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Ummeldung erst Mitte Januar-spart das Steuern?

 
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Hallo,
ich habe vor, mich Mitte Januar umzumelden. Da bekomme ich ja dann noch für 2006 die Lohnsteuerklasse 3.
Muß ich dann, bei der Einkommensteuerveranlagung am Ende des Jahres, nicht alles zurückzahlen?
Bringt dieser Termin denn dann überhaupt was?
Danke für eure Hilfe.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2005 13:15
(@trompete)
Schon was gesagt Registriert

Aus steuerlichen Aspekten lohnt sich das auf jeden Fall!
Du hast dann für 2006 noch die Steuerklasse 3.

Entscheiden ist, wann der offizielle Trennungstermin ist.

Ihr müßt dann allerdings auch noch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.

Solltest Du Irgendwann Ehegattenunterhalt zahlen, lass' Dir dies per Anlage U bescheinigen und setz diese Zahlungen steuerlich ab.

Gruß
Trompete


AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2005 16:28
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Danke Trompete,

immerhin würde ich durch die neue Steuerklasse zum Mangelfall und das müßten dann wieder die Kinder ausbaden. Ich möchte nicht, das der Staat, durch die Hintertür, den Unterhalt für meine Kinder kassiert. Schlimm genug, das es so ist. Gibt es noch andere legale Wege um dem Fiskus auf die Finger zu hauen? Meine Frau und ich trennen uns nicht im Streit und werden, auch in Zukunft, gemeinsam alles für die Kinder tun .

Gilt denn die Klasse 3 dann für das ganze Jahr? Oder werde ich am Ende, bei der Steuererklärung, für die restlichen 11 Monate zur Kasse gebeten?
Meine Frau und die Kinder leben weiter in unserem, noch nicht abbezahlten, Haus. Irgendwo habe ich gelesen, das ich die Raten fürs Haus als Sonderabgabe angeben kann. Ist das so?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2005 17:00
(@trompete)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Thomas60,

die Steuerklasse gilt für das ganze Jahr, indem die Trennung erfolgt. Somit muß Du nichts zurückbezahlen.

Theoretisch wäre sogar ein "Versöhnungsversuch" im nächsten Jahr ausreichend um weiterhin die Steuerklasse beibehalten zu können.

Soweit ich weiß, werden die Schuldzinsen vor Berechnung des Ehegattenunterhalts berücksichtigt. Es gibt hier aber andere Leute, die aus eigener Erfahrung bzw. aufgrund besserer Kenntnis mehr zu Schuldzinsen sagen können.

Gruß Trompete


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Geschrieben : 24.11.2005 21:41
 feta
(@feta)

Thomas60,

ich würde mich, wenn ich mich heute trennen würde korrekt verhalten. Mir ist die späte Ummeldung böse auf die Füße gefallen. Nach fast 4 Jahren Trennung verstehen mein Mann und ich sich nicht mehr gut. Jetzt habe ich eine Menge Ärger an der Backe.
Die Dauer der EU Zahlung ist Abhängig von der Dauer der Ehe. Nach 15 Jahren Ehe kommst Du kaum aus der Nummer "Ehegattenunterhalt" raus, vorher hast Du noch gute Chancen auf eine zeitliche Begrenzung.

Grüße
Feta


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Geschrieben : 25.11.2005 01:45
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Danke für deine Warnung.

Der EU soll, in einer notariellen Scheidungsvereinbarung, gegenseitig ausgeschlossen werden. Stattdessen übernehme ich sämtliche ehelichen Schulden.

Die höhere Steuerklasse würde mich über 4000€ im Jahr kosten. Das Geld lasse ich doch lieber meinen Zwergen zukommen.


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Themenstarter Geschrieben : 25.11.2005 08:33
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Thomas,

eigentlich eine gute Sache.

Hoffentlich wird deine Frau nicht irgendwann mal ALG2-Bezieherin oder rutscht in Hartz4 oder wie auch immer die ehemalige Sozialhilfe auch mal heissen wird.

Den Staat interessieren solche Scheidungsfolgenvereinbarungen herzlich wenig, wenn er zahlen soll dann wird versucht dies auf die ehemaligen Ehepartner abzuwälzen. Und am Ende hast du vielleicht nicht nur die Schulden bezahlt, sondern zusätzlich noch nachehelichen Unterhalt.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2005 09:57
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Nun mach mir mal keine Angst, hast du dafür verläßliche Quellen? Gibt es vielleicht Urteile von denen ich nichts weiß?
Warum sollte eine Scheidungsfolgevereinbarung anders behandelt werden als ein Ehevertrag, in dem EU ausgeschlossen wird.

Das man TU nicht vertraglich ausschliessen kann, ist mir klar aber EU sollte doch gehen?

[Editiert am 25/11/2005 von Thomas60]


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Themenstarter Geschrieben : 25.11.2005 10:13
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Thomas,

ich habe nur laienhaftes Wissen. Was ich aber weiss ist dass der BGH (oder irgendein anderer oberster Gerichtshof) manche Eheverträge "einkassiert" hat (d.h. für sittenwidrig und damit für ungültig erklärt hat). Kindesunterhalt kann man also garnicht ausschließen, wie es beim Ehegattenunterhalt aussieht weiss ich nicht genau. Die Frage ist immer ob ein Partner "unangemessen benachteiligt" wird.

Problem ist, sollte deine "Ex" ALG2 oder sonstige stattliche Leistungen kassieren, dann schaut der Staat ob es da nicht noch andere gibt die zahlen können. Und bei einer geschiedenen Frau wird das Amt ganz schnell mal prüfen, warum der Ex-Mann keinen Unterhalt bezahlt. Und genau dann kommt die Scheidungsfolgenvereinbarung auf den Prüfstand, weil es ja Ziel des Amtes ist, nix oder möglichst wenig zu zahlen.

Wenn ich mich recht erinnere gab es einen Fall (auch hier auf vatersein.de diskutiert), bei dem ein Mann eine einmalige Abfindung gezahlt hat und die Frau auf Unterhalt verzichtete. Später kam sie in finanzielle Not und der Mann musste trotz der Abfindung später Unterhalt an sie bezahlen.

Sicher bin ich mir aber bei all dem nicht. Du solltest dich aber bei kompetenteren Personen informieren, nicht dass bei dir in einigen Jahren das "Böse Erwachen" kommt.

Gruß

Martin


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Geschrieben : 25.11.2005 15:03
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Thomas,

die Steuerklasse 3 steht nur einem Ehegatten zu, der verheiratet ist UND nicht dauernd getrennt lebt. Punkt! Trennt ihr Euch erst 2006, ist alles i. O. Lebst Du bereits seit 2005 von Deiner Frau getrennt, steht Dir die Steuerklasse 3 ab 2006 nicht mehr zu.

(Jetzt mal ein bißchen ausweich: Zu mißbräuchlichem Bezug von Sozialleistungen wird hier immer stets eindeuitg Stellung bezogen; zu falschen Angaben gegenüber dem Fiskus im Rahmen von Steuererklärungen scheint da jedoch eine etwas andere Meinung vorzuherrschen ... Auch wenn es verständlich ist, daß sich Väter ungerecht behandelt fühlen, wenn sie von allen Seiten zur Kasse gebeten - KU, TU, EU-, andererseits aber wie Ledige besteuert werden. Das trifft aber in gewisser Weise auch ledige Väter; die haben auch eine ungünstige Steuerklasse, obwohl sie für Frau und Kind finanziell aufkommen und sorgen müssen. Gerechtigkeit gibt es nun (im Steuerrecht) mal nicht!)

Egal, aus welchem Grund Du 2006 die Steuerklasse 3 beibehältst, Anfang 2007 wird dann die Steuererklärung für 2006 fällig (Pflichtveranlagung wegen Steuerklassenwahl 3/5). So die (Ex-)Ehefrau aus welchen Gründen auch immer der Zusammenveranlagung nicht zustimmt, hast Du echt Rennereien und stehst, zumindest vorerst, mit einer Steuernachzahlung da. Denn bei getrennter Veranlagung wirst Du wie ein Lediger (siehe Steuerklasse 1) behandelt.

Sofern Du dann noch unrichtige Angaben zum Zeitpunkt des Getrenntlebens gemacht hast, wirst Du von ihr erpressbar.

Also, es gibt auch steuerlich viel abzuwägen.

Viel Glück Püppi


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2005 15:28




(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

PS: Was ich nicht verstehe:

Mit Steuerklasse 1 wirst Du nach Deiner eigenen Aussage zum Mangelfall. Weshalb ist es dann nötig, den EU per Vertrag/Vereinbarung auszuschließen? Schießt Du da nicht ein Eigentor: EU würde ja wegen Mangelfall ohnehin nicht gezahlt werden müssen und Du übernimmst trotzdem sämtliche Schulden?

Sorry, aber da stehe ich auf dem Schlauch! Püppi


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2005 15:35
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,

heute war erster Mediatortermin und du hast recht. Heißt also. sämtliche privaten Verträge sind das Papier nicht wert, auf da sie geschrieben sind, da der Staat sie mit Links aushebeln kann. Wo leben wir eigentlich?
Allerdings werden ja die Raten der Kredite vom Nettoeinkommen abgezogen und so zahlt sie dann auch ihren Teil, da sie weniger bis gar keinen Unterhalt bekommt.
Außerdem wenden sich die Gläubiger immer an den der Geld hat. Also würde ich auch zahlen, wenn wir die Schulden aufteilen würden.

Immerhin wird das Umgangsrecht so geregelt und wesentlich billiger ist es auch noch. Ich halte die Mediation immer noch für einen sehr guten Weg um Eskalation zu vermeiden.
Ich muß sie halt auch in Zukunft mit aller Kraft unterstützen, damit sie weiterhin arbeiten gehen kann und das will sie auf jeden Fall. Das kommt dann ja schließlich auch den Kindern zugute.


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Themenstarter Geschrieben : 25.11.2005 15:36
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Hallo pueppi,

die kleineren Schulden sind doch irgendwann bezahlt und dann würde ich ohne EU wesentlich besser dastehen.
Irgendwann wird auch das Haus (hoffentlich) verkauft. Dann ist ein Großteil der Schulden bezahlt und dann würde ich doch wirklich gut dastehen.
Außerdem müßte ich die Schulden doch ohnehin zahlen, wenn man bei ihr nichts holen kann. Warum sie also nicht zum Verhandlungsgegenstand machen?

Außerdem werden die Schulden doch vom unterhaltsrelevanten Einkommen abgezogen, sie kriegt dann doch weniger Unterhalt und zahlt so die Schulden mit ab.

Mir ging es bei der Steuerklasse nur um die Kinder. 350€ weniger bedeutet auch weniger KU und das müßten die Kleinen ausbaden.
Wir wohnen noch alle gemeinsam in unserem Haus und ich werde mich erst Anfang 2006 ummelden. Das ist dann auch der offizielle Beginn der Trennungszeit. Das ist völlig legal und da wird auch nicht geschummelt. Das hat auch nichts mit falschen Angaben gegenüber dem Fiskus zu tun. Ich versuche nur die paar legalen Möglichkeiten zu nutzen, die der Gesetzgeber mir läßt, damit ich meinen Kleinen auch in Zukunft noch was bieten kann.


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Themenstarter Geschrieben : 25.11.2005 15:55