Unterhaltsverweiger...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhaltsverweigerung

Seite 2 / 4
 
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

huhu kurze Zwischenfrage
was ist denn aus Ordnungsgeldern wegen mehrfach abgesagter Umgänge geworden?
und wieso hat das Gericht keinen Umgangspfleger eingesetzt? (der wird nicht vom JA angeordnet, hat auch mit der Bezahlung zu tun, meines Wissens nach)

Gruß Zwergnases Mama


AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2012 18:41
(@wedad)
Rege dabei Registriert

Wie oft hast Du denn Dein Kind in den letzten 3 Jahren gesehen?
Also ich würde mal tippen, dass das Kind, in dem Fall, dass der KM die Erziehungsfähigkeit aberkannt wird, in ein Heim kommt. Denn, das Kind hat keinerlei Beziehung zu Dir und sollte auch nicht aus dem gewohnten sozialen Umfeld gerissen werden. Fremdunterbringung heisst nicht, dass die KM das Kind nicht mehr sehen darf, sondern, dass von der Jugendhilfe über die FU der Mutter eine Hilfe an die Hand gegeben wird, ihre Erziehungfähigkeit wieder herzustellen.
Solltest Du also darauf spekulieren, dass Du das Kind dann zu Dir kommt, muss ich Dich enttäuschen. Dem wird nicht so sein.

Im Übrigen fahre ich alle 14 Tage 600 km hin und 600 km zurück um mein Kind zu sehen.

Gruß

Ole


***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2012 18:55
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Nicht,

Aber ich merke schon das man hier lieber wert auf Geld legt als auf den Umgang, wenn ihr es bevorzugen solltet euch den umgang zu erkaufen , in dem ihr vorranig den unterhalt zahlt und alles andere egal ist ( denn ein bezug aufs umgangsrecht habe ich hier noch nicht gelesen) dann seit ihr ganz schon arm im Denken.

vielmehr sieht es so aus, dass diejenigen Mitglieder, die Du hier als "arm im Denken" bezeichnest, jeden Tag für ihre Verantwortung einstehen und auch wissen was ein Kind kostet - und dafür nicht die Gemeinschaft zahlen lassen. Vielleicht denkst Du mal darüber nach, bevor Du dich wieder Deinen "gelernten Strategien" hingibst. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2012 19:01
(@nichtzahlender)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ein Zwangsgeldantrag wurde gestellt aber der ist im Sande Verlaufen, irgendwie ging es da einfach nicht weiter, ob nach den Vielen umzügen der Km das Gericht wo wir den Antrag gestellt haben, noch zuständig ist, weis ich nicht. ich habe schon die idee gehegt beim GSR den Antrag am verhandlungstag erneut zu stellen , ob das möglich ist weis ich nicht, wenn nicht wäre das Gericht in Brandenburg zuständig , was mir die Sache für dem Falle einer mündlichen Verhandlung unmöglich macht.  Ich habe über " Onlinewache Brandenburg , Strafanzeige gegen die KM nach 235 StGb gemacht, erhoffen tu ich mir da aber nicht. Für das Zwangsgeödverfahren werd ich mir ggf. einen neuen Awalt suchen , das wurde meiner Meinung nach zu sehr vernachlässigt, aber erst mal will ich schauen ob hier ein Antrag in der Verhandlung möglich ist, wobei ich denke das dies ein komplett neues Verfahren ist.

Das Gericht hat einfach kurzum dem Vorschlöag der KM zugestimmt, was mich geritten hat dem zu zu stimmen , ja wie gesagt ich weis es nicht mehr , aber somit war das ganze direkt von anfang an zum scheitern veruteilt.

Das Kind habe ich ein einzigesmal auf Anordnung des Richters gesehen , der die KM aufgefordert hat das Kind nach der Verhandlung für den erstkontakt in den gerichtssaal zu holen, dabei bliebs dann auch ...

@WEdad

gegen die 600KM würde an sich auch nichts sprechen nur muss eine Sicherheit da sein, das wnen ich dort ankomme auch der Umgang stattfindet und man nicht vor evrschlossener Tür steht , oder der Umgang dann vorort abgesagt wird, dafür ist mir die fahrt doch etwas zu teuer. Das habe ich auch dem richter damals gesagt zur Anhörung des GSR. Ich habe ihm gesagt " ich rbauche eine Sicherheit , das ich nicht um sonst dahin fahre. Die Wahrscheinlichkeit das ich jedesmal beim hinfahren scheitere ist derzeit nahezu 100% zumal sie bei Ihrem neun freund Wohnt. Absprachen sind derzeit garnicht möglich , da weder Telefonkontakt o.ä besteht obwohl alle telefonnumern untereiander Bekannt sind. In Facebook wären nachrichten möglich E-Mailadressen sind auch bekannt. Aber wenn überhaupt erfolgt Kontakt nur über Gericht.

Das,dass Kind in ein heim kommt, ist mir völlig bewusst, wäre aber ein Anfang für mich mittels Jugendamt dann Umgang Wahrnehmen zu können ohne das die KM hier hindernt sein kann. Also eigentlich Spekuliere ich darauf das dass Kind ins Heim kommt, denn hier könnte ich ansetzen. Nach erfolg besteht ja dann die möglichkeit, im falle das Kind sollte weiterhin im heim sein, des ABR in naher Zukunft , das waren mal so gedankengänge zwischen mir und Anwalt. Sollte es nicht dazu kommen ich aber das GSR bekommen habe ich hier zumindest auch einen kleinen Ansatzpunkt zumindest , glaub ich bisher noch dran...

auch wissen was ein Kind kostet

Ich weis auf Grund meiner 3 Ehelichen Kids auch sehr wohl was Kids kosten, aber wie gesagt ein anderes Druckmittel gibts nicht, bzw. ist mir nicht bekannt. Und es einfach aufsich beruhen lassen so wie es jetzt ist, kommt allerdings auch nicht in Frage. Nur wo soll man ansetzen , wenn nicht beim Geld.

Es sei noch gesagt, das ich jedesmal Frage:" Was braucht das Kind zum geburtstag" es kommt keine reaktion vor 3 Jahren kam mal :" Das Kind hat alles" , ja was soll man dazu sagen ?  Einfach was Kaufen und hinschicken , was wahrscheinlich dann im Müll landet ist auch keine Option.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.12.2012 19:09
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Also eigentlich Spekuliere ich darauf das dass Kind ins Heim kommt, denn hier könnte ich ansetzen.

meinst Du soetwas ernst? Das ist mit das Krasseste was ich bisher hier bei Vatersein zu der Thematik gehört habe. Gehst du mit den Gefühlen Deiner übrigen Mitmenschen auch so um? Wir reden hier über ein Kind von 5 Jahren, dass Du lieber im Heim sehen würdest, um deine "Chancen" zu verbessern? Deinen "Reichtum im Denken" merkt man Dir wirklich an. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2012 19:18
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

okay 5 Jahre Umgangsnerv und 1! Ordnungsgeldantrag?
das ist jetzt nicht dein Ernst oder?
Für jedes WE für das es kein Ersatz WE gibt einen stellen in solcher Situation.  Da brauchst Du nichtmal nen Anwalt für.
Und dann mit den Ordnungsgeld-Anträgen zum Gericht wegen erneutem Umgangsverfahren und dann bekommst du auch nen Umgangspfleger...

Entweder eierst Du seit Jahren rum, Dein Anwalt eiert rum oder es gibt nur eine Lari-Fari-Strategie.
Und eine Garantie kann dir keiner geben, dass die Mutter das Kind bereit hält. wenn du nachweisbar hinfährst und sie dann direkt absagt vor der Haustür, dann hast Du beste Chancen auf nen Ordnungsgeld. Wenn du nichtmal hinfährst, machst Du es der Mutter sehr bequem, weil sie dann wunderbar argumentieren kann, dass Du das Kind doch eh nicht abholen wolltest.

Gruß Zwergnases Mama

btw das Kind wird nicht ins Heim kommen und Du bekommst dann das ABR, es wird ne Familienhilfe geben vorerst und jede Änderung die für die KM zur Belastung werden könnte wird für die Wiederherstellung ihrer Erziehungsfähigkeit, erstmal aufgeschoben. Dazu zählt dann auch  Umgang mit dem Kind.


AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2012 19:21
(@nichtzahlender)
Schon was gesagt Registriert

Was spricht dagegen , wenn der Richter eine Heimunterbrinung anordnet , die hab ich ja nicht zu verantworten. Mir wird ja nicht die Erziehungsfähigkeit angezweifelt. Sie müsste nur am Gutachten teilnehmen und gut wärs, aber ne ansetzoption ist es allemal. Denn jeder andere Wege die Umgagschancen zu erhöhen, sind nicht gegeben. Und zu sagen ich habe alle chancen genutzt und ich belass es dabei , kommt keineswegs in Frage. Sicherlich kann es jemand der Geregelt Umgang hat, nicht nachvollziehen, verlange ich aber auch nicht. Nur wenn die Einfachen und Menschenlichen Wege Ausgeschöpft sind und man es nicht dabei belassen , möchte müssen eben andere Wege her und das Heim wäre ein solcher. Es sei den es gibt hier noch jemand der eine andere lösung kennt , was ich aber bezweifel...

@ Mama, also das Familiengerichtsanträge ohne Anwalt möglich sind , sind mir neu. Ich gehe aber mal davon aus das , dass gericht des jetzigen Wohnortes der KM zuständig ist, dass dies ein zivilrechtliches Verfahren ist und somit geld kostet und man geldliche Vorleistungen zu tragen hat, Das Ordnungsgeldverfahren ist doch im Zuständigkeitsbereich des Familiengerichts? Das der Anwalt vieles schleifen lässt hab ich mitlerwiele auch mitbekommen aber das GSR verfahren bring ich mit dem noch zu ende , sonst dauert das ganze noch länger ( Unterlagen von Awalt a zu B neuer VHK Antrag  usw... Das ganze dauert a sich schon solange durch die ganze umzieherei, wäre dann aber der dritte Awalt , weil der erste nichmnal eine Klage in erwägung gezogen hat


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.12.2012 19:28
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

Hallo
einen Antrag auf Ordnungsgeld kannst du direkt an das Familiengericht am Amtsgericht stellen , welches für den Wohnort des Kindes zuständig . Meines Wissens nach auch ohne Kosten für Dich... Musst es nur beim richtigem Gericht einreichen, sonst sagen die sie sind nicht zuständig und den Verwaltungsaufwand lassen sie sich dann bezahlen (kostet aber auch nicht die Welt)

Und zur Heimunterbringung.... das ist eine Belastung fürs Kind ohnegleichen, da werden die Ämter eher eine Familienhilfe in die Familie setzen und Störfaktoren wie Umgang aussetzen lassen. Und Heimunterbringung um Umgang durchzusetzen, aber nicht ein durchgebrachtes Ordnungsgeld und kein Umgangspfleger beantragt... sry aber glaubst Du ernsthaft, dass du da auch nur den Hauch einer Chance auf Umgang im Heim hast?

Gruß Zwergnases Mama
(die etwas fassungslos darüber ist, dass über ein Heim spekuliert wird auf Umgang)


AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2012 19:37
(@wedad)
Rege dabei Registriert

Wenn Du den OG Antrag gestellt hast und das muss ja schon mindestens 2 Jahre her sein, wird das Gericht auch antworten. In welcher Weise auch immer. Und wie kann es angehen, dass Du nicht weisst, welches Gericht zuständig ist kann ich einfach mal nicht nachvollziehen. Selbst wenn die KM umgezogen ist, wird sie das Kind mit umgemeldet haben. Es ist immer das Gericht an dem Ort zuständig, an dem das Kind gemeldet ist.
Wegen der von Dir geforderten "Sicherheit": Die wird Dir niemand geben. Aber, wie Zwergnases Mama schon sagte, wende Dich an das zuständige Gericht und strebe ein neues Umgangsverfahren an. Die KM hat mit ihrem Wegzug eine Entfernung geschaffen, die den Umgang erschwert und ist daher auch an den Kosten für den Umgang zu beteiligen.
Eine Anzeige bei der OL Wache?? Was verspricht Du Dir davon? Der § den Du angegeben hast lautet auf Entziehung Minderjähriger.....  Wie kann die KM Dir das Kind entziehen, wenn Du weißt wo es sich aufhält, Du die Telefonnummer hast?
Du solltest aufhören die Gerichte machen zu lassen und Dich dann darauf auszuruhen, dass die KM ja doch macht was sie will.
DU musst Dich bewegen.
Der ursprüngliche Beschluss lautet auf den ersten Samstag im Monat. Einmal im Monat mal etwas Zeit und Geld zu investieren um sein Kind zu sehen ist doch eigentlich nicht zu viel verlangt, oder?
Ich habe auch schon vor verschlossener Tür gestanden. Nächster Schritt war: Jugendamt informieren, die haben versucht zu intervenieren. Das hat nicht geklappt, dann zum Gericht, OG beantragt. 500€ ergangen.

Du kannst vor jeden Amtsgericht, also erste Instanz ohne Anwalt auftreten. Auch OG Anträge sind direkt vor Ort im Gericht jederzeit ohne Anwalt möglich.

Die Fremdunterbringung (Heim, Pflegefamilie) in einem Sorgerechtsverfahren kannst Du Dir abschminken. Zumal das auch der komplett verkehrte Ansatz wäre einen Umgang mit Dir anzubahnen.
Ich denke Du hast 3 weitere Kinder. Dann solltest Du eigentlich in der Lage sein, Dich in ein Kind hinein zu versetzen und mal überlegen, was Du dem Kind mit Deinem plötzlichen Besitzanspruchsdenken anrichtest.
Hier ist eine vorsichtige Anbahnung des Umgangs angezeigt.

Gruß

Ole


***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2012 19:43
(@nichtzahlender)
Schon was gesagt Registriert

Also das letzte Schreiben vom alten gericht ( an dem die Kindesmutter nicht mehr Wohnt) war vom 23.09.2010 und lautete im Schlusswort.

" Der Antragssteller beantragt die Festsetzung von Ordnungsgeld, hilfsweise Ordnungshaft, gemäß Antrag vom 12.03.2010.
Das Gericht teilt mit, dass eine Entscheidung auf dem Bürowege ergehen wird.

Mehr hab ich auf die schnelle jetzt nicht mehr gefunden , ob da jemals was passiert ist, aber ich glaube nicht , daran könnt ich mich erinnern. ich weis nur das zwischenzeitlich die richterin Schwanger wurde und ein neuer kam , der musste sich durch die Akten wühlen und wollte irgendwas mal wissen , aber des wars dann auch schon.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.12.2012 21:19




(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

Hallo
also zwischen Antragsstellung und dieser quasi "Eingangsbestätigung" sind 6! Monate vergangen...
Warum 6 Monate? Hast Du gleichzeitig mehrere Anträge in einem Schreiben gestellt?
und wieso hast du nicht mal bei Gericht angerufen und nachgefragt?

Gruß Zwergnases Mama


AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2012 21:23
(@nichtzahlender)
Schon was gesagt Registriert

Es wurde in diesem Verfahren das GSR noch beantragt  das GSR Verfahren wurde aber Angetrennt mit folgendes Wortlaut. Das gericht weist darauf hin , dassder Antrag vom 18.08.2010 auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge ein eigenständiges Verfahren darstellt. Das Gericht beabsichtigt daher das Verfahren über die elterliche Sorge abzutrennen.

Der Antragssteller erklärte, dass trotzdes Beschlusses vom 03.011.2009, niemals Umgang mit dem gemeinsamen kind L. stattgefunden hat. Der Antragssteller habe von der Antragsgegnerin keine Telefonnummer ( zu diesen Zetpunkt hatte ich auch keine ) Er habe lediglich die Telefonnummer, des Opas. Diesen habe er einmal angerufen dieser habe dann auch gesagt , dass eine Terminvereinbarung nicht erfolgen könne zur Ausübung des Umgangs.

Dazu muss ich sagen im Umgangsbeschluss stand das das Kind beim Opa abhzuholen ist. Aber zu diesen zeitpunkt war die oma die den umgang begleiten sollte , nicht mehr verfügbar. Opa hatte versucht dazwischen zu funken und hat das dann auch recht schnell , wieder aufgegeben , nach dem mein Anwalt mit Strafverfahren gedroht hat.

Tja es birngt nix bei Gericht anzurufen, da die sich ja nicht hetzen lassen, da bekomtm amn sowieso nur als Antwort mn soll sinngemäß die zeitabwarten und das des alles solange dauert ist ja nix neues. GSR Verfahren dauert ja auch seit dieser Antragsstellung 2010 und wir haben ende 2012 und kein ende in sicht. Also ob anrufen mehr erfolg hat bezweifel ich...

Übrigends das Strafverfahren nach 235 StGb sieht nicht unbedingt vor das es nicht vefolgt wird wenn man telenummer kennt .

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder

die List durch ständiges Umziehen und massive entfernungsschaffung ist hier gegeben, der Umzug ist nämlich nicht begründet , da sie nicht aus gesundheitlichen oder Beruflichen gründen umgezogen ist, sondern lediglich zum neuen freund gezogen und ALG II erhält... Zumindest war das der Grund der Anzeige , was der StA. daraus macht ist natürlich eine ganz andere geschichte.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.12.2012 21:52
(@wedad)
Rege dabei Registriert

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder

die List durch ständiges Umziehen und massive entfernungsschaffung ist hier gegeben, der Umzug ist nämlich nicht begründet , da sie nicht aus gesundheitlichen oder Beruflichen gründen umgezogen ist, sondern lediglich zum neuen freund gezogen und ALG II erhält... Zumindest war das der Grund der Anzeige ,

Lies dazu mal bitte das Art.11 GG Freizügigkeit.

Sie kann mit dem Kind hinziehen wo sie möchte....


***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2012 22:02
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

Hallo
okay also musste die Entscheidung erst über das Sorgerechtsverfahren getroffen werden, bzw dessen Abtrennung.
Das erklärt für mich zumindest die 6 Monate.
Klar bekommt man zu hören, dass man abwarten soll, aber wenn 6 Monate lang keine Entscheidung über ein Ordnungsgeld ergeht, dann ist es durchaus legitim sich da mit einem Anruf in Erinnerung zu bringen. Ein Ordnungsgeldantrag ist zeitechnisch definitiv ne andere Nummer als ein GSR Verfahren...

Nachdem die Oma weggezogen ist, wieso gab es keinen Antrag auf Abänderung des Umgangsbeschlusses? Oder auch ein erneutes Umgangsverfahren?
Und wenn nicht, wieso nicht?
Mit Opa kannst du auch keine Termine vereinbaren, das muss mit der Mutter geschehen...

Ob die Mutter ständig umzieht oder nicht, und mit wem sie zusammenwohnt, geht dich insoweit nur etwas an, als dass du den Aufenthaltsort Deines Kindes kennen solltest. Also komm von der Idee Runter irgendwelche Strafanzeigen über Online-Wachen zu stellen. Himmel nochmal, als was für ein querulant willst du denn vor Gericht dastehen?
Du gibst damit der Mutter ohne Probleme Munition in die Hand, dass sie sagen kann, es geht Dir ja nur darum sie zu schikanieren.
Wer hat Dir dazu bitte geraten an welcher Stelle?

Gruß Zwergnases Mama


AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2012 22:03
(@nichtzahlender)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
okay also musste die Entscheidung erst über das Sorgerechtsverfahren getroffen werden, bzw dessen Abtrennung.
Das erklärt für mich zumindest die 6 Monate.

Naja ob dem so ist mag ich nicht beurteilen, denn das wurde beiläufig erwähnt, die Abtrennung hätte man auch einfach schriftlich mitteilen können , dazu bedarfs wirklich keine groß0e entscheidungszeit, zu sagen , ist ein seperates Verfahren, welches dann auch noch an ein anderes gericht abgegeben wurde, da die KM aus dem Zuständigkeitsbereich ausgezogen ist.

Nachdem die Oma weggezogen ist, wieso gab es keinen Antrag auf Abänderung des Umgangsbeschlusses? Oder auch ein erneutes Umgangsverfahren?
Und wenn nicht, wieso nicht?

Das ist ne gute Frage. Also prizibiell habe ich alles dem mitlerweile 2. Anwalt überlassen, der scheint da wohl kein Handlungsbedarf gesehen zu haben.
ich habe an und an angefragt ob es was neues gibt,, " nein gibt nichts neues" . Wie gesagt jetzt ist das sowieso nicht mehr möglich, weil 1200km zu fahren ( zumal die Familie immer mit kommt bei sowas) für ein paarminuten verhandlung ist finziell nicht tragbar für mich, beim Umgang ist das sicher was anderes dann dort eine Unterkunft zu suchen, aber gerichtsermine fallen ja unter der woche , wo das nicht möglich sit da ich am nächsten tag auch meine Arbeitsvertragspflichten einhalten muss.

Mit Opa kannst du auch keine Termine vereinbaren, das muss mit der Mutter geschehen...

Dieser hat im Namen der Kindesmutter gesprochen, nicht für sich selber.

Was die Umzüge angeht. Wusste ich nie wo sie hingezogen ist, sie hat es nie mitgeteilt. Ich habe im internet meist aus Foren Ihren Wohnort erfahren, weiter gesucht und dann meist rausgefunden bei wem sie sich aufhält. Um das Amtlich als bestädigung zu haben, erging dann eine Vermisstenanzeige mit der Vermutung sich hier oder da aufzuhalten. Und dann gabs von drer Polizei eine bestädigung das sie dort aufgefunden wurde. Was ich mir schriftlich geben ließ und dem Gericht dann schriftlich per Fax mitteilte, sonst wüsste ich noch heute nicht wo sie überall wohnte oder sich jetzt aufhält ,denn diese Mitteilung erging nie. Das ganze dient einzig und allein nur dem zweck es mir so schwer wie möglich zu machen oder gar unmöglich , oder mich zur aufgabe zu zwingen , weil sie weis das 600Km kein Pappenstiel sind und mich das jedesmal 180-200€ Sprit kostet. ( Aktuell bei 600KM 2 mal Tanken zu je 90€)

Zur Anzeige haben mir User eines Forums geraten.

... Das sie sagen kann  es ginge mir nur ums Schikanieren? Dazu müsste sie aber auch mal auf gericht erscheinen , sie fehlt ja jedesmal. Wieso hier keine Handlung seitens des Richter erfolgt bleibt mir ein Rätsel , aber das ist einziog und alleine seine eigene entscheidung. Da wird wohl iemand reinreden können.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.12.2012 22:19
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

Hallo
okay so langsam kristallisiert sich für mich ein Bild herraus, welches sicher für Dich nicht unbedingt bequem ist...
Ich fange mit dem Unangenehmen an:
Du und Dein Anwalt, egal welcher, hattet keine Strategie wie ihr mit Umgangsverweigerung umgeht, bzw eine Strategie, die an Realitäten scheitert.
Das ist nicht schön, aber eine Sachlage, die du annehmen musst.

Meines Erachtens nach, hast Du nur eine Chance, wenn du ein erneutes Umgangsverfahren anstrebst,  mit Umgangspfleger, und versuchst mit diesem zusammen zu arbeiten. Wobei wichtig ist diesem auch mit auf den Weg zu geben, dass du bei keinem Umgang über lange Zeit jedes Mal ein Ordnungsgeld verhängen lässt.
Wenn du das Sorgerecht bekommst, dann ist dieses ein zahnloser Tiger, deine Ex wird auch weiterhin nicht mit dir reden. Es kann sie de facto niemand dazu zwingen.
Sie kann zum Beispiel dem Kinderarzt Mist erzählen und dieser wird dann nicht mit dir reden. Du kannst danach den auf Auskunft verklagen, aber bis dahin hat deine Ex wieder nen anderen KA fürs Kind. Und du hängst wieder hinterher.
Deswegen sage ich, dass das GSR dir nichts bringt.

Diese langen Zeiträume die bei dir auftauchen, die dürfen nicht mehr passieren und da musst Du dich drum kümmern, nicht Dein Anwalt. Das Kind ist 5 Jahre alt, Du hast nicht mehr die Zeit lange zu warten bis das Monster eingeschult wird. Weil wenn alles dann erst laufen soll, dann zieht die KM wieder um, was einen schulwechsel wieder geben würde (dies in mehrfacher Form in der Grundschule ist einfach mal scheisse für Deinen zwerg)

Um Umgang und Gerichtstermine stattfinden zu lassen, scheiss auf die 1200 km. Es ist Dein Kind, sind da km nicht egal?
Ich denke, dass deine Frau und eure Kinder wirklich Dir halt geben und mag dies nicht klein reden, aber überlege dir, obs für die anderen Kinder gut ist, wenn diese mitbekommen, dass sich eltern vor Gericht so um den Umgang streiten. Dies kannst du ihnen nicht antun wollen. -> also fährst Du alleine zu Gerichtsterminen (Mitfahrzentrale? wegen den Finanzen)
Du wirst vor Wochenendumgang Termine mit Umgang am Wohnort wahrnehmen müssen, Dein Kind kennt Dich nicht und Du möchtest ihm sicher nicht zumuten wollen mit einem ihm unbekanntem Menschen mitgehen zu müssen.

zu der Wohnortsgeschichte, versuch bitte über einwohnermeldeämter zu gehen, ansonsten hast du ganz ganz schnell eine Stalkingklage am hals, wenn die ex einen fitten anwalt findet, und das vereinfacht die Situation nicht....

Gruß Zwergnases Mama
(die hofft, dass einerseits die anderen dazu auch noch etwas sagen und zum anderen hofft, dass dir diese fies realistische Einschätzung nicht den Mut raubt, ich habe einfach mal den Zwerg im Blick)


AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2012 01:05
(@nichtzahlender)
Schon was gesagt Registriert

Tja was soll ich dazu sagen. Die Umgagsklage wird wieder viele Monate mit sich bringen wenn nicht sogar 1 jahr, durch die ganzen fristen und urlaube dazwischen und Terminverschiebungen usw. Somit wird die einschulung bis zum Endurteil schon lange erfolgt sein. Also wenn die Polizei nach ihr sucht um eineer Vermisstenanzeige nach zu gehen die ich aufgebe um die Adresse raus zu bekommen ( VAterschaftsfeststellung und Umgangsurteil schicke ich immer als Nachweis des Rechtsschutzbedürfnisses immer mit) sehe ich weniger als Stalkin, denn nur so laufen die Adressermittlungen , vor allem kostenlos und diese können sich dann zusätzliczh noch ein bild über den zustand des Kindes machen, da die KM erziehungshilfe hatte diese aber angebrochen hat von sich aus ... Was ja darausschließen lässt das sie nicht die beste erzieherin ist


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2012 03:01
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

da die KM erziehungshilfe hatte diese aber angebrochen hat von sich aus ... Was ja darausschließen lässt das sie nicht die beste erzieherin ist

Aus der Erfahrung heraus und da die Mutter in Brandenburg (also nahe an Berlin wohnt). Es ist scheissegal, ob die Mutter die Erziehungshilfe/ Familienhilfe o.ä. abbricht. Sie ist momentan die Kontinuität für das Kind und du nicht. Darüber denk mal nach. Und solange wirst du auch nie das GSR bekommen. Und vor Gericht, dem JA oder Verfahrenspflegern darfst du nicht schlecht sprechen.Sie macht es anders und damit ist gut.

Also als erstes: dir müssen die 1200 km egal werden, sonst kannst du es lassen. Dann versuch mal deinen Kopf klar zu kriegen, wenn du Umgang willst, dann beweg dich. Das funktioniert aber nicht, wenn du dich nur auf dein Urteil hinsetzt und nix weiter tust oder deinen Anwalt machen lässt.
Wenn ein offenes Verfahren am Laufen ist, dann kannst du diese jetzt nur mit einer angemessenen Frist (etwa 4 Wochen) zur Tätigkeit auffordern, danach müsstest du auf Untätigkeit klagen.
Setz dich mit dem JA am Wohnort des Kindes in Verbindung und bitte um Mithilfe, damit das Urteil umgesetzt werden kann. Sollten die sich nicht in der Lage fühlen, das zu tun, dann kannst du nur eine erneute Klage anstreben.

Was will die restliche Familie denn beim Gericht? Die dürfen doch eh nicht mit rein. Ich hätte als Kind kein Bock dazu.

Und ansonsten kannst du dich jetzt eh nur noch langsam diesem Kind annähern. Also musst du den Umgang erstmal vor Ort machen. Und da müssen auch am Anfang nicht alle mit. Damit überforderst du das Kind. Also erstmal du alleine am Ort, dann auch mal mit einem/zwei Kind/ern und irgendwann alle. Danach kannst du die Übernachtungen anstreben.
Tut mir leid, es dir so deutlich zu schreiben; du hast es selbst verkackt. Was nützen dir die Vermisstenanzeigen, wenn du danach nicht die Strafanzeige wegen Ordnungsgeld stellst? Und dann laufen halt 10 bis 20 Anzeigen gleichzeitig. Ist doch wurscht.


A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2012 21:18
(@nichtzahlender)
Schon was gesagt Registriert

. Und solange wirst du auch nie das GSR bekommen.

Also hier muss ich dir widersprechen, ich habe mit dem gutachter im nachgang noch mehrfach telefoniert, da ich den bearbeitungsstand wissen wollte, sagte er mir das die KM nicht Kooperativ ist, und er dies auch dem Gericht mitteilen will. Auf meine Frage hin wie er die sache bisher sieht, sagte er das er bis jetzt keine gründe findet gegen das GSR zu sprechen. Sicherlich ist das nicht Richter bindent , aber das Gericht hat ja das Gutachten gefordert , da sich der Richter nicht im stande sah das selbst beurteilen zu können, also wird er vermutlich dem Gutachter folge leisten, aber warten wir den Termin am 09.01 ab dann sehen wir weiter.

Und nochmal die 1500km sind keine Hinterniss aber sie werden es wenn zu den Umgängen noch gerichtstermine hinzu kommen denn das sind jedesmal 200€ und auf arbeit kommen und was essen muss ich auch noch. Und meine Frau ist immer und überall dabei , dementsprechend auch die Kids , das hat aber andere gründe wieso...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2012 00:25
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

1.  Der Antragssteller ist berechtigt , Umgang mit dem gemeinsamen Kind der Beteiligten L*, geb. *im November* 2007 , jeweils 1.Samstag im Monat , erstmals im November 2009 in der Zeit von 15:00 - 16:00 Uhr Umgang zu haben wobei der Umgang an den ersten drei Terminen in Form des begleiteten Umgangs unter Anwesendheit der Großmutter des Kindes, Frau ***, stattfindet

( Dazu sei gesagt das ich zu diesen Zeitpunkt 150Km hätte fahren müssen)
Kurz drauf ist die Oma Umgezogen und konnte aus Entfernungsgründen den umgang nicht begleiten somit war die Umsetzung von Punkt1 nicht mehr möglich)

2. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass ab dem 5. Umgangstermin eine zeitliche Ausweitung des Umgangs angestrebt wird und das Ziel des Umgags ist, dass ab der Vollendungdes dritten Lebenjahres des Kindes der Umgang an jedem ertsen Samstag im Monat in der Zeit vom 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr stattfindet. Weiterhin sind sich die Beteiligten einig , dass ab der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes auch ein Umgang an hohen feiertagen in Betracht kommt

Also Umgang einmal im Monat und der Gerichtstermin ist auch nicht laufend. Vielleicht brauchst du nicht bei jedem Ordnungsgeldverfahren anwesend sein?
Und da ja anscheinend ein Verfahren noch am laufen ist, wird das ja im bisherigen Gericht verhandelt. Das wird ja nicht einfach verlegt. Vielleicht da mal die Strategie mit Druck fahren, also ruhig mal einen Beschluss fordern, auch wenn die KM nicht anwesend ist. Irgendwann muss ja mal Schluss sein.

Irgendwie hab ich das Gefühl, dass du kein Interesse oder auch Angst hast, das zu einem Abschluss zu bringen. Also ran an die Kartoffel und mal eine Strategie entworfen.
Was willst du? Was ist bisher geschehen? Wie kann sich das ändern? Was muss ich dafür tun? Welche Hilfe benötige ich und wo kriege ich die her? Reihenfolge bestimmst du selber.


A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2012 00:43




Seite 2 / 4