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neue Unterhaltsforderung der Exfrau

 
(@fjforjjt)
Rege dabei Registriert

Hallo,

seit Tagen beschäftigen wir uns mit einer bestimmten Frage, zur Erklärung erst einmal hier die vorangegangenen Geschehnisse:
in der Scheidungsverhandlung meines Mannes im Dez. 03 wurde der nacheheliche Unterhalt für die Exfrau anhand des Nettoeinkommens meines Mannes minus KU, minus der 5% für "betriebsbedingte Aufwendungen, minus monatl. Rate eines Kredites, der damals für die Bezahlung von Gerichtskosten und Einrichten unserer Wohnung abgeschlossen wurde, minus des monatl. Betrages für eine Weiterbildung meines Mannes und natürlich minus seines Selbstbehaltes.
Nun erhielten wir Anfang Febr. ein Schreiben ihres RA mit folgendem Inhalt:
1. durch die Heirat haben mein Mann und ich jetzt Steuerklasse 3 (er) und 5 (ich - woher wollen die das bloß wissen???) und mein Mann hat dadurch ein höheres monatliches Nettogehalt,
2. mein Gehalt muß mit angerechnet werden (echt? dann machen wir sofort einen Notartermin zur ewigen Gütertrennung!),
3. dadurch dass wir letztes Jahr noch geheiratet haben werden wir den steuerlichen Vorteil auch schon für 2003 bekommen (von dem möchte sie dann natürlich aber auch mindestens die Hälfte abhaben) und
4. die Große wird in diesem Monat sechs, dadurch rutscht sie in eine höhere Unterhaltsstufe
und hat dementsprechend 57,- Euro mehr Unterhaltsanspruch pro Monat. Aus diesen o.g. Gründen sollten wir doch bitte die Gehaltsabrechnungen meines Mannes auch weiterhin einreichen (war bis zur Scheidung ein Bestandteil dieses miesen Vergleiches) damit ihr nachehelicher Unterhalt neu berechnet werden kann. Ferner sollten wir doch bitte "spätestens zwei Wochen nach Erhalt außerdem unseren Lohnsteuerbescheid vorlegen! Sollten wir uns diesbezüglich weigern, würde er seiner Mandantin raten sofort und ohne weitere Gegenschreiben rechtliche Schritte gegen uns einzuleiten!"
Wir waren daraufhin bei unserem RA, haben uns bestätigen lassen dass Punkt 1-3 der Forderungen nur "heiße Luft" sind, setzte dies in einem Schreiben auf und fügte bezüglich Punkt 4 zu dass mein Mann natürlich bereit ist für seine Tocher mehr zu bezahlen, dass dieser Mehrbetrag aber aufgrund seines Selbstbehaltes von dem Unterhalt der Exfrau abgezogen werden muss. Unser RA bat in diesem Schreiben um eine außergerichtliche Einigung und Bestätigung dieses Sachverhaltes, da wir Folgendes vermuten:
- die Exfrau hat in der Vergangenheit um jeden Cent gekämpft, wird dies auch weiter tun und sich deshalb nicht außergerichtlich einigen.
- aufgrund des Scheidungsvergleiches bezüglich des Unterhaltes muss mein Mann ab Ende Febr. für März die 57 Euro mehr für die Große überweisen, da der gegnerische RA sonst sofort eine Gehaltspfändung anordnen könnte.
- Da Punkt 1-3 der gegnerischen Forderung nur "heiße Luft" ist und die Gegenseite dies sicherlich auch weiß, glauben wir nicht daran das sie klagen werden, da ihnen bewusst sein müsste das die Klage abgewiesen wird.
- die Forderung der Exfrau bei Punkt 4 hätte sich Ende Febr. mit der Überweisung geklärt, sie hätte zumindest im Ansatz mal wieder das erreicht was sie wollte.
- wir müssten dann wegen 57,- Euro monatlich vor Gericht gehen, worüber wir, auch in Anbetracht dessen dass wir uns eigentlich grade auf die zweite Kinder-Klage vorbereiten, nicht wirklich begeistert sind.
Warum um alles in der Welt liegen mal wieder alle Vorteile bei ihr und wir haben mal wieder in allen Punkten die A...karte gezogen???
Wer hat ähnliche Situationen erlebt und kann uns Tips geben???
Es kann doch nicht sein dass sich die Exfrau jetzt aus lauter Langeweile jeden Monat etwas Neues einfallen lässt... *grummel*
Vielen Dank für Eure Antworten!!!
J.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2004 11:55
(@Melly)

Hallo,

also lehn Dich zurück, die Ex kann nicht von Euch mehr Ehegattenunterhalt fordern, weil Ihr geheiratet habt.
Zum Glück gibt es da jetzt seit letztem Jahr eine neue Rechtssprechung, die sagt, daß sich die Ex nicht an den Steuervorteilen Des Zahlers bereichern darf.
Beim Kindesunterhalt sieht es meines Wissens anders aus!
Dein Gehalt darf nicht geprüft werden, das geht die Leute nix an!
Unser Anwalt hat gesagt, daß es durch diese Rechtssprechung schon Programme bei den Anwälten gibt, die so ein Splitting ausrechnen.
Ich denke aber ein Steuerberater macht das auch und zeigt dann, was für ein Verdienst der Mann hätte, wenn er noch Steuerklasse 1 haben würde.
wir haben das so gemacht.Laßt wenn dann den Kindesunterhalt neu berechnen, aber die Ex darf sich an Eurem Vorteil nicht bereichern!
Mal eine gute Rechtssprechung von unserem Land.
Gruß Melly

Ps: Wenn Der Vater für das Kind mehr zahlen muß weil sie 6 Jahre alt wird, laßt doch gleich den EU neu berechnen, der wird ja dann auch weniger!
Wenns nur paar euro sind.

[Editiert am 19/2/2004 von Melly]


AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2004 13:24
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin FJtoJJT,

wie ging der Refrain noch gleich "...keine ruhige Minute ist seit dem mehr für mich drin." Allerdings ging es hier um einen Lausebengel und nicht um eine Ex. 🙂

Zunächst: Dein Gehalt ist völlig außen vor zu lassen. Was du verdienst, geht die nix an!

Einzig der Mietvorteil könnte den SB mindern, als dass die Differenz zwischen der im SB enthaltenen Warmmiete von 320 Euro und der tatsächliche Anteil des Mannes an der Warmmiete den SB vernindert. Dies wird aber meist nur gemacht, wenn der KU nicht gesichert ist. Beispiel: Warmmiete 560 Euro, dein Mann zahlt die Hälfte, also 280 Euro. Der SB könnte nun um die Differenz von 280 Euro zu 320 Euro gekürzt werden, also von 840 Euro auf 800 Euro.

Nach neuester höchstrichterlicher Rechtsprechung des BVerfG (siehe hier) steht der Splittingvorteil der neuen Ehe zu und ist bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalt unberücksichtigt zu lassen. Die Auffassung der gegnerischen RAin ist daher unzutreffend.

Zu Punkt 4. ist zu sagen, dass KU sich ab dem Monat erhöht, in dem das Kind in die höhere Altersstufe kommt. Da Unterhalt grundsätzlich im voraus zu entrichten ist, ist dein Mann schon jetzt im Verzug und eine Pfändung wäre möglich. Vielleicht habt ihr im Vergleich was anderes vereinbart.

Der höhere KU mindert nicht automatisch den nachehelichen Unterhalt. Da ihr einen Vergleich geschlossen habt (Vergleiche sind übrigens immer Mist) müssen sich die dem Vergleich zu Grunde liegenden Sachverhalte geändert haben um eine Abänderung zu erwirken. Das heißt, wenn Ex nur den höheren KU nimmt ohne die Herabsetzung des nachehelichen Unterhaltes zu akzeptieren muss dein Mann Klage einreichen, nicht die Ex. Ex zieht sich auf den Vergleich zurück und gut ist. Mit der Abänderungsklage muss gleichzeitig die Gegenseite angeschrieben werden, dass sie auf die Vollstreckung aus dem Vergleich verzichtet. Sollte dem nicht zugestimmt werden und Ex vollstreckt, muss Vollstreckungsgegenklage eingereicht werden.

Mal was anderes: Ihr habt keine Gütertrennung? Das nenne ich mutig! Dein Mann hat noch Eigentum? Donnerwetter! Vielleicht sogar ein eigenes Konto? Das würde es bei mir nicht geben! 😛

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2004 13:29
(@fjforjjt)
Rege dabei Registriert

Hallo,

danke für Eure Antworten. Heißt jetzt also dass wir Ende Febr. erst einmal 114,- überweisen und dann jeden weiteren Monat 57,- und wenn dann irgendwann Jahre später mal ein Verhandlungstermin für eine Änderungsklage ansteht bekommen wir natürlich die bis dahin monatlich eigentlich zuviel gezahlten 57,- auch nicht zurück, oder???

Viele Grüße,
Jenny


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2004 13:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ihr müsst den KU und Eu wie im Vergleich enthalten bezahlen. Ich hatte nur in den Raum geworfen, dass ihr eigentlich schon ab 02/2004 bedingt in der höheren Altersstufe die 57 Euro mehr hättet zahlen müssen. Da müsst ihr im Vergleich nachlesen, ob die nachträgliche Entrichtung des Unterhalts formuliert ist oder die Zahlung im voraus.

Die Höhe der Unterhaltszahlung ändert sich erst dann, wenn dies durch Einigung oder Urteil erzielt wird. In beiden Fällen auch durchaus rückwirkend, wenn der Antrag entsprechend formuliert ist.

Es ändert sich ja für euch eigentlich der Zahlbetrag nicht, sondern der Betrag, den jede einzelne Person bekommt. Für die Ex ändert sich aber etwas, weil sie mit Blick auf den geschlossenen Vergleich eben 57 Euro weniger bekommen soll nach eurer Meinung und unter Wahrung des SB.

Somit müsstet ihr nicht mehr zahlen und die Gegenseite bitten, vom Vergleich abzurücken und die evtl. außergerichtlich erzielte Vereinbarung zu akzeptieren.

Es kann auf Antrag die Gegenseite bzw. das Gericht zustimmen, das der strittige Differenzbetrag von 57 Euro als Sicherheitsleistung hinterlegt wird. Denn wenn Ex das Geld hat, ist es weg und ihr seht es nicht wieder.

Meiner Meinung nach müsst ihr aktiv werden und nicht die Ex. Die kann sich immer auf den geschlossenen Vergleich berufen. Ihr hingegen seid im Zwang, den Vergleich abzuändern. Der SB ist durch den Eintritt in die nächste Altersstufe unter Beibehaltung der im Vergleich vereinbarten Unterhaltsbeträge gefährdet. Dass die Ex mehr haben wirll auf Grund der Wiederheirat ist eine ganz andere Sache und ob sie deswegen zu Gericht zieht steht in den Sternen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2004 14:36
(@Unbekannt)

dein Gehalt spielt sicherlich keine Rolle, wenn es um KU geht. ob ihr 4/4 habt oder 3/5 wird durch Steuerausgleich beglichen und diese Daten werden bei der Abrechnung berücksichtigt (als Einkünfte oder Verluste). aber es gibt auch z.B. der Sondebedarf für Kinder, die EX beantragen kann. Bei dem wird ausgerechnet, wie groß der Anteil von jedem Elternteil sein soll. Wenn der Unterhalt an dich in Frage kommt, dann spielt schon dein Gehalt eine Rolle, weil dein Unerhlat vom Netto des Mannes abgezogen wird. Sonst aber auch da nicht.


AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2004 16:55
(@fjforjjt)
Rege dabei Registriert

Hallo,

vielen Dank für Euro Info's. Punkt 1-3 wurde ja in dem Schreiben unseres RA sowieso schon widerlegt. Wegen Punkt 4 habe ich eben nochmal mit unserem RA gesprochen! Er meint immer noch dass ich für Februar die 57 euro mehr noch nicht zu zahlen habe, da laut Vergleich ich im Voraus bis zum 3. Werktag zu zahlen habe und zu dem Zeitpunkt die Große noch
nicht 6 war! Ein Sicherungskonto bedarf leider der Zustimmung der
Gegenseite, wobei unser RA meint es sieht vor Gericht immer schlecht aus wenn diese
das ablehnt. eine Pfändung müsste, meint er, auch vorher durch den gegnerischen RA
angekündigt werden und wird in der Regel nicht einfach so gemacht! Wir
sollen die nächste Woche nochmal abwarten... unser RA rechnet spätestens Anfang
nächster Woche mit einer Antwort.
Gruß, F.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2004 19:11
(@fjforjjt)
Rege dabei Registriert

Hallo nochmal.

aktueller Stand: unser RA hat als Antwort auf sein Schreiben nur eine notariell beglaubigte Kopie des Vergleiches vom gegnerischen RA bekommen, seineserachtens die "Rote Karte" vor einem Antrag zur Gehaltspfändung. Toll...
Unser RA wollte dann mit dem gegenerischen RA telefonieren um evt. auf diesem Weg etwas zu erreichen. Dieser Versuch schlug fehl, der RA scheint Verhaltensformen der Exfrau anzunehmen und geht auch nicht ans Telefon...
Nun überweisen wir erst einmal sicherheitshalber 114,- (57,- für Febr. und 57,- Euro für März) und freuen uns dass wir dieses Geld nie wieder sehen.
Unser RA ist ein wenig blauäugig und der Meinung, wir sollten jetzt erst einmal warten bis die Klage kommt. 30- minüges Streitgespäch mit ihm darüber und Erklärung dass die Gegenseite bestimmt nicht mehr klagen wird weil sie ja erreicht hat was sie wollte, nämlich mehr Geld. Anscheinend scheint an der Aussage unseres RA "...also... SOWAS habe ich in meinen ganzen Jahren als RA noch nicht erlebt...." etwas Wahres zu sein... wir sammeln jetzt am WE mal weitere Fakten uns setzen uns dann nächste Woche mit ihm zusammen um eine weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Habt Ihr noch Tips für uns was zu beachten wäre wenn wir uns einigen eine Vergleichs- Abänderungsklage einzureichen?
Viele Grüße,
J.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2004 16:00
(@tinka)
Rege dabei Registriert

Hey Jenny!

Sorry, aber ihr tut mir echt leid!
Ärger wegen den Kids UND wegen dem Geld! Die Ex ist ja der reinste Albtraum! :puzz:

Unsere zickt zum Glück "nur" wegen dem Geld rum und ist über jede Stunde froh, die der Kleine bei uns ist.
Sie hat jetzt Klage wegen TU eingereicht.
Was ich dir eigentlich nur sagen wollte- ich weiß, dass es verdammt schwer zu realisieren ist, aber wenn man zusammenhält schafft man es- LASST EUCH NICHT STRESSEN UND ÄRGERN.
Versucht es locker zu nehmen, was im Endeffekt dabei rauskommt könnt ihr eh nicht ändern und wenn sie stressen will versucht sie es eh immer wieder. Wenn sie allerdings merkt, dass ihr es euch nicht zu Herzen nehmt und ihr das gelassen seht wird sie vielleicht die Freude am Nerven verlieren.

Gemeinsame Bekannte ( früher von meinem LG und der Ex, mittlerweile aber auch von uns) haben erzählt, dass seine Ex ihnen gegenüber mal geäußert hat, dass sie genau weiß, dass sie keinen Anspruch auf TU und EU hat, aber sie will uns soviel wie möglich auf die Nerven gehen. Und sie bekommt ja PKH da kann sie es sich ja leisten....
Naja, wenigstens hatte sie schnell genug eingesehen, das Nerven nicht über den Kleinen zu versuchen. Seitdem wir das aber wissen, nehmen wir jedes Schreiben ihrer Anwältin und jeden Anwaltstermin gelassen und mit Humor.
Seitdem geht es auch in unserer Beziehung entspannter zu. ;)
So eine Ex kann schon ätzend sein......

Tipps in punkto Vergleich etc kann ich dir leider nicht geben....ich weiß bloß, was ja auch schon erwähnt wurde, dass eure Heirat ihr keinen Vorteil verschaffen darf...

ansonsten wünsche ich euch alles Gute
mutmachende Grüße
Tinka


Gibt dir das Leben eine Zitrone-
mach´ Limonade draus!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2004 20:42
(@fjforjjt)
Rege dabei Registriert

Hallöchen,

@ Tinka: vielen lieben Dank für Deinen Zuspruch. Uns geht es nach diesem langen Kampf jetzt eigentlich auch weniger um den reinen Betrag 57,- Euro... Das was nervt ist dieses ewige Geplänkel und Hin und Her und diese Ungewissheit dass immer wieder was aus Richtung Exfrau kommen kann, wenn ihr grad' mal wieder langweilig ist. Sie bekommt auch PKH und kann deshalb ja tun und lassen was sie will... seit gestern hat sie z.B. ihre Meinung über die 57,- Euro komischerweise grad' mal wieder geändert...

Exfrau spach meinen Mann (persönlich bei der Übergabe der Kinder) an, die 57,- Euro bräuchte er nicht mehr überweisen, sie würde da keine Ansprüche mehr drauf erheben da es ja in unserem Fall sowieso nur eine Rechengeschichte wäre (ach... hatten wir ihr doch schon erklärt!!!). Desweiteren würde sie außerdem keine Ansprüche mehr bezüglich unserer Steuervorteile erhaben.
Antwort meines Mannes: Steuervorteile brauchen wir nicht sprechen, aber bezüglich der 57,- sieht es schon so aus dass er für Febr. in Verzug ist und für März jetzt auch überweisen muß, deshalb würde er die 114,- Euro zusätzlich erstmal überweisen und notfalls müsste man diesen Betrag dann wieder gegenrechnen.
Exfrau: brauchst nicht mehr Geld überweisen, dass ist schon ok.
Mann: dazu brauche ich dann eine schriftl. Bestätigung
Exfrau: naja.... ja.... die kann ich Dir jetzt hier so nicht geben....
Was soll man DA jetzt von halten. Wir waren erst einmal baff und haben heute morgen gleich mit unserem RA telefoniert. Wir gehen erfahrungsgemäß ja erst einmal vom Schlimmsten aus, in diesem Fall davon das die Exfrau und ihr RA hoffen dass wir "drauf reinfallen" und den Mehrbetrag nicht überweisen, damit sie bei Gericht die Gehaltspfändung durchbekommen...
Unser RA hatte die gleiche Vermutung, hat dann aber mit dem RA der Exfrau gesprochen, der wusste zwar nichts von dem Gespräch zw. der Exfrau und meinem Mann, meinte aber "wenn dass die Aussage meiner Mandantin ist dann soll ihr Mandant erst einmal nur den Vergleichsbetrag überweisen." ... Weiter wollte ihr RA mit ihr telefonieren und Hintergründe erfragen und dann ein entsprechendes Schriftztück nachreichen.
Unser RA meinte dies Gespräch zwischen ihm und dem RA der Exfrau würde als Bestätigung erst einmal reichen. Wir werden also erst einmal wie gehabt überweisen und vermuten jetzt mal so nebenbei dass die Exfrau vielleicht ihre Kontoauszüge beim Sozi oder bei der Krankenkasse vorlegen muß und durch die 57,- mehr irgendwo in eine höhere Stufe rutscht wo sie dann mehr bezahlen muß....
Verwunderte, kopfschüttelnde Grüße, J.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2004 13:45




 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

Lösungsansatz: Unterhalt wird als Einkommen vom Sozialamt gegengerechnet, d.h. als Summe ergibt sich NULL. Wenn ihr jetzt 57,- mehr zahlt, werden 57,- mehr abgezogen. Wennd ie zu Unrecht bezogen wurden und ihr die zurückfordern könnt, dürfte das außerordentlich schwierig sein, daß sie die vom Sozi zurückbekommt.

Macht irgendwie am meisten Sinn.

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2004 16:12