Bin geschieden, habe 2 Kinder (12,10) aus erster Ehe.
Nun werde ich im März wieder heiraten, meine LG und ich haben im November Zwillinge bekommen.
Nun strebe ich eine Mangelfallberechnung an.
Mit der Ex ist nicht viel zu reden, wir haben 2004 einen Vergleich zur Unterhaltszahlung vor Gericht geschlossen.
Aus mehreren Schreiben der Anwälte geht ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1368 Euro hervor.
In den Schreiben ist ein gemeinsamer Kredit, den ich abgelöst habe, und alleine weiter bezahle anerkannt worden.
Nun schreibt die Anwältin der Ex, das der Kredit nicht akzeptiert werden würde. Man wisse nicht wofür der aufgenommen wurde.
Der Kredit knüpft an die anderen gemeinsamen Kredite an, und hat auch den Dispo des gemeinsamen Kontos, das
damals geschlossen wurde abgelöst.
Dies bestätigt auch die freiwillige Selbstauskunft zum Kredit. (Wie beschrieben von mir alleine unterschrieben).
Die Anwältin droht damit den Selbstbehalt herabsetzen zu lassen, und das Einkommen der momentanen LG mit anzurechnen.
Da wir im März heiraten, bin ich doch meiner neuen Frau auch unterhaltsverpflichtet, sie bezieht arbeitslosengeld.
Wann kann der Selbstbehalt herabgesetzt werden?
Wann wird das Einkommen der LG bzw. 2ten Ehefrau mit hinzugerechnet?
Habe ich zu befürchten, das der Kredit, ob wohl er bereits anerkannt wurde, nun nicht mehr anerkannt wird?
Moin,
Da wir im März heiraten, bin ich doch meiner neuen Frau auch unterhaltsverpflichtet, sie bezieht arbeitslosengeld.
Das bist du schon heute, da sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt hat.
Wann kann der Selbstbehalt herabgesetzt werden?
Gar nicht. Das funktioniert nicht über Absenkung sondern Vorteilsbildung und Ignorieren von unterhaltsrelevanten Ausgaben. Vorteilsbildung wäre z.B., dass dir x € als Vorteil durch gemeinsames Zusammenleben angerechnet würden, dein EInkommen folglich erhöhen. Mir erschließt sich zwar auch nicht, warum zwei Schnitzel billiger sind als eines, aber die Richter haben ihre ureigene Welt, die dem bürgerlichen Volk verschlossen bleibt.
Wann wird das Einkommen der LG bzw. 2ten Ehefrau mit hinzugerechnet?
Das Einkommen deiner Frau geht niemanden etwas an. Zwar hat in der Unterhaltsreform sich hierzu etwas eingeschlichen (über das spannenderweise auch keiner was kritisches von sich gibt!), aber bis die zu Recht wird, dauert es nich etwas.
Habe ich zu befürchten, das der Kredit, ob wohl er bereits anerkannt wurde, nun nicht mehr anerkannt wird?
Das kann tatsächlich passieren, weil du verpflichtet bist (unterhaltsrechtliche Leitlinien) dann ggf. Umzuschulden oder die Tilgung gar ganz einzustellen. Wie praktikabel das ist weiß ich auch - nur die Richter nicht immer (s.o.). Du kannst allerdings auf den Grundsatz der Rechtsfortschreibung/-sicherheit bestehen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Angenommen der Kredit wird nicht anerkannt, dann hätte ich ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1757,00 Euro.
Wenn ich nun die neue Ehefrau in die Mangelberechnung als unterhaltsbedürftige mit einbeziehe, dann möchte die EX
sicher auch Unterhalt fordern (hat aber 1 Euro Job).
Wie sieht dann die Mangeberechnung aus? (4 Kinder 12,10, 4 Monate. 4Monate. neue Ehefrau, Ex)
Die Mangelfallberechnung für 4 Kinder kriege ich ja hin, aber das wird mir zu hoch ....
Moin,
du bekommst die Mangelfallberechnugn für die Kiddies hin? Hochachtung! Um die beiden Damen einzubringen, musst du deren Einsatzbeträge einfach noch dazunehmen (je 770 €) und dann quoteln.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Vielen Dank,
mit der Mangelberechnung der Kinder muss ich mich schon eine weile befassen. Da Blicke ich schon durch.
Ansich ist mein Anwalt für die Unterhalssache echt der falsche, er hat aber schon Änderungklage zum Vergleich von damals
eingereicht, und ich vermute, die Zeit den Anwalt zu wechseln werde ich nun nicht mehr haben.
