HI,
Folgendes Problem,
1998 habe ich geheiratet. AUs der Ehe sind 2 Kinder hervorgegangen.
Seit Juli 2004 bion ich rechtskräftig geschieden.
Nach der Trennung habe ich ein Studium angefangen. Wo ich mich jetzt erfolgreich im fünften Semester befinde und ich noch 3 Semester nach habe.
Mit dem Jugendamt war abgeklährt, das sie in Unterhaltsvorschussleistungen gehen.
Im AUgust diesen Jahres hat meine Ex-Frau wieder geheiratet.
Seit dem zahlt die UNterhaltsvorschusskasse ihr keine Geld mehr.
INzwischen verlangt meine EX wieder Geld von mir und will den UNterhalt heraufsetzten.
Es besteht ein Titel gegen mich in Höhe von 109 Euro pro Kind pro Monat.
Der bemessen wurde an meinem Einkommen vor dem Studium.
Mit Fristablauf zum 25.10. sollte ich einwilligen den Regelunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zu zahlen, oder es gibt ein neues verfahren.
Ist jemanden irgendwie bekant, wie das gehandhabt wird?
Was klann ich dafür das die Unterhaltsvorschusskasse kein Geld mehr bezahlt weil sie heiratet. Kann man mir den Vorwurf machen?
Mir musste ich damals den Vorwurf vorwerfen lassen, das ich mich in eine schlechtere Finanzielle Situation begeben hab.
Kann ich das gleich ihr jetzt auch?
MfG
Streite dich nicht mit dummen Leute. Sie ziehen dich auf Ihr Niveau herunter und schlagen dich mit Erfahrung.
Hi,
da vor dem Studium Einkommen vorhanden war, gehe ich von einer abgeschlossenen Berufsausbildung aus. Es hat Dich niemand gezwungen zu studieren. Das Jugendamt war dennoch kooperativ und ist in Vorleistung getreten.
Die Kindesmutter kann heiraten wann und wen sie will. Du bist und bleibst der Vater der Kinder, mit entsprechender Verantwortung.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Klar, bin ich nach wie vor verantwortlich für meine kinder.
Nur was kann ich dafür das sie heiratet und das deshalb die leistungen vom Amt versaget.
Muss ich jetzt mein bis dato erfolgreiches Studium abrechen, nur weil sie geheiratet hat?
Zu meiner Person, ich bin ausgelernter Energieelektroniker, zu ehezeiten ein Meister gemacht.
in jetzt 28 Jahre. Meine Kinder 6 und 4 Jahre.
Die Firma bei der ich zu Ehezeiten gearbeitet habe war iene Fremdfirma die von ihrem Auftraggeber gekündigt wurde.
Von meiner Firma bei der ich jetzt im Praxissemester bin hab ich bereits heute die aussage, das ich nach meinem erfolgreichen Studium übernommen werde.
Streite dich nicht mit dummen Leute. Sie ziehen dich auf Ihr Niveau herunter und schlagen dich mit Erfahrung.
Nur was kann ich dafür das sie heiratet und das deshalb die leistungen vom Amt versaget.
Nein, dafür kannst Du nichts. Im Gegenzug können Deine Kinder nichts dafür, dass Du - bei der bereits vorhandenen Ausbildung - studieren willst.
Muss ich jetzt mein bis dato erfolgreiches Studium abrechen, nur weil sie geheiratet hat?
Neben dem Studium ist durchaus ein Nebenjob möglich.
Zu meiner Person, ich bin ausgelernter Energieelektroniker, zu ehezeiten ein Meister gemacht.
Herzlichen Glückwunsch! Dann besteht ja Leistungsfähigkeit.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Laut Gerichtsurteil ist ein nebenjob von monatlich 75 Euro zumutbar, mehr nicht, da ich sonst meine Umgangspflicht nicht vollziehen könnte.
So die Argumentation des Richters in dem Urteil von 01.2003.
Problem jetzt, Frau ist 1000km weit weg gezogen. Und zieht mich jetzt vor Gericht.
Ist es denn im Kindeswohl, mein Studium abzubrechen.
Spätestens jetzt ätte ih eine Betriebsbedingte Kündigung erhalten.
Und in der aktuellen Zeit einen neuen Job finden. Tja, wer weis
PS: EIne Beschäfftigung direkt neben dem Studium so is nicht machbar. Bei ca 50 Wochenstunden Aufwendung ein für die Schule. Plus Klausurenvorbereitung und Üzusätzliche Übungsmaßnahme. Und leider bin ich nicht so ein Crack wie einige andere Kommilitonen
[Editiert am 26/10/2005 von Toinoupo]
PPS: Studieren willst, ist nicht ganz richtig. Studieren musst, um einen Arbeitsplatz zu bekommen. Deutschland ist ein High Tech Land. Da bekommt man auch nur einen Job wen man sich anpasst.
[Editiert am 26/10/2005 von Toinoupo]
Streite dich nicht mit dummen Leute. Sie ziehen dich auf Ihr Niveau herunter und schlagen dich mit Erfahrung.
Hey!
Was klann ich dafür das die Unterhaltsvorschusskasse kein Geld mehr bezahlt weil sie heiratet. Kann man mir den Vorwurf machen?
JA!!!!
Denn erstmal bist du nunmal gefragt und nicht die Allgemeinheit (auch eben bei UVG) ..hier ist erstmal immer der Unterhaltspflichtige gefragt...oder hättest du wenn du noch mit deiner EX zusammen leben würdest auch mal eben einfach nur ein Studium aufgenommen u die Allgemeinheit muß dann alles zahlen?
Du hast eine gute Ausbildung und es dürfte auch Jobs geben ohne das man dafür erst noch studieren muß...
Natürlich ist das jedem frei gestellt..aber es kann dann nicht sein das dafür dann andere, oder wie eben hier die Allgemeinheit für das/die Kind/er aufkommen....
Mir musste ich damals den Vorwurf vorwerfen lassen, das ich mich in eine schlechtere Finanzielle Situation begeben hab.
Na das hast du ja auch dich in eine schlechte finanzielle Lage gebracht u das wohl auch wissend..
Kann ich das gleich ihr jetzt auch?
Äh..Hallo?? ..weil sie geheiratet hat? .. und nun die Allgemeinheit für deine Kids nicht mehr zahlt..
Nur was kann ich dafür das sie heiratet und das deshalb die leistungen vom Amt versaget.
Und was können die Kids dafür das du noch studieren wolltest?
Und dann scheint noch der Titel so zu bestehen, das heißt dann auch das die UVG-Leistungen doch vermutlich als "sichere" Schulden beim JA aufgelaufen sind, die du dann auch noch abstottern mußt..
Gruß
Jens
[Editiert am 26/10/2005 von JensB2001]
Zum letzten,
ja, ich muss jetzt was ich auch gerne machen werde, die Schulde bei der Unterhaltsvorschusskasse bezahlen. Monatlich trage ich da 10 Euro ab.
Wegen deinem Kommentar zu meinem Job:
Bei 5 Millionen Arbeitslosen muss mann erstmal was finden.
Egal was hier alle denken und schreiben.
Es ist mit sicherheit besser ein abgeschlossenes Studium zu haben und die Zusage eines Jobs danach, als das ich jetzt mein Studium abbrechen und xx Zeit keine Job habe und dann der UNterhalt noch mehr zu lasten des Steuerzahlers geht.
Und übrigens, das Geld von der Unterhaltsvorschusskasse wird noch verzinst zurückgezahlt. Im endeffekt habe ich dann den Unterhalt komplett bezahlt.
Nochmal was die Höhe anging. Gerichtlich wurde festgestellt das ich 109 Euro pro Kind zahlen muss.
Bitte, gehe ich in meinen alten Job zurück, sofern das überhaupt ginge, verdiene ich heute 15% weniger als damals. Arbeitsmarkt ist ja bekanntlich schlechter geworden.
Also, zwei wege sehe ich.
1: Ich gehe in den alten Job und lass bei dem EInkommen wieder eine Mangelfallberechnung durchlaufen. Und werde dann weniger zahlen müssen als vorher.
oder 2: Ich darf mein Studium zuende machen. Und dann richtig bezahlen. Ohne Last der Staatskasse.
Mich absichtlich in eine schlechte finanzielle Situation habe ich mich nicht absichtlich gebracht.
Ich hab das Studium angefangen zu einem Zeitpunkt wo sehr wenig aufträge da waren. Somit stand die Entscheidung an, was zu machen ist. Und wie sich die Gelegenheit geboten hat habe ich mich fürs Studium entschieden.
@JensB2001:
Verstehe ich das richtig das due es so siehst das es von Nachteil für die Kinder ist wenn ich studiere?
AUsserdem, bei einer weiterhin bestehenden Ehe wäre ein Studium durchaus denkbar gewesen. In jedem Fall wäre bei Arbeitsplatzverlust ein Studium zu überlegen gewesen. Wegen Haus mussten wir uns keine gedanken machen. Das gehörte meinen Eltern.
MEin Vater hat auch studiert wie mein Bruder geboren wurde.
Hast Du Kinder ?
Es kann doch nicht sinn sein, das ich sämtlich mögliche Bemühungen mache um für meine Kinder besser sorgen zu wollen, und ich dabei nur steine in den weg bekomme.
Beim besten willen, bei so einer Einstellung verstehe ich nur allzu gut die Väter die keine Lust mehr haben und alles hinschmeissen und LMA sagen.
Sorry, aber davon distanziere ich mich. Denn ich möcht was machen.
Schliesslich wird der Unterhalt der Kinder nachher nach meinen Einkommen berechnet. UNd es kommt ja auch keiner auf die IDee zu sagen, wenn ich selbst während des Studiums den vollen Unterhalt zahlen würde, nach dem Studium zu sagen, das es dabei bleibt.
Mit welchem Recht muss ich nach dem Studium mehr Geld für meine Kinder bezahlen, wenn mir nur Steine in den Weg gelegt werden.
Fazit: Ich möchte gerne für meine Kinder später soorgen. Nur bei dem Prinzip wie ich das bisher gelesen hab usw. hab ich ja schon fast keine Lustmehr mich zu arrangieren.
Und, bei meinem damaligen Job wäre es bei dem Einkommen geblieben. Dann müssten wir heute und die Jahre weiter mit dem niedrigen Einkommen auskommen. ALso, warum mehr zahlen. Klar, ich weis, es sind meine Kinder. Ich bin ja auch bereit dazu. AM liebsten möchte ich sie zu mir nehmen. Aber der Versuch ging in die Grütze und hat zur Folge das ich als Studen die Gerichtskosten von 3000 Euro zahlen darf.
Die deutschen Gesetze sind einfach krank.
Viele sprechen doch von Kinderarmut und das sie in Deutschland so gross ist. Aber jemanden der zumindest für seine Kinder diese Armut verhindern will lässt man ihm das nicht verhindern.
Kommentar gerne erwünscht
Thx
Streite dich nicht mit dummen Leute. Sie ziehen dich auf Ihr Niveau herunter und schlagen dich mit Erfahrung.
Hey!
Hast Du Kinder ?
Äh was meinst du warum wir alle hier sind? Weil wir alle keine kinder haben außer du???!!!
Und ich bekomme seit über 7 Jahren keinen Unterhalt für meine Kids von der Unterhaltspflichtigen, die inzwischen wohl der Überzeugung ist das das auch nicht ihre Mitpflicht ist für den Lebensunterhalt der Kids, wenigsten im finaziellen Sinne, mit zu sorgen..
Fazit: Ich möchte gerne für meine Kinder später soorgen.
Später????????????
Und jetzt?
Da sollen da dann die anderen für Sorgen.. und wenn es da keine Möglichkeit gibt das das auch die Allgemeinheit trägt, dann ist das von der Allgemeinheit wohl unmöglich??!!
Es sollte wohl erstmal gesichert sein das die "Familie" versorgt ist (auch grad dann wenn man getrennt ist, somit nicht andere für die eigenen Kids aufkommen müssen)..
Seine berufliche Situation verbessern ist völlig ok, aber das dafür dann erstmal die Allgemeinheit aufkommen muß, damit du studieren kannst, mit einer doch recht guten Ausbildung schon, kann nicht ganz im Sinne des Erfinders sein finde ich zumindest..Einkommen erzielen um den Lebensunterhalt zu sichern u sich nebenbei weiterbilden ok ..
Und dafür kann wohl kaum jetzt die KM schuldig gemacht werden ... weil sie es nun wagte zu heiraten..
Denke die finazielle Absicherung muß nunmal gegeben sein, besonders wenn man Kinder hat und da sollte man nicht davon erstmal ausgehen das die Allgemeinheit die Kinder finanziell auffängt..
Natürlich ist es positiv wenn man einen höheren KU leisten könnte durch eine berufliche Weiterbildung u dadurch bedingtes Mehreinkommen..aber dennoch sollte doch auch bis dahin dennoch auch für den KU irgendwie gesorgt sein...
Und wie gesagt...später Sorgen für die Kids..Kids lassen sich da nunmal so lange nicht Zwischenparken..
ja, ich muss jetzt was ich auch gerne machen werde, die Schulde bei der Unterhaltsvorschusskasse bezahlen. Monatlich trage ich da 10 Euro ab.
Bei vermutlich min einem Jahr, oder eben auch mehr Jahren bei zwie kids, dürfte das dann ja auch noch bis 2020 laufen..
Naja..
Wie gesagt später ist etwas spät um für die Kids zu sorgen..sie müssen nunmal jetzt auch versorgt sein...
Und mit dem "Meister" in der Tasche ist doch schon ein recht guter Ausbildungsstand gegeben..
Ist denn der Arbeitsplatz gesichert..hast du schon einen schriftlichen Vertrag in der Tasche oder eine schriftliche Zusage zumindest (das du nach erfolgreich abgeschlossenem Studium eingestellt wirst)..??!!
Gruß
Jens
Hey!
Laut Gerichtsurteil ist ein nebenjob von monatlich 75 Euro zumutbar, mehr nicht, da ich sonst meine Umgangspflicht nicht vollziehen könnte.
In welchem Urteil steht denn so ein Satz? Im Scheidungsurteil?
Und wie kam es dazu...??
Finde es etwas merkwürdig, das in einem Urteil eine Nebentätigkeit ausgeschlossen wird des Unterhaltspflichtigen u wenn nur bis zu einer Höhe von max 75 € weil sonst der Umgang nicht gesichert ist?!
Wie das?
Gruß
Jens
Mir musste ich damals den Vorwurf vorwerfen lassen, das ich mich in eine schlechtere Finanzielle Situation begeben hab.
Kann ich das gleich ihr jetzt auch?
Ich denke, hier beissen sich mal wieder Recht und Moral. Natürlich war das oberflächlich betrachtet nicht in Ordnung, dass du deinen Job "hingeschmissen" hast, um ein Studium aufzunehmen. Deine Gründe dafür kann ich allerdings nachvollziehen.
Die andere Frage wäre, ob deine Ex nicht mit der Heirat diese drei Semester noch hätte warten können. Offenbar habt ihr ja seinerzeit über die Problematik des KU gesprochen.
Andererseits ist es natürlich ein Unding, ein Studium auf Kosten der Allgemeinheit (in diesem Fall JA) durch zu ziehen. Das hätte dir auch klar sein müssen.
Was mich allerdings irritiert:
Das hier
AM liebsten möchte ich sie zu mir nehmen. Aber der Versuch ging in die Grütze und hat zur Folge das ich als Studen die Gerichtskosten von 3000 Euro zahlen darf.
steht im krassen Gegensatz zu dem hier
PS: EIne Beschäfftigung direkt neben dem Studium so is nicht machbar. Bei ca 50 Wochenstunden Aufwendung ein für die Schule. Plus Klausurenvorbereitung und Üzusätzliche Übungsmaßnahme. Und leider bin ich nicht so ein Crack wie einige andere Kommilitonen
Sorry, aber wenn nicht einmal ein kleiner Nebenjob möglich ist, wie willst du dann die Kinder versorgen? Oder meinst du, dass ein Au-Pair-Mädchen billiger ist, als KU zu zahlen?
Passt irgendwie nicht....
Gruß AJA
Hi,
mich erstaunt nach wie vor die Erwartungshaltung gegenüber der KM, dem Jugendamt und der Allgemeinheit.
Eine befriedigende Antwort können wir hier nicht geben. Kein Mensch kann sagen, wie ein Richter in diesem Einzelfall entscheiden würde. Selbst wenn alle erforderlichen Unterlagen vorlägen, wäre eine Einschätzung fahrlässig.
Hier einige Urteile, die vielleicht weiterhelfen:
OLG Dresden: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit
BGH: Unfreiwilliger Arbeitsplatzverlust des Unterhaltsschuldners
Weitere Urteile werden evtl. noch von deep eingepflegt, die reiche ich dann gerne nach.
Grundsätzlich ist unter unterhaltsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen, ob ein Berufswechsel angesichts der unterhaltsrechtlichen Verpflichtungen vertretbar ist und langfristig die Leistungsfähigkeit sichert, wenn vorher keine oder geringe Leistungsfähigkeit bestand. Die Verpflichtung zur Aufnahme einer Nebentätigkeit während des Studiums kann übrigens ganz anders aussehen, als die Aufnahme einer Nebentätigkeit bei vollschichtiger Erwerbstätigkeit.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
@sky,
danke für die Urteile. :dudiegroesste: Sind so eben eingestellt.
>OLG Brandenburg: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit<
>OLG Jena: Erwerbsobliegenheit bei Umschulung<
>OLG Hamm: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit<
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep,
diese Urteile sind ja eindeutig.
Auch auf die Gefahr hin dass dieser Beitrag wegen Verstosses gegen die Boardregeln gelöscht wird, so muss ich mich doch fragen, wie denn die Gerichte im umgekehrten Fall entschieden hätten, also wenn die Kinder beim Vater leben und die Mutter unterhaltspflichtig ist. Ich denke da gerade an Ulis Fall...
Gruß
Martin
Hey!
Wie das in einem umgekehrten Fall aussähe?!
Also bei meiner Trennung 98 sah es so aus:
Die unterhaltspflichtige KM hatte zwar einen Job den sie hätte nach Ablauf des Erziehungsurlaubes hätte antreten können/müssen (Trennung erfolgte Während des Erziehungsurlaubes u die Kids blieben bei mir) , diesen Job aber einfach gekündigt u somit eben nicht leistungsfähig war..das wars damit dann auch erstmal.. Und ihre nicht Leistungsfähigkeit wurde gerichtlich festgestellt....da war nichts mit groß erhöhter Erwerbspflicht..ein kleinen Hinweis gabs für sie und gut wars..
Sie hat dann zwar irgendwann mal wohl kurz gearbeitet (was ich lange Zeit später durch Zufall erst erfuhr), aber auch das wars dann fix wieder u das ohne meine Kenntnis u natürlich ohne auch wenn nur kurz Unterhalt zu leisten...
Nun steht erstmal wieder eine Klage an, in der erstmal Auskunft eingeklagt werden muss...weil die KM eben bis heute nicht ihr Einkommen darlegt..das einzigste was sie darlegt ist das sie im Insolvenzverfahren ist u sie ist wohl offensichtlich der Meinung nun für immer aus der Unterhalstpflicht damit heraus zu sein :question: :knockout:
Denke aber auch diese Verfahren wird wohl ähnlich ausgehen ...
Aber nun sind wir mal noch gespannt was @Toinoupo nun noch zu dem Thema sagt..
Gruß
Jens
Also, ein paar Stellungnahmen:
Im Falle eines Zuspruches der Kinder zu mir hätte ich das Studium von der Regelstudienzeit von 8 Semestern auf 10 oder ähnlich erweitert.
Das damalige gemeinsame Haus würde mir zur Verfügung stehen.
Ich hab meinen Job nicht einfach hingeschmissen. Es hies, entweder mach ich jetzt das Studium, oder werde in absehbarer Zeit arbeitslos.
Was den KU angeht:
Den Austitulierten Unterhalt in Höhe von 109 Euro pro Kind zahle ich jetzt. Das Problem nur ist, das Sie jetzt mehr haben will. 218 Euro bekomme ich ja hin.
Und bezahle ich ja auch gerne.
Meine EX-Frau hat im ersten Moment einen Nonsense Umzug gemacht.
Alle mit denen ich gespochen habe sagten das sie mir eins auswischen wollte. Bei dem letzte Gespräch bekam ich nur die Aussage, das sie jetzt weit weg ist und ich mich nichtmehr um die Kinder kümmern soll und brauche.
Hinzu kommt, Sie ist in einr Sekte.
Wegen Au Pair Mädchen, mein Bruder ist in der gleichen Situation. Zum Glück hab ich die ganze Zeit hilfe meienr Eltern bekommen.
Jens:Hey!
quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Laut Gerichtsurteil ist ein nebenjob von monatlich 75 Euro zumutbar, mehr nicht, da ich sonst meine Umgangspflicht nicht vollziehen könnte.
--------------------------------------------------------------------------------
In welchem Urteil steht denn so ein Satz? Im Scheidungsurteil?
Und wie kam es dazu...??
Finde es etwas merkwürdig, das in einem Urteil eine Nebentätigkeit ausgeschlossen wird des Unterhaltspflichtigen u wenn nur bis zu einer Höhe von max 75 € weil sonst der Umgang nicht gesichert ist?!
Wie das?
Gruß
Jens
Das Urteil ist am Atsgericht Meldorf von einem Familienrichter ohne Kinder ausgeurteilt worden.
Es war eine Abwägung der interessen. Der Richter entschied das ich einen Job von 75 Euro im Monat machen muss. Damit ich nicht Probleme mit meiner Umgangspflicht erhalte.
Schliesslich haben wir Väter nicht nur Umgangsrecht sondern auch Pflichten.
Falls diese Aussage falsch sei, bitte eine Korrektur.
Ich kann mich dem Schmusepapa nur anschliessen. Wie wäre es anders herum.
Warum müsen in der Regel Männer den UNterhalt für die Kinder zahlen. Und nicht mal andersherum.
Einer der Gründe warum ich damals den Regelunterhalt natürlich nicht mehr zahlen konnte war die Änderung meiner Lohnsteuerklasse. Der wechsel kostete mich 250 Euro.
Eine Schande in meinen Augen das Väter da nochmal bestraft werden.
Und, muss ihc mir jetzt einen anderen Job suchen wegen dem LK wechsel?
O, stel ich mir mal gerade vor.
Ich gebe jetztmein Studium auf. Suche mir eine äquivalente Firma aus wie damals zu ehezeiten. Vollzeit 38,5 Stundfen. mi ähnliche Verdienst. In dem Sinne hätte ich meine finanzielle Situation nicht verändert.
1200 Euro Netto. Selbstbehalt und 200 Euro Fahrtkosten usw. abgerechnet. Dan bezahle ich weiterhin die 109 Euro und sag mi LMA wenn sie älter werden.
In dem Falle bekommen meine Kinder nicht mehr Unterhalt von mir.
Ich hab mein SB und kann glücklich sein.
Da hier jeder die DT kennt kann er ja ablesen wieviel in welcher Stude man zahlt.
Bei einem Alter von 4 und 6 Jahren ist es noch ein weiter weg bis sie nicht mehr unterhalts bekommen würden.
zahle ich is zum Ende 109 Euro, und rechne ich mal auf was dem Steuerzahler zur Last fallen wenn ich meinen Job beibehalten hätte oder einen vergleichbaren versuche zu bekommen. ISt diese Summe weit höher, als das was ich nach einem Studium dem Steuerzahler für kosten entgegengebracht habe.
Denn, den Unterhaltsvorschuss zahle ich ja zurück. Mit Zinsen. In dem Sinne mach ich dem Staat und der Allgemeinheit kein Minus.
Welcher Weg ist besser. Bitte ne klare Antwort bzw Aussage. Ebenfalls ist meinung erwünscht.
Übrigens, wenn ich mir von meiner EX anhören muss das sie keine Lust zum arbeiten hat und mit sicherheit bis zum 14 Lebensjahr auf jden fall zu Hause bleiben will, hab ich zumindest kein verständis.
Bei fortgesetzter EHE hätte sie auch mit arbeiten gehen müssen. Damit wir den erhöhten geldbedarf durch wachsen der Kinder hätten decken können.
Schliesslcih werden Kinder ja nicht billiger.
Übrigens, einer meiner Söhne ist jetzt zur Schule gekommen. Derandere in den Kindergarten.
Warum soll meine Ex dann "faul" zuhause sitzen.
Wenn man für heutige Unterhaltsleistungen das Einkommen von damals zur Last zieht. Sollte man die gesammte Situation von damals mit berücksichtigen.
Ganz ehrlich gesagt, welchen Grund soll ich jetzt nehmen um mich anzuspornen jemals mehr Geld zu verdienen.
Ein letzter Absatz:
Nach Änderung meiner LK hatte ich knapp 1200 Euro Netto.
bei Abrechnung von Selbstbehalt und Fahrtkosten zur Arbeit usw. Hätte ich eh nicht viel unterhalt zahlen können.
Streite dich nicht mit dummen Leute. Sie ziehen dich auf Ihr Niveau herunter und schlagen dich mit Erfahrung.
Hey!
Den Austitulierten Unterhalt in Höhe von 109 Euro pro Kind zahle ich jetzt. Das Problem nur ist, das Sie jetzt mehr haben will. 218 Euro bekomme ich ja hin.
Äh, ich dachte du kannst den Unterhalt nicht zahlen..
Demnach zahlst du ja doch KU, oder wie jetzt .. .. plus die 10 € Rückzahlung des UVG ...
Weiterhin sollte dir klar sein das es UVG so oder so nur für max 72 Monate gibt!
Weiterhin kann ich deine Argumentation absolut nicht ganz nachvollziehen..
Irgendwie klingt es immer wieder als wenn doch die KM es selber schuld ist, u wieso müssen immr nur die Männer zahlen, na liegt es vielleicht auch daran das die Kids meistens bei den Frauen leben nach einer Trennung ?!
Und dann eigentlich wolltest du ja die Kids bei dir haben ... damit auch mal die KM den Unterhalt zahlen kann..
Nur wie hättest du da den restlichen Lebensunterhalt sicherstellen wollen?
Um was geht es eigentlich nun?
Und eine Frage ist immer noch nciht beantwortet..ist der Arbeitsplatz denn nun sicher, den du nach deinem Studium erhalten sollst?..also schriftlich irgenwie fixiert?
Schliesslich haben wir Väter nicht nur Umgangsrecht sondern auch Pflichten.
Ja..so ist es..aber eben auch mit für den Lebensunterhalt der kids zu sorgen..
Ganz ehrlich gesagt, welchen Grund soll ich jetzt nehmen um mich anzuspornen jemals mehr Geld zu verdienen.
Für deine Kids..und auf lange Zeit auch dan für dich...
Es war eine Abwägung der interessen. Der Richter entschied das ich einen Job von 75 Euro im Monat machen muss. Damit ich nicht Probleme mit meiner Umgangspflicht erhalte.
Wesehalb bekommt man wegen eines Nebensjobs Probleme mit dem Umgang? Und bei einem Nebenjob bei dem man nur 75 € verdient ist das kein Problem (Frage ist dann auch noch was das für ein Nebenjob sein soll..
Meine EX-Frau hat im ersten Moment einen Nonsense Umzug gemacht.
Alle mit denen ich gespochen habe sagten das sie mir eins auswischen wollte
Was soll das nun heißen? Sie ist doch inzwischen wieder verheiratet!?
Hinzu kommt, Sie ist in einr Sekte.
Was nun noch alles hinzukommt...
Was aber hat das alles mit dem Unterhalt zu tun..und damit das sie nun durch ihre Heirat kein UVG mehr bekommt...
Und was das mit deinem Job für den du erst Studieren mußt..
Gruß
Jens
Und was das mit deinem Job für den du erst Studieren mußt..
Kann ich mir schon vorstellen, dass die Chancen auf einen besser bezahlten Job dann höher sind. Wobei auch die Akademikerarbeitslosenzahlen immer höher werden :exclam: .
Alle mit denen ich gespochen habe sagten das sie mir eins auswischen wollte
Ist doch logisch. Das kenne ich nur ZU gut! Alle, die mit meinem Ex oder mit seiner Schwester reden, halten mich für eine gefühlskalte Frau, die es nur darauf abgesehen hat, ihrem Ex das Leben schwer zu machen. Alle, mit denen ich mich unterhalte fragen mich, warum ich mir das alles gefallen lasse.
Rede mit noch mehr Leuten, lass deine Ex mit noch mehr Leuten reden und die Fronten werden sich immer weiter verhärten.
Versucht, auf welche Art auch immer, die Kommunikation auf euch zu beschränken. Versucht in Gesprächen heraus zu finden, was der einzelne wirklich möchte. Das ist eure einzige Chance. Freunde, Bekannte, Familie, sie werden euch immer nach dem Mund reden. Es sei denn, es sind echte Freunde darunter, die es auch verstehen, euch den Kopf gerade zu rücken.
Toinoupo, sei mir nicht böse, aber ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass es dir in der Hauptsache darum geht, für dich das Beste und Einfachste heraus zu schlagen. Vielleicht bin ich da auch ein bisschen vorbelastet durch meinen Ex, der der Meinung ist, es ist jetzt und in den nächsten 10 Jahren wichtiger, sein ganzes Geld in sein marodes Haus zu stecken, als es den Kindern zu Gute kommen zu lassen, mit dem Hintergrund, dass dann EINS der drei Kinder dieses Haus erben kann.
Ich gebe zu, die Story passt nicht auf deine. Aber dennoch bin ich der Meinung, dass ein Kind das Geld akut braucht. Und nicht in X Monaten oder Jahren. Du möchtest, meinem Empfinden nach alles haben, aber möglichst wenig dafür tun.
Wenn du dein Studium um zwei Semester verlängern könntest um für die Kinderbetreuung Zeit zu haben, dann könntest du das Gleiche tun, um einen Nebenjob für mehr als 75 € anzunehmen, ohne dass sich an deinem Zeitbudget viel ändern würde.
Ich will nicht absprechen, dass deine Situation eine schwierige ist, aber du bist halt nun mal einfach gefordert. DU und sonst niemand.
Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Wege. Finde ihn...
Gruß AJA
Hallo,
hier mal meine Gedanken dazu:
Zunächst hat der KU nichts mit dem Einkommen der Mutter zu tun, es ist völlig unerheblich ob sie arbeitet oder nicht. Du bist zum Unterhalt verpflichtet. Nachehelichen Unterhalt zahlst du nicht und musst du vielleicht auch nicht zahlen: Eine Anrechnung des Verdienstes der Mutter (bzw. eines "fiktiven" Einkommens, falls sie sich weigert zu arbeiten) wäre nur beim nachehelichen Unterhalt relevant.
Du bist zum Unterhalt verpflichtet, und du streitest deine Unterhaltspflicht ja auch nicht ab.
Die Diskussion, ob die Entscheidung ein Studium aufzunehmen damals richtig war, halte ich für unangebracht. Sie wurde damals getroffen, 5 Semester (=2,5 Jahre) hast du - wie du schreibst - erfolgreich absolviert. Eine "Durststrecke" von 1,5 Jahren liegt noch vor dir, besonders vor dem Hintergrund, dass du jetzt plötzlich entgegen den ursprünglichen Planungen JETZT Kindesunterhalt zahlen sollst. Insgesamt eine blöde Situation.
Niemand hat dich damals "gezwungen" zu studieren, nur soll jemand der versucht im Leben voran zu kommen auf "halber Strecke" plötzlich alles aufgeben? Ich meine NEIN. Du solltest dein Studium zu Ende bringen. Die Gründe (z.B. möglicher höherer Verdienst, bessere Beschäftigungsmöglichkeiten durch höheren Bildungsabschluss) hast du ja selbst dargelegt.
Du musst den durch UVG bezahlten Unterhalt sowieso zurückzahlen, und dazu bist du auch bereit. Jetzt fällt das Jugendamt zur "Vorfinanzierung" wegen der Heirat deiner "Ex" aus (vermutlich Wegfall der Bedürftigkeit).
Versuche doch "alternative" Wege zu finden um den KU weiterhin "vorzufinanzieren", sofern du das Geld jetzt nicht aufbringen kannst. Banken? Freunde? Deine Eltern? Nebenjob und Studium um 2 Semester verlängern? Denke mal darüber nach. 218 EURO mal 18 Monate sind knapp unter 4000 EURO. Klingt vielleicht viel, aber 2,5 Jahre hast du hinter dir, nur noch 1,5 Jahre vor dir.
Gruß
Martin
P.S. Wie "sicher" ist die Zusage, dass du übernommen wirst? Ich denke das kann niemand sagen. Was passiert wenn die Firma plötzlich eine schlechte Auftragslage hat oder sogar insolvent wird?
Es gibt heute keine "Vollkaskoversicherung" fürs Leben mehr (selbst ein krisensicherer süddeutscher Autohersteller baut Personal ab, was bisher als "unvorstellbar" galt). Und selbst wenn? Dann musst du dir eine andere Firma suchen, das wird dann auch klappen.
Ich hatte während meines Studiums mehrere Praktika, man sagte mir ich könne gerne wiederkommen. Als ich nach dem Studium dort "anklopfte" wurde mit gesagt dass es einen Einstellungsstopp gibt und selbst die dort schon jahrelang beschäftigten Mitarbeiter um ihren Job fürchten. Und dann??? Dann habe ich eine andere Stelle gefunden.
Ich habe eine Insolvenz erlebt, da wurde mir am Freitag gesagt am Montag braucht keiner mehr bei der Arbeit zu erscheinen (und das nach 8,5 Jahren, war meine erste "richtige" Stelle).
Und dann? Kopf in den Sand? Nein, Kopf hoch, weitermachen, einen neuen Job suchen, nie aufgeben!
Hallo Toinoupo,
ich muss zugeben, dass es mir fast wehtut, deinen Post durchzulesen.
Du studierst also. Kein Problem, ist mir auch mal passiert, ich habe jedoch kein BAFöG bekommen, musste arbeiten gehen, meine Sachen bezahlen und bin trotzdem fertig. Und den Job den ich jetzt habe, bekam ich nicht nur wegen meines Studiums, sondern hauptsächlich wegen den 'Nebenjobs'.
Was mir nun jetz wehtut. Wenn Du hier mal rumliest, wirst Du Menschen finden, die arbeiten gehen und trotzdem 'den Kitt aus den Fenstern fressen' müssen. Die ihr Bestes geben und mit dem Allerwertesten nicht an die Wand kommen. Einige von denen werden so massiv durch einen Gerichtsvollzieher an die Wand gedrückt, dass einem übel wird.
Andere können ihre Kinder nicht sehen, werden vom Rechtssystem benachteiligt, kämpfen einen einsamen Kampf gegen Goliath.
Und dann ist da der Studi Namens Toinoupo. Der ist ganz böse, weil seine Ex heiratet und er deshalb Gefahr läuft, Unterhalt für sein Kind aufzutreiben. Weil vorher hat es ja die Allgemeinheit bezahlt und jetzt soll damit schluss sein.
Also Kollege. Du wirst hier nicht viele Leute finden, die in deine Kerbe schlagen. KU ist Pflicht, moralisch, rechlich - auch wenn Frauen das statistisch anders sehen, wenn sie zahlen müssen. 109 Euro sind halb so viel, wie der Durschnitt zu bezahlen hat.
So. Was will ich Dir sagen? Eigentlich ganz einfach: Ars ch hoch, Zähne zusammen und los. Sieh zu, dass du fertig bist und schaff Geld ran für deinen Nachwuchs. Wie? Dein Ding. Nur wirst Du mit Jammern nicht weiterkommen.
Und erzähl mir nix von Aufwand im Studium. Mein Studium war auch hart. Ich habe auch gejammert, gelitten und geopfert. Wenn Du aber irgendwann mal wieder arbeiten gehst, und Verantwortung übernimmst, werden die Sachen noch schwieriger. Im Studium kannst Du nämlich zumindest Deine Zeit selbst bestimmen. Auf der Arbeit musst du um 8hr da sein. Und gehen kannst Du wenn Du fertig bist, nicht um 4 beim Schichtende.
So, genug geärgert.
Gruss,
Michael
Unterhaltsvorschuss wird nur nicht Verheiratetteten Müttern/Väter gewährt. Ist gesetzlich festgelegt.
Zu meiner Firma:
Die Firma hat nen Rahmenvertrag und arbeitet weitestgehend nur für die Shell.
Permanente Pflege der Anlage. Umbauten etc.
Wir sind mit mir 10 Leute. Die Firma ist seit 10 Jahren bei der Shell.
Der Rahmenvertrag wurde gerade erst um 3 Jahre verlängert.
Außerdem mach ich mir keine Gedanken darum als Elektro- Ingenieur keinen Job in Deutschland zu bekommen.
Das Problem mit dem reden, meine Ex-Frau will gar nicht mit mir reden. Es war ja schon fast ein verbrechen das ich nach gefragt habe wie es unseren Kindern geht. Ich bin weit weg, ich brauche mich nicht mehr für die Kinder interessieren. Faktisch gehen sie mich nichts mehr an.
Aber zahlen soll ich vollkommen.
Ich zahle gerne für meine Kinder. Nur möchte ich auch was von meinen Kindern habe. Und nicht das sie sie vor mir versteckt.
Schließlich habe ich nicht nur Pflichten, sondern auch rechte.
Weil du schreibst di Frontenverhärten sich. Meine Ex- ist so was von introvertiert und besitz ergreifend. Deshalb ist sie ja auch weggezogen. Dahin wo ich niemanden kenne und sie auch nicht. Nicht einmal ihre Schwiegereltern wussten bis 3 Tage vor der Hochzeit das sie und der Sohn heiraten. Und wissen bis heute nicht wo sie hingezogen ist.
Das Studium um 2 Semester verlängern hab ich auch schon dran gedacht. Für den Falle würde mir man noch vorwerfen, das ich absichtlich die Unterhaltszahlungen hinaus schieben würde.
Oder, gute Idee, ich mache eine Aufteilung meines Studiums und arbeit so, das ich Exakt den Selbstbehalt und die Summe die damals austituliert wurde. Damals mit Nachehelichen unterhalt musste ich insgesamt 398 Euro aufbringen.
Also, versuch ich im Jahr 14400Euro u verdienen. Mehr brauch ich nicht, denn damals hatte ich das gleiche wie wir uns getrennt haben.
Ich zahle den Unterhalt der mindest verlangt wurde usw.
Nochmal zu dem Unterhalt.
218 Euro sollte ich im Monat immer bezahlen. Bis August hat es die Unterhaltsvorschusskasse gemacht.
Da ich zur Zeit im Praxissemester in kann ich das selber bezahlen. Bafög bekomme ich übrigens nicht mehr. Und das auf absehbare Zeit.
Mein Problem ist jetzt, das sie mehr Unterhalt haben will, weil ihr Anteil weggefallen ist. Was dann anschließend ihrer Rechnung nach 450 Euro sind. Und die kann ich nicht noch 2 Jahre aufbringen. Bei damals 1200 Euro Netto – 450Euro bin ich ja schon unter dem Selbstbehalt. In einem der schreiben ging der Anwalt von Lohnerhöhungen aus, die ich im leben noch nicht gesehen habe. Ich hätte 50 Euro pro Monat und Jahr Netto mehr haben müssen. Solche Phantasie zahlen bei dem aktuellen Arbeitsmarkt. Ich bitte doch.
Bei meiner damaligen Firma wurde die Arbeitszeit von 35 auf 40 erhöht. Wegfall von Überstundenzulage usw. . Da ist nix mit Lohnerhöhung.
Und ich rechne auch nicht damit das sie sich auf den Deal einlässt, das ich bis ans ende des Studiums die 218 Euro weiterzahle. Und anschließend mehr.
Noch mal wegen den 75 Euro monatlich dazuverdienen. Was kann ich dafür das der Richter so urteilt. Zumindest er hat es abgewägt das mein Studium sinnvoll ist um den Unterhalt später höher ausfallen zu lassen. Ich aber trotzdem die Möglichkeit habe, meine Umgangspflicht wahrzunehmen. Oder soll ich deiner Meinung nach auf den Umgang verzichten, damit ich meiner Kinder gar nicht mehr sehe? Aber den Unterhalt vielleicht aufbringen kann.
Ich weis ja nicht was du für ein Studium gemacht hast, bzw. welche Vorbildung du hast. Kann ich nicht beurteilen. Ich weis nur das ich als Realschüler ein bis jetzt erfolgreiches Studium mache. Kein Abi, oder Fachhochschuleife. Real, mit Lehre und Berufserfahrung. Wurde Immatrikuliert als Probestudent. Seit Anfang des dritten Semesters bin ich ordentlich eingeschriebener Student.
Übrigens, böse bin ich nicht. Ich möchte mich ja einigen. Und vor allen Dingen, das solch perverse Lügereien nicht auftauchen wie sie aufgetaucht sind.
Ich beneide ehrlich gesagt meine beste Freundin. Sie lebt auch in Scheidung. Und versteht sich bestens noch mit Ihrem Ex. Sie sprechen miteinander und regeln auch alles zusammen.
Was ich damit sagen will ist, ich zeige die gleiche Bereitschaft.
Nu leider gehören da immer zwei zu. Und was soll ich machen wenn ich nichts von meiner Ex erfahre, sondern eher mit dem Klassenlehrer meines Sohnes telefoniere und erschreckende Informationen bekomme. Vor dem Telefonat meinte meine EX das ich mich nicht um die Kindern kümmern brauche und soll weil ich weit weg wohne und das sie mich nicht mehr zu interessieren haben. Ich zahle gerne den Unterhalt anhand meines Einkommens.
Nur werde ich gegen den Unterhalt angehen, wenn mir alle Rechte die auch Männer meines Wissens in Deutschland haben, wenn ich nicht im Entferntesten meine Rechte in Anspruch nehmen darf.
Meine Zeit im Studium selber einteilen. Wenn ich keine zeit durch lernen habe kann ich auch nix einteilen.
Ich weis das KU Pflicht ist. Hab ich auch keine Sorge und Problem mit. Genauso recht und Pflicht ist aber auch der Umgang. Und wen du meinst das 109 Euro usw. Dan brauch ich ja auch nur so viel verdienen das ich diese 109 weiterhin bezahlen kann. Ich glaube aber nicht das das im Sinne der Kinder ist. Belehre mich eines besseren.
PS: Streite dich nicht mit dummen Leuten. Sie ziehen dich auf ihr Niveau herunter und schlagen dich mit Erfahrung
Streite dich nicht mit dummen Leute. Sie ziehen dich auf Ihr Niveau herunter und schlagen dich mit Erfahrung.
