Hallo liebe User, ich suche Rat……und freue mich auf so viele fachkundige Leser zu treffen.
Es geht um den Unterhalt für meine uneheliche Tochter (12). Die Mutter (one-night-stand), die jetzt geheiratet hat, verlangt plötzlich 4.000€ /a Unterhalt anstelle der bisher mündlich vereinbarten 2.800 € .
Ich bin 55 Jahre alt, selbstst. ledig u. freier Handelsvertreter. Seit 2007 läuft es sehr schlecht und ich habe nur etwa 14.500 € im Jahr Gewerbeeinkünfte (Gewinn). Dazu kommt fiktiv die 1% Regelung Privatanteil (4.500€) für mein altes gebraucht gekauftes und auch privat genutztes KFZ. Feste Ausgaben bezahle ich ans Finanzamt 4.800 € ESt., die ½ Hausrate inkl. NK 4.800 €/a, die Krankenversicherung 3.000 € und momentan noch 2.800 €/a Unterhalt für die Tochter. Das sind 15.400 € ohne sonstige Ausgaben. Ich verdiene praktisch aber nur 14.500 €.
Ich wohne mit meinen 2 Kindern (14 u. 7) im Eigenheim, dass zu 50% meiner Lebensgefährtin gehört.
Da ich nie gesetzlich rentenversichert war, habe ich vor 14 Jahren mit einem Partner(50/50)
2 Mehrfamilienhäuser gekauft und für spätere Einkünfte(Rente) renoviert. Einkünfte (Tilgung), laut Buchhaltung, sind momentan ca. 11.000 € im Jahr, die zu den 19.000 €/a noch dazugezählt werden. Die KV kann ich absetzen und liege somit fiktiv bei etwa 27.000 € zu versteuerndes Einkommen
Die Kreditverträge sind langfristig festgelegt. Die Mieteinnahmen jedes Jahr sehr unsicher.
Was kann ich tun? Wie ist die Rechtslage? Wie viel muss ich nun bezahlen? Wie wird die Tilgung
( Rente) angerechnet und wer kann mir einen guten Rat geben, wie ich mich hier verhalten soll.
Hi Sonny
Ähm, so mit herausgegriffenen Jahreszahlen zu operieren bringt leider für Aussenstehende keinen Überblick. Lediglich die 14.500€ kann ich zumindest begrifflich zuordnen.
Zum KU für die 12-jährige Tochter. Der Mindestunterhalt für sie beträgt 334€ pro Monat, auf's Jahr hochgerechnet sind das 4008€ - eben besagte 4000€/a aus Deinem Beitrag. Diese könnten sich höchstens reduzieren, wenn Du ein Mangelfall wärest. Dazu müsste Dein Netto-EK monatlich unter 1840€ liegen. Als Selbstständiger steht Dir für die grundlegende Altersvorsorge der gesetzl. Prozentsatz (20% ??) zu (zzgl. 4% priv. Altersvorsorge), welcher mit der Tilgung für Wohneigentum zu verrechnen ist. Es wäre nicht schlecht, wenn Du alles mal auf monatl. Einkünfte und Belastungen runterbrechen würdest, ebenso eine Gesamtaufstellung aufs Jahr bezogen und ebenso bei einer Betrachtung der letzten 3 Jahre.
Doch - diese 334€ für die 12-jährige Tochter stellen den Mindest-KU dar, da wird messerscharf gerechnet.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
