das ich hier unter Feuer stehe finde ich sehr nett ausgedrückt. Tatsache ist noch, das ich mich von den Usern hier fast schlimmer mir behandelt vor komme als von meiner EX. So als ob es mir leit tun müsste hier überhaupt Hilfe zu suchen.

Eine neue Berechnung des Unterhaltes wird in absehbarer Zeit kommen. Da meine Ex sich mit Sicherheit nicht mit 218 Euro zufrieden geben wird. Aber, soll sie. Dann hat das ein Gericht austituliert und das ist dann halt deutsches Recht. Sofern das Gericht dann den bestehenden Titel und die gegeben Umstände mit beurteilt, wird schon das richtige Entschieden werden.

Ich möchte eines an dieser Stelle klar stellen, ICH WILL BEIM BESTEN WILLEN MICH NICHT UM DEN KU DRÜCKEN!!!!

Letzte Woche Donnerstag habe ich einen Pfändungsbeschluss vom Anwalt bekommen. Bzw. ich hab heute Post darüber bekommen. Und letzte Woche Post von meiner Bank.

Im August hatte ich ne Gerichtsverhandlung weil ic meine Kinder zu mir nehmen wollte. Während der Verhandlung hab ich gesagt, das ich den KU bezahle, ich aber eine Kontonummer brauche um es zu überweisen. Natürlich habe ich keine bekommen. Min Anwalt hat das so gehört und würde es auch bestätigen.

Was ist weiter passiert? Meine Ex ist umgezogen. Ich hatte keine Telefonnummer von ihr wo sie erreichbar war. Ihr Handy ist meistens aus. Und ihre Festnummer die sie dann ende September wohl bekommen hatte, wollte sie mir erst nicht geben.

Dadurch das ich die Kontonummer nicht hatte konnte ich Anfang September nicht den KU überweisen. Am 19.9. hat sie ihrem Anwalt das Mandat gegeben. Am 20 erhielt ich Post. Am 23.9. hab ich das Geld treuhänderisch auf sein Konto überwiesen.

Er drohte mir an den Titel zu vollstrecken wenn ich nicht zahle. Klar. Ist ja auch so.
Laut unseren Akten hat er mir gedroht mit der Vollstreckung, das er es machen würde, aber er das verfahren eingeleitet hatte. Nebenbei viel meiner Ex ein, das sie aus dem Jahre 2002 noch ein Monat nachehe. Unterhalt fehle. Die hat er gleich drauf gesetzt. Wobei da das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Ich will noch wissen für welchen Monat das war. Es kann nämlich sein das sie doppelt Geld bekommen hat mit Sozialamt usw.. Dan gehe ich dem nach.

Die Pfändung war so schön am Monatsende gelegt, das ich von meinem Konto aus nach Aufhebung der Pfändung, den KU nicht überweisen Konnte. Meine Firma überweist meist zum 10. eines Monats. Mein Dispo- wurde auf 0 gesetzt.
Klasse Sache. Wie soll ich KU bezahlen, wen der gute Mann das so am Monatsende veranlasst hat. Wenn in der Vergangenheit ein Rückständiger betrag ist dann soll sie ihn kriegen. Das Geld interessiert mich doch gar nicht.
Nur, wenn ich KU zahlen will, und mir das so versperrt wird. Wie soll ich dann KU bezahlen.

Die Rechung für den Anwalt ging nach hinten los. Man könnte ja fast meinen das er das Absichtlich zum Monatsende gelegt habe. Damit ich noch mal in Verzug gerate und er noch mal eine Pfändung machen kann. Schließlich will er ja auch Geld verdienen.
Was blieb mir übrig, meine Eltern haben das jetzt kurzfristig überwiesen. Per Fax hab ich dann mit einem 3 Zeiler den Zettel runtergefaxt.
Mein Konto wurde so frei gegeben, das die Werktage nicht ausreichen um das Geld von der Sparkasse in Heide nach Konstanz zur Deutschen Bank nach Konstanz zu schicken.

Also, tut mir leid. Diese Vorgehensweise stinkt. Oder meint jemand das diese Vorgehensweise korrekt ist?!?

@Paulchen noch mal

Danke für deine Aussage das UVG ein Darlehen ist. Das begreifen hier vielleicht einige nicht.

Und, wegen den ca. 3000 Euro die ich noch zahlen soll, wenn das OLG Schleswig gegen mich entscheidet. Ich muss heute ja schon fast bedauern das ich es gewagt hab mich um meine Kinder zu interessieren. In dem EA Verfahren hab ich wahrscheinlich auch die Gunst des Richters verärgert, a ich 2 Tage vor Urlaubsantritt ne Anhörung haben wollte, er aber in Urlaub wollte. Nur nach seinem Urlaub wären meine Ex und Kinder schon umgezogen gewesen.

Das alles, was ich hier insgesamt geschrieben habe ist extrem nervig.

Was ich aber mal erwähnen möchte ist, das ich in einer neuen Beziehung stecke die sich extrem gefestigt hat. Mit nur einem Hindernis. Bei der Rechtslage die wir in Deutschland haben, habe ich der maßen Schiss überhaupt noch mal ein Kind in die Welt zu setzen.
Das mag natürlich meine Freundin nicht hören. Ebenso, ich und noch mal heiraten?!?

Zum Schluss noch mal was schönes zu all dem ganzen.

Ich hab mir mal sagen lassen, man darf nicht meckern, wenn man es nicht versucht zu ändern.
Ich trete gerade in eine Partei ein. Vielleicht kann ich ja was auf der politischen Ebene erreichen.

Mit freundlichen Grüßen @all


Streite dich nicht mit dummen Leute. Sie ziehen dich auf Ihr Niveau herunter und schlagen dich mit Erfahrung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2005 20:28
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Natürlich ist in deinem Fall das UVG ein Darlehen, es läuft als Schulden bei dir auf..wie bei eigentlich fast allen..wo das JA in Vorkasse tritt...allerdings, was ich dir aber hiermit nicht unterstellen will, absolut nicht,
..dennoch kann man sich auch von Schulden befreien..das haben schon andere Unterhaltspflichtige getan, ich kann da ein Liedchen von singen..

Aber wie gesaagt soll jetzt wahrlich keine Unterstellung sein!

Und ich geh mal davon aus das du die geleisteten UVG-Leistungen des JA auch in dir möglichen Rahmen zurück erstatten wirst..!

Nur dennoch ist es nunmal so das erstmal die Allgemeinheit für die Kids aufkommt, obwohl du einen Job hattest...
Und das wiedereum ist eben etwas fraglich..

Eben die oder der Standpunkt/e einiger hier...

Und auch KU zu sichern durch eine Nebentätigkeit ist nunmal in der Regel oftmals gefragt..

Wobei du selber sagst das dir dafür die Zeit fehlt u.a., u auch dementsprechen richterlich entschieden wurde, was eben nunmal auch etwas fraglich klingt, zumindest die Entscheidung des Richters...

Aber auf der anderen Seite, ist aber dafür die Zeit da :

Ich trete gerade in eine Partei ein. Vielleicht kann ich ja was auf der politischen Ebene erreichen.

?????????

Naja..

Aber bei allem kommt, finde ich, immer mehr zu Tage was an Problemen da zu sein scheint...

Warum hast du denn versucht das ABR gerichtlich zu bekommen u wie hast du es begründet u warum scheiterte es..
Und warum keine PKH wenn du doch so kein großes Einkommen hast?

Ferner stellt sich noch immer die Frage, ist denn der Job nun sicher nach dem Studium, auch z.B. schriftlich fixiert?!
Denn notfalls denke ich könnte das auch weiter Probleme schaffen, wenn die KM eine Klage anstrebt..evtl zumindest..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2005 21:03
 AJA
(@aja)
Registriert

Tatsache ist noch, das ich mich von den Usern hier fast schlimmer mir behandelt vor komme als von meiner EX.

Also mit der will ich ja nun wirklich nicht verglichen werden 😡

😉

Spass beiseite - ich versuche einfach mal meine Sichtweise zu erklären:

Als ich mich vom Vater meiner Kinder getrennt habe, war für mich völlig klar, dass ich ausser Kindesunterhalt (und das auch nur in Höhe UVG - aber das ist eine andere Geschichte) fordern werde. Mir war auch klar, dass ich nicht für alle Zukunft von staatlicher Hilfe leben möchte. Es war nicht einfach, nach acht Jahren Erziehungspause einen Job zu finden und ich habe die insgesamt 20 Stunden, die ich momentan arbeite auch nicht auf einmal und nicht auf Anhieb gefunden. In der Übergangszeit habe ich die damalige Arbeitslosenhilfe in Anspruch genommen.

Was ich nicht mag und ich denke, andere hier auch nicht, ist ein gewisses Anspruchsdenken an die "Allgemeinheit". Warum sollen andere für mich bezahlen, weil ich es mit dem Mann nicht mehr aushalte? Und selbst wenn er es gewesen wäre, der es mit mir nicht mehr aushält, warum sollen andere dafür bezahlen?

Auf dich umgemünzt - warum soll deine Frau nicht heiraten, nur damit du dich nicht sorgen sollst, wie deine Kinder jetzt groß werden?

Ich sehe es so, dass bei dir ohnehin nichts zu holen sein wird. Ich weiss nicht, wie das rechtlich ist, ob man dir aus der Aufnahme des Studiums jetzt nach so langer Zeit noch einen Strick drehen kann. Von daher - und das habe ich eingangs schon geschrieben, wäre es möglicherweise klüger gewesen, mit der Heirat noch zu warten.

Wenn entschieden wird, dass du doch bezahlen musst, dann bleibt immer noch die Möglichkeit, die Studiendauer zu erhöhen und einen Nebenjob anzunehmen. Ich denke schon, dass du einem Richter das gut klar machen kannst.

Davon abgesehen: ich finde das eine der größten Ungerechtigkeiten, dass der UVG bei Wiederverheiratung wegfällt. Der neue Mann bekommt auf einen Schlag eine Menge Pflichten, aber noch lange keine Rechte. Er darf für Kinder bezahlen, die nicht seine eigenen sind, aber noch nicht einmal einen Elternsprecher in der Schule wählen.

Gruß AJA


AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2005 21:13
(@toinoupo)
Schon was gesagt Registriert

Von wegen Schulden befreien, wie meinst DU das?
Wenn ich jetzt die Hand hebe fallen die Unterhaltsachen nicht darunter. Also, entheben kann ich mich nicht davon. Ich mal wenn ich nen Offenbarungseid usw. Privatinsolvenz etc anmelde.
Also komm ich sowieso nicht um den Unterhalt rum. Was ich ja auch gar nicht will.

Zitat: obwohl du einen Job hattest...

Diesen Job den du meinst wäre nach absehbarer zeit gestrichen worden. Und bevor ich ein Jahr verschwende hab ich das Studium angefangen.

Wegen dem Titel und der Entscheidung mit den 75 Euro, ich hab gerade die kompletten Akten bei meinem Freund und Anwalt. Ich scanne den Titel gerne, so dass sich jeder das Ding einmal ansehen kann.

Ganz ehrlich, bis vor kurzem wollte ich nicht unbedingt alles lesen. Jetzt fang ich damit an.

Ich arbeite in den Semesterferien bei der Firma wo ich Praxissemester mache.
Da wurde ich aber drauf hingewiesen das ich monatlich arbeiten muss. Auch wenn ich in 10 Wochen Semesterferien ein Vielfaches verdiene. Also, kurze Rechnung. Bei 75x12 Euro = 900Euro.
Soviel muss ich laut dem Urteil auf Jahr bezogen auf 12 Monate verdienen.

Ich frag mich warum es denn so schlimm ist, wenn ich während der Studienzeit nicht arbeite und dafür aber kompakt in den Ferien.

Übrigens, für den Unterhalt on 218 Euro ist mein letztes Netto zur last gezogen worden. Im letzten Arbeitsverhältnis hatte ich 30 Urlaubstage laut Vertrag. In den letzten 3 Jahren hatte ich nicht annähernd 20 Urlaubstage. Wie sieht da denn die Rechtsprechung aus. Einzelne Fragmente aus dem Arbeitsvertrag, speziell das einkommen werden herausgepickt, der Rest nicht? Oder muss ich zwecks Unterhalt komplett auf Urlaub verzichten?

Wegen der Partei Geschichte, ich hab mir vorgenommen auf politischer Ebene etwas zu machen.
Vielleicht bin ich ja da so Firm und komme nach der Kreispolitik in den Landtag, und vielleicht noch weiter.
Man darf ja nicht meckern wenn man nichts versucht zu ändern. Ich will mir das auf jeden Fall erstmal anhören.
Mal schauen was daraus wird.

Was heisst ABR?

PH habe ich nicht bekommen, weil der Richter meinte, das ich dieses verfahren nur angestrebt habe um an Informationen zu kommen. Was faktisch nicht richtig ist. Mutwilligkeit warf er mir vor.

Allerdings ist der Richter dafür bekannt solche urteile zu fällen. Der gute Mann hat gar keine Kinder. Oder hat er es richtig gemacht?

Sollte meine Ex klagen ohne ende, soll sie.
Ich mache mein Studium zu Ende . Falls sie mit Pfändung kommt, lass ich mir vom Gericht nen Betrag eintragen und dann soll sie. Solange hab ich dann auch keine Sorgen.

Nach dem Studium werden die Karten neu gemischt.

Ob mein erwähnter Job sicher ist, kann ich nicht zu 100% sagen. Aber es sieht gut aus.
Und wenn es da nichts werden sollte, mache ich mir als E-Ingenieur keine sorgen um einen fehlenden Arbeitsplatz. In meinem Bekanntenkreis sind ein paar mit Firma, die möchten das ich bei den anfange. Jedoch erst nach dem Studium.

@aja

Auf dich umgemünzt - warum soll deine Frau nicht heiraten, nur damit du dich nicht sorgen sollst, wie deine Kinder jetzt groß werden?

Meine Ex möchte meinen Familienzweig am liebsten komplett aus dem Gedächtis der Kinder streichen.
Niemand der nicht direkt in ihrer Familie zugehörig ist, darf nicht ran kommen.
Man könnte das als krankhafte Introvertiertheit mit Verfolgungswahn definieren.
Wie ich schon schrieb, wenn nicht mal die eigenen Eltern von der Hochzeit wissen, sie das aber zufällig durch mich erfahren haben und ich mir von meiner Ex anhören muss dass ich ihr ihre Hochzeit durch die plötzliche Anwesenheit der Gattes Eltern versaut habe spricht das nicht von guten Dingen.
Falsch ich mit meiner Meinung nicht verkehrt liege?!?

Wegen Studium Aufgabe, es gibt ein Gesetz was noch vorrangig über dem Unterhalt steht.

Meines Wissens ist das der §12 des Grundgesetztes. Hab gerade kein Gesetzbuch zur hand.

Also, mein Studium kann man mir nicht verbieten. Nicht auf dem direkten Wege.

Aber ich finde es ausgesprochen nett das ausgerechnet eine Frau sagt, das sie es ungerecht findet, das die UVG bei Wieder heirat nicht mehr zahlt.
Alle Achtung vor Dir. Schneid ne Scheibe ab von Dir und gebe sie meiner EX.

OK, meine Freundin erwartet mich

Das schlimmste an der ganzen Sache ist, das meine Freundin unter diesem Terror leidet. Teilweise mehr als ich. Gleichzeitig aber ich der jenige bin, mit dem sie sich ein langes leben vorstellen kann und will. Der erste bei dem sie solche Gefühle hegt.

OK, netten abend noch


Streite dich nicht mit dummen Leute. Sie ziehen dich auf Ihr Niveau herunter und schlagen dich mit Erfahrung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2005 00:26
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Ich sagte ja ich unterstelle dir das wahrlich nicht..sagte das schon..!! Steht dort eindeutig!
Und ich sagte auch das du es wohl auch voraussichtlich in dem dir möglichen Rahmen zurückerstatten wirst!!

..dennoch ist es nunmal auch so das geleistet UVG nicht immer unbedingt zurück gezahlt wird u somit sehr wohl der Allgemeinheit zur Last fällt..

Wenn ich jetzt die Hand hebe fallen die Unterhaltsachen nicht darunter. Also, entheben kann ich mich nicht davon. Ich mal wenn ich nen Offenbarungseid usw. Privatinsolvenz etc anmelde.

..denn genau das stimmt nunmal leider nicht..

Denn mit einer Privatinsolvenz wären auch diese Unterhaltsschulden weg beim JA..

Das Thema wurde hier im Forum schon eins-, zweimal diskutiert!

Und es ist so das selbst diese Schulden die aufgrund des Vorschusses des JA`s im Wege der UVG-Leistung mit in das Insolvenzverfahren fallen u somit sehr wohl hier dann eben evtl nicht zurück erstattet werden. U der Unterhaltspflichtige von der Schuld befreit wird! U die Allgemeinheit es gezahlt hat..

(P.S. in meinem Fall geschieht das auch grad, das eben die Unterhaltspflichtige KM durch ihr Privatinsolvenzverfahren sich von der "UVG-Schuld" befreit, sofern das Inso-Verfaqhren nicht noch kippt)

Ebenso gäbe es noch den Fall der nicht Leistungsfähigkeit..wobei du da schon recht hast, der Titel steht 30 Jahre, eine lange Zeit..

Und dennoch geht es hier um den regelmäßigen monatlichen KU ..
Der allerdings auch nicht durhc eine Parteizugehörigkeit erwirtschaftet wird..

Aber egal..

Den Titel scheinst du ja doch zu bedienen, somit ist doch erstmal zumindest da alles im "reinen" ..oder?

Was heisst ABR?

= Aufenthaltsbestimmungsrecht

Wolltest doch erreichen das deine Kinder bei dir leben oder?

Oder hat er es richtig gemacht?

Das kann man so kaum sagen, weil bisher die Informationen fehlen weshalb du woltest das die Kids nun bei dir leben..

Nach dem Studium werden die Karten neu gemischt.

Und was verstehst du da drunter?

Ob mein erwähnter Job sicher ist, kann ich nicht zu 100% sagen. Aber es sieht gut aus.

Hm..eine sehr vage Aussage..also einen unsicheren Job aufgegeben um ein Studium zu machen für einen Job, der widerum einem noch nicht mal sicher ist?!

Auch das könnte dir ein findiger Richter negativ auslegen.

Alsom im Endefekt wird es sich noch zeigen ob du dann auch falls es dort nicht klappt wo anders ein Job findest..
Und deine Chancen ansich waren vorher deutlich schlechter?

Wie ich schon schrieb, wenn nicht mal die eigenen Eltern von der Hochzeit wissen, sie das aber zufällig durch mich erfahren haben und ich mir von meiner Ex anhören muss dass ich ihr ihre Hochzeit durch die plötzliche Anwesenheit der Gattes Eltern versaut habe spricht das nicht von guten Dingen.

Aber dennoch mal ehrlich was hast du denn mit den Eltern des neuen Ehemannes zu tun?
Und es soll gar vorkommen das manche Familien im Streit liegen, warum auch immer...so wie es vielleicht bei dem neuen Ehemann sein kann..
Nur was hast du dort in der Geschichte zu tun?

es gibt ein Gesetz was noch vorrangig über dem Unterhalt steht.

Wohl kaum wirklich!!
Also erst deine Rechte u dann kommen die Kids dran? Egal wovon sie leben?..Hm?!

Aber ich finde es ausgesprochen nett das ausgerechnet eine Frau sagt, das sie es ungerecht findet, das die UVG bei Wieder heirat nicht mehr zahlt.

Das würd selbst ich als Mann sagen, das das ungerecht ist, weil da der Unterhaltsempfänger der auf gut deutsch besch..eidene ist.. nämlich dann wenn es vom Unterhaltspflichtigen kein KU gibt..
Denn da ist derjenige bei dem die Kids leben gezwugen erstmal nicht sein Leben frei gestallten zu können notfalls, weil es leider dann doch manchmal auch ein gewisse finazielle Frage ist.

Aber in der UVG-Geschichte gibt es noch eins, zwei weitere "Ungerechtigkeiten" ..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2005 14:48
(@toinoupo)
Schon was gesagt Registriert

@Jens,

eigentlich hab ich als Mann auch erwartet das du auch so was sagst was aja geschrieben hat.

Mich hat es deshalb gewundert, das das eine Frau so etwas überhaupt sagt.
Normalerweise sagt ein Mann so was immer. Aber das das eine Frau sagt ist meiner Meinung nach schon ne feine Sache.

Was ich mit den Eltern zu tun habe:

Den letzten regulären Umgang bevor sie umgezogen ist war mein Anwalt mit zur Abholung da.
Aber, meine EX ist nicht da gewesen. Und da die Eltern von ihrem neuen mit im gleichen Haus wohnten, und sie im Garten am arbeiten war haben wir so manches Erfahren. Wir fragten zuerst nach ob sie wisse wo sie sind.
Fand ich nämlich Klasse das ich meinen Sohn nicht sehen konnte.

Wegen der Job Sache:

Sag mir mal bitte welcher Job heute sicher ist.
Nur mit einer weiteren Ausbildung ist es wahrscheinlicher einen Job zu bekommen als ohne.

Außerdem ist der Job den ich machen will besser für den Rücken. Usw.

Aber allgemein wegen Job nach dem Studium, das ist noch a 2 Jahre hin. Wer weis was bis dahin überhaupt noch alles in Deutschland passiert.

Wegen meinen Einstieg in die Politik, vielleicht klappt das ja Hauptberuflich. Warum nicht.

Schließlich haben wir ja eine Frau an der Spitze die Ursprünglich ihre Doktorarbeit in der Quantenphysik geschrieben hat. Na ja, sofern sich bei dem Chaos der aktuellen Politik etwas gescheites daraus Entwickelt.

Ich sagte ja, wenn ich morgen meine Unterlagen wieder habe scanne ich das Urteil. Dann kann jeder gerne seine Meinung dazu geben.

Mit dem Titel ist solange alles im reinen bis ein Gericht sagt ich muss mehr zahle.
Wenn jetzt ein Richter nach mehr als der hälfte des Studiums mir einen Stein in den weg legt und meine Ex sich nicht mit dem Urteil von damals zufrieden gibt, werde ich halt dafür sorgen das gleiche einkommen zu haben wie damals auch, so das ich nicht mehr als damals zahlen muss. Diese Einstellung betrachten vielleicht einige als Scheiße. Spielt für mich aber keine Rolle. Ich versuche etwas gutes nicht nur für mich sondern auch für meine Kinder zu machen. Wenn irgendjemand das verhindern will. Bitte.

Ich hatte versucht nicht nur das ABR zu bekommen, sondern komplett das alleinige Sorgerecht.

Wo steht das geschrieben, das bei Privatinsolvenz der KU auch darunter fällt? Fällt da auch der nacheheliche Unterhalt?
Nach Aussage meines Anwaltes sei dieses halt nicht so.


Streite dich nicht mit dummen Leute. Sie ziehen dich auf Ihr Niveau herunter und schlagen dich mit Erfahrung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2005 23:00
(@brille007)
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Sorry Toinoupo,

aber ich muss in diesem Thread jetzt auch mal etwas loswerden. Denn irgendwie scheinst Du Dich in einem Rechtfertigungsnotstand für etwas zu befinden, von dem Du selbst weisst, dass es nicht in Ordnung ist.

Du lässt Dich hier lang und breit darüber aus, warum Du unbedingt studieren musst, das das wahnsinnig zeitaufwendig sei und Du deshalb ausserstande wärest, auch nur einen Euro mehr an Kindesunterhalt zu bezahlen als unbedingt nötig. In Deinem letzten Post bestätigst Du das auch recht eindeutig mit Sprüchen wie

Wenn jetzt ein Richter nach mehr als der hälfte des Studiums mir einen Stein in den weg legt und meine Ex sich nicht mit dem Urteil von damals zufrieden gibt, werde ich halt dafür sorgen das gleiche einkommen zu haben wie damals auch, so das ich nicht mehr als damals zahlen muss. Diese Einstellung betrachten vielleicht einige als Scheiße. Spielt für mich aber keine Rolle.

Wortreich hast Du hier mehrfach ausgeführt, warum Dir zeitlich kein Nebenjob möglich sei, nicht mal ein kleiner. Fast gleichzeitig räsonierst Du darüber, in die Politik zu gehen (als ob das keine Zeit bräuchte). Lass Dir von mir gesagt sein: Man kann auch neben einem stressigen Studium arbeiten, und sei es nur in den (monatelangen) Semesterferien. Ich selbst habe es mit dem nötigen Fleiss und ohne eine Mark BAFÖG geschafft, mir in Studium selbst zu finanzieren und dieses trotzdem in der Regelstudienzeit und mit einer mehr als guten Note abzuschliessen.

Zusammenfassend: Es geht hier um Deine Kinder und nicht darum, Deine Ex für irgendwas abzustrafen. Und Kinder kosten erheblich mehr als 109 EUR pro Monat, egal, ob Papa studiert oder nicht - und egal, was Papa getrickst hat, um möglichst wenig für sie bezahlen zu müssen. Wenn Du Eier in der Hose hättest, würdest Du - unabhängig von einem Gerichtsurteil - abends oder in den Semesterferien kellnern oder putzen gehen, damit Deine Kinder anständigen Unterhalt bekommen.

Entlarvend finde ich jedenfalls Sätze wie

Ich hatte versucht nicht nur das ABR zu bekommen, sondern komplett das alleinige Sorgerecht.

Wovon hättest Du sie denn dann ernährt, wenn Du damit tatsächlich Erfolg gehabt hättest? Wenn es zeitlich angeblich schon vollkommen unmöglich für Dich ist, neben dem Studium wenige hundert zusätzliche Euros für ihren Unterhalt zu verdienen - in welcher Zeit hättest Du sie denn betreuen, ernähren, kleiden, fördern, trösten und alles andere tun wollen, was Kinder nun einmal an Zeit und Zuwendung brauchen?

Ich glaube, vatersein.de ist kein Forum für Dich. Hier sind einfach zu viele Väter, die sich für ihre Kinder fünf Beine ausreissen würden. Und zwar nicht als vage Sprechblase und nicht in irgendeiner Zukunft, sondern genau heute und jetzt.

Denk mal drüber nach, bevor Du hier weiter öffentlich Dein Selbstmitleid ausbreitest.

Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2005 00:59
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Wo steht das geschrieben, das bei Privatinsolvenz der KU auch darunter fällt? Fällt da auch der nacheheliche Unterhalt?

Vom Unterhalt kannst du dich auch nicht "befreien"..auch nicht durch eine Privatinsolvenz..aber von den Schulden die du beim JA hast durch das UVG...das könnte durch die Restschuldbefreiung erreicht werden..und somit würde die Allgemeintheit den KU eben tragen...

Was schon mehr als (so finde ich zumindest) zweifelhaft ist..

Was aber nicht heißt das kein KU mehr fällig ist..wäre ja noch schöner!!

eigentlich hab ich als Mann auch erwartet das du auch so was sagst was aja geschrieben hat.

Wieso das??

Weil Männer, die ja nun meist unterhaltspflichtig sind, davon "profitieren" könnten, wenn auch UVG gezahlt wird, und die KM wieder neu heiratet?..weil somit die Allgemeinheit weiter aufkommt?
Versteh ich jetzt nicht wirklich warum du das von Männern erwartest das sie so denken wie AJA?!

Und zum Rest deiner Antwort, hat

@brille007

schon etwas "deftig" und deutlich, wirklich alles gesagt..
Kann mich den Ausführungen nur anschließen..

Denn da beißt sich einiges in deinen Ausführungen und Denkweisen..

Und es kommt immer wieder doch irgendwie rüber "..bloß nicht zu viel KU an die KM zahlen zu müssen u zu wollen, als nötig sein könnte/müßte... "

Wichtig scheint aber der Einstieg in die Politik zu sein, wofür doch Zeit wiederum da ist..u auch die nötige Kraft..

HM?!

Gruß
Jens

[Editiert am 3/11/2005 von JensB2001]


AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2005 01:20
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich hatte versucht nicht nur das ABR zu bekommen, sondern komplett das alleinige Sorgerecht.

Nun noch etwas dazu...

Also hast du nicht nur das ABR sondern gleich noch das SR beantragt?..und das mal einfach so?
Mit was hast du das denn nun begründet..

Denn das sind schon harte Kaliber, gleich sogar das SR zu beantragen...

Das du damit wenig erfolg hattest ist schon von sich aus fast klar..
Ausser es gab wirklich massive Probleme bei der KM..

Und dann auf der einen Seite :

Kein Nebenjob weil die Zeit dafür fehlt durch das Studium..

Und der Umgang durch einen Nebenjob gefährdet wäre..

Auf der anderen Seite der Einstieg in die Politik, neben dem Studium, wofür Zeit da wäre..

Und dann aber das:

AM liebsten möchte ich sie zu mir nehmen. Aber der Versuch ging in die Grütze und hat zur Folge das ich als Studen die Gerichtskosten von 3000 Euro zahlen darf

Kids kosten auch ne Menge Zeit und Kraft..und das neben dem Studium, wie es schon @brille007 sagte ....


AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2005 01:35




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich möchte hier einmal den anatomischen Hinweis bringen,

Ich glaube, vatersein.de ist kein Forum für Dich. Hier sind einfach zu viele Väter, die sich für ihre Kinder fünf Beine ausreissen würden.

das auch Väter nur zwei Beine haben!

Ansonsten gibt es hier nichts hinzuzufügen!

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2005 01:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Kasper,

Ich möchte hier einmal den anatomischen Hinweis bringen, das auch Väter nur zwei Beine haben!

Das ist mir (nicht nur als Vater) wohlbekannt.

Die Erläuterung liegt beim Wappentier der Mineralölkette AGIP, dem so genannten "Supercortemaggiore". Das ist ein besonderer, feuerspeiender Hund mit 6 Beinen ( history d76i25 ). Und der Slogan der AGIP-Tankstellen hiess damals "Wir reissen uns sechs Beine für sie aus".

Weil ich weiss, dass viele Väter hier ständig ebenfalls das Unmögliche möglich zu machen versuchen, aber gleichzeitig keinen Stress mit feuerspeienden Hunden haben möchte, habe ich den Slogan eben etwas abgewandelt.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
(der nach wie vor findet, dass "Machen" erheblich besser ist als "Memmen")


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2005 02:18
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Danke Brille007
oder doch 005?. 😉


AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2005 10:34
(@toinoupo)
Schon was gesagt Registriert

@brille007

Ich befinde mich nicht in einem Rechtfertigungsnotstand.
Ich hab eigentlich gehofft hier in diesem Forum ein paar Tipps zu bekommen um alles besser zu machen. Stattdessen werde ich hier eigentlich nur mehr belastet.

Ich mach mir doch nicht um sonst Gedanken wie ich das Studium erfolgreich schaffe.

Ich werde gerne nachher mehr Unterhalt zahlen. Nur muss ich dafür eben auch einen Job haben um das überhaupt zu können. Ohne höher dotierten Job, kein größerer Unterhalt.
Und mit Sicherheit werde ich nicht noch mal heiraten. Um eine andere Lohnsteuerklasse zu bekommen.

Und übrigens, ich schreibe hier weitestgehend mit ruhigen Worten. One jemanden persönlich zu beleidigen. Was mir bei Dir jedoch so erscheint.

Wenn du meine berichte richtig gelesen hättest, hättest du gesehen das ich in den Semesterferien in Vollzeit bei der Firma arbeite die mich nach dem Studium übernehmen will und wo ich mich jetzt im Praxissemester befinde. Ich habe in allen Semesterferien seit Anfang letzten Jahres da gearbeitet.

Ich will meiner Ex gar keins auswischen. Dafür bin ich ein zu friedlich lebender Mensch. Nur andersherum kann ich das nicht so bestätigen.

Übrigens gehörst du nach dem schreiben zu der Sorte die reichlich missgönnerisch sind etc.

Und ich trickse nicht. Das hab ich nicht nötig. Genauso will ich mich nicht um den Unterhalt drücken. Les den Absatz oben noch mal. Vielleicht hilft es ja.

quote:

Ich hatte versucht nicht nur das ABR zu bekommen, sondern komplett das alleinige Sorgerecht.

Ja ich hatte sehr gute Gründe das zu beantragen. Denn 2 Wochen vor dem Umzug rückte Sie bei einem Umgang damit heraus, durch die Blume durch gesagt, wie ich nachgefragt habe wann und wo die Einschulung stattfindet das sie weg zieht.

Ursprünglich sollte ich mein Praxissemester in den USA machen. Das wusste Sie ja. Hat stil und heimlich den Umzug geplant und gehofft das ich weg bin wenn sie umzieht und ich anschließend nichts mehr machen kann.
Ebenso hat sie unsere Kinder komplett aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen. Ihr Mann hat ohne erkennbaren Grund bei seiner Firma gekündigt. War eine der besten Mitarbeiter usw.

Grundsätzlich bin ich nicht informiert worden, wenn unsere Kinder krank waren. Nicht mal wenn eine Leisten OP anstand. Wegen Leistenbruch.

Dieses Hinterhältige Verhalten kann doch nicht richtig sein.
Wort wörtlich hat meine Ex zu mir mal gesagt das sie nicht mehr will das ich Kontakt zu meinen Kindern habe. Und sie hat sich die pest geärgert das ich mit meinen Eltern zu seiner Einschulung an Bodensee gefahren bin.
Aber, mir egal. Für meine Kinder mach ich das gerne.
Schön finde ich ebenfalls nicht, wenn ich von meinem Sohn höre das er den Nachnamen schei sse findet und nur noch ei Jahr so heißen wird. Weil sein Name dann geändert wird. Auf den neuen Familiennamen.
Genauso lustig finde ich es, wenn mein Sohn mir sagt das ich ein Teufelsanbeter bin. Sollte einer der Meinung sein das das förderlich ist fürs Kind wenn dem Sohn beigebracht wird das sein Vater ein Teufelsanbeter ist?
Ich erwähne nur ihr Sektenzugehörigkeit.
Der Klassenlehrer hat deftige Problem mit meinem älteren.
Und ******** soll nach den Herbstferien wenn es nicht besser wird nach Konstanz in eine Sozialtherapie. Weil er schwer ist. Er hat da unten keine Freunde. Da er zu einem Einzelgänger erzogen wird, so wie es meine EX auch ist.

@JensB

reichen dir die Argumente dafür warum ich das versucht habe? Ich schreibe Dir gerne noch mehr auf. Und die gibt es zahlreich.

Übrigens, hätte das geklappt, mit dem Sorgerecht, hätte ich mein Studium verlängert.

Und, meine Eltern hätten uns das schon damals bewohnte Haus zur Verfügung gestellt. Mietfrei versteht sich.

Ich unterstütze meine Kinder so wie ich das kann.

Allerdings befinden sich hier im Forum zu viele gefrustete Männer die jemanden lieber eins rein würgen anstatt konstruktiv an einer besseren Zukunft arbeiten.
Ich mache mir genügend Gedanken um für meine Kinder zu sorgen.

@Martin

Selbstmitleid, das hab ich nicht. Aber wenn ich hier keine Tipps oder gar konstruktiven Gedanken bekomme, bin ich echt falsch in diesem Forum. Bei den frustrierten Männern.

@Jens

Noch mal geschrieben. Ich will und werde mich nicht um den KU drücken. Das habe ich nicht vor.

Zitat: Und es kommt immer wieder doch irgendwie rüber "..bloß nicht zu viel KU an die KM zahlen zu müssen u zu wollen, als nötig sein könnte/müsste... "

Vollkommen falsch. Bei Beibehaltung meines letzten Jobs hätte ich weiterhin nur den KU von damals zahlen können.
Jetzt versuche ich hingegen mehr Unterhalt zu zahlen. Und den damals austitulierten Unterhalt zahl ich ja.

Ob ich die kraft habe das politisch durchzuziehen weis ich noch nicht.

Aber wenn ich finde das die Gesetzeslage in Deutschland für Väter schlechter ist als für Frauen bin ich glaube ich nicht der einzige der das glaubt.

Außerdem, vielleicht ist ja mein Berufwunsch Politiker zu sein.
Außergewöhnlich Situationen erfordern außergewöhnliche Taten.

Zitat:

Und dann auf der einen Seite :

Kein Nebenjob weil die Zeit dafür fehlt durch das Studium..

Und der Umgang durch einen Nebenjob gefährdet wäre..

Ich scanne dir das Urteil ein. Dan kannst Du über den Richter lästern und nicht über den Verurteilten. Kann ja nichts dafür das er so geurteilt hat.

Ich wünsche trotzdem allen hier gefrusteten Vätern ein schönes Wochenende.

Bei Interesse lass ich das Urteil gerne jeden zukommen.
Ur ehrlich gesagt, ich hab keine Lust das abzutippen. Hat jemand eine brauchbare Schrifterkennungssoftware?

Bitte keine realen Namen ins Forum schreiben. Danke, Gruß Tina

[Editiert am 4/11/2005 von DieMystiks]


Streite dich nicht mit dummen Leute. Sie ziehen dich auf Ihr Niveau herunter und schlagen dich mit Erfahrung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2005 19:13
(@toinoupo)
Schon was gesagt Registriert

kleiner Nachtrag,

ein Grund warum ic studiere ist noch, ich habe jetzt eine Wundervolle freundin zu meiner Seite. Und möchte vielleicht doch nochmal eine Familie Gründen.
Und da muss man auch noch das nötige Geld für haben.

Oder mann lässt es sein. Was vielleicht besser ist

[Editiert am 4/11/2005 von Toinoupo]


Streite dich nicht mit dummen Leute. Sie ziehen dich auf Ihr Niveau herunter und schlagen dich mit Erfahrung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2005 19:17
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Ich scanne dir das Urteil ein. Dan kannst Du über den Richter lästern und nicht über den Verurteilten. Kann ja nichts dafür das er so geurteilt hat.

Hab nicht über dich gelästert, sondern finde das Zrteil des Richters fragwürdig, sagte ich auch...

U wenn er so geurteilt hat, heißt das etwa das du nach richterlichem Urteil keine Nebentätigkeit aufnehmen darfst??
Das kann dir wohl kein Familienrichter der Welt verbieten ...

Denn 2 Wochen vor dem Umzug rückte Sie bei einem Umgang damit heraus, durch die Blume durch gesagt, wie ich nachgefragt habe wann und wo die Einschulung stattfindet das sie weg zieht.

Wahrlich ist das von der KM nicht richtig u sie hätte das auch ansich erstmal nicht so einfach tun können/dürfen.. und dagegen hättest du angehen können, gerichtlich..

Aber das Begründe kaum das du das SR beantragt hast...

Wenn das auch ein massiver Grund ist , aber keiner um das SR zu beantragen und es vermutlich auch noch zu erhalten..

Vom SR sollte man erstmal eh die Finger lassen, wenn die Kids schon eh bei der KM leben..wenn dann geht sollte es erst um das ABR gehen..

Wenn es denn überhaupt nötig ist...

Ich hab eigentlich gehofft hier in diesem Forum ein paar Tipps zu bekommen um alles besser zu machen.

Denke einige Tipps hast du schon bekommen...um auch ein iges besser zu machen...

Und die Sache mit dem UVG dürfte klar sein...

Die KM bekommt nach einer Heirat kein UVG mehr, laut Gesetz..

Und für weitere Tipps müßtest du einfach konkrete Fragen denk ich stellen..oder das vielleicht überdenken was man dir mitteilt..

oder gar konstruktiven Gedanken

Und auch davon gabs denke ich schon eine Menge hier für dich..

Allerdings befinden sich hier im Forum zu viele gefrustete Männer die jemanden lieber eins rein würgen anstatt konstruktiv an einer besseren Zukunft arbeiten.

Sorry, nimms mir nicht übel, aber ich glaub ehrlich gesagt nicht das es hier sehr viele gefrustete Männer gibt.. wenn überhaupt..

Und wenn dann ist hier leider nur einer gefrustet, bzw. macht einen ziemlichen Eindruck gefrustet zu sein... und das bist leider DU!

Und rein würgen tut dir denk ich hier keiner etwas...

Und die alle denk ich arbeiten hier sehr konstruktiv an ihrer Zukunft..

Gruß
vom einem nicht gefrusteten Mann unter vielen nichtgefrusteten Männern hier im Forum ..

Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2005 22:23
(@toinoupo)
Schon was gesagt Registriert

@Jens

Erstmal gesagt, ich bin noch nicht ganz so Firm in der Wahl der Fachbegriffe.
Ich war gestern bei einem sehr hilfreich und viel versprechenden treffen.

In jedem Fall habe ich vor Gericht versucht das ABR zu bekommen. Was ja leider nach hinten los ging.

Selbst der Richter hat ihr bescheinigt das sie umziehen darf. Den Umzug werde ich nicht verhindern können. Etc.

Wegen der Fragen geschichte

Überwiegend habe ich hier vorwürfe bekommen . und keine Konstruktive Hilfe. Das ich Pflichten habe weis ich.

Zitat: Und die alle denk ich arbeiten hier sehr konstruktiv an ihrer Zukunft.

Und ich arbeite mindestens so wie alle hier konstruktiv an der Zukunft.
Und wollte nur rat einholen.

Du wolltest klare Fragen:

1. Soll ich mein Studium aufgeben, in einen äquivalenten Job zurückgehen und dann weiter arbeiten?
2. Ist es im Sinne der Kinder wenn ich das Studium nicht beende?
3. Ist es verkehrt wenn ich mich auf politischer Ebene für die Besserbehandlung/Besserstellung der Männer kümmern möchte?
4. zur 3. oder vielleicht meinen Beruflichen Werdegang damit machen möchte.
5. Waren die Gründe die ich dir gestern aufgezählt habe nur aus dem Arm herausgezogen um eine Vorwand zu haben für das Gericht? Oder darf ich mich besser gesagt davon nicht irritieren lassen? Oder noch anders formuliert, Sind das Gründe genug gewesen um in die Hufe zu kommen etwas zu unternehmen?
6. Ist es falsch nach einer Meinung hier im Forum über das dargestellte verhalten bei der Umzugsgeschichte zu fragen?

Ich hätte durchaus Interesse daran irgendwie Tipps zu bekommen bzw. Informationen zu bekommen, was ich jetzt machen soll in Bezug auf die Entfernung. In wiefern haben Gerichte entschieden bei einem Umzug was die Mutter dafür vielleicht auch zu tun hat, das das Umgangsrecht war genommen werden kann.

Mich hätte eine Meinung interessiert über das was ich geschrieben hab zu dem Thema der Pfändung. Wie soll ich Unterhalt zahlen, wenn ich Unterhalt zahlen will, aber ich nicht kann, da mein Konto am fast letzten Tag des Monats gesperrt wurde und ich gar kein Zugriff darauf hatte.
Dazu allgemein nen Tipp was ich dagegen machen kann. Oder ist es richtig, das man einem Unterhaltszahlungswilligen die Zahlungswilligkeit verbietet um ihn noch mehr in die sch***** zu reiten?

Den aktuellen Titel erfülle ich ja. Nur werden die Probleme größer wenn ein Gericht jetzt entscheidet das ich komplett nach DT zahlen soll. Bei fast abgeschlossenen Studium.

Gruß von einem um Hilfe fragenden Vater, der sehr gerne as für seine Kinder tun möchte.

Mit freundlichen Grüßen

PS: Sind die Fragen direkt genug gestellt?


Streite dich nicht mit dummen Leute. Sie ziehen dich auf Ihr Niveau herunter und schlagen dich mit Erfahrung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2005 15:56
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Na dann will ich mal konstruktiv deinen Fragenkatalog abarbeiten und ich werde verscuehn mich kurz zu halten..
Aber vielleicht gibt es ja auch noc von anderen Usern Antworten...

1. Soll ich mein Studium aufgeben, in einen äquivalenten Job zurückgehen und dann weiter arbeiten?

Ich denke zum aufgeben ist es zu spät, bzw bist du inzwischen zu weit..
Würde also eher ansich nicht mehr sehr sinnvoll sein...
Eine Nebentätigkeit aufnehmen wäre allerdings schon recht sinnvoll....

2. Ist es im Sinne der Kinder wenn ich das Studium nicht beende?

Denke das klann man nicht so pauschal beantworten...
Aber ganz im Sinne der Kinder war es zumindest nicht nur, das Studium aufzunehmen..

3. Ist es verkehrt wenn ich mich auf politischer Ebene für die Besserbehandlung/Besserstellung der Männer kümmern möchte?

Verkehrt vielleicht nicht...
Aber in der Politik geht es wohl kaum nur um die Besserbehandlung/Besserstellung der Männer ..
Und das wiederum sichert kaum den Ku der Kids...

4. zur 3. oder vielleicht meinen Beruflichen Werdegang damit machen möchte.

Warum studierst du dann?
Und deine Fachrichtung ist wohl eine völlig andere..
Was wolltest du nochmal nach dem studium machen? ..doch aber keine politische Laufbahn...

5. Waren die Gründe die ich dir gestern aufgezählt habe nur aus dem Arm herausgezogen um eine Vorwand zu haben für das Gericht? Oder darf ich mich besser gesagt davon nicht irritieren lassen? Oder noch anders formuliert, Sind das Gründe genug gewesen um in die Hufe zu kommen etwas zu unternehmen?

Aus dem Arm herausgezogen nicht..
Um etwas zu unternehmen schon..
Aber nicht um das SR zu erreichen..oder evtl das ABR, das die Kids bei dir leben..

6. Ist es falsch nach einer Meinung hier im Forum über das dargestellte verhalten bei der Umzugsgeschichte zu fragen?

:question: ..Sorry, der Frage kann ich jetzt nicht ganz folgen.....

Ich hätte durchaus Interesse daran irgendwie Tipps zu bekommen bzw. Informationen zu bekommen, was ich jetzt machen soll in Bezug auf die Entfernung. In wiefern haben Gerichte entschieden bei einem Umzug was die Mutter dafür vielleicht auch zu tun hat, das das Umgangsrecht war genommen werden kann.

Wenn die KM die entfernung hergestellt hat ohne einen wirklichen triftigen Grund zu haben, dann kann ihr evtl auferlegt werden das sie dir bei der "Entfernung" entgegen zu kommen hat..sprich, z.B. das sie die Kids bringen muß u du sie nur zurück bringen mußt..

Mich hätte eine Meinung interessiert über das was ich geschrieben hab zu dem Thema der Pfändung

Eine Pfändung kann ja nur kommen wenn nicht gezahlt wird, aber nach deinen Angaben zahlst du doch bisher..
Und wenn du zahlst ist die Pfändung ungerechtfertigt..
Ferner kann ja nur in Höhe dr Pfändung gepfändet werden..u der Rest des Geldes dürfte "frei" sein..
Insbesondere (ich glaub) den ersten 7 Werktagen?!

U wenn du doch gezahlt hast ist die Pfändung wie gesagt nicht gerechtfertigt..dann müßtest du dagegen angehen ...

PS: Sind die Fragen direkt genug gestellt?

Klar 😉 ...
Hatte nur alles eben nichts mit UVG zu tun 😉

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2005 23:27
(@toinoupo)
Schon was gesagt Registriert

@jens

Danke für das ausführliche Antworten, so ähnlich hatte ich mir das vom ersten Tag an vorgestellt. Deshalb antworte ich jetzt noch mal gerne darauf.

Stichwort Pfändung:

Bei der letzten Gerichtsverhandlung hatte ich noch nach Ihrer Kontonummer gefragt. Damit ich Unterhalt überwiesen kann.
Ich bekam Si nicht, und wenn ich versucht habe meine Ex zu erreichen war es ohne Erfolg.
Am 19 September hat Sie dem Anwalt das Mandat erteilt. Am 20. hab ich Post bekommen. Am 23 hab ich das Geld überwiesen.
Da ich im Verzug war, nämlich den Zahlung eigentlich am 3.9. hat er das Verfahren eingeleitet. In dem schreiben vom 19. drohte er mir Maßnahmen zu Unternehmen wenn ich nicht zahle. Er schrieb er würde es machen, ich ging davon aus er machte es nicht, und er hat aber das Pfändungsverfahren eingeleitet.
Also, vom Prinzip her war das eine Überscheidung.
Und an dieser Stelle, wie soll ich Unterhalt bezahlen, wenn ich keine Bankverbindung habe??

Die Summe setzte sich aus dem Unterhalt von 218 Euro für September zusammen. Gebühren und aus 266 Euro Unterhalt an meine EX. Irgendwie muss sie einen Monat gefunden haben, weit vor meinem Studium wo sie anscheinend nichts bekommen hab. Aber, auch da ist das letzte Wort nicht gesprochen. Es wird noch in Erfahrung gebracht welcher Monat das war. Sollte ich mit meinen Auszügen beweisen können das da das Geld geflossen ist. Abwarten. Hat sie es bekommen, hätte Sie doppelt Leistung bekommen. Von mir und dem Sozialamt.
Wenn sie nicht doppelt bekommen hat ist auch gut. Dann soll sie das Geld doch behalten.
Auf die Summe kommt es eh nicht an und wenn sie sich dann glücklicher fühlt.

Resume kurz: Da sich die Forderung im September überschnitten hatte, habe ich von der Pfändungssumme die 218 Euro die für September bereits gezahlt wurden abgezogen und den Rest überwiesen. Daraufhin hat er das Konto wieder freigegeben. Mit dem Haken das ich nicht rechtzeitig von meinem Konto aus den Unterhalt für November zahlen konnte. Meine Eltern halfen mir hier kurzfristig. Und ab Dezember sollte es wieder normal laufen.

Nebentätigkeit: 80% der Semesterferien arbeite ich seit 1,5 Jahren und aktuell im Praxissemester bei der Firma die mich ja auch übernehmen möchte. Die restlichen 20% verwende ich für Klausurvorbereitung.
Während der Vorlesungszeit gehe ich zur zeit nicht arbeiten.

Zu dem zweiten unkt: Wen es nicht im Sinne war das Studium anzufangen, hätte ich bei dem alten Job eben halt nur soviel verdient das ich sowieso nur die 218 Euro zahlen kann. Jetzt zahle ich trotz Studium die 218 Euro. Bis zur Hochzeit hat es ja die UVK gemacht. Siehe posts weiter oben.

Politik:
In der Politik geht es nicht nur um Kinder und Väter. Etc. Es gibt einige Sachen die mich stören. Auch welche die aus meinem Fach kommen. Warum sollte ich nicht eine politisch Laufbahn einschlagen um damit mein Geld und den KU zu verdienen.

Und 4. wegen meiner Fachrichtung
Wieso versucht eine in Hamburg geborene Frau, die in Meck Pomm. aufgewachsen ist und ihre Doktorarbeit in Quantenphysik geschrieben hat Bundeskanzlerin zu werden?

Ich studier Elektrotechnik-Automatisierungstechnik

Zu Punkt 5: nach Aussage von bekannten bin ich etwas falsch beraten worden. Und alle Gründe hab ich nicht gepostet hier.

Zu Punkt 6: Ich wollte gerne die Meinung dazu hören. Wegen den Umzug. Was ihr alle darüber denkt. Und vielleicht ne Idee wie ich am besten vor gehen soll. Seit Freitag naht schau ich z.B. mir verstärkt FHs an im Raum um meine Kinder. N Ziehe in Erwähgung umzuziehen samt Studium.

Zitat: Wenn die KM die entfernung hergestellt hat ohne einen wirklichen triftigen Grund zu haben, dann kann ihr evtl auferlegt werden das sie dir bei der "Entfernung" entgegen zu kommen hat..sprich, z.B. das sie die Kids bringen muß u du sie nur zurück bringen mußt.

Der neue hat da einen Job gefunden. Hier hat er ohne Grund seinen Job aufgegeben. Er hatte hier ungefähr das gleiche Verdient wie ich damals. Nur bekommt Ex ja unterhalt von mir und er muss den Anteil nicht sleber aufnehmen. Damals hatten wir nur mein einkommen.

Aber zum Zitat zurück. Solche Antworten nenne ich sehr hilfreich und konstruktiv. Wenn ich jetzt noch ein paar Urteile darüber finde hilft mir das noch mehr.
Und übrigens, solche Töne sind sonst bisher nicht gefallen. Danke dafür nochmal.

PS: UVG war auch nur das Thema direkt zum Anfang. Das baute sich jetzt ja alles aus.

Noch ein allgemeines dazu gesagt. Dieser letzte Absatz von Jens geht weitestgehend in die Richtung wie ich es erhofft habe von diesem Forum.

Thx


Streite dich nicht mit dummen Leute. Sie ziehen dich auf Ihr Niveau herunter und schlagen dich mit Erfahrung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2005 06:29
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