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Exfrau macht auf Wrack...

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(@old-man-river)
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Hallo Jungs und Mädels...

jaja - es hat mich also doch wieder erwischt nach dem Ablauf des alten Vergleichs...
Und statt wie vor 2 Jahren vereinbart sich eine Arbeit zu suchen, hat meine Ex jetzt Gutachten von einer Psychologin vorgelegt,
dass sie nicht imstande wäre mehr als 13 Stunden pro Woche zu arbeiten. Und das ganze sei ehebedingt ( hääää ???? ) und damit als ehebedingter Nachteil zu werten.

Hmmm... auch für mein Kind wird einfach mal behauptet, es leide unter Trennungsängsten usw... und müsste jetzt auch mit 6 Jahren noch nachmittags betreut werden.

Ufff - jetzt wird also mit Gutachten, Attesten und Kurpfuschern aufgerüstet...
any suggestions ? Das hat mich mal wieder umgehauen - jetzt kommt der Horror wieder :
- für mich wird wieder von der Gegen-RA der Wohnwert und mein Gehalt usw. eingerechnet und für
meine liebe Exfrau NICHTS...

Ich hehe mittlerweile Sympathie und Verständnis für jeden Exmann der ausrastet und durchdreht - zum Kxxxx wie manche faulen Menschen ( sicher auch umgekehrt manche Männer - aber wohl seltener ) sich am Expartner bereichern wollen ( und womöglich schaffen ).
Jetzt sammle ich Informationen und versuche bis nächste Woche mit meinem RA das Antwortschreiben zu verfassen.

Ehe dauerte 7 Jahr - getrennt seit 3,5 Jahren - Vergleichs-Regelung mit Unterhalt beendet seit 31.12.2009
Derzeit bezahle ich nur KU, den ich für Januar und Februar schon laut neuer Dü-Tabelle überwiesen habe.

Gruss -

Gerald alias Rudi Ratlos


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2010 15:02
(@neuezeit)
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Hallo,

im Vergleich kein Hinweis darauf, wie es nach dessen Ablauf weiter gehen soll?

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 17:05
(@old-man-river)
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Hallo,

nein - da steht nur das diese Regelung für den Unterhalt mit diesem Datum dann endet...
Im nachhinein könnt ich mich ohrfeigen und könnte jedem anderen nur von jeglichem Vergleich abraten - es sei denn man hat gleich das ablosute Enddatum des Unterhalts drin. Aber die verdxxxx Juristen hauen da Klauseln rein in Juristendeutsch, wo du in der ganzen emotionalen Aufregung vor Gericht denkst, das war es dann - und dann unter Umständen ganz böse überrascht bist.

Naja -

Gruss -

Gerald


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2010 17:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin OMR,

ein ungefragt vorgelegtes "Gutachten" beweist zunächst einmal garnichts (ausser dass irgendjemand, der dafür bezahlt wurde, irgendwas auf Papier geschrieben hat). Die Gutachterin wird kaum stichhaltig belegen können, welche "Schäden" bei Exilein nach 3,5 Jahren "ehebedingt" sein und sie auf Dauer an eigener Erwerbsarbeit hindern sollen. Als Richter, der 2 und 2 zusammenzählen kann, würde mir da die Frage einfallen, ob diese "schwerwiegenden Folgen" nicht direkt nach der Trennung hätten auftreten müssen - und nicht "zufällig" mit dem Auslaufen eines Unterhaltsvergleichs 3,5 Jahre später. Auch ein Schleudertrauma nach einem Autounfall muss (und kann) sofort diagnostiziert werden - und nicht "irgendwann später". Zumindest ist dann der kausale Beweiszusammenhang nicht mehr herstellbar.

Schnuckelig finde ich übrigens auch, dass "jetzt plötzlich" und "zufällig ebenfalls zeitgleich" Euer Kind wegen "Trennungsängsten" intensiver betreut werden muss - nach der Devise "wenn das eine nicht greift, funktioniert vielleicht das andere". Biete bei passender Gelegenheit doch einfach an, Dich verstärkt in die Betreuung des Kindes einzubringen. Und vergiss dann nicht, dann auch stirnrunzelnd die Sorge zu äussern, ob eine "Muddi mit Psycho", die deswegen genau nur 13 Stunden pro Woche arbeiten kann, mit der Betreuung eines Kindes nicht heillos überfordert ist...

Rein technisch muss Deine Ex eine Unterhaltsklage anstrengen, wenn sie weiter Kohle von Dir will. Den Gutachter, der sich dann mit ihr beschäftigt, kann sie sich allerdings nicht selbst aussuchen. Insofern würde ich jetzt erst einmal das weitere Procedere abwarten und mich vor allem nicht von irgendwelchem Anwaltsgeklingel einschüchtern lassen. Kann ja sein, dass die Damen nur mal auf den Busch klopfen wollen, ob Du bereits bei der Möglichkeit eines Unterhaltsverfahrens das Bibbern anfängst und freiwillig weiterzahlst...

Keep us informed.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 17:42
(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

Hallo,

als erstes Mittel der Wahl ist, die Krankheit zu bestreiten.
Eine einfache Begutachtung durch den Hausarzt/Facharzt reicht nicht aus.
Krankenunterhalt, wie schon oft passiert, wird als das schärfste Mittel des Berechtigten bezeichnet. Das war sicher früher so. Aber hier sind die Hürden für den Berechtigten sehr hoch, denn ohne amtsärztliches Gutachten geht da nichts. Immerhin kennen die Gerichte diese Argumentation (vor allem die psychischen Argumente) schon viele Jahre und wissen, damit umzugehen - wer hat in einer Scheidungssituation keine derartigen Probleme!
Immerhin gibt es bereits eine Anzahl von Urteilen, die auch den Krankenunterhalt bei amtsärztlich nachgewiesener Krankheit zeitlich befristen.

Gruß
PP


AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 17:43
(@old-man-river)
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Hello again,

erstmal vielen Dank für die Antworten - das macht meinen Blutdruck wieder mehr in Richtung Normalität.
Es sind auch für mich sehr wertvolle Dinge - so werde ich das angehen - also ersmal NICHTS machen...
Vorerst zahle ich ja auch noch nichts - und ich werde das versuchen cold-blooded abzuwarten.

Leider wird mir weitergehende Mitwirkung an der Erziehung meiner Tochter verweigert.
Bin schon froh, daß die Umgangswochenenden alle 14 Tage klappen.
Ja - ich habe auch schon gegrübelt, wie logisch dass denn ist, wenn jemand nicht mehr als 2 Stunden pro Tag arbeiten kann - aber dann ein Kind erzieht ???

Auch die Frage ist - habe ich mal überlegt - wenn sie angeblich tatsächlich soooo krank ist psychisch, dann gibt es doch sicher eine Möglichkeit oder sogar den Zwang sich frühverrenten zu lassen oder um einen Schwerbehindertstatus oder so was ähnliches bemühen zu müssen, oder ?
Weiß da jemand mehr dazu ?
Irgendwo in den Tiefen des Internets hab ich mal was gelesen, daß ein Unterhaltsberechtigter sich auch um sowas kümmern muss und wenn es keine Aussichten auf Besserung oder Wunderheilung ( das wird hoffentlich im Fall meiner Ex sein... ) gibt er dies beantragen muss.

Ich google gleich mal danach...

Ach ja - und - nachdem ich noch nichts zahlen muss - werde ich das ganze verschleppen bzw. dies versuchen - BIS ZUM JÜNGSTEN TAAAG ....  :gunman:

Gruss -

Gerald


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2010 22:18
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Auch die Frage ist - habe ich mal überlegt - wenn sie angeblich tatsächlich soooo krank ist psychisch, dann gibt es doch sicher eine Möglichkeit oder sogar den Zwang sich frühverrenten zu lassen oder um einen Schwerbehindertstatus oder so was ähnliches bemühen zu müssen, oder ?

Siehe hierzu auch : http://de.wikipedia.org/wiki/EU-Rente

Die Schwerbehinderung dürfte dir nicht viel bringen ...


Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2010 01:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Die Schwerbehinderung dürfte dir nicht viel bringen ...

doch, durchaus, denn diesen Status bekommt man schliesslich nicht, indem man ein bisschen balla-balla spielt und selbst beauftragte Gutachten vorlegt; das ist eine ziemlich hohe Hürde. Und die Versicherungsträger leiern einiges an, um echte Berufsunfähige von Simulanten zu unterscheiden.

Es verlangt ja niemand, dass die Dame Dächer deckt oder Bäume fällt. Aber nachdem wir wissen, dass Kindererziehung kein Spaziergang ist, sondern mindestens so anstrengend wie ein Bürojob, stünde bei balla-balla überdies plötzlich die Frage im Raum: "Kann diese Frau überhaupt noch ein Kind erziehen und vollschichtig betreuen?" Und das sollte sie sich wirklich gut überlegen, bevor sie die Psycho-Dose aufmacht, um noch ein bisschen Unterhalt zu kassieren. Denn ein echtes (!) Psychoproblem ist nicht nur zwischen 8 und 15 Uhr präsent; das kann ganz schnell zum Eigentor werden...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2010 02:40
(@old-man-river)
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Hi Jungs und Mädels,

grööööhl - gute Neuigkeiten für mich !!!
Ich wollte euch - da ich selbst weiss wie sehr man die Hoffnungsschimmer braucht - mal den aktuellen Stand zum Thema mitteilen !

Also ( Grobdaten hatte ich ja schon vorher geschrieben oben ... ) :

- Exfrau hatte Prozesskostenhilfe und Unterhaltsklage als Kombipackung eingereicht.

- Antwortschreiben ellenlang von mir und meinem Anwalt ans Amtsgericht geschickt.

Ok - und nun kam die Entscheidung des Amtsgerichts zurück.

Es wurde nicht mal ein Termin festgelegt für Anhörungen oder ähnliches. Der Richter watscht die Gegenseite von oben bis unten ab, dass alles nur Blabla ist und überhaupt nichts im Detail entscheidend dargelegt ist, warum ICH eigentlich weiterhin Unterhalt zahlen sollte ...
Auch würde Krankheitsunterhalt angesichts der 7-jährigen Ehe und des Vergleichs danach mit 3,5 Jahren Unterhaltszahlungen ausscheiden.
Selbst mit Gutachten oder sonstwas wäre das alles in keinster Weise erfolgsversprechende und somit gibt es für solche Unterfangen keinerlei Prozesskostenhilfe.

BANG !!!  :thumbup:

So - jetzt sieht es wohl so aus, daß gnä Frau zwar die Unterhaltsklage theoretisch weiterverfolgen kann... aaaber - nur auf eigene Kosten !
Das wird wohl die Motivation dämpfen.

Oder die Gegenseite legen Beschwerde ein beim OLG und versuchen es dort noch einmal - quasi als nächsthöhere Instanz.
Aber bei dem Kommentar des Richters im voraus ... naja - ob DAS schlau wäre ??? Ich glaube es nicht !

Jetzt ist für MICH noch die Frage: wer zahlt meine Anwaltskosten ?
Falls es gar nicht zu einer weiteren Verhandlung kommt und die Klage fallengelassen würde, ( was wahrscheinlich ist ) wer muss den ganzen Spaß zahlen ? Durch den hohen Streitwert habe ich eine Rechnung von ca 1000.- Euro bekommen, was grösstenteils auf dem prozentualen Honorar basiert aufgrund des Streitwerts.

Ok - letztendlich ist mir der Spaß das alles natürlich wert ! Ich fühle mich schon wie ein anderer Mensch seit dem Urteil !
Andererseits - wenn Dich einfach wer verklagt - danach sagt : april-april... dann kann es doch nicht sein dass man auf seinen Anwaltskosten sitzenbleibt, oder ? Klar - bei einem Prozess wird dann ausgeurteil und prozentual alle Kosten zugeordnet - aber wie ist es wenn alles abgesagt wird ???
Hat da jemand Erfahrungen damit ?

Also Jung und Mädels - ich halte euch auf dem Laufenden falls es Neuigkeiten gibt.

Gruss -

Gerald


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2010 14:32
 elwu
(@elwu)

Jetzt ist für MICH noch die Frage: wer zahlt meine Anwaltskosten?

Hallo,

die zahlst du. Gratuliere übrigens zum Richter und dessen klarer Ansage.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2010 14:59




(@Inselreif)

Jetzt ist für MICH noch die Frage: wer zahlt meine Anwaltskosten ?

Im PKH-Verfahren gibt es keine Kostenerstattung.
Geht das PKH-Verfahren ins Klageverfahren über, wird die Verfahrensgebühr angerechnet, so dass es im Ergebnis nichts gekostet hat und ggf. indirekt erstattet wird. Aber endet es mit der PKH-Ablehnung und macht die Gegenseite auch nicht auf eigene Kosten weiter, dann erhältst Du nichts erstattet.
Du hättest ja (theoretisch ganz ohne Nachteile für Dich) die anscheinend nur bedingt eingereichte Klage abwarten können.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2010 15:04
(@old-man-river)
Zeigt sich öfters Registriert

Hello again,

Danke für die schnellen Antworten !
Man sollte ja immer mal noch selber recherchieren und nicht den Anwälten alles glauben ...  😉

Tja - bin gespannt wie´s oder ob es nu weitergeht.

Gruss -

Gerald


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2010 15:38
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus,

nach so einer Watsch`n sollte doch eigentlich erst mal Ruhe einkehren  😉

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2010 15:42
(@old-man-river)
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Hallo zusammen,

und um meinen Fall up to date zu bringen und euch armen Schweinen neue Hoffnung zu geben hier wieder News:

Das OLG hat heute ebenfalls die Prozesskostenhilfe für meine Ex abgelehnt.
Schreibt eindeutig, daß keinerlei Gründe dargelegt wurden, die substantiell wären und nach 3,5 Jahren Unterhaltszahlungen noch eine Verlängerung rechtfertigen würden. Es besteht keine Aussicht auf Erfolg und damit BASTA !

So - nur noch zu eurer Info:
am Anfang hat mein Anwalt noch gemeint ich sollte was anbieten, was ich sogar gemacht habe. ( 200 Euro pro Monat ).
Gott sei Dank war ihr das zu wenig  :rofl2:
Und nun gibt es .... GAR NICHTS !!!

Also - kämpft Leute ! Ihr könnt auch eventuell einfach mal das Glück haben, dass der gegnerische Anwalt eine Lusche ist und auch deswegen gewinnen.
SchXXXX - ich hätte nicht gedacht, daß ich mich mal irgendwann wieder wie ein normaler Mensch und wie früher fühlen würde !

Gruss -

Gerald

( Ich glaub ich geh mich jetzt vor Glückseligkeit besaufen... )  :knockout:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2010 15:51
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Glückwunsch!!! hab noch 3 Stunden Arbeit, dann trinke ich ein kühles Bier auf dich mit!
Schönes sonniges Wochenende...

Und vielen Dank an dieser Stelle, dass du uns ein Update gibst. Ich freu mich einfach mit und dein Erlebtes lässt mich heute auch lachen. Ich habe das noch vor mir. Mein Vergleich endet erst in ein paar Monaten. Mache mir schon die ganze Zeit Gedanken - mit diesen News lässt sich alles besser ertragen.

Gruß - iLikeGanja


AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2010 16:16
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Glückwunsch !

( 200 Euro pro Monat ).

Was machst Du jetzt mit dem eingesparten Geld ?
(12*200=2.400,00)
(10*2.400,00 = 24.000,00 EURO)


Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2010 23:40
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Super Gerald! Das ist ein völlig berechtigter Sieg auf der ganzen Linie!

🙂 🙂 🙂

Freut mich für dich!

GLG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2010 23:43
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

feine Sache. Ich hätte gern den Beschluss zwecks anonymisierter Veröffentlichung.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2010 23:45
 elwu
(@elwu)

( Ich glaub ich geh mich jetzt vor Glückseligkeit besaufen... )  :knockout:

Hallo,

mach das, und trink' einen mit auf die Richter! 🙂

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2010 00:29
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gerald,

Glückwunsch. Da hatte der Schwarzkittel den notwendigen Weitblick. Wieder mal ein Beispiel, dass es
sich immer lohnt zu kämpfen.

Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Du hast gewonnen!!!!!!!  :thumbup:

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2010 00:58




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