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Unterhaltsproblematik

 
(@bedivere)
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Hallo zusammen,
ich wäre Euch für Anregungen und Tipps sehr dankbar, das Thema ist komplex und ich versuche es recht knapp und knackig darzustellen, muß aber etwas ausholen.

Als ich meine jetzige Frau kennenlernte, hatte ich bereits 10 Jahre an einem neu gebauten Haus (auf Erbgrundstück) fleissig abbezahlt. Da es zu eng wurde (wir bekamen ein gemeinsames Kind), wurde es verkauft und ein größeres, zu sanierendes Haus gekauft. Als Vorbedingung die Kosten der Sanierung durch Schwiegervater bezahlen lassen zu können, wurde meine Frau zur Hälfte ins Grundbuch eingetragen.
Nach einigen Jahren war die Liebe vorbei, ich wurde betrogen und mußte ausziehen. Damit unser Sohn nicht auch noch sein zuhause verliert, ging ich gegen eine Abfindung (40.000.-) aus dem Grundbuch und beglich von dieser Abfindung gemeinsame Schulden (Konto mit 10.000.- überzogen etc.) und zahlte Kindesunterhalt (300.-- mtl.) sowie die Hypothekenzahlungen für die restliche Vertragslaufzeit (noch zwei Jahre jeweils 500.-- mtl.).

Mein Sohn zog vor 5 Jahren zu mir, meine Frau eröffnete ein Einzelhandelsgeschäft und steckte ihren gesamten Erbteil hinein, leider lief der Laden nicht und mußte geschlossen werden. Im folgenden war sie sporadisch selbstständig und kam gerade über die Runden, es gab (und gibt) kein regelmäßiges Einkomen (sie hat einen Marktstand für Märkte und Messen, macht das nur manchmal). Vor einem halben Jahr hat sie das Haus verkauft und ist 100 Kilometer weit weggezogen, hat ein anderes Haus dort gekauft und lebt mit neuem Partner dort, erhält von ihm monatliche Zuwendungen als eine Art Miete. Während der ganzen Jahre zahlte sie keinen Unterhalt, ich ging sehr großzügig mit ihr um damit sie auf die Beine kommt. Wir sind aus steuerlichen Gründen auf dem Papier seit 12 Jahren noch immer verheiratet.

Vor 4 Monaten begann sie endlich Unterhalt zu zahlen, stellte dies (200.- mtl.) aber wieder ein, weil sie momentan keine Märkte und Veranstaltungen hat. Den Antrag auf Unterhaltsvorschuß kann ich mir sparen, da mein Sohn in wenigen Monaten 12 Jahre alt wird.

Was meint Ihr, wie ich vorgehen soll? Zum Anwalt gehen? Sie möchte eventuell in zwei Monaten wieder zahlen aber auch nur, wenn Geld da ist. Nun war ich so viele Jahre großzügig und komme langsam durch die ausbleibenden Unterhalszahlungen ins schleudern.

Danke für's lesen und antworten!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2013 15:08
(@Inselreif)

Hi,

wieso beantragst Du nicht Leistungen nach UVG? Wenn die Lage wirklich so eng ist, wie Du schreibst, kannst Du auch ein paar Monate UVG sicher besser gebrauchen als gar nichts oder die "Taube auf dem Dach".
Gleichzeitig wird sich das Jugendamt bei den Rückforderungen nicht mit "wenn dann mal Geld da ist" vertrösten lassen und die Sache bekäme vielleicht mal den nötigen Schwung.

Wenn das...

Wir sind aus steuerlichen Gründen auf dem Papier seit 12 Jahren noch immer verheiratet.

...allerdings heisst, dass ihr immer noch gemeinsam veranlagt, wirst Du jeglichen Unterhalt vergessen können, weil Du damit schlichtweg erpressbar bist. Deine Probleme an dieser Stelle wären viel grösser als die Frage nach ein paar Euro Unterhalt.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2013 15:28
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bedivere,

in Ergänzung zum Inselreifen ...

Auch wenn das nicht das eigentliche Thema ist:

Wir sind aus steuerlichen Gründen auf dem Papier seit 12 Jahren noch immer verheiratet.

Kurze Klarstellung: Steuerliche Vorteile gibt es lediglich beim Zusammenleben (und im Jahr der Trennung).

So Ihr nicht notariell etwas anderes vereinbart habt, lebt Ihr immer noch in einer Zugewinngemeinschaft.
Ferner wirst Du jegliche Rentenansprüche weiterhin mit Deiner Frau teilen.

Fazit: Deine Baustelle ist weniger ein Unterhaltsthema, vielmehr solltest Du zusehen, die Scheidung voranzutreiben ...

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2013 15:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bevidere,

Wenn das......allerdings heisst, dass ihr immer noch gemeinsam veranlagt, wirst Du jeglichen Unterhalt vergessen können, weil Du damit schlichtweg erpressbar bist. Deine Probleme an dieser Stelle wären viel grösser als die Frage nach ein paar Euro Unterhalt.

da kann ich @Inselreif nur beipflichten: Ihr hättet bereits im Jahr nach der Trennung auf Steuerklasse 1 (dauerhaft getrennt lebend) wechseln müssen, denn Scheinehen (und eine solche führt Ihr) sind steuerlich nicht privilegiert. Gegen hier mögliche Rückforderungen ist der fehlende Kindesunterhalt ein laues Lüftchen.

Dass Deine Noch-Ehefrau damit auch 12 Jahre lang von Deiner Altersvorsorge profitiert hat (vor allem, wenn sie selbst in dieser Zeit keine eigenen Renten-Anwartschaften erworben hat), wirst Du beim Versorgungsausgleich merken.

Grüssles
Martin
(der sich immer wieder wundert, wie scharf manche Leute auf die paar Kröten aus Steuerklasse 3 sind - und dabei alles andere vergessen)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2013 15:35
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Puh - Steuerrückzahlung für 12 Jahre.

Wenn du dir da mal nicht dein eigenes Grab geschaufelt hast, denn für die Nachzahlung bist DU zuständig.


AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2013 15:58
(@bedivere)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für Eure Beiträge!

Nach einem Telefonat mit dem Jugendamt hat mir diese Dame geraten meinen Antrag zurückzuziehen (aus den von Euch freundlicherweise genannten Gründen), das werde ich auch Montag gleich machen.

Mein Bestreben gilt nicht - ich darf den Moderator dessen Hinweis mich eher verärgert hat zitieren - "der sich immer wieder wundert, wie scharf manche Leute auf die paar Kröten aus Steuerklasse 3 sind - und dabei alles andere vergessen" möglichst viel Geld zu machen. Mich wundert die mangelnde Objektivität der Moderation, schade!

Machts gut und danke.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2013 14:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bedivere,

Mein Bestreben gilt nicht - ich darf den Moderator dessen Hinweis mich eher verärgert hat zitieren - "der sich immer wieder wundert, wie scharf manche Leute auf die paar Kröten aus Steuerklasse 3 sind - und dabei alles andere vergessen" möglichst viel Geld zu machen. Mich wundert die mangelnde Objektivität der Moderation, schade!

vielleicht nimmst Du mal die Scheuklappen ab; meine Antwort hatte weder etwas mit "Moderation" noch mit "mangelnder Objektivität" zu tun; die hättest Du auch von jedem anderen sachkundigen User bekommen können. Fakt ist offensichtlich:

Wir sind aus steuerlichen Gründen auf dem Papier seit 12 Jahren noch immer verheiratet.

- daraus beziehst vor allem Du (Deine Ex kaum, wenn sie kaum Einkünfte hat) einen Steuervorteil, der Dir nicht (mehr) zusteht. Wenn das auffliegt (und ein Unterhaltsbegehren oder Versuch, UV zu bekommen, ist eine gute Möglichkeit dazu), bezahlst Du den zu Unrecht kassierten Steuervorteil zurück - samt nicht unerheblicher Zinsen. Möglicherweise auch noch eine Geldstrafe. Verjährt ist da nichts.
- in 12 Jahren ändern sich Rentenanwartschaften ganz massiv, wenn das Einkommensgefälle ist wie von Dir beschrieben: Du wirst bei einer Scheidung die Hälfte Deiner Rentenpunkte aus diesen 12 Jahren an Deine Ex abgeben. Das ist eine Stange Geld, die Dir im Alter fehlen wird.
- Ähnliches gilt für die Auseinandersetzung des ehelichen Zugewinns: Von dem, was Du in den vergangenen 12 Jahren mehr erwirtschaftet hast als Deine Ex, gibst Du die Hälfte an sie ab.
- von einem halbwegs ausgeschlafenen Gegenanwalt bekommst Du mit etwas Pech auch noch eine Forderung nach nachehelichem Unterhalt, die sich gewaschen hat. Ein "aber wir leben doch schon seit 12 Jahren getrennt" muss ein Gericht dabei nicht interessieren.

Dieses "Paket" steht gegenüber einem vergleichsweise kleinen Vorteil namens "mehr Netto durch Steuerklasse 3". Du bist nicht der Einzige, der das trotzdem für ein "gutes Geschäft" hält, weil er die Gefahren nicht kennt oder ausblendet. Deshalb habe ich das benannt - auch im Interesse andere Forenuser, die diesen Fehler vermeiden sollten. Wir betreiben hier ja keine Exklusiv- oder Privatberatung.

Wenn Du allerdings nur Wunschantworten haben willst: Damit kann dieses Forum nicht dienen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2013 15:48
(@bedivere)
Schon was gesagt Registriert

Danke für deine Antwort!
Natürlich war mir nicht daran gelegen die Moderation anzugreifen und es ist wichtig anderen deutlich zu machen, das meine Vorgehensweise keine Nachahmer finden sollte. Hier war auch eher der Gedanke, meiner Frau keine Steine in den Weg legen zu wollen und einen guten Start zu ermöglichen im Vordergrund, profitiert hat vor allem sie. Dennoch...eine Katastrophe.

Immerhin wird beim Zugewinnausgleich (sie hat ein fast abbezahltes Haus und Grundstück, geerbt etc.) ich besser gestellt werden, zumal ich am Anfang der Ehe ein haus nebst Grundstück besass und sie nichts.

Eine Wunschantwort habe ich nie erwartet und auch nie auf Beifallheischende Antworten Wert gelegt, nehmen wir mich als Beispiel wie es nicht laufen sollte 🙂

Also, zum Zwecke der Rechtssicherheit anwaltlichen Rat einholen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2013 13:05