Hallo, ich wollte hier mal was loswerden und weiss nicht ob ich mich freuen soll oder ärgern.
Keine Ahnung.
Aber ich habe gute laune.
Habe Post bekommen von Ihrem RA.
Wenn ich nicht bis zum 01.03 einen Titel beim JU habe, dann werden Sie neben der Scheidung auch eine Unterhaltsklage einreichen.
ich weiss nicht warum, aber es freut mich.
Thomas
:yltype: :)
Hi Thomas,
naja, so richtig hast du keinen Grund zur Freude.
Grundsätzlich hat ein Gläubiger ein Anrecht auf einen vollstreckbaren Schuldtitel. Dies ist Unterhalt betreffend entweder eine JA-Urkunde oder ein Unterhaltsurteil. Die JA-Urkunde hat den Vorteil, dass sie kostenfrei erstellt wird. Nachteile sind natürlich auch vorhanden. Zum einen bekommt die nicht so schnell wieder weg und es ist knifflig, weniger als Stufe 1 der DT titulieren zu lassen.
Die Anfechtbarkeit vor Urteilen ist leichter über eine Abänderungsklage gegeben.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Davon lasse ich mir aber meine Laune nicht verderben.
Aber warum nennt man mich eigentlich Sculdner?
Ein Schuldner ist doch jemand der seine Rechnungen nicht bezahlen kann???
oder irre ich?
Wenn ich was auf Raten kaufe, dann gibt es doch auch kein Titel.
Ausser die Raten werden nicht weiter bezahlt.
Hmmmmm???
Aber nun gut, das muss ich nicht verstehen.
Zudem, ist es (glaube ich) auch so, daß wenn es überGericht läuft, dann kann es über den Sozialhilfesatz berechnet werden.
Und über Jugendamt wird einfach die Düsseldorfertabelle genommen.
Wenn meine Ex jetzt eine klage einreicht und das somit vom Gericht festgesetzt wird,
Dann gibt es nicht den Selbstbehalt, sondern eine errechnung in form von Sozialhilfe.
D.h. Es wird vom Netto alle unkosten in abzug gebracht dann muss mir noch eine bestimmte Summe zum leben bleiben. Und die Div. wird dann als KU fest gesetzt.
(man verzeihe mir, wenn ich meinen neuen RA falsch verstanden habe.)
Aber es geht vielen Unterhaltspflichtigen so wie mir.
Warum sollte ich dann um den Titel rum kommen???
Also, Es kann Doch noch nur besser werden.
Die Scheidung macht es doch nicht schlimmer 😀
Thomas.
So, ich komme gerade von einem Todesfall bei meinem Exschwager.
Muss jetzt ins Bett.
Hallo Thomas,
die Sache mit der Titulierung ist nicht besser oder schlechter.... . Du bist verpflichtet sowas beizubringen und wenn die Klage kommt, dann befassen sich die RA´s damit, das kostet nur unnötig Geld, so sehe ich das.
Wenn Du weisst, wieviel Du an KU zu zahlen hast, dann geh lieber selbst zum JA und lass Dir dort eine entsprechende JA-Urkunde ausstellen (nimm dazu das Schreiben des RA´s Deiner Ex mit). Das kostet wie Deep schon sagte nichts und Du kommst eh nicht drumherum!
Hab ich auch gemacht, weil unumgänglich. Es geht nicht darum ob Du jetzt zahlst oder nicht. Es geht darum, dass für den Fall, das Du eben mal nicht zahlst der KU sofort "eingetrieben" werden kann (kostet Dich dann natürlich extra, nehme ich an).
Also los, mach Dich auf den Weg!
Guß
Torsten
Thomas schrieb:
Wenn ich was auf Raten kaufe, dann gibt es doch auch kein Titel.
Falsch! Du unterschreibst einen Vertrag, aus dem sich das Schuldverhältnis und die zahlungsweise ergibt. Darüber hinaus ist meist auch noch ein Eigentumsvorbehalt formuliert. Eine Ratenzahlung wird keine Firma nur auf dem Kassenzettel begründen.
Thomas schrieb:
Zudem, ist es (glaube ich) auch so, daß wenn es überGericht läuft, dann kann es über den Sozialhilfesatz berechnet werden.
Das nennt man Selbstbehalt (SB). Eine Titulierung über das Gericht ist nur sinnvoll, wenn du nicht in der Lage bist, Stufe 1 der DT zu erfüllen. Der Richter wird einigermaßen unverständlich reagieren, wenn du keine JA-Urkunde unterschreibst, schließlich zahlst du ja nach DT die Stufe 1, soweit ich weiß.
Vielleicht magst du den Grund deiner Euphorie mal offenlegen?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Thomas,
warum versuchst du eigentlich eure Scheidung so "schmutzig" wie nur irgend möglich zu machen??
Akzeptiere doch die Trennung/Scheidung endlich, fang an, wieder zu leben und freu dich über Besuche von deinem Kind und nicht über irgendeinen Stein, den du deiner Frau mal wieder in den Weg gelegt hast. Gut, dass nicht alle Männer wie du resgieren, sonst gäb es bald nur noch Anwälte für Scheidungsrecht, weil man da am meisten verdienen kann.
Du wirst eh nicht drum herum kommen, denn Titel zu unterschreiben. Wenn's vom Gericht geregelt wird kostets nur wieder mehr. Hast du zu viel Geld??? Oder sollen alle anderen dafür zahlen, da du ja dann PKH bekommst? Ich denk, es gibt sinnvollere Ausgaben als einen Titel bei Gericht "bezahlen" zu lassen.
Nena, die sich das einfach nicht verkneifen konnte und sich vorab schon mal für die bösen Worte entschuldigt
Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum
Ich habe zwar keine Ahnung, wie manch einer auf die Idee kommen kann,
Daß ich der Beziehung noch nach trauere, aber vieleicht versucht da jemand was falsches zwischen den Zeilen zu lesen.
Okay, ja ich finde es be....... (scheiden) ;) wie es gelaufen ist.
Aber warum sollte ich mir noch um etwas einen kopf machen wenn es doch wirklich Geschichte ist.
Es ist ein neuer anfang und ich habe die möglichkeit alles neu zu starten.
Dann sehe ich es Positiv (kommt doch eh so wie es kommen soll)
Ich mach mich doch nicht (mehr) wegen etwas vergangenen verrückt.
Grüße
Thomas
PS: Na klar finde ich es immer noch nicht richtig wie es gelaufen ist, aber ich kann es nur so nehmen wie es ist.
Hey Thomas!
Hm..
Nicht grad die perfekte Lösung die du anstrebst ..
Und weiß ehrlich gesagt persönlich auch nicht was du daran so alles erfreulich findest..
Dir ist aber auch klar das du das auch auf dem Rücken deines Sohnes mit austrägst..
Denn Unterhalt für ihn mußt du doch so oder so zahlen .. u denke das ist auch legitiem ..
und normal ..
Kleiner Tipp .. mit der Urkunde beim JA ersparst du dir u allen anderen eher viel Ärger... und lass dich vorher vernünftig von einem guten RA beraten ..
Gruß
Jens
@Thomas:
wenn du nicht in der Lage bist, den KU der untersten Stufe zu bezahlen, mußt DU bei Gericht begründen, warum du das nicht kannst.
Kannst du das nicht begründen, legen die Herren Richter ein fiktives Einkommen fest, welches du verdienen könntest. Danach wirst du dann zum Unterhalt verdonnert, egal ob du es bezahlen kannst oder nicht!
Ich spreche aus Erfahrung

Moin,
Wie ist das eigentlich, wenn die KM weder ein gerichtliches Urteil hat, noch eine JA Urkunde etc. ?
Wenn nicht in Verzug gesetzt wurde (d.h. der KV zur Zahlung von Summe X vom Zeitpunkt Y an nachweislich aufgefordert worden ist), ist zwar normalerweise DT1 zugrunde gelegt, andererseits ist Unterhalt nicht nachträglich forderbar (s.u.).
Weiters interessiert mich, ob eine EX nach 3 Jahren zurückliegender Scheidung nachehelichen Unterhalt beantragen kann..
Nein. Unterhalt muß 1) zeitnah und 2) mit Begründung gefordert werden. Nachforderungen funktionieren nur mit Inverzugsetzung (d.h. Nachzahlung nur möglich, wenn z.B. drum gestritten wurde). Zeitnah heißt ca. 1 Jahr.
Gruß, Xe
Danke XE, kann man das anderswo nachlesen ?
