Hallo Liebe Forenleser und Herlferleine,
ich brauch eure Hilfe, Unterstützung, Erfahrung, Weisheiten, Gesetze und Urteile:
Ich habe viele Dinge hier gelesen und bin letzten Endes noch immernicht wirklich schlauer. Wohl weil jeder Fall anderst gestrickt ist.
in meiner Geschichte Teil 1 geht es um ein Jugendamt im Saarlan welches mich mit Rechenkünsten und Sturheit dazu bringen will, einen Titel anzuerkennen, der nach meinem Verständnis falsch berechnet wird.
Hier die Eckdaten von mir:
Vor 13 Jahren Geschieden mit Kind geboren 1995. Seit der Scheidung keinerlei Kontakt zum Kind oder der Exfrau auf deren Wunsch hin.
In dieser Zeit auch keinerlei Informationen über Umzüge oder Schulaufenthalte des Kindes.
Ich bin seit 10 Jahren wieder verheiratet. Meine Frau hat ein Kind mit in die Ehe gebracht, welches 2007 verstarb.
Ich arbeite für eine Zeitarbeitsfirma bei einer Firma die 140 km weit weg ist und fahre diese Strecke täglich hin und her, damit ich bei meiner Frau sein kann welche durch den Verlust ihres einzigen Kindes schwere Depressionen hat.
Meine Exfrau bat 2008 das Jugendamt um Beistand, da für den Kindesunterhalt kein schriftlicher Titel fixiert wurde.
Nach Aufforderung und Einreichung der Unterlagen (Die Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate, die Zinsbescheinigungen der Darlehen und den Steuerbescheid 2007) erhielt ich eine Berechnung des Kindesunterhaltes.
Hierbei war in die Berechnung durch den Steuerbescheid, die Beerdigungskosten meines Stiefsohns eingeflossen.
Weiterhin wurde bei der Berechnung des Jahresverdienstes, einfach den Nettolohn der Verdienstbescheinigungen addiert. Hier waren unter anderem Km-Geld, Übernachtungskosten sowie Heimfahrten aufgeführt.
Es wurde auch der hälftige Teil der Steuererstattung 2007 sowie die Hälfte der im Steuerbescheid unter meiner Rubrik eingetragenen Einnahmen aus Kapitalvermögen einberechnet.
Sie stufte mich, mit dem Hinweis, mein Sohn sei der einzige, dem gegenüber ich unterhaltspflichtig sei, 2 Stufen der Düsseldorfer Tabelle rauf und verlangte einen Unterhalt von 110%.
Ein Einwand gegen diese Berechnung wurde in keiner Weise sachlich aufgenommen oder gar korrigiert.
Das Einschalten des Amtsleiters brachte nur die Information, er habe nach Akteneinsicht keinerlei Beanstandung an der Arbeit der Mitarbeiterin. Sie handle korrekt.
Die Mitarbeiterin drohte, den Titel einzuklagen.
Ich bestätigte, dass ich den Titel entweder in seiner jetzigen Form nur bis zur Gültigkeit 31.12.2008 oder mit dem Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle 100% anerkennen würde.
Mein Anwalt riet mir, ich künne mich nicht dagegen wehren den Titel zu unterschreiben. Doch ich war der Meinung, einen falsch berechneten Titel zu unterschreiben ist falsch!
Dann war lange Zeit Ruhe und ich erhielt keinerlei Nachrichten.
Anfang des Jahres 2009 erhielt ich neuerlich ein Schreiben mit der gleichen Berechnung. Obwohl sich seit Januar 2009 einige Zahlen geändert haben. Unter anderem alleine die Kindergeldhöhe.
Ich überlies dem Jugendamt die neuen Dokumente: Lohnabrechnungen bis März 2009 und Steuerbescheid 2008 (In diesem Bescheid waren noch Restkosten der Beerdigung des Stiefsohnes eingeflossen, da der Grabstein erst im neuen Jahr gestellt wurde)
Es kam kurz darauf eine E-Mail mit der Bestätigung meiner Berechnung und dem Hinweis, es ergäbe sich 100% Kindesunterhalt und ich solle den Titel unterzeichnen.
Ich bat um Zusendung der Berechnung in Postform.
4 Wochen später erhielt ich die Berechnung. Allerdings wieder mit 110%.
Diesmal wurde die Berechnung im gleichen Stile wie die alte Berechnung aufgesetzt:
12 Monate das Nettogehalt zusammengerechnet, die Hälfte der Steuerrückerstattung und diesmal die volle Summe der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die gleichen Zinsbelastungen wie in der vorherigen Berechnung.
Auf Nachfrage weshalb plötzlich die vollen Zinseinkünfte berechnet werden, bekam ich die Auskunft, dass dies die Korrekte Berechnung sei, da sie in der ersten Berechnung irrtümlich den halben Wert genommen habe, was damals jedoch nicht zu meinem Nachteil gewesen wäre.
Das zu dem Thema, der Dienststellenleiter habe alle geprüft und die Mitarbeiterin habe korrekte Arbeit geleistet!!!
Irritiert darüber, das es anscheinend keine Vorlagen gab WIE man korrekt ein bereinigtes Nettoeinkommen berechnet, habe ich im Internet ein wenig recherchiert.
Da kamen Informationen heraus in denen z.B. Km-Geld nicht zur Nettoberechnung gezogen werden darf. Auch fand ich gegen die Aussage des Jugendamtes sprechend, ich sei NUR meinem Sohn gegenüber Unterhaltspflichtig, den §1360 BGB. Dieser besagt, dass man in einer Ehe dem Ehepartner gegenüber Unterhaltspflichtig ist. Und genaugenommen bin ich meiner Exfrau gegenüber eigentlich auch Unterhaltspflichtig, auch wenn sie auf den Unterhalt als solches verzichtet hat, solange ich das gemeinsame Darlehen von damals bezahle. Also als Ersatz für den Unterhalt.
Mit diesen Informationen habe ich die Dame des Jugendamtes konfrontiert und um Stellungnahme gebeten.
Als Reaktion kam nur das Schreiben mit Hinweis auf die Beurkundung des berechneten Betrages. Ersatzweise auch die Beurkundung des Mindestsatzes von 100% mit gleichzeitiger Drohung, den Rest gerichtlich einzuklagen.
Nach der Unterzeichnung des Titels auf 100% am 21.07.2009 warte ich eigentlich bis heute auf die Klage.
Teil 2
Meine Firma hat mehrfach die Zulagen und Gelder gekürzt wegen schlechter Wirtschaftslage. Die Steuererstattung fiel ebenfalls nur 1/3 so hoch aus wie die vergangenen 2 Jahre und somit hab ich festgestellt, wenn ich die gleiche Berechnung des Jugendamtes nehme, diesmal natürlich die KM-Gelder nicht einberechne, kam ich unter meinen Selbstbehalt.
Da ich keine Ahnung hatte wie ich einen Titel neu berechnen lassen muss, habe ich die Dame des Jugendamtes angeschrieben und gefragt in welcher Form eine Neuberechnung gemacht werden muss.
--> Stillschweigen
So hab ich einfach alle Unterlagen dorthingeschickt mit Bitte zur Neuberechnung.
--> Schweigen
Nach freundlichem Nachfragen ob die Unterlagen angekommen seien, und ob dies jetzt der richtige Weg sei, kam als Antwort:
--> Ja.
Mehr nicht. Die Frau scheint sauer auf mich zu sein.
Jetzt habe ich heute die Antwort des Jugendamtes bekommen und musste mich setzen.
"Die Überprüfung hat ergeben, dass bei der Anrechnung der vollen Fahrtkosten, dies sind 14300€ im Jahr eine Zahlung des Mindestunterhaltes für Ihren Sohn gefährdet wäre. Die Fahrtkosten betragen fast 50% ihres bereinigten Nettoeinkommens."
"Es ist nicht hinnehmbar für das Kind, dass fast die Hälfte des Nettoeinkommens für Fahrtkosten verausgabt wird und somit eine Zahlung des Mindestunterhaltes nicht mehr möglich ist. Es ist Ihnen daher zuzumuten im Rahmen Ihrer Obliegenheitspflicht zur Minderung der berufsbedingten Aufwendungen - Fahrtkosten - ihren Wohnsitz in die Nähe Ihres Arbeitsplatzes zu verlegen."
"Einer Abänderung der Urkunde kann daher nicht zugestimmt werden."
Hammer!
Ich soll mein Haus verkaufen und zu meinem Arbeitsplatz wandern?
Meiner Frau soll zugemutet werden, dass sie eine längere Fahrstrecke zu ihrer Arbeitsstelle fahren muss und noch zusätzlich dem Grab ihres Kindes ferner gebracht wird?
Ich suche seit 7 Jahren im Saarland einen Job, damit ich nicht so viel fahren muss.
Ich denke damit habe ich meiner "Obliegenheit" genüge getan.
Und da ich für eine Zeitarbeitsfirma arbeite, auch wenn schon seit 7 Jahren am gleichen Arbeitsort, so wird der Vertrag das Auftraggebers jeweils immer Halbjährlich verlängert. Und mit dieser "Arbeitsplatzsicherheit" werde ich gewiss nicht mein Haus verkaufen und umziehen. Vielleicht nur für ein halbes Jahr. Und dann? Arbeitslos.
So, ich hoffe ich habe meine Geschichte mit allen wichtigen Infos bestückt.
Ich hätte jetzt 1000 Fragen:
1.) Gibt es diese Obliegenheitspflicht zur Minderung berufsbedingter Aufwendungen?
2.) Muss ich gegen diesen Schrieb Einspruch erheben?
3.) Haben die Recht?
4.) Können die mich zwingen umzuziehen?
:knockout:
Man muss sich nicht alles gefallen lassen!
hallo DB
Mach eine Abänderungsklage :gunman: !
Las dich auf nichts anderes ein.
Gruß Don
hallo DB
Mach eine Abänderungsklage :gunman: !
Las dich auf nichts anderes ein.Gruß Don
Hmmm, schön und gut, aber dann habe ICH alle Kosten an der Backe , oder?
Da das eine Familiensache ist, bezahlt keine Rechtschutz dafür.
Und aus welchen Gründen soll ich Klagen? Jugendamt zu Unfähig? Wenn es doch mein Recht ist, muss das Amt dies doch ohne Klagen machen.
Man muss sich nicht alles gefallen lassen!
Hallo Db
Das amt kannst du vergessen die machen nichts.
Geh zum Anwalt der soll für dich die Abänderungsklage machen und PKH beantragen.
Du kannst viel Geld sparen wenn du dich bewegst.
Agieren nicht Reagieren.
Das Jugendamt will nur dein Geld.
Die sind zu faul.
Gruß Don
Hi Don!
Wogegen soll er denn auf Abänderung klagen? Es gibt doch gar keinen Titel!
@DB: Geh zu einem Notar Deiner Wahl und tituliere den Unterhalt, den Du für korrekt berechnet hältst. Dann kann das JA nur noch über die Differenz Klage einreichen, wenn sie den Titel für zu niedrig halten.
Zur Klarstellung:
Deine Frau ist im Rang erst nach dem Kind berechtigt. Heißt, nur wenn Du wenigstens den Mindestunterhalt zahlen kannst, kommt Deine Frau überhaupt ins Spiel. Als Berechtigte zählt sie mit, das heißt nach der DDT 2010 kann nicht mehr hoch gestuft werden, bei zwei Berechtigten. Berechtigt ist Deine Frau aber nur, wenn sie selbst ihren Unterhalt nicht durch ihre Erwerbstätigkeit decken kann.
Sie können Dich nicht zwingen umzuziehen, sie können Dich aber zwingen, Deine völlig überhöhten Fahrtkosten vom Selbstbehalt zu tragen. I. d. R. sind 5% vom Netto abzugsfähig. Das sicher tragische Schicksal Deiner zweiten Frau ist schlimm, aber es ist keine Begründung dafür, dass Du 14.000 Euro Fahrtkosten geltend machst. Die kriegst Du vor keinem Gericht der Republik durch.
Also, tituliere wenigstens die scheinbar unstrittigen 100%. Sinnvollerweise stellst Du hier konkrete Zahlen ein, dann können wir Dir auch helfen, eine sinnvolle Summe zu errechnen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo liebe LBM
Lies mal den letzten Teil von teil 1 da seht er hat einen Titel .
Gruß DON
Moin Don,
da haste Recht. :redhead: Mea culpa.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
Eine Klage, um einen 100% Titel unter 100% zu drücken ist extrem schwierig und hängt Vollständig von der Laune des Richters ab.
Die Wahrscheinlichkeit auf einen zu stoßen der deine Argumente einsieht, ist sehr gering.
Aber wie LBM schon sagte. Liefere mal konkrete Zahlen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nun, konkrete Zahlen:
Netto KM-Geld
26085,43 935,7
25149,73 Gesamt ohne KM-Geld
Steuerrückvergütung 1120,33
Einkünfte Kapital 1461,00
220 Tage á 30km zu 0,30€
220 Tage á 280km zu 0,20 €
(Fahrtstrecke einfach 140 km!)1120
Fahrtkosten unverändert - 14300
Zwischensummer 13388,77
Monatliches durchschnittliches Netto 1115,68€
Zinsen Haus, hälftig 233,12
ergibt ein monatliches bereinigtes Netto von 882,56
Damit wäre ich im negativen Bereich mach dem Abzug des Selbstbehaltes.
Auch wenn die Fahrtkosten so hoch scheinen, kann ich nichts dafür, wenn ich keinen Job in Wohnungsnähe bekomme.
Und soll ich deswegen kündigen? Es SIND definitiv diese Fahrtkosten!
So, diese Zahlen sind vertraulich LÖL, jeder kann sie sich anschauen. Macht damit also keinen unsinn!
Man muss sich nicht alles gefallen lassen!
Moin,
ich versuch mich mal:
26.085 + 1.120 + 1.461 = 28.666/12= 2.389
2.389 - 5% berufsbedingte Aufwendungen (120 Euro) = 2.269 Euro Hier wäre wissenswert, in welchem OLG-Bezirk Du wohnst, damit über die Anerkennung von tatsächlichen Kosten entschieden werden kann)
2.269 - 4% vom Brutto für Altersvorsorge, hier könnte die TILGUNG vom Haus in der entsprechenden Höhe, auch ca. max. 120 Euro anerkannt werden. Also bleibt ein Betrag von 2.149 Euro übrig.
Das entspricht Stufe 3 der DDT 2010, bei einem Kind Bj 1995 (Altersstufe 3) ohne weitere Hoch- oder Runterstufung (s.o.) ein Zahlbetrag von 374 Euro.
Die Zinsen vom Haus sind vom SB zu bestreiten, die Gegenseite könnte auf die Idee kommen, Dir einen Wohnvorteil in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete oben drauf zu rechnen. Deine Fahrtkosten - dabei bleibe ich - sind unverhältnismäßig. Hab jetzt nach OLG Saarbrücken gegooglet, aber da finde ich keine Aussagen zu den berufsbedingten Aufwendungen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Nun, zum einen bist du ein wenig verrutscht, da von den 26085 noch das KM-Geld abzuziehen ist.
Es wären somit 25150 +1120 + 1461 = 27731/12= 2310,92
Ich habe die Berechnung übrigens vom Jugendamt so übernommen!
Sooooo, jetzt kommt das was ich nicht begreifen kann. Ich habe mir nicht ausgesucht, solch eine Fahrtstrecke auf mich zu nehmen, ich habe diesen Job angenommen, DAMIT ich einen Job habe.
Wenn mir lediglich 5% an berufsbedingten Aufwendungen anerkannt werden, wären das Zurückgerechnet auf Kilometer, die ich fahren dürfte: 120€ im Monat / 20 Arbeitstage = 6€ / 0,30€ (für die ersten 30km) --> 20km
Somit dürfte ich nur 10 km von meiner Wohnung eine Arbeit haben, und die würden mir gestrichen, weil ich diese ja, zu Gunsten meines Sohnes, mit dem Fahrrad fahren könnte.
Irgendwas stimmt doch da nicht. Oder seh ich das falsch?
Und die Sache mit dem Wohnvorteil hab ich eh nicht kapiert. Ja, ich bin im OLG Saarbrücken. Mein Haus ist noch nicht abbezahlt und man würde mir den entsprechenden Mietwert als Einkommen anrechnen?
Kann mich hier jemand noch mehr verwirren bitte.
Man muss sich nicht alles gefallen lassen!
Moin,
HIER sind zB die unterhaltsrechtlichen Leitlinien vom OLG Zweibrücken.
5. Wohnwert
Der Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen im eigenen Heim ist als wirtschaftliche Nutzung des Vermögens unterhaltsrechtlich wie Einkommen zu behandeln. Neben dem Wohnwert sind auch Zahlungen nach dem Eigenheimzulagengesetz anzusetzen. Bei der Bemessung des Wohnvorteils ist auszugehen von der Nettomiete, d.h. nach Abzug der auf einen Mieter nach § 2 BetrKV umlegbaren Betriebskosten. Hiervon können in Abzug gebracht werden der berücksichtigungsfähige Schuldendienst, erforderliche Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten und solche Kosten, die auf einen Mieter nicht nach § 2 BetrKV umgelegt werden können.Auszugehen ist vom vollen Mietwert. Wenn es nicht möglich oder nicht zumutbar ist, die Wohnung aufzugeben und das Objekt zu vermieten oder zu veräußern, kann statt dessen die ersparte Miete angesetzt werden, die angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse angemessen wäre. Dies kommt in der Regel für die Zeit bis zur Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags in Betracht.
und
10.2 Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind im Rahmen des Angemessenen vom Nettoeinkommen aus unselbständiger Arbeit abzuziehen.
10.2.1 Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens angesetzt werden. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, so sind sie im Einzelnen darzulegen. Bei beschränkter Leistungsfähigkeit kann im Einzelfall nur mit konkreten Kosten gerechnet werden.
10.2.2 Für die notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kann der nach den Sätzen des § 5 II Nr. 2 JVEG anzuwendende Betrag (derzeit 0,30 €) pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Damit sind i.d.R. Anschaffungskosten erfasst. Bei langen Fahrtstrecken (ab ca. 30 km einfach) kann nach unten abgewichen werden (für die Mehrkilometer in der Regel 0,20 €).
Was die Fahrkosten betrifft: IM RAHMEN DES ANGEMESSENEN. Angemessen ist sicher nicht, dass Dich die Fahrtkosten bei solchem Verdienst zum Mangelfall machen. Letztlich könnte es heißen: Vermieten sie ihr Haus, ziehen sie an die Arbeit näher ran und sparen sie Kosten. Oder lassen sie es bleiben und dann werden die nicht angemessenen Fahrtkosten vom Selbstbehalt zu bestreiten sein.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin DB,
es geht hier nicht um einen persönlichen Affront gegen Dich, sondern schlicht um die geltende Gesetzeslage. Würde man es den Unterhaltszahlern überlassen, was sie alles unterhaltsmindernd geltend machen, wären die meisten von ihnen wegen Fahrtkosten, Immobilien, Verbraucher- und Autokrediten, Altersvorsorge und meinetwegen dem Füllen des eigenen Kühlschranks schlicht leistungsunfähig.
Was Du sicherstellen musst, ist (mindestens) den Unterhalt für Deinen Sohn. Bei einer gerichtlichen Klärung würde vermutlich jeder Richter angesichts von Fahrtkosten von 1.200 EUR im Monat den Kopf schütteln und beispielsweise sagen "für weniger als die Hälfte kann man am Arbeitsort ein Zimmer anmieten und die Heimfahrten aufs Wochenende beschränken." Oder er würde nur die Kosten für Öffentliche Verkehrsmittel anrechnen. Ein "Menschenrecht", täglich im eigenen Schlafzimmer zu übernachten, gibt es nun einmal nicht. Das wird jeder Fernfahrer gerne bestätigen.
Ein nicht abbezahltes Haus ist ebenfalls kein Unterhaltshindernis; dieses Haus kannst Du Dir im Zweifelsfall schlicht nicht leisten. Ich würde mir daher gut überlegen, mich mit einem Monatsnetto von knapp 2.500 EUR zum Mangelfall herunterrechnen zu wollen. Von dieser Summe (und weniger) müssen in Deutschland schliesslich hunderttausende von 4-köpfigen Familien leben.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
220 Tage á 30km zu 0,30€
220 Tage á 280km zu 0,20 €
(Fahrtstrecke einfach 140 km!)1120
Fahrtkosten unverändert - 14300
Vergiss es. Akzeptiert kein Richter, und das ist gut so.
Nun, es ist für mich schon nachvollziehbar, das es Familien gibt die mit meinem Einkommen 2 Monate leben müssen.
Aber es geht ja nicht um diese Familien sondern hier um meine Geschichte.
Angenommen ich vermiete mein Haus und schaffe es, Mieteinnahmen in der Höhe der Monatlichen Belastung zu bekommen.
Ich ziehe zu meiner Arbeitsstelle. Da müsste ich eine entsprechende Wohnung anmieten, die mit Sicherheit teurer sein würde, als die Abzahlung meines Hauses. Meine Frau müsste mit umziehen. Damit sie zu Arbeit kommt, verlagern sich die Fahrtkosten nun aber in die andere Richtung. Ja, rein rechnerisch hat der Papa ja mehr, da das Jugendamt sich einen Dreck um dessen neue Ehefrau schert. In dieser Konstellation habe ich im Nachhinein weniger in der Tasche als vorher, oder hab ich da einen Denkfehler?
Klar, als nächstes müsste ich meine Frau zwingen ihren Job zu kündigen und einen in meiner Nähe zu suchen.
Suchen wohlbemerkt. Kriegt sie keinen, hab ich noch weniger in der Tasche.
Also, Gesetzeslage hin oder her. Bei einem Arbeitsmarkt von vor 10 Jahren hätte ich kein Problem einen Job in meiner Wohnnähe zu finden, aber der Arbeitsmarkt richtet sich nicht nach dem Gesetz.
Und wir wollen nicht die Gefahr übersehen, dass ich als Zeitarbeitsnehmer jedes nächste halbe Jahr zittern muss, ob mein Vertrag verlängert wird.
Und dann sitz ich noch schlimmer in der Tinte. Weggezogen und keinen Job mehr.
Ja, ich sehe ein, es gibt die Gesetze, aber man muss doch auch realistisch sein. Ich mach das nicht zum Spaß, ich mach das, damit ich dem Staat und den Stuerzahlern nicht auf der Tasche liege.
Oder meint jemand, es ist angenehm 3 Stunden und mehr nur mit Autofahren zu verbringen?
@elwu
ja, ich würde es genauso sehen, wenn ich die Strecke nicht täglich fahren müsste.
Man muss sich nicht alles gefallen lassen!
@DB,
da können wir noch abendfüllend diskutieren, Du wirst diese Fahrtkosten nicht durchbringen.
Brille hat Dir schon einen Vorschlage gemacht: Zimmer vor Ort, das nur einen Bruchteil der Kosten verursacht. Das könntest Du durchbekommen, auch im Rahmen der doppelten Haushaltsführung vor dem Finanzamt.
Alles andere wird nicht gelingen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
...und in Ergänzung zu den Ausführungen von LBM:
Mach Dich davon frei, dass Dein Fall und Deine persönlichen Befindlichkeiten so speziell und einzigartig wären, dass die gängige Rechtsprechung nicht darauf angewandt werden könnte oder dürfte: Sie darf und wird.
Grüssles
Martin
PS - Persönliche Anmerkung: Hier wird eine Menge Hirnschmalz in die Aufgabe investiert, ein durchaus ansehnliches Monatseinkommen kleinzurechnen. Was ich komplett vermisse ist die wenigstens ansatzweise Erörterung der Frage "Was kann ich tun, um nach 13 Jahren den Kontakt zu meinem Kind langsam wieder anzubahnen?" Denn piepegal, was zwischen Deiner Ex und Dir gelaufen ist: Euer bei Scheidung 2-jähriger Sohn kann nichts für den Schlamassel.
Diese Frage finde ich in diesem Kontext mindestens so wichtig wie die Erörterung von Beerdigungskosten für ein Stiefkind, die gar nicht Deine Baustelle sind.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
