Hallo bin neu hier, habe mal eine generelle Frage: ist eine Unterhaltsurkunde vom Gesetz her Pflicht?
Danke schon mal im Vorraus.
Hi,
einfache Antwort: Nein.
Wenn der Unterhaltsgläubiger keine möchte, braucht der Unterhaltsschuldner auch keine zu erstellen.
Gruss von der Insel
Das Thema ist so meine EX und KM lebt mit einem Hartz IV Satz und das JobCenter verlangt das von mir nicht die Kindesmutter.?
Hallo djpablo,
das JobCenter berechnet den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von KM und Kind. KU ist EInkommen des Kinds und wird voll angerechnet.
D.h. die KM bekommt keinen Cent HatzIV mehr, wenn Du Unterhalt zahlst, auf der anderen Seite, wenn sie nicht "kooperiert", d.h. von Dir nicht KU fordert, wird ihr der KU trotzdem von HatzIV abgezogen.
VG Susi
Moin
Dann sage dem JC, dass es sich in puncto Titel an die KM wenden soll. Du hast nur zu zahlen und diese Zahlungen eventuell nachzuweisen, nicht aber eine Titulierung zu belegen oder von Dir aus zu initiieren.
Problem wird vermutlich sein, dass der Unterhaltsanspruch des Kindes wegen unterstellter Bedarfsgemeinschaft mit der KM auf das JC übergegangen ist - zumindest wird das JC davon ausgehen. Darüber wird das JC Dich zur Einkommensauskunft und Titulierung auffordern, da es durch den UH-Anspruchsübergang zum Gläubiger wurde. Inwieweit das alles zutrifft, kann ich nicht einschätzen. Allerdings ist dies eine verbreitete Vorgehensweise des JC.
Und bevor Du einer Titulierung nach Aufforderung durch das JC Folge leistest, sollte schon mal genauer geprüft werden, wie die exakten Umstände aussehen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke schon mal werde später mal reinschreiben was das jobcenter genau will habe leider das schreiben nicht da.
Fakt ist schon mal:
- Ich Selbständig seit 3 Jahren
- Eine Tochter 11 Monate alt. Nicht verheiratet, Kind lebt bei KM.
- KU wurde von Februar 12 bis Oktober 12 133,- € (war mit KM abgemacht.) bis dann das JC sich eingemischt hat,
seitdem KU für NOV. 12 DEZ. 12 und JAN. 13 nach DT also 225,- € bezahlt.
Die fordern einen Titel und eine Nachzahlung usw. also wie gesagt poste später mal den brief und alle details hoffe ihr könnt mir helfen.
P.S. Zählt beim der Urkundeerstellung als Ausweisdokument ein D- Führerschein?
danke
Hi,
wenn Du nur Mindestunterhalt bezahlst (bezahlen musst? - können wir ohne Zahlen nicht beurteilen), ist die Wahrscheinlichkeit, dass der (sozialrechtliche) Bedarf des Kindes nicht voll gedeckt ist, sehr hoch. Dann sind die Unterhaltsansprüche auf das JC übergegangen, einschliesslich des Rechts auf Titulierung, was das JC auch einklagen kann.
Ein Führerschein ist kein Ausweisdokument. Das reicht nicht.
Gruss von der Insel
So nun kann ich euch schreiben:
Also die schreiben....JC
Wie Ihnen bekannt ist, beträgt der Mindesunterhalt für Ihre Tochter, nach Abzug des hälftigen Kindergeldes und bei nur einer Unterhaltsverpflichtung, in der ersten Altersstufe, 241 €. Dies entspricht 105 % des Mindesunterhaltes.
Stimmt das? Wieso muss ich 105% zahlen und nicht nur 100% ?
JC schreibt noch...
Ich solle ab dem 01.02.2012 beim Kreisjugendamt den Kindesunterhalt titulieren lassen. Dieses Rechtschutzbedürnis besteht auch wenn ich regelmäßig mit der Unterhaltspflicht nachkomme. (Muss ich das machen?)
Desweiteren solle ich eine Urkunde über die Unterhaltsleistung erstellen,
Vorsorglich weisen wir daraufhin, dass die erstellung der Unterhaltsurkunde trotz regelmäßiger Zahlungen in einem gerichtlichen verfahren beantragen werden kann die unnötigen Gerichtskosten solle ich tragen... KM meint Sie hat nie gesagt das Sie sowas will...Was soll ich jetzt machen?
Gewinn aus Gewerbebetrieb....
2010 .... 10.600 €
2011..... 23.180 €
2012 bis 3 Quartal 9.000 €
Also ergibt das ca. 1400 € mntl.
Moin,
Wie Ihnen bekannt ist, beträgt der Mindesunterhalt für Ihre Tochter, nach Abzug des hälftigen Kindergeldes und bei nur einer Unterhaltsverpflichtung, in der ersten Altersstufe, 241 €. Dies entspricht 105 % des Mindesunterhaltes.
Stimmt das? Wieso muss ich 105% zahlen und nicht nur 100% ?
weil Du nur einem Unterhaltsberechtigten zum Unterhalt verpflichtet bist; dann geht's meist eine Stufe höher, da die DDT standardmässig von zwei UH-Berechtigten ausgeht.
Ich solle ab dem 01.02.2012 beim Kreisjugendamt den Kindesunterhalt titulieren lassen. Dieses Rechtschutzbedürnis besteht auch wenn ich regelmäßig mit der Unterhaltspflicht nachkomme. (Muss ich das machen?)
wenn's verlangt wird: Ja. Ansonsten kann der UH-Titel (auf Deine Kosten) auch eingeklagt werden.
Du musst das allerdings nicht beim Jugendamt machen lassen, wenn Du nicht willst; die meisten Notare bieten das auch an. Kostet üblicherweise eine Schreibgebühr von ca. 20 EUR.
Streit deswegen anzufangen lohnt nicht.
Grüssles
Martin
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Hallo djpablo83,
2010 .... 10.600 €
2011..... 23.180 €
2012 bis 3 Quartal 9.000 €
Also ergibt das ca. 1400 € mntl.
Moment. Ich komme hier auf eine Gesamtsumme von 42.780 Euro für die Jahre 2010, 2011 und drei Viertel des Jahres 2012, also für 33 Monate - das sind aber nur 1.296 Euro im Monatsdurchschnitt, nicht 1.400 Euro! Und damit sieht die Sache schon wieder ein bisschen anders aus: Denn bei 1.296 Euro minus 241 Euro Unterhalt blieben dir 1.055 Euro - damit ist aber der Bedarfskontrollbetrag der 2. Zeile der Düsseldorfer Tabelle unterschritten (seit Januar 2013 beträgt dieser nämlich 1.100 Euro), und somit geht's halt doch wieder eine Zeile runter! Eine korrekte Unterhaltsberechnung müsste m.E. somit zu dem Gesamtergebnis kommen: Ist hat doch der Mindestunterhalt, also 225 Euro.
Übrigens, auch wenn's nicht wirklich zum Thema gehört: Ich staune über die mathematische und sprachliche Präzisions-Logik der Intelligenzbestien von der ARGE:
Wie Ihnen bekannt ist, beträgt der Mindesunterhalt für Ihre Tochter (...) 241 €. Dies entspricht 105 % des Mindesunterhaltes.
Aha. Der Mindestunterhalt beträgt also 105% des Mindestunterhaltes ... :rofl2:
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Das kommt dabei raus wenn man seine Leute nach Quoten statt nach Leistung einstellt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
