Hallo,
ich habe mich nun durch einige Beiträge durchgekämpft, aber so ganz schlau geworden bin ich noch nicht. Vielleicht können mir ja einige der Erfahreneren ein paar Tipps geben.
Mein Lebensgefährte hat aus einer früheren Beziehung einen 3jährigen Sohn. Zur Zeit läuft der Kontakt zur KM recht gut, wir dürfen den Kurzen einmal pro Monat holen. Leider ist das mit insgesamt 10 Stunden Autofahren verbunden, deswegen ist mehr als 1 mal pro Monat nicht drin. Nach der Trennung haben Mutter und Vater lose einen Unterhalt vereinbart der auf der Düsseldorfer Tabelle basiert. Jetzt bekommen wir regelmäßig von der KM Aufforderungen mehr zu zahlen. Einmal sollten wir noch für den Kindergarten zahlen, jetzt auf einmal 30€ mehr. Sie erklärte uns, dass ihr Beistand aus dem JA ihr dies gesagt hätte. Wir riefen also im JA an, dort erklärte man uns jedoch, dass man an den Vater keine Auskünfte richte, nur an die Mutter ( da das JA das Kind vertritt und nicht den Vater). daher meine erste Frage: Kann das JA einfach sagen: zahlt X Euro? Muss es diesen Betrag nicht nachvollziehbar aufschlüsseln? Hilft hier nur der uns empfohlene Weg zum Anwalt?
Nachdem das mit der (ursprünglich geplanten) losen Unterhaltszahlung (war wahrscheinlich ne blöde Idee) nicht klappte, bemühen wir uns den Unterhalt selbst zu errechnen.
Daher habe ich auch noch 2 Fragen: habe ich es richtig verstanden, dass das Kindergeld hälfig angerechnet wird? (Die KM bezieht das Kindergeld allein).
Der Vater ist privat versichert. Die Beiträge dafür liegen den JA aber in keiner Form vor (werden daher auch nicht mit berechnet). Ist das richtig so? Wenn man gesetzlich versichert ist, sind die ja beim Netto schon abgezogen.
(Schulden des KV interessieren bei den Unterhaltsberechnung vermutlich nicht?)
Sorry, wenn ich blöde Fragen stelle, aber wir arbeiten uns erst in die Materie ein;-) Auch wollen wir dem Kleinen nicht die Butter vom Brot nehmen, aber das neue Einfamilienhäuschen der Ex wollen wir nun auch nicht unbedingt finanzieren.
Vielen Dank!
Hallo Alina,
du durchschaust den Sachverhalt doch schon recht gut.
Zum Kindergarten hat sich der BGH detailliert geäussert:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1507.html
Danach ist ein Halbtags-Kindergarten mit dem KU abgedeckt, die Mehrkosten für einen Ganztagseskindergarten sind Mehrbedarf, der von beiden Eltern anteilig aufgebracht werden muss.
Mit den KV-Beiträgen hast Du natürlich recht.
Dann gibt es da noch andere Abzugspositionen für Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten, alternativ eine 5% Pauschale), private Altersvorsorge (bis 4% vom Brutto). Jugendämter wollen sowas nicht immer wissen.
Bei den Schulden kommt so drauf an, wo die herkommen.
Gruss, Arndt
Danke für die Antwort!
Wir haben jetzt mal nachgeschaut und festgestellt, dass ca. 30€ zuviel gezahlt werden. Das soll natürlich auch nicht geändert werden.
Die Kindsmutter möchte nun auch einen Titel. Damit haben wir auch gar keine Erfahrung, hab zwar schon ein bißchen was gelesen, aber sicherheitshalber möchte ich noch nachfragen.
So wie ich mir das vorstelle, geben wir den Unterhalt laut DDT an. Wenn dann mehr gezahlt wir, wird die KM wohl kaum sauer sein. Würde das gehen, oder müssen wir den Betrag, der gewohnheitsgemäß überwiesen wurde, angegeben? Was ist, wenn die KM nicht zufrieden ist? Geht es dann gleich ans Gericht?
Dass man den Titel bis zum 18 Lebensjahr des Kindes begrenzen soll, habe ich bereits gelesen. Macht es Sinn (bzw. geht das überhaupt) ihn kürzer zu begrenzen? Dynamisch oder statisch?
Mach es Sinn (bzw. interessiert das irgendwen) eine Art Umgangsregelung mit der KM zu vereinbaren (schriftl). Die Aussicht auf einen Titel könnte sie entgegenkommend machen;-) Sie hat das alleinige Sorgerecht. Zur Zeit ist sie in Puncto Besuch recht entgegenkommend, aber es gab auch ganz andere Zeiten. Das war der Kleine zu Besuchszeiten grundsätzlich krank, musste zur Oma oder die Witterung war der KM zu schlecht, um das Kind im Auto mitfahren zu lassen. Wir sind uns im Klaren, dass wir immer auf den guten Willen der Mutter angewiesen sind, möchten aber trotzdem alles unternehmen, was möglich ist.
Vielen Dank für die Hilfe!
Wir haben jetzt mal nachgeschaut und festgestellt, dass ca. 30€ zuviel gezahlt werden.
Hab't ihr auch die Hochstufung bzgl. der Zahl der Berchtigten berücksichtig?
Das soll natürlich auch nicht geändert werden. ... So wie ich mir das vorstelle, geben wir den Unterhalt laut DDT an. Wenn dann mehr gezahlt wir, wird die KM wohl kaum sauer sein. Würde das gehen, oder müssen wir den Betrag, der gewohnheitsgemäß überwiesen wurde, angegeben?
Er bestimmt, was drin steht. Er kann auch den Regelsatz reinschreiben (Stufe 1), und das statisch, nicht dynamisch. Das wäre meines Erachtens das Minimum, was man ernsthaft als Titel verkaufen kann. Eine Begrenzung auf ein Datum vor dem 18. Geburtstag ginge wohl zu weit.
Was ist, wenn die KM nicht zufrieden ist? Geht es dann gleich ans Gericht?
Wenn ich Richter wäre, käme ich mir verarscht vor, wenn jemand wegen deswegen ein Fass aufmachen würde, obwohl die Beträge nach DT korrekt bezahl werden. Sein Argument für einen begrenzten Titel ist, dass er, um unnötige Abänderungsklagen zu vermeiden, besser nur das unterschreibt, was er dauerhaft bedienen kann, also z.B. auch nach neuem Nachwuchs...
Mach es Sinn (bzw. interessiert das irgendwen) eine Art Umgangsregelung mit der KM zu vereinbaren (schriftl). Die Aussicht auf einen Titel könnte sie entgegenkommend machen
Ich würde niemals eine Kopplung zwischen Unterhalt und Umgang schaffen, genau wie ich das umgekehrt verurteilen würde.
Zur Zeit ist sie in Puncto Besuch recht entgegenkommend, aber es gab auch ganz andere Zeiten.
Falsche Denkweise. Wer da wem entgegenkommt, ist doch garnicht klar. War Kinderbetreuung nicht auch eine Belastung? Vor allem ist Umgang ein Recht des Kindes. Umgangsboykott kann ja nur dann als Machtmittel eingesetzt werden, wenn sich damit Interessen durchsetzen lassen, daher hier niemals irgendeine Kopplung schaffen oder tolerieren. Bei neuen Boykott den Weg über JA und Gericht gehen.
Es soll ja auch keine Kopplung Unterhalt Umgang erfolgen. Der Unterhalt ist für das Kind, egal wie die Situation mit der Mutter ist, mein Freund wird den Unterhalt immer zahlen (und das weiß sie auch).Wir hätten gern irgendeine Vereinbarung, wie oft wir den Kleinen sehen können. Aber soetwas gibt es vermutlich nicht? Momentan häng es eben ausschließlich von ihrer aktuellen Lane ab. Sie wird ein mit dem eingeschränkten Umgang keine Interessen durchsetzen wollen. Sie hat einen neuen Partner, den der Kleine Papa nennt, ihr einziges Ziel dürfte es ein, dass der KV sich möglichst wenig in ihrem neuen Leben blicken lässt. (Deshalb betrachten wir es durchaus als Entgegenkommen von ihr, dass wir den Kleinen auch ab und zu mal über Nacht bekommen.)
Über JA oder Gericht zu gehen, möchten wir tunlichst vermeiden. Die Situation wird dadurch auf gar keinen Fall besser. Aber ich will ja nicht schwarzmalen; momentan läuft es sehr gut!
Vielen Dank!
Sie erklärte uns, dass ihr Beistand aus dem JA ihr dies gesagt hätte.
Die Kindsmutter möchte nun auch einen Titel.
Wenn Sie eine Beistandschaft hat, dann möchte Sie, dass der Beistand ihre Interessen wahrt, sonst möge die dann nichts mehr wollen. Findet also heraus, ob es diese ominöse Beistandschaft gibt, und wenn ja, dann ist der Beistand Euer Ansprechpartner, nicht die KM, und dann kann der Beistand sich auch nicht herausreden mit dem Spruch, er/sie berate keine Väter, weil das ist dann keine Beratung, sondern die Erläuterung seiner Forderung. Irgendwas läuft da schief.
Wir hätten gern irgendeine Vereinbarung, wie oft wir den Kleinen sehen können.
Das heisst dann Umgangsvereinbarung (JA) oder Umgangsbeschluss (Gericht).
Aber ich will ja nicht schwarzmalen; momentan läuft es sehr gut
Du meinst, es läuft relativ gut? Wenn es sehr gut liefe, hättet Ihr nicht den Wunsch nach einer (externen) Vereinbarung, weil am besten läuft es mit kooperationsfähigen Eltern, die sich flexibel absprechen. Es gibt eine Art Standard für >=3 jährige Kinder mit hälftigen Ferien und hälftigen Wochenenden. Weil's bei der grossen Entfernung mit den Wochenenden schwierig ist, sind die Ferien umso wichtiger. Ich verstehe, dass er sich da nicht rantraut, weil er durch den Boykott der Vergangenheit "erzogen" wurde. Muss er wissen, wie weit er sich da treiben lässt.
