rückwirkendeer Unte...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

rückwirkendeer Unterhalt?

 
(@andys)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

seit Juli 2006 wohnt ja mein "kleiner" Sohn aus erster Ehe bei mir. Den "Sorgerechtsstreit" hat eine Anwältin vertreten. Sie meinte auch, dass sie sich um den Unterhalt kümmern würde. Wir hatten auch mehrere Gespräche mit der Anwältin, doch diese meinte immer nur, sie hätte keine große Lust, der Kindesmutter immer nur Briefe zu schreiben. Die KM könne ja eh nicht zahlen, weil die ALG II bezieht. Wir haben der Anwältin aber mitgeteilt, dass die KM einen Nebenjob hat. Nun hab ich der Anwältin mitgeteilt, dass sie sich um den Unterhalt nicht mehr kümmern braucht. Ich werde das Jugendamt einschalten.

Nun meine Frage: Kann das JA auch noch rückwirkend (also ab Juli 2006) den Unterhalt für mich "einfordern" bzw. einen Titel erstellen oder muss ich dazu wieder zum Anwalt?

Ratlose Grüße

Andy


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2007 19:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moinsen,

"rückwirkend" geht das sowieso nur, wenn die Unterhaltsschuldnerin rechtswirksam in Zahlungsverzug gesetzt wurde. Dafür sind einige Formvorschriften zu beachten; ein schriftliches "Zahl jetzt mal" reicht nicht.

Auch einen Titel kannst nicht Du erstellen, sondern nur Deine Ex. Du kannst seine Erstellung allerdings einklagen, aber das geht nur per Gericht und - am besten - mit einem Anwalt. Aber auch hier dürfte es schwierig sein, Ansprüche aus der Vergangenheit einzuklagen; man schafft damit nur eine (relative) Sicherheit für die Zukunft.

Davon abgesehen eine persönliche Anmerkung: Dein Sohn lebt bei Dir; dafür würden sich mehr als 90 Prozent der User dieses Forums einen Arm abhacken lassen. Kommt es da wirklich auf ein paar EUR Unterhalt (und mehr könnte sie ja sowieso nicht zahlen) an? Oder geht es eher um's "Recht haben"?

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2007 19:50
(@andys)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

mir kommt es auf die "par Euros" an und auf´s Recht und überhaupt. Ich musste auch mit meinem ALG II - Zuschuss Unterhalt zahlen und meine Ex hat mir den Jungen voriges Jahr regelrecht auf´s Auge gedrückt. Sie wollte ihn absolut nicht mehr haben, kam mit ihm nicht mehr zurecht.

Ich werd nächste Woche mal auf´s JA gehen und mich dort kundig machen.

Gruß Andy


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2007 20:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Andy,

Fakt ist: Deine Ex bezieht ALGII; da kann man unterhaltstechnisch nix holen. Auch für den Nebenjob bist Du beweispflichtig; blosse Behauptungen reichen nicht. Selbst wenn sie ihn einräumt, hat sie einen Selbstbehalt von 890 EUR (West) bzw. 820 EUR (Ost). Erst darüber reden wir überhaupt über Unterhaltszahlungen - aber auch nicht über rückwirkende, sondern nur über zukünftige. Überdies kannst Du für längstens 6 Jahre Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der Leistungspflichtige nicht bezahlen kann. Das JA kann Dich im übrigen nur beraten, aber keinen Unterhalt bei Deiner Ex einfordern.

Deine "Begründung" klingt jedenfalls sehr ähnlich wie die vieler Ex-Frauen, die immer auf dem beharren, "was ihnen zusteht". In der Regel steht das für "Ich will Kinder UND Kohle". Das Ganze wird nicht besser, wenn der "Zusteher" statt einem Rock eine Hose trägt.

Hinzu kommt: Wenn Du das Spiel "Ein Kind bedeutet Kohle" zu energisch spielst, kann es sein, dass sich Deine Ex irgendwann wieder auf ihre Mutterliebe besinnt, Sohnemann zurückholt und Dich ihrerseits mit Unterhaltsforderungen konfrontiert. "Die Füsse stillhalten" wäre deshalb auch vor diesem Hintergrund ein guter Rat an Dich.

Aber wenn Du es besser weisst...

Greetz
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2007 20:40
(@andys)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

nein - "Ein Kind bedeutet Kohle" ist es nicht. Vielmehr ein Kind kostet Kohle. Und da kann sich die Mutter ruhig auch dran beteiligen. Vor allen Dingen, wenn sie ALG II und einen Nebenjob und ein eigenes Haus + Grundstück hat. Ich lass mich ja auch erst mal nächste Woche beim JA beraten. Und zurück holen wird die ihn sicher nicht. Die ist ja froh, dass er weg ist. Hat sich bei ihm nicht durchsetzen können. Der Junge hat seinen Stiefvater mehrfach angegriffen und sie will sich ihre Ehe nicht zerstören lassen. Soviel dazu. Unterhaltsvorschuss gibt es nicht mehr, der Junge ist ja schon 17. Außerdem steht mir der Unterhalt nicht zu, sondern meinem Sohn. Soviel dazu. Aber nächste Woche bin ich dann schlauer.

Gruß

Andy


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2007 21:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Andy,

vielleicht bringst Du mal ein bisschen Licht in das Dickicht Deiner Söhne - ist hier die Rede von dem Knaben, der laut diesem Thread

http://www.vatersein.de/modules.php?name=Forum&topic=8542

jetzt in einer Einrichtung mit betreutem Wohnen lebt? Falls dem so ist, stimmt es zwar, dass ein Kind Kohle kostet - aber nicht Deine; Du kannst im Gegenteil sogar zu anteiligen Zahlungen herangezogen werden.

Vielleicht wäre es auch in diesem Fall von Vorteil, alle relevanten Fakten auf einmal auf den Tisch zu legen und nicht nur bröckchenweise.

Nachdenkliche Grüsse
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2007 21:47
(@andys)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

ja es geht um den Jungen, der jetzt im betreuten wohnen geht. Und ja, ich weiß, dass ich jetzt auch zu Unterhalt heran gezogen werde. Mir geht es aber um den Unterhalt von Juli 2006 bis Januar 2007, wo der Junge bei mir gewohnt hat. Um den jetzigen Unterhalt kümmert sich das Jugendamt. Heute ist mit der Post ein Fragebogen wegen meiner persönlichen & wirtschaflichen Verhältnisse raus gegangen. Aber da ich ja eh schon ergänzendes ALG II bekomme, werde ich da wohl außer dem Kindergeld (was logisch ist, steht ja dem Kind und nicht mir zu) nix zahlen müssen. Mir ging es jetzt nur um die Frage des Unterhaltes von eben Juli 2006 bis Januar 2007. Und da hat er mich Geld gekostet. Und zwar mein Geld.

Und wenn es Du es genau wissen möchtest. Ich habe drei Söhne: Sohn 1 ist jetzt 19 Jahre, wohnt bei der Mutter, hat keinen Kontakt zu mir (weil er es nicht wünscht) und macht eine Ausbildung; Sohn 2 ist jettz 17, ist bei mir gemeldet und wohn zur Zeit im betreuten Wohnen, macht noch Schule und Sohn 3 wird dieses Jahr 3, wohnt bei mir (ist ein Kind meiner jetzigen Frau und mir) und wird dieses Jahr in den Kiga kommen. Hoffe, ich habe nun alle Fragen geklärt.

So, wenn Du jetzt noch Fragen hast, dann stell sie nur, ich bemühe mich zu antworten.

Gruß Andy


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2007 21:59
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Mir ging es jetzt nur um die Frage des Unterhaltes von eben Juli 2006 bis Januar 2007. Und da hat er mich Geld gekostet. Und zwar mein Geld.

§ 1613 BGB

(1) Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist. Der Unterhalt wird ab dem Ersten des Monats, in den die bezeichneten Ereignisse fallen, geschuldet, wenn der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach zu diesem Zeitpunkt bestanden hat.

Wenn die KM nicht in Verzug gesetzt wurde, kann für diesen Zeitraum kein Unterhalt mehr verlangt werden.

JA mit Beistandschaft sollte nun in Verzug setzen und zur Auskunft auffordern. Der Zuverdienst kann durchaus für KU eingesetzt werden.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2007 22:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

so, dann gehen wir - wie bei Monopoly - zurück auf LOS (respektive zurück zu Posting #2 in diesem Thread); allerdings ziehen wir keine 4.000 Mark und auch sonst keine Kohle ein. Denn wenn die Ex nicht wirksam in Zahlungsverzug gesetzt wurde, ist rückwirkend auch nichts mehr bei ihr zu holen.

Greetz
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2007 22:40
 sky
(@sky)
Registriert

doppelt hält (manchmal) besser *rumklugscheißer*

🙂

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2007 22:47




(@andys)
Schon was gesagt Registriert

Danke, nun bin ich schlauer. Ich hab sie ja (bzw. meine Frau hat die Schreiben gemacht) aufgefordert, mir Auskunft zu geben. Aber dem ist sie ja nie nachgekommen. Naja, ich werd auf dem JA mal nachfragen, wie es ausschaut, wenn ich den Fragebogen für´s betreute Wohnen abgebe. Fragen kostet ja nix, nicht wahr.

Schönen Abend noch

Andy


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2007 23:10
 sky
(@sky)
Registriert

Ich hab sie ja (bzw. meine Frau hat die Schreiben gemacht) aufgefordert, mir Auskunft zu geben. Aber dem ist sie ja nie nachgekommen.

nimm die Schreiben mit zum JA. Der Unterhalt kann verwirkt sein, wenn er nicht zügig geltend gemacht wird, OLG Koblenz vom 30.10.2000 9 WF 553/00.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2007 23:29