Hat jemand Erfahrung mit Unterhaltsverweigerung?
Hallo nichtzahlender,
worauf beruhen denn deine Motive nicht zahlen zu wollen? Dem Kind steht der Unterhalt zu und den solltest du auch im Rahmen deiner Einkommensverhältnisse leisten. Wenn es jedoch um eine arbeitsunwillige Ex gehen sollte und für das gemeinsame Kind genügend Betreuungsangebote vorhanden sind, dann arbeite dich mal hier durch:
http://www.das-maennermagazin.com/kategorie:ratgeber
Frohe Weihnachten wünscht
papa2011
Nun ums kurz zu machen sie verweigert seit 5 Jahren das Umgangsrecht, trotz Urteil. Das Sorgerechtsverfahren geht seit 3 jahren komtm aber nicht vorwärts da sie ständig umzieht, sich gutachten entzieht und gerichtstermine haltlos verlegen lässt. ist nun 600km entfernt gezogen so das , dass Umgangsurteil nicht umgesetzt werden kann. Ein evrgleich verlangt von mir 20€ unterhalt
Hi Nicht,
stell doch bitte mal den Sachverhalt vollständig dar, denn ansonsten kann man sich schwer ein Bild machen.
Insbesondere ist wichtig:
- Bestehen Titel?
- Wie alt ist Dein Kind? Gruß Ingo
Das Kind ist 5 und es gibt einen gerichtlichen Vergleich von 20€
Hallo Nichtzahlender,
habe ich das jetzt richtig gelesen? Zwanzig Euro? Also wegen 20€ würde ich mir nun gar keine Gedanken machen, da zahl ich pro Kalendertag mehr an Unterhalt und ich zahle das gern für meine Kinder, denn es kommt bei den Kindern an und nicht bei Alkohol oder Zigaretten oder Designerklamotten der KM 😉
Wie Ingo30 schon fragte, gib doch bitte mal etwas mehr Input. Alter des Kindes, wie lange Umgang oder Zusammenleben vor dem Umgangsboykott, welche Umgangsverfahren abgeschlossen und wie ausgeurteilt, wann gab es das letzte Umgangsurteil, konkreter Inhalt des Beschlusses, gleiches beim Sorgerecht, Amtsgerichtsebene oder OLG?
Trotzdem schöne Weihnachten wünscht
papa2011
Also Wir haben 6 Monate zusammen gelebt
-Trennung erfolgte wärend der Schwangerschaft
Kind wurde *im November* 2007 Gebohren
Unterhaltsurteil inkl DNA Test , Vaterschaftsfeststellung erfolgte *im Februar* 2009 ( Verfahren lief 6 Monate)
Abänderunsklage meinerseits erfolgte 4 Wochen später nach rechtskraft des urteils
Abänderung wurde *im Februar* 2010 rechtskräftig
Nach Besprechung der Sach- und Rechtslage und auf Vorschlag des Gerichts schließen die Parteien
folgenden
V e r o I e i c h / V e r e i n b a r u n q :
Der Kläger zahlt an das Kind
L* , geb. *im November* 2007,
zu Händen der Kindsmutter einen monatlichen Betrag von
20,00 €, zahlbar jeweils zum 15. eines Jt/onats, erstmals am 15.02.2010.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Kläger keinen rückständigen
Unterhalt schuldet.
Grundlage dieser Vereinbarung ist
- ein monatliches Nettoeinkommen des Klägers von 1.000,00 bis 1.100,00 €
sowie
- Fahrtkosten in Höhe von mindestens 100,00 bis 200,00 €.
- Des Weiteren ist der Kläger unterhaltspflichtig für 3 minderjährige Kinder.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Vorgespielt und genehm igt.
Die Entscheidung über den Streitwert ergeht im Bürowege.
t¡.
ilt.
gez.
Richterin am Amtsgericht
gez.
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
zugleich für die Richtigkeit und Vollständigkeit
der Übertragung vom Tonträger.
Umgangsklage Erfolgte im September 2009
Urteil erging *im November* 2009
Wortlaut:
1. Der Antragssteller ist berechtigt , Umgang mit dem gemeinsamen Kind der Beteiligten L*, geb. *im November* 2007 , jeweils 1.Samstag im Monat , erstmals im November 2009 in der Zeit von 15:00 - 16:00 Uhr Umgang zu haben wobei der Umgang an den ersten drei Terminen in Form des begleiteten Umgangs unter Anwesendheit der Großmutter des Kindes, Frau ***, stattfindet
( Dazu sei gesagt das ich zu diesen Zeitpunkt 150Km hätte fahren müssen)
Kurz drauf ist die Oma Umgezogen und konnte aus Entfernungsgründen den umgang nicht begleiten somit war die Umsetzung von Punkt1 nicht mehr möglich)
2. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass ab dem 5. Umgangstermin eine zeitliche Ausweitung des Umgangs angestrebt wird und das Ziel des Umgags ist, dass ab der Vollendungdes dritten Lebenjahres des Kindes der Umgang an jedem ertsen Samstag im Monat in der Zeit vom 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr stattfindet. Weiterhin sind sich die Beteiligten einig , dass ab der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes auch ein Umgang an hohen feiertagen in Betracht kommt
Das Kind ist bereits 5 und es ist noch nichts weiter passiert.
Es läuft gerade das gem Sorgerechtsverfahren. Die KM ist mitlerweile nach barandenburg gezogen was eine Distanz von 600M aus macht und somit der Umgang überhaupt nicht mehr umsetzbar ist....
ichhoffe das reicht an infos
Änderung durch Malachit: Nun, es war VIEL ZU VIEL an Infos. Ich habe die Klarnamen und die exakten Datumsangaben rausgeworfen, und hoffe dass ich dabei nichts übersehen habe. Guckst du auf Forenregel Nr. 2 - und übrigens, hast du mal darüber nachgedacht, dass dein Ex-Gesponst dich sonst mit Hilfe von Google & Co nun wirklich sehr problemlos finden könnte?
Was willst denn eigentlich wissen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Was willst denn eigentlich wissen?
Hat jemand Erfahrung mit Unterhaltsverweigerung?
Vermutlich.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich bin nämlich nicht mehr gewillt, selbst die 20€ zu zahlen , da sie hier den Masiven Umgangsboykott betreibt, nächstes jahr fällt der UHV weg dann wirds erst richtig interesannt
Hi Nicht,
das ist ja eine tolle Einstellung. Und deshalb sollen es nun die anderen Steuerzahler richten, oder was?
Umgang und Unterhalt sind zwei verschiedene Paar Schuhe und sollten immer getrennt voneinander behandelt werden. Sich hier noch über "20 Euro" zu mockieren (bei dem Vergleich hast DU übrigens selbst zugestimmt), halte ich für grenzwertig. Gruß Ingo
Hi, ein anderes Druckmittel hab ich aber leider nicht mehr
Hallo,
wie stark ist der Druck von 20 Euro?
Grüße Friese
ja weis ich nicht... Alternativen?
Moin,
ja weis ich nicht... Alternativen?
die Suche nach einem Job, der Dich in die Lage versetzt, Unterhalt für Dein Kind zu bezahlen. 20 EUR (und demnächst gar nix mehr) sind höchstens lächerlich; jedenfalls nichts, auf dessen Basis man nach "Rechten" krähen oder "Druck ausüben" kann. Aber sicher etwas, das Deine Ex in die Lage versetzt, ihr Umfeld zu informieren mit Statements wie "mein Ex ist ein Laumann, der nix gebacken kriegt, aber für alles eine Ausrede hat und sich seit sechs Jahren vor der finanziellen Verantwortung für sein Kind drückt."
Äusserungen wie
Erklär mir mal wie ma ohne ausbildung überhaupt irgend einen Cent erwirtschaften will, also hier in Thüringen bekommst du ausser harz IV ungelernt garnix , nichtmal einen Job als Putzfrau / Mann , die wollen nämlich ne Ausbildung als Gebäudereiniger mit 3,5 Jähriger ausbildung. Niocht mal mehr MC Donalds stellt ein ohne Ausbildung als Systemgastronom. Bauhelfer werden auch nicht mehr gebraucht oder Helferberufe an sich gibts nicht mehr , entweder Ausbildung oder garnix , also erkläre mir wie man Geld erwirtschaften will ohne Potenziellen Arbeitgeber
sind jedenfalls "urban legends"; die simple Suche in einer thüringischen Stadt wie >>>Erfurt<<<< wirft über 3.000 offene Stellen aus, die längst nicht alle eine abgeschlossene Ausbildung voraussetzen. Im Rest von Thüringen dürfte es nicht anders aussehen. Und 15 andere Bundesländer gibt es auch noch...
Es gibt einen Spruch: "Wer etwas will, sucht Wege; wer etwas nicht will, sucht Gründe."
Die Lösungen liegen - wie so oft - vor allem bei Dir selbst und nicht darin, dass andere gefälligst tun sollen, was Du möchtest.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
:applaus2: :applaus2: :applaus2: :applaus2: 🙂 🙂
Äusserungen wiesind jedenfalls "urban legends"; die simple Suche in einer thüringischen Stadt wie >>>Erfurt<<<< wirft über 3.000 offene Stellen aus, die längst nicht alle eine abgeschlossene Ausbildung voraussetzen. Im Rest von Thüringen dürfte es nicht anders aussehen. Und 15 andere Bundesländer gibt es auch noch...
Es gibt einen Spruch: "Wer etwas will, sucht Wege; wer etwas nicht will, sucht Gründe."
Die Lösungen liegen - wie so oft - vor allem bei Dir selbst und nicht darin, dass andere gefälligst tun sollen, was Du möchtest.
Grüssles
Martin
Mehr gibts wohl zunächst ´mal nicht zu sagen.
MFG
fredcrist
Jeden Tag eine Kerze für die pflichtigen AU und EU-Zahlerinnen und Zahler! Möge ihnen ein langes arbeitsreiches Leben beschieden sein.
] wirft über 3.000 offene Stellen aus, die längst nicht alle eine abgeschlossene Ausbildung voraussetzen.
Da muss ich dir Widersprechen, diese Diskusion gabs vorgericht lang und Breit. Auch die gegenseite hat ähnliche Argumente gebracht. Nach der Frage welche stellen denn ohne Ausbildung für mich inn fragen kommen würden, mit Chancen auf ein Arbeitsverhältniss, zuckte die gegenseite mit den Schultern. Nach dem ich 200 bewerbungen mit den dazugehörigen Absagen und den noch viel interesannteren Absagegründen , der Arbeitgeber vorgelegt habe, war das Thema vom Tisch , mit der Aussage der Richterin:" Wir können froh sein das sie überhaupt Arbeit gefunden haben, versuchen sie diesen zu behalten, mehr möglichkeiten haben sie dann wohl nicht " Umzug kommt bei 3 Ehelichen kindes nicht in Frage, da ich diese weder aus dem gewohnten Umfeld noch aus der Kita herrausreise. Was auch bei gericht nie ein Thema war. Also das ganze ist Juristisch " durchgekaut" und somit abgehackt. Aber ich merke schon das man hier lieber wert auf Geld legt als auf den Umgang, wenn ihr es bevorzugen solltet euch den umgang zu erkaufen , in dem ihr vorranig den unterhalt zahlt und alles andere egal ist ( denn ein bezug aufs umgangsrecht habe ich hier noch nicht gelesen) dann seit ihr ganz schon arm im Denken. Also ich erkaufe mir das umgangsrecht nicht, zumal hier alles Juristisch korrekt verläuft und der Segen des Gerichts in niederschrift , Beglaubigt und als rechtskräftig abgestempelt wurde... Alles weitere wäre in erneuten Überprüfungserfahren zu klären...
Dazu sei mal gesagt , das ich von der Richterin gefragt wurde ob ich mit 20€ einverstanden bin , da dies das Gericht , freudig stimmen würde... Ich hätte auch nein sagen konnen und wir wären bei 0€ gelandet , was das gericht auch Akzeptiert hätte. ich habe mich somit freiwillig verpflichtet, mit der Bedingung das dies nicht mit einer Abänderungsklage aufhebar ist ....
Aber man kann ja um eures Seelenfriedens willen, das ganze mal Umdrehen und sagen sie will Geld dann soll sie was dafür tun, ich muss ja schließlich auch was für tun...
Wortlaut:
1. Der Antragssteller ist berechtigt , Umgang mit dem gemeinsamen Kind der Beteiligten L*, geb. *im November* 2007 , jeweils 1.Samstag im Monat , erstmals im November 2009 in der Zeit von 15:00 - 16:00 Uhr Umgang zu haben wobei der Umgang an den ersten drei Terminen in Form des begleiteten Umgangs unter Anwesendheit der Großmutter des Kindes, Frau ***, stattfindet
( Dazu sei gesagt das ich zu diesen Zeitpunkt 150Km hätte fahren müssen)
Das klingt für mich so, als ob Du den Umgang nicht wahrgenommen hast.
Was den betreuten Umgang angeht, hätte ich auf einen unabhängigen UGP bestanden. Die Mutter der KM ist meines nach Erachtens nicht der deeskalierende Pol im Umgang.
Und was das Sorgerechtsverfahren angeht, was versprichst Du Dir davon? Du hast Deine Kind seit der Geburt nicht wirklich gesehen, dh. auch keine Bindung aufgebaut. Kein Gericht wird Dir auch nur das GSR zusprechen.
Und dann mal ganz kurz zu den 20€ (wobei ich auch sehe, dass 20€ ein Haufen Geld sein können. Du hast keinerlei Recht, Deinem Kind den geschuldeten Unterhalt vorzuenthalten.
Du willst hier die KM unter Druck setzen und schadest damit dem Kind.
Denk mal drüber nach bitte.
Gruß
Ole
***never give up***
Also mal langsam, ich habe mehrere Versuche Umgang warzunehmen gestartet diese wurden aber immer abgesagt, mit skurielsten Begründungen. Mitlerweile sind aus 150KM 600KM gewurden.
Was die Oma angeht kam die Idee von der KM, wieso ich dem zugestimmt hab weis ich ehrlich gesagt jetzt auch nicht mehr is schon paar Jahre her wo das zustande kam. Das Jugendamt hat die Begleitung vorgeschlagen, sich aber nicht zur verfügung gestellt...
Zum Sorgerechtsverfahren:
Also aktueller Stand ist, das der richter bei der ersten Anhörung diese Aussage auch gemacht hat, als ich aber die umgangsversuche nachweisen konnte lies er sich umstimmen und hat sinnbildlich gemeint, "dann söllte dem nichts im wege stehen", aber er braucht ein Gutachten ( Spychologischer Natur) welches das GSR beführworet, da er die Situation so nicht einschätzen kann. Okay Gutchater wurde bestimmt , termin mit mir wurde gemacht und Wahrgenommen 5h Gespräch. Die KM hat jeden Gutchaterterin abgesagt mit haltlosen Begründungen. Gutachter schrieb das Gericht an und erläuterte die Aktuelle Situation, das Gutchaten auf grund der mangelden Mitwirkung der KM , nicht ertellt werden kann. Daraufhin erfolgte ein Anschreiben an die KM , welches auch ich in Kopie erhielt, das die KM aufgefordert wird einen termin zu vereinbaren und dem ghespräch beizuwohnen, da man sonst Ihre Erziehungsfähigkeit in frage stellt und die möglichkeit einer Fremtunterbringung gegeb sei.
Kurz drauf zog die KM nacvh Brandenburg. forderte die Umsetzung zum Gericht nach Brandenburg ( was mir das ganze dann nahezu unmöglich machen würde weil 600km hin 2h verhandlung und 600KM zurück, für mich nicht machbar wären. Auf bitten meines Anwalts die zuständigkeit in Bamberg zu belassen wurde , dies auch beführwortet und ihr Vorhaben scheiterte. Am 07.11.2012 wäre ein weiterer Verhandlungstag gewesen , dieser wurde von der KM aus mir nicht bekannten Grund verschoben. ( Man muss dazu sagen das sie im Sorgerechtsverfahren bisher an keinem Verfahrenstag [ bisher 3 Verhandlungstage] nicht anwesend war, was ihr nicht gerade + Punkte einbringt) Nun ist der Verhandlungstag auf den 09.01 Verschoben, begründet haben wir den Antrag u.a um den Umgang besser durchsetzen zu können. Die KM hat in diesen verfahren keinen Anwalt für sich in Anspruch genommen , da sie der Meinung ist, das sie durch umzüge terminverschiebungen ( das verfahren läuft bwreits seit 2 jahren, da sie zwischenzeitlich mehrfach umzog und nicht gleich postialisch errweichbar war) , eine " aufgeben meinerseits erreichen würde. Das Gericht ist bisher nicht gut auf sie zu sprechen. Mal sehn was am 09.01 raus kommt, der letzte evrhandlungstag wirds wahrscheinlich nicht sein, es sei denn sie erscheint nicht und es ergeht ein Versäumnissurteil..