Hallo ihr Lieben :)
Ich wende mich mal wieder an Euch .
Es ist soweit der KV zahlt nicht mehr für meine ( unsere) Kids .
Es geht zwar nun alles vor Gericht , aber ich sehe einwenig schwarz .Was ist wenn der KV nicht mehr zahlen muss????Bekommen meine Kids dann von andere Stelle Geld ????
Habe mal auf der Unterhaltsvorschusskasse angefragt , da sagte man mir das meine Kids von da nichts mehr bekommen weil ICH wieder neu verheiratet bin !!!! Hat das sein Richtigkeit ??
Gruß Sun
Hi Sun,
die Aussage der Unterhaltsvorschusskasse ist ganz höflich ausgedrückt völliger Blödsinn. UVG ist eine Art "Ausfallgeld", weil nämlich der KU-Zahler warum auch immer ausfällt und den Anspruch der Kinder nicht erfüllt.
Hingegen wird UVG nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und für max 72 Monate gezahlt. Das UVG findest du zum download hier.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Dein Widerspruch, lieber Namensgleicher, ist doch vollkommen ok, darüber lernen wir doch alle 🙂
§ 1 UVG entnehme ich keine Ausschlussklausel für den Fall, dass der Betreuungselternteil wiederverheiratet ist. UVG ist eine Leistung des JA an das Kind für den KV, also eine Ausfallleistung. Der Familienstand des Betreuungselternteiles hat meiner Meinung nach nichts damit zu tun. Dies würde ja den Schluss zulassen, der neue Ehepartner würde den KU beizubringen haben.
Kannst du deine Meinung näher begründen ?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Ihr
ja es ist richtig so
Wenn man wieder verheiratet ist, gibts kein UVG mehr und das steht auch ganz eindeutig im Gesetz
(1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der
ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd
getrennt lebt, und
3. nicht oder nicht regelmäßig
a) Unterhalt von dem anderen Elternteil oder,
b) wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge
mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält.
nämlich hier "bei einem Elternteil lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden bzw getrennt lebend ist. Dieser Absatz bezieht sich auf den Elternteil , somit gibts für wiederverheiratete kein UVG ;(
Gruß Flocke
*urks*
"Drum prüfe, wer sich ewig bindet." bekommt eine ganz neue Bedeutung...
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo nochmal
@DT ja Du wirst lachen, aber das war einer der Gründe warum ich noch nicht mit LG verheiratet bin ;)
@sun
Du kannst wenn das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist und feststeht, dass Du tatsächlich keinen Unterhalt mehr für die Kids bekommst für die Kinder Sozialhilfe beantragen. Das hängt allerdings davon ab, ob du selbst als Mutter eigenes Einkommen hast. Lass Dich am besten mal bei Deinem zuständigen Sozialamt beraten. Ectl. treten die auch in Vorleistung bis das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist gegen Abtretung der dort dann entschiedenen Ansprücke
Gruß Flocke
HuHU alle :)
Nun gut , wäre das mit dem Unterhaltvorschuss geklärt .......
Werde mich dann mal mit dem zuständigen Soziamt auseinander setzen und schauen was dabei pasiert .
Ich danke euch mal wieder
Gruß Sun :yltype:
Hey!
Ja ihr habt es ja schon herausgefunden ..
Ist amn wiederverheiratet gibt es auch kein UVG .. auch wenn es, so find ich etwas schwachsinnig ist .. abner es ist leider so.. hingegen darf/kann der unterhaltspflichtige natürlich wieder heiraten .. u da ist es schon auch denk ich teilweise sehr logisch das eine aleinerziehender Elternteil der auf UVG angewiesen ist nicht gleich wieder heiratet .. nur irgendwie ist es auch gleichzeitig eine Einschränkung zusätzlich für ihn ...
Gruß
Jens
Frage an Sun!!
Wie alt sind denn deine Kids?
Denn auch das Sozialamt muß nicht unbedingt leisten ..
Da du ja wiederverheiratet bist und die Kids evtl ein gewisses Alter überschritten haben, kann es gut passieren das man dir sagt bzw nahe legt doch eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen..insofern man nicht zu dem Schluß kommt das das Einkommen deines neuen Ehemannes eh für alle "ausreichend" ist .. u kein sozialhilferechtlicher Bedarf besteht.
Gruß
Jens
Das ist eine der vielen Ungerechtigkeiten gegenüber eheähnlichen Lebensgemeinschaften. Zahlen soll er für die Kinder, der neue Partner, Rechte ihnen gegenüber hat er aber nicht. Da ist nach wie vor der Erzeuger gefragt. Was ist das für einen Logik?
Aber das ist nur eins. ICH hätte Anspruch auf Wohngeld, bekomme ich aber nicht, weil mein LG mit 1000 € netto zu viel verdient - also gestrichen. ICH hätte Anspruch auf 700 € Alhi gehabt, gekürzt auf 150 € wegen s.o. ICH bekam den KIGA bezahlt, gestrichen wegen s.o. Dadurch dass ich nun in der Gleitzonenregelung zwei geringfügige Jobs habe und mein LG die erwähnten 1000 € verdient haben wir unter dem Strich ca. 300 € weniger als vorher. Würden wir heiraten würden nochmal 470 € fehlen.
Da kann man sich doch nur ans Hirn langen. :gunman: :gunman:
Was man nicht bespricht, das bedenkt man auch nicht recht.
Johann Wolfgang von Goethe
Äh?? wie jetzt?? :puzz:
Was is das denn??
Im ernst?
Na klasse 😡
Das kanns ja nicht sein..
Dann heißt das also gefälligst AE und weiterhin auch gefälligst Single sein oder wie..damit das finzielle ebennauch stimmt?..Also kann das nun alles so richtig sein?
Denke wohl nicht wirklich..
Aber mal wirklich..kann es denn angehen das das Einkommen deines LG überall volle Berücksichtigung erhält? .. Demnach dürfte man ja gar nicht erst ne Parnterschaft anfangen .. weil "läßt sich" jemand auf einen alleinerziehenden ein .. somit is er auch gleich indirekt "unterhaltspfichtig" ? .. hm.. :question:
Hey Sun!
Also bei 11 Jahren hätte es da ja eh nicht mehr lange UVG gegeben außer eben bei 6 Jahren da hätte man evtl dann volle 72 Monate beanspruchen können ...
Naja und mit 11 und 6 Jahren wird man dir nahelegen eine Teilzeitarbeit aufzunehmen ... da wird es eher essig sein mit ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt ..
Ist der oder die 6 jährige schon in der Schule? oder kommt jetzt in die Schule?
Naja und dann gibt es ja auch noch die Möglichkeit evtl einer offenen Ganztgsschule evtl bei euch ür den oder die 6 jährige..
Also von daher, ob es da ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt geben würde, bezweifle ich eher..
Würde es auch da eher genau so nicht geben wenn du nicht widerverheiratet wärst .. zunmindest würde man es dir auch sehr nahe legen einen Tätigkeit aufzunehmen und dich in Arbeit vermitteln ..
Also ich geh da jetzt mal pauschal von aus das du nicht einer beruflichen Tätigkeit im Aufgenblick nachgehst .. oder?
Sonst kommt es eben auch noch auf das Einkommen an .. wenn das niedrig wäre, dann wäre es noch ein Versuch wert ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt zu bekommen ..
Aber vorab wäre es doch auch Versuch Wert, Wohngeld zu beantragen..
Gruß
Jens
Hi Jens,
ja die kleine geht schon in die Schule .
Arbeiten will ich ja auch wieder , aber erstmal was finden ;)
Ich suche ja nun schon seit einiger Zeit , aber leider bis jetzt erfolglos . Es muß ja auch vereinbar mit den Kids sein , denn die kleine lasse ich nicht alleine zuhause .
Ich werde mich auf dem Amt mal schlau machen , fragen kostet ja nuh mal nix .
Und dann schaue ich mal weiter .
Gruß Sun
Aber mal wirklich..kann es denn angehen das das Einkommen deines LG überall volle Berücksichtigung erhält? .. Demnach dürfte man ja gar nicht erst ne Parnterschaft anfangen .. weil "läßt sich" jemand auf einen alleinerziehenden ein .. somit is er auch gleich indirekt "unterhaltspfichtig" ? .. hm
"unterhaltspflichtig" in dem Sinn ist er erst, wenn wir heiraten. Ansonsten ist es genau so, wie ich geschrieben habe. Sein Einkommen wird überall angerechnet. Was wir aber natürlich nicht haben ist der Steuervorteil. Er hat Steuerklasse 1 und ich 2 (noch). Wohlmeinende Ratgeber meinten, er solle halt offiziell ausziehen, aber dazu habe ich die Nerven nicht, obwohl wir uns selbst mit einer scheingemieteten Einzimmerwohnung finanziell besser stellen würden. Gute Freunde haben angeboten, ihm ein Zimmer unterzuvermieten. Aber wie gesagt, dazu fehlen mir die Nerven und ich bin mir sicher, dass das früher oder später ohnehin raus kommen würde. Ich kann aber jeden verstehen, der den Staat auf diese Art und Weise besch....
Was man nicht bespricht, das bedenkt man auch nicht recht.
Johann Wolfgang von Goethe
Hallo ihrs,
meine Tochter ist 18 gewesen und ihr Vater hat den Unterhalt verweigert. Wie auch immer, sie lebt bei mir und meinem Mann. Da ich arbeitslos bin und mein Mann für seine Kinder KU zahlt, gingen wir also zum Sozialamt. Meiner Tochter wurde der Satz einer Haushaltsangehörigen gewährt. Für die Miete hätte mein Mann aufzukommen.
Dagegen legten wir Widerspruch ein, mit Hilfe einer lieben Freundin, die sich auskennt ;) und siehe da, der Sachbearbeiter des Sozialamtes wollte, dass wir unseren Widerspruch zurücknehmen und dann bekommen wir auch anteilig die Miete für meine Tochter.
Mittlerweile ist meine Tochter ausgezogen, sie bekommt noch immer Sozialhilfe. Leider muß ich sagen, denn ich würde sie lieber selbst unterstützen.
Aber es gibt tatsächlich Mittel und Wege.
Gruß
eskima
Hallo ihr Lieben
Ich habe einen zweijährige Sohn, von dem ich etrennt lebe. Verheiratet war ich nicht.
Ich habe in den zwei Jahren immer Unterhalt geleistet, obwohl ich es vom Gesetz her nihct mußte, da ich mich in einer Ausbildung zum Kaufmann befand. Das Verhältnis zwischen mir und der Ehemaligen Partnerin ist sehr zerstritten.
Seit gestern ist es so gespannt, daß sie den Umgang mit dem Sohn stark einschrängt, wo sie nur kann. Ich habe auch erfahren, daß mein Unterhaltsgeld jedes Wochenende für Partys usw. verwendet wird und sich der Kleine nur bei ihren Eltern aufhält. Aus dem Kindergarten hat sie ihn auch abgemeldet, unverständlich!
Mir ist das jetzt zu viel geworden, und habe den Unterhalt, den ich ja eigentlich nicht leisten müßte, eingestellt.
Kann mir jemand helfen, welche rechtlichen Schritte ich ergreifen kann? Und kann sie trotz meiner rechtlichen Zahlungsunfähigkeit Unterhalt einklagen? Wenn ja, wieviel?
Bitte Bitte!!!! Helft mir zu diesem Thema!!!!!!!
Vielen lieben Dank im Voraus!!!!!!!
Sorry Marcus, deine Mail-Addi hab ich hier mal gelöscht! Leider gibt es zu viele Schlümpfe im Netz. Jeder, der dir Mailen möchte, kann das aus deinem Benutzerprofil heraus tun.
[Editiert am 21/2/2004 von sylvie]
Hallo Sylvi
Danke für deine Antwort!
Also mein Unterhalt entsprach zu 100% der DT! Da ervon ihrem Anwalt eingeklagt wurde.
Es lief also nicht unter der Hand, sondern ganz öffentlich unter kontrolle ihres Anwaltes.
Was den Kontakt zwischen ihrer Mutter und mir angeht, zerstritten!
Da ich nicht mehr in der Umgebung des Kindes wohne, hatten bisher meine Eltern regelmäßigen Kontakt zu meinem Sohn. Nun entzieht Die KM den Kontakt zu dem Kleinen. Darunter leiden meine Eltern sehr, aber besonders mein Sohn, er schreit förmlich nach seinen Goßeltern. Aber das interessiert die KM nicht ein bißchen.
Liebe Grüße
Dorianus

