Hi,
könnt ihr mir eine grobe Vorstellung vermitteln, was in nächster Zeit unterhaltstechnisch auf mich zukommt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt) ?
Mein derzeitiges Jahresbrutto: Ca 76000 Euro
Zwei Töchter, 7 und 10.
Noch-Gattin hat einen Teilzeitjob (20 Stunden, ca. 850 Brutto).
Die ältere Tochter geht auf's Gymnasium mit gebundenem Ganztag, ist vor 16.00 Uhr nicht zuhause.
Die Kleine ist zur Zeit mittags zuhause, hätte aber die Möglichkeit, in die OGS zu gehen und wäre dort bis 17.00 Uhr betreut. Vollzeitstelle wäre der SoonToBeEX also zuzumuten, oder?
Ich selbst pendele täglich 50 km zur Arbeit (einfache Strecke).
Das gemeinsame Haus sind wir dabei zu verkaufen. Mit dem Auszug soll dann das Trennungsjahr beginnen (nicht dass ich persönlich das noch für nötig hielte).
Sie hat bereits einen Next am Start, mit dem sie dann wahrscheinlich zusammenziehen will - dann kann sie sich nämlich eine Doppelhaushälfte leisten, und darunter geht's für sie ja gar nicht. Spielt es für mich unterhaltstechnisch eine Rolle, wenn Madame einen neuen Lebensgefährten hat und sie mit ihm zusammen wohnt? Oder kann sie mich unabhängig davon schröpfen ?
Ich selbst habe mittlerweile auch eine neue Freundin, sie hat ein Kleinkind (knapp 1 Jahr alt) und kann deswegen derzeit noch nicht wieder arbeiten.
Ihr Ex-Freund zahlt keinen Unterhalt, sie bekommt Unterhaltsvorschuss von der ARGE und Kindergeld.
Wenn sie mit mir zusammenziehen würde, würde sie schätzungsweise außer dem Kindergeld alle finanziellen Ansprüche verlieren, oder?
Würde die Tatsache, dass sie mit mir in häuslicher Gemeinschaft leben und ja dann von mir unterstützt werden würde sich auf die Berechnung meines Unterhalts an die EX auswirken?
Danke für Eure Infos 🙂
Gruß
LV
Moin LV,
machen wir es der Reihe nach:
Mein derzeitiges Jahresbrutto: Ca 76000 Euro
Zwei Töchter, 7 und 10.
Noch-Gattin hat einen Teilzeitjob (20 Stunden, ca. 850 Brutto).
Die ältere Tochter geht auf's Gymnasium mit gebundenem Ganztag, ist vor 16.00 Uhr nicht zuhause.
Die Kleine ist zur Zeit mittags zuhause, hätte aber die Möglichkeit, in die OGS zu gehen und wäre dort bis 17.00 Uhr betreut. Vollzeitstelle wäre der SoonToBeEX also zuzumuten, oder?
vor Ablauf des Trennungsjahres oder vor Ausspruch der Scheidung wird darüber niemand diskutieren oder gar verhandeln wollen; da gelten unterhaltstechnisch einfach die ehelichen Regelungen weiter. Bedeutet: Von Deinem Netto abzüglich Werbungskosten abzüglich Altersversorgung abzüglich Kindesunterhalt gehen (je nach zuständigem OLG) ca. drei Siebtel der Einkommensdifferenz an Madame. Und ob Deine DEF sofort danach einen Job findet, von dem sie selbst auskömmlich leben kann, steht in den Sternen.
Das gemeinsame Haus sind wir dabei zu verkaufen. Mit dem Auszug soll dann das Trennungsjahr beginnen (nicht dass ich persönlich das noch für nötig hielte).
aus o. g. Gründen könnte es sinnvoll sein, wenn es schon begonnen hätte.
Sie hat bereits einen Next am Start, mit dem sie dann wahrscheinlich zusammenziehen will - dann kann sie sich nämlich eine Doppelhaushälfte leisten, und darunter geht's für sie ja gar nicht. Spielt es für mich unterhaltstechnisch eine Rolle, wenn Madame einen neuen Lebensgefährten hat und sie mit ihm zusammen wohnt? Oder kann sie mich unabhängig davon schröpfen ?
kann sie; der Next ist ja nicht unterhaltspflichtig für sie. Frühestens nach zwei bis drei jahren wird eine "verfestigte Lebensgemeinschaft" angenommen.
Ich selbst habe mittlerweile auch eine neue Freundin, sie hat ein Kleinkind (knapp 1 Jahr alt) und kann deswegen derzeit noch nicht wieder arbeiten.
Ihr Ex-Freund zahlt keinen Unterhalt, sie bekommt Unterhaltsvorschuss von der ARGE und Kindergeld.
Wenn sie mit mir zusammenziehen würde, würde sie schätzungsweise außer dem Kindergeld alle finanziellen Ansprüche verlieren, oder?
das ist korrekt.
Würde die Tatsache, dass sie mit mir in häuslicher Gemeinschaft leben und ja dann von mir unterstützt werden würde sich auf die Berechnung meines Unterhalts an die EX auswirken?
nein, denn für Deine Freundin bist Du ja nicht unterhaltspflichtig; das ist Dein Privatvergnügen. Es sei denn, Du heiratest sie und adoptierst ihr Kind; dann würde neu gerechnet.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi LV,
nur mal als gut gemeinter Rat nebenbei:
Ich selbst habe mittlerweile auch eine neue Freundin, sie hat ein Kleinkind (knapp 1 Jahr alt) und kann deswegen derzeit noch nicht wieder arbeiten.
Ihr Ex-Freund zahlt keinen Unterhalt, sie bekommt Unterhaltsvorschuss von der ARGE und Kindergeld.
Wenn sie mit mir zusammenziehen würde, würde sie schätzungsweise außer dem Kindergeld alle finanziellen Ansprüche verlieren, oder?
Diese Konstellation sehen wir hier öfter im Forum nach Trennungen. Dir ist bewußt, dass hier ein großes finanzielles Gefälle zwischen Dir und Deiner Freundin besteht? Dir ist auch bewußt, dass sehr oft ein Zweitkinderwunsch besteht und mit Dir hätte sie einen "guten Fang" gemacht?
Überprüfe vielleicht auch noch mal Deine Lebensziele für die nächste Zeit bzw. auch was sichere Verhütung für Dich / Deine Partnerin wirklich bedeutet.
Wie Martin Dir schon geschrieben hat, tritt ein Next nach ca. 2 Jahren Zusammenleben in die Rolle einer "eheänhlichen Lebensgemeinschaft" ein. Auf KU hat dies keinen Einfluss, wohl aber auf den Unterhalt für den Ex-Partner. Also auch hier solltest Du darauf achten, worauf Du dich einlässt - bzw. auch welche Veranwortung Du übernimmst (und dem mittellosen Ex abnimmst). Gruß Ingo
Dir ist bewußt, dass hier ein großes finanzielles Gefälle zwischen Dir und Deiner Freundin besteht? Dir ist auch bewußt, dass sehr oft ein Zweitkinderwunsch besteht und mit Dir hätte sie einen "guten Fang" gemacht?
Danke, aber über etwas Menschenkenntnis verfüge ich dann doch 😉 Wäre meine neue Freundin so gepolt, wie du hier andeutest, könnte ich auch gleich bei meiner Noch-Ehefrau bleiben. Glücklicherweise unterscheiden sich die beiden aber charakterlich ganz extrem.
Überprüfe vielleicht auch noch mal Deine Lebensziele für die nächste Zeit bzw. auch was sichere Verhütung für Dich / Deine Partnerin wirklich bedeutet.
Das brauche ich nicht zu überprüfen. Sie will kein weiteres Kind - ich auch nicht. Damit ist eigentlich klar, was sichere Verhütung für uns bedeutet.
Wie Martin Dir schon geschrieben hat, tritt ein Next nach ca. 2 Jahren Zusammenleben in die Rolle einer "eheänhlichen Lebensgemeinschaft" ein. Auf KU hat dies keinen Einfluss, wohl aber auf den Unterhalt für den Ex-Partner. Also auch hier solltest Du darauf achten, worauf Du dich einlässt - bzw. auch welche Veranwortung Du übernimmst (und dem mittellosen Ex abnimmst). Gruß Ingo
Das ist genau das was ich mir dachte - eine Ex kann sich jemand neuen suchen, mit ihm zusammenleben und davon auch finanziell profitieren, zumindest eine Zeit lang - wenn ich andersrum gesehen eine neue Freundin habe und sie bei mir einzieht, ist das mein "Privatvergnügen". Verkehrte Welt.
Mich hätte im übrigen einfach nur eine grobe Zahl interessiert, so ala "Du wirst noch so ca 2000 Netto zum leben haben", etc, damit ich schon mal weiß, in welcher Größenordnung ich nach Mietwohnungen schauen kann.
Aber das kann ich mir dann ja anhand Düsseldorfer Tabelle und Martins Hinweisen (Danke, Martin!) selbst ungefähr ausrechnen.
Beste Grüße
LV
Moin LV,
Das ist genau das was ich mir dachte - eine Ex kann sich jemand neuen suchen, mit ihm zusammenleben und davon auch finanziell profitieren, zumindest eine Zeit lang - wenn ich andersrum gesehen eine neue Freundin habe und sie bei mir einzieht, ist das mein "Privatvergnügen". Verkehrte Welt.
naja, so "verkehrt" ist es nicht: Beide Male profitiert eine Frau vom Einkommen eines gut (oder besser) verdienenden Mannes, ohne dass dieser unterhaltspflichtig für sie wäre. Der Unterschied ist nur: In einem der beiden Fälle siehst Du das ein; im anderen nicht.
Mich hätte im übrigen einfach nur eine grobe Zahl interessiert, so ala "Du wirst noch so ca 2000 Netto zum leben haben", etc, damit ich schon mal weiß, in welcher Größenordnung ich nach Mietwohnungen schauen kann.
eine solche Zahl kann Dir in Ermangelung von Detailkenntnissen und möglichen Abzugspositionen niemand seriös sagen, zumal ja niemand weiss, ob und in welcher Höhe Deine DEF Trennungsunterhalt von Dir haben möchte.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
sie bekommt Unterhaltsvorschuss von der ARGE und Kindergeld.
Wenn sie mit mir zusammenziehen würde, würde sie schätzungsweise außer dem Kindergeld alle finanziellen Ansprüche verlieren, oder?das ist korrekt.
Würde die Tatsache, dass sie mit mir in häuslicher Gemeinschaft leben und ja dann von mir unterstützt werden würde sich auf die Berechnung meines Unterhalts an die EX auswirken?
nein, denn für Deine Freundin bist Du ja nicht unterhaltspflichtig; das ist Dein Privatvergnügen. Es sei denn, Du heiratest sie und adoptierst ihr Kind; dann würde neu gerechnet.
Genau diese Kombination gehört auch zu den schönsten Perversionen des Unterhaltsrechst.
Einerseits wird zwar unterstellt, dass man für Mutter und Kind schon aufkommen wird, aber andererseits wird so getan, als müsste man das garnicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo LiebenderVater72,
Mich hätte im übrigen einfach nur eine grobe Zahl interessiert, so ala "Du wirst noch so ca 2000 Netto zum leben haben", etc, damit ich schon mal weiß, in welcher Größenordnung ich nach Mietwohnungen schauen kann.
Im Sinne einer groben Überschlagsrechnung kriegen wir das schon hin. Zuallererst würde ich dir aber empfehlen, möglichst bald in Lohnsteuerklasse IV zu wechseln, wenn du und deine Demnächst-Ex bislang die Steuerklassenkombination III/V hattet - ich rechne hier also gleich mit Steuerklasse IV.
Bei 76.000 Euro Jahresbrutto wirst du in Steuerklasse IV auf ungefähr 3.500 Euro Monatsnetto kommen. Deine 50 Kilometer einfacher Fahrtstrecke zur Arbeit dürften als berufsbedingte Kosten in Höhe von ca. 450 Euro zu Buche schlagen (sag' mir mal, welches Oberlandesgericht am Wohnort der Kinder zuständig ist, dann kann ich den genauen Betrag ausrechnen), d.h. dir bleibt ein bereinigtes Monatsnetto von 3.050 Euro. Falls du eine zusätzliche Altersvorsorge wie z.B. eine Lebensversicherung oder einen Riester-Vertrag hast, dann kannst du die Beiträge auch noch abziehen (Tilgung fürs Haus hätte übrigens auch als Altersvorsorge gegolten, aber da ihr die Bude eh' verkauft, brauchen wir darüber nicht mehr nachzudenken). Falls du also eine zusätzliche Altersvorsorge hast, dann gib' mir bitte die Zahlen, damit ich das in der Berechnung berücksichtigen kann. Falls du so etwas nicht hast - überleg' dir, ob du dir's nicht gerade jetzt zulegen solltest (beim Kindesunterhalt macht's i.d.R. keinen so großen Unterschied, aber beim Exenunterhalt läppert sich das normalerweise schon). Bei Interesse: Frag' einfach nach, einige wenige Dinge sind dabei zu berücksichtigen.
Ich gehe jetzt also von einem bereinigten Netto von 3.050 Euro aus, das ist rechnerisch Zeile 5 der Düsseldorfer Tabelle. Da du aber nicht nur für zwei Kinder, sondern außerdem für die Ex unterhaltspflichtig bist, geht's runter nach Zeile 4 (gemäß Anmerkung 1 in der Düsseldorfer Tabelle und der üblichen Rechtssprechung zu diesem Thema). Beide Kinder sind in der 2. Alterstufe (d.h. 6 bis 11 Jahre), also ist das je Kind ein Unterhalts-Zahlbetrag von 327 Euro.
Nach Abzug des Kindesunterhalts bleiben dir also 2.396 Euro. Deine Ex hat ein Brutto von 850 Euro, das dürften netto ungefähr 675 Euro sein (in Steuerklasse IV zahlt sie bei diesem Einkommen keine Steuern, d.h. es fallen nur die üblichen Sozialabgaben an). Martin hatte schon gesagt, dass es vom zuständigen OLG abhängt, ob die Drei-Siebtel-Regelung oder die 10%-Regelung gilt; ich rechne vorsichtshalber mal mit der für dich etwas ungüstigeren 10%-Regelung. Das heißt, sowohl von deinem als auch von ihrem Einkommen wird ein Erwerbsbonus von 10% abgezogen; bei dir bleiben somit 2.156 Euro und bei ihr 607 Euro übrig. Die Differenz davon ist 1.549 Euro, die Hälfte davon, also 775 Euro, ist der Unterhalt für Madame.
Endergebnis: 654 Euro Unterhalt für die beiden Kinder, 775 Euro Unterhalt für die Ex. Somit ...
Mich hätte im übrigen einfach nur eine grobe Zahl interessiert, so ala "Du wirst noch so ca 2000 Netto zum leben haben", etc, damit ich schon mal weiß, in welcher Größenordnung ich nach Mietwohnungen schauen kann.
... hattest du hier schon ziemlich gut geschätzt: 3.500 Euro minus 654 Euro minus 775 Euro gleich 2.071 Euro. Beachte allerdings, dass du von diesem Geld insbesondere die Fahrten zur Arbeit bezahlen musst, und die sind bei 50 km einfacher Strecke erheblich (kommt ja nicht von ungefähr, dass diese bei der Feststellung des Unterhalts mit einem vergleichsweise hohen Betrag in die Berechnung einfließen).
Und übrigens, noch was: Da die Trennung in diesem Jahr erfolgt (oder schon erfolgt ist?), könnt ihr steuerlich gesehen für 2013 letztmalig noch die Zusammenveranlagung wählen, und das solltet ihr auch tun. Bei Steuerklasse IV/IV wird das eine ordentliche Steuererstattung geben, die dann natürlich irgendwie unter euch beiden aufzuteilen ist. Ab 2014 solltest du gucken, ob du den Exenunterhalt über "Anlage U" steuerlich geltend machen kannst; "Anlage Unterhalt" scheidet faktisch aus, weil Madame dafür bereits zu viel eigenes Einkommen hat. Dies allerdings nur schon mal als Hinweis; über dieses Thema können wir hier gegen Ende des Jahres weiterreden, im Moment hast du andere Baustellen zu beackern ... ;-(
In Ergänzung zu Beppos Anmerkung zu diesem hier:
naja, so "verkehrt" ist es nicht: Beide Male profitiert eine Frau vom Einkommen eines gut (oder besser) verdienenden Mannes, ohne dass dieser unterhaltspflichtig für sie wäre. Der Unterschied ist nur: In einem der beiden Fälle siehst Du das ein; im anderen nicht.
Nun, meines Erachtens hat LiebenderVater72 durchaus korrekt erkannt, wie in diesem unserem Lande der Hase läuft: Wenn eine Mutter einen neuen Lebensgefährten hat und davon der Staat profitiert, d.h. die ARGE oder die Unterhaltsvorschusskasse die Zahlungen einstellen oder reduzieren kann - dann gilt diese Lebensgemeinschaft selbst-ver-ständ-lich per sofort, und sie gilt ohne Wenn und Aber. Wenn von dieser Lebensgemeinschaft hingegen ein unterhaltspflichtiger Ex-Partner profitieren würde - dann gilt diese Lebensgemeinschaft selbst-ver-ständ-lich frühestens nach zwei Jahren, und ggf. muss nach Ablauf der zwei Jahre dieser Ex-Partner sogar erst noch vor Gericht ziehen, um den dann unberechtigt gewordenen Unterhaltstitel wieder aus der Welt zu klagen ...
Ich finde: Man darf und soll gerne darauf hinweisen, dass sich unser heuchlerischer Staat hier eine saubere Doppelmoral leistet.
Wenn man es sich recht überlegt, dann ist es sogar eine doppelt dreckige Doppelmoral. Nicht nur sind die Fristen unterschiedlich ("sofort" vs. "frühestens nach zwei Jahren") - es betrifft außerdem noch Unterhaltsansprüche mit verschiedener Wertigkeit: Leistungen für ein Kind darf der Staat sofort streichen, sobald ein anderer Mann am Horizont auftaucht, der streng genommen gar nichts mit dem Kind zu tun hat, sondern "nur" mit dessen Mutter. Aber nachehelicher Unterhalt (im Klartext: Unterhalt für eine erwachsene, gesunde und arbeitsfähige Frau) - der soll in einer vergleichbaren Situation gefälligst noch mindestens zwei Jahre lang weitergezahlt werden!
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo LV,
... sie bekommt Unterhaltsvorschuss von der ARGE und Kindergeld.
Wenn sie mit mir zusammenziehen würde, würde sie schätzungsweise außer dem Kindergeld alle finanziellen Ansprüche verlieren, oder?
Danke für Eure Infos 🙂
Gruß
LV
Solange Ihr nicht heiratet, würde Deine Freundin weiterhin Unterhaltsvorschuss für das Kind bekommen.
LG Pinkus
Hallo Pinkus,
Solange Ihr nicht heiratet, würde Deine Freundin weiterhin Unterhaltsvorschuss für das Kind bekommen.
Ups, das ist richtig. Da habe ich vorhin "ARGE / Bedarfsgemeinschaft i.S.v. Hartz IV" und "Unterhaltsvorschuss" unzulässigerweise durcheinandergeschmissen. Die Idee, den UHV bei Anwesenheit eines Lebensparterns zu streichen, war "nur" eine Bundesratsinitiative Baden-Württembergs (muss ca. 2010 gewesen sein), und ist letztlich nicht Gesetz geworden.
@LiebenderVater72:
Ich selbst habe mittlerweile auch eine neue Freundin, sie hat ein Kleinkind (knapp 1 Jahr alt) und kann deswegen derzeit noch nicht wieder arbeiten.
Ihr Ex-Freund zahlt keinen Unterhalt, sie bekommt Unterhaltsvorschuss von der ARGE und Kindergeld.
Wenn sie mit mir zusammenziehen würde, würde sie schätzungsweise außer dem Kindergeld alle finanziellen Ansprüche verlieren, oder?
Zumindest 133 Euro Unterhaltsvorschuss sollten deiner neuen Partnerin auf alle Fälle bleiben, zusätzlich zum Kindergeld. Näheres z.B. hier: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=3150.html - aber bitte mit Blick auf die Zukunft insbesondere beachten, dass UHV insgesamt für maximal 6 Jahre gezahlt wird!
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
