Hallo und guten Abend,
nachdem sich die Klärung, des Unterhalts für meine mittlerweile 19 jährige Tochter schon über 12 Monate hinzieht, kam jetzt noch etwas hinzu, was mich wieder veranlasst hier Rat zu suchen.
Nachdem mein Anwalt das Gericht, bei dem meine Tochter Klage eingereicht hat, darauf hingewiesen hat, dass ein Titel des Jugendamtes existiert, bestreiten nun Tochter und Mutter, je einen solchen Titel erhalten oder gesehen zu haben. :knockout:
Was kann ich, oder mein Anwalt, den ich aber auf dieses Problem noch nicht hingewiesen habe, tun, damit, wenn ich ab 01.04. die Zahlungen einstelle, nicht doch noch ein Titel auftaucht, und fröhlich gepfändet wird ?
Für Ratschläge wäre ich dankbar..
Gruß vom Rhein
Moin,
wie wurde bestritten, dass kein Titel vorliegt?
Wenn per Schriftsatz ist das ein klasse Beweis. Sollten hieraus gepfändet werden, sehe ich für Deine Tochter Probleme am Horizont auftauchen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi,
so aus dem Bauch heraus würde ich den Titel in Kopie an das Gericht schicken und Vollstreckungsschutz nach § 769 ZPO beantragen.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
