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Unterhaltsverhandlung

 
(@westnorweger)
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Hallo miteinander,
ich habe heut ein Treffen mit meiner Ex. Wir werden uns über den Kindesunterhalt unterhalten und über unsere große Tocher, weil se bisserl Probleme in der Schule hat.
Zu aller erst. Wir kommen ganz gut miteinander aus - Querelen gabs noch nie seit Trennung/Scheidung (2006)
Wir treffen uns, weil meine kleine im März 6 jahre alt wird. Im Moment zahle ich für beide (5+8) 450EUR im Monat - ist so zw. uns ausgemacht (ich weiss, weniger als die D-Tabelle aussagt, aber die is ja nur ein Richtwert)
Zu meinen Fragen
1. Meine kleine wird am 15.3  6jahre alt. Erhöt sich dann das Kindergeld ab dem 1.3 oder hälftig (weil 15.3) oder Erhöhung erst zum 1.4?
2. Ich bin etwas unbeholfen, weiss nicht wie ich vorgehn soll. Ich seh ja ein, wenn Kinder älter werden, das man mehr Geld braucht, aber 1. sind meine Mädels mind. 10 Tage im Monat nicht bei ihr, meine Mutter kauft viele Klamotten und ab Aug. fällt ja noch das Kindergartengeld weg, weil die kleine ja in die Schule kommt.
Würdet Ihr jetzt fragen, was möchtest mehr im monat, oder soll ich Ihr ein Angebot machen (wenn ja, wieviel mehr im Monat)? Ach ja, ich lieg laut Tabelle zw. 1500-1900EUR Netto und komm au nach Abzug 5% net drunter!
Wie gesagt, bei so was tu ich mich schwer - früher wurde alles von anderen für mich entschieden, deshalb wende ich mich auch an Euch in diesem Forum. Bin für jeden Tip dankbar.
Gruß
westnorweger


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2010 15:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

zu 1. der néue KU wird am dem 1, des Monats fällig, in dem das Kind die Alterstufe erreicht.

zu 2. Schau in die Tabelle, was bei deinem Einkommen zu zahlen wäre und biete ihr das an. (bei 2 Kinder erfolgt keine Höhergruppierung)

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 15:45
(@westnorweger)
Schon was gesagt Registriert

Hi Tina,

wie meinst Du das mit der höhergruppierung???


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2010 16:23
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die neue DT geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus, die Alte von 3.

So kann es sein, das bisher her, wenn nur an 2 Kinder gezahlt wurde der Unterhalt eine Stufe höher als die des ber.
Einkommens fällig wurde. Das war eien sog. Höherstufung aufgrund geringerer Anzahl von Unterhaltsberechtigten.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 16:47