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unterhaltsberechnung durch JA falsch(?)

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 meep
(@meep)
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hallo community,

hab ein paar fragen zum thema unterhalt bzw dessen berechnung.
nachdem ich dem JA auskunft über meine finanziellen verhältnisse gegeben habe und "grob überschlagen" bei ca 20 euro zu zahlenden unterhalts rauskam, war ich von der antwort geschockt.

deren meinung nach bin ich voll zahlungsfähig und sogar in stufe 2 der düsseldorfer tabelle und soll - da titel und gerichtsbeschluss mit zu zahlendem mindestunterhalt von 225 euro - zusätzlich zum unterhalt noch eine monatliche rate von 75 euro zur schuldbegleichung von aufgelaufenen unterhaltsrückständen bezahlen.

1. laut JA liegt mein bereinigtes netto nach berücksichtigung von berufsbedingten aufwendungen bei 1463,96 euro. demnach bin ich der 2. stufe der düsseldorfer tabelle zuzuordnen und hätte 105% des mindestunterhalts zu zahlen (241 euro)

frage hierzu: wie kann ich mit einem bereinigten netto, das unter den 1500 euro für die 2. stufe der düsseldorfer tabelle liegt, in selbige eingeordnet werden?!

2. das "bereinigte" netto vom JA hat sich beim nachrechnen gar nicht als bereinigtes netto entpuppt. es wurden weder die 5% pauschale für fahrten zur arbeitsstelle (dem JA wurde gesondert mitgeteilt, dass ein weg zur arbeitsstelle von 37,5 km vorliegt) berechnet, noch wurden spesen vom arbeitgeber mit nur 1/3 angerechnet.

meinen rechenweg poste ich dann am ende meines eintrags 🙂

3. schulden. ich habe 2 kredite laufen. der eine mit 72 euro monatlicher belastung läuft schon seit 2 jahren VOR der geburt des kindes. ein anderer mit 214 euro monatlich wurde nach der geburt des kindes aufgenommen. dieser kredit war unvermeidlich, läuft 84 monate lang und diente zur begleichung diverser verbindlichkeiten (auch kontoausgleich, da ich kurz vor dispogrenze war). die angesprochenen verbindlichkeiten entstanden allerdings schon bevor ich überhaupt wusste, dass ich überhaupt der vater bin.
bis jetzt habe ich was die schulden und deren anrechenbarkeit angeht nur gegenteilige aussagen ergoogeln können. nur abzugsfähig wenn schon vor geburt vorhanden oder gar nicht abzugsfähig.

was davon stimmt denn jetzt?

der sachbearbeiter vom JA hat mir folgendes geschrieben: "sie haben schuldverpflichtungen geltend gemacht. dazu gilt folgendes: ....wird im rahmen der gesteigerten unterhaltspflicht mindestunterhalt für minderjährige kinder geschuldet, dann hat der pflichtige lediglich anspruch darauf, dass ein anwachsen der schulden vermieden wird. dieshalb sind kreditzinsen, nicht aber tilgungen zu berücksichtigen."

ich würde das jetzt so interpretieren: WÄRE ich in der 2. stufe der düsseldorfer tabelle (bin ich aber ja nicht), dann würden nur kreditzinsen (laut berechnung vom JA 96,71 euro) anerkannt werden. würde im umkehrschluß für mich bedeuten: bin ich in der 1. stufe, sind die schulden voll abzugsfähig?

4. es steht noch ein relativ hoher betrag an unterhaltsrückständen aus. dumm wie ich damals war habe ich die 225 euro mindestunterhalt einfach so hingenommen obwohl ich nicht wusste wie und von was ich diesen zahlen soll (lohn war damals noch niedriger, weg zur arbeit noch länger. mit dem was ich mir bis jetzt zusammengesucht habe kam ich schon damals (2011) mit meinem bereinigten netto auf nicht mal mehr 950 euro selbstbehalt, der damals noch galt. besteht irgendwie die möglichkeit jetzt im nachhinein anhand von lohnsteuerbescheinigungen noch zu beweisen, dass ich damals wirklich zahlungsunfähig war und nicht einfach nur aus spaß nicht gezahlt habe?

hier meine berechnung für bereinigtes netto und co:

nettobetrag (jahr, berechnet aus der lohnsteuerbescheinigung 2012) 17520,41 euro + zinsen (29,18 euro) -  spesen (174 euro) = 17375,59 euro

17375,59 euro: 12 monate + 4,83 (1/3 von 174 euro, monatlicher anteil)= 1452,79 euro

berufsbedingte aufwendungen (37,5 km bis zur arbeit):
bis 30 km 0,30 euro/km; ab 30 km 0,20 euro/km (richtlinien olg stuttgart, unter das das zuständige jugendamt fällt)
ich komme hier auf einen betrag von 21 euro pro tag. macht bei 220 arbeitstagen 4620 euro. monatlich entsprechend dann 385 euro

1452,79-385=1067,79 euro

setze ich jetz nur die vom JA vorgegebene zinsbelastung von 96,71 euro an, komme ich schon allein damit unter meinen selbstbehalt von 1000 euro.  wovon soll ich bitte monatlich 225 euro mindestunterhalt+75 euro tilgung der unterhaltsrückstände bezahlen?

hoffe ihr könnt mir helfen, auch was die formulierung für eine neuberechnung des unterhalts vom JA angeht. ich hatte lediglich zahlen versteckt im text als antwort bekommen, aber ohne jede rechnung dazu

danke schon mal für eure beiträge

meep


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2013 00:12
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

frage hierzu: wie kann ich mit einem bereinigten netto, das unter den 1500 euro für die 2. stufe der düsseldorfer tabelle liegt, in selbige eingeordnet werden?!

Das wird vermutlich daran liegen, dass du nur einer Person gegenüber unterhaltsverpflichtet bist...m.W. rutscht man damit automatisch in die nächsthöhere Stufe.

bis jetzt habe ich was die schulden und deren anrechenbarkeit angeht nur gegenteilige aussagen ergoogeln können. nur abzugsfähig wenn schon vor geburt vorhanden oder gar nicht abzugsfähig.

was davon stimmt denn jetzt?

Kann man pauschal nicht sagen, da Einzelfallentscheidung.

besteht irgendwie die möglichkeit jetzt im nachhinein anhand von lohnsteuerbescheinigungen noch zu beweisen, dass ich damals wirklich zahlungsunfähig war und nicht einfach nur aus spaß nicht gezahlt habe?

Der ausstehende Unterhalt ist offensichtlich tituliert, und damit wird da nix mehr zu machen sein.

berufsbedingte aufwendungen (37,5 km bis zur arbeit):

Kraftfahrzeugkosten sind nur als berufsbedingte Aufwendungen abziehbar, wenn die Arbeitsstätte nicht in zumutbarer Weise mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist.


AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2013 12:18
 meep
(@meep)
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auf kfz bin ich angewiesen da ich bereitschaften zu jeder tages und nachtzeit habe.
und auch  von den "normalen" arbeitszeiten her kann ich nie sagen wann ich feierabend habe, mal früher anfangen muss als die öffentlichen verkehrsmittel dort hin fahren bzw des selbige auch feierabendbedingt.
und arbeitsbedingter aufwand sind doch mind 5% oder irre ich mich?
und wenn das kind nun 2 jahre alt ist, und ich einen kredit schon mehr als nur 2jahre davor laufen hab für kfz beschaffung wird der dann auch missachtet?
mfg
meep


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2013 13:21
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo meep,

5% berufsbedingte Aufwendungen sind mindestens abzuziehen, das ist richtig. Alternativ können einzeln zu belegende Aufwendungen geltend gemacht werden, was bei dir vor allem ja die Fahrtkosten sind, die deutlich mehr als die 5% betragen. Problematisch ist das Ganze bei dir aber deshalb, weil du damit ja ein Mangelfall bist, und da werden dann andere Maßstäbe angelegt, sprich, die Fahrtkosten werden dir u.U. so eben nicht mehr angerechnet. Oder es wird dir nahegelegt näher an die Arbeitsstelle zu ziehen und/oder mehr zu arbeiten, evtl. durch Zweitjob, um den Mindestunterhalt sicherzustellen.

und ich einen kredit schon mehr als nur 2jahre davor laufen hab für kfz beschaffung wird der dann auch missachtet?

Ja, wird er. Sowieso, wenn dir berufsbedingte Aufwendungen oder gesondert Fahrtkosten zuerkannt werden, denn da sind Kosten für ein KFZ mit enthalten.

Gruß
E.


AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2013 16:12
 meep
(@meep)
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danke schon mal für die antworten!
ich verstehe dennoch überhaupt nicht wieso weshalb warum auch immer
jemand noch mehr zahlen soll der sowieso schon jeden monat eig schaun
muss dass er ned verhungert weil alles und jeder nur noch mehr geld haben möchte?!
is nicht böse gemeint: mit dem mehr arbeiten siehts bissl schwierig aus durch die vorher schon geschriebenen
bereitschaften, darüberhinaus nur mal als beispiel letztes jahr hab ich rund 270 atd mehr gearbeitet als ich müsste.
ich finde es eig schon fast ein wenig schade dass man tag und nacht abrufbereit und rund um die uhr auf der arbeit steht
und am ende dann nichtmal mehr ne ein klein wenig was über bleibt von dem man mal essen gehn könnte oder sonst was.
rechne ich nur die ausgaben die sein müssen(!)
bleiben mir für essen und sonstige aktivitäten gerade mal noch 200 euros.
könnte mir mal vllt jemand von euch ein beispiel sagen wie ich mein bereinigtes netto ausrechnen kann?
mfg
meep

ps: geht nicht darum dass ich nicht zahlen will sondern einfach realistischer weiße nicht kann!!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2013 16:51
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo Meep,
die Berechnung des JA halte ich trotz meiner Bemerkungen zum Mangelfall für falsch. Denn wie du deine Lebens- und Arbeitsumstände darstellst, bist du ein Mangelfall.
Wie es aber aussieht, hat das JA keinerlei Abzugspositionen anerkannt, da dein angegebenes Netto und das vom JA also Berechnungsgrundlage genommene "bereinigte" Netto ja sehr nahe beieinander liegen. Zumindest die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel hätten in Abzug gebracht werden müssen.
Ich würde das so nicht hinnehmen und mit den entsprechenden Belegen nochmal beim JA aufkreuzen.
Aber wie bemerkt, beim Mangelfall kann es leider sehr ungemütlich werden.
Gruß
E.


AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2013 17:41
 meep
(@meep)
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genau da is dass problem weshalb ich überhaupt hier bin 😉
was mir vom jugendamt als bereinigtes netto incl abzüge von arbeitsweg usw
vorgelegt wurde is grob überschlagen des nettoeinkommen incl sämtlicher zinsen aus ersparnisen,
spesen zu 100%, urlaubsgeld und weihnachtsgeld. und das is doch kein bereinigtes nettoeinkommen oder irre ich mich?
werden irgendwelche steuern mit einbezogen?
ich fühle mich ehrlichgesagt ein wenig vera.... von dem zuständigen jugendamt.
ich wüsste nur gern noch ansatzweiße mal wie des ganze ungefähr berechnet sein könnte damit das ganze nachvollziehbarer
ist und ich nicht ganz unwissend dem ganzen einfach ausgeliefert bin.
auf hilfe vom jugendamt bzw auskünfte bekommt man nicht wirklich und wenn doch sind diese nicht vollständig.
mfg
meep


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2013 18:20
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo Meep,
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zählen selbstverständlich zu deinem zu berücksichtigenden Einkommen, ebenso Steuererstattungen.
Das bereinigte Netto ist nicht wirklich schwer zu ermitteln. Am besten du orientierst dich an den  "Unterhaltsrechtlichen Leitlinien" des für dich zuständigen Oberlandesgerichts. Die sind leicht zu ergoogeln. Und dort werden sowohl alle anzurechnenden Einkünfte als auch alle abzugsfähigen Ausgaben aufgeführt.
Und damit ermittelst du dein durchschnittliches bereinigtes Netto.
Gruß
E.


AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2013 19:47
 meep
(@meep)
Schon was gesagt Registriert

wenn keine steuererstatungen vorliegen?
danke für den hinweis, ich habe bereits das zuständige olg ausfindig gemacht, mir des ganze
durgesehen und komme somit wieder rum nach dem regelfall eig auf unter 1000 euro selbstbehalt,
außer es besteht bei mir ne andere regelung durch mangelfall ?! gibt es überhaupt abweichungen einfach so nur durch mangelfall??
mfg
meep


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2013 19:56
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo meep,

wenn keine steuererstatungen vorliegen?

Sind denn welche zu erwarten? Hast du, bei vergleichbarem Einkommen, für 2011 welche erhalten.?Ich nehme an, z.B. deine hohen Fahrtkosten hast du bei der Steuererklärung doch angegeben? Wenn also Steuererstattungen zu erwarten sind, aber noch kein Steuerbescheid da ist, können die fiktiv veranschlagt werden

gibt es überhaupt abweichungen einfach so nur durch mangelfall??

Na ja, grundsätzlich ist es ja schon so, dass nur der Betrag über dem Selbstbehalt für den Unterhalt zur Verfügung steht. So ist ja sinngemäß auch die Aussage in den Leitlinien. ABER....
Ich sagte ja schon, da kann es ganz schön ungemütlich werden und alles mögliche verlangt werden von dir. Verzicht auf Auto, Zweitjob, Forderung nach Umzug usw. da musst du dich u.U. ganz schön durchkämpfen.

Gruß
E.


AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2013 21:16




 meep
(@meep)
Schon was gesagt Registriert

aktuell bin ich jetz erst umgezogen weil die wohnungen nähe arbeitsstelle zu teuer sind.
da kommt mich der mehr weg hört sich jetz blöd an aber fast schon billiger!
und zweit job is eig glaub ich nicht mehr zumutbar wenn sowieso schon 50-55stunden
wochen der regelfall sind oder irre ich mich??
verzicht auf auto wie beschrieben ist unmöglich.
hab gerade mal nach den leilinien gerechnet mit allem was ich abzuziehen hab und zum dazu
buchen habe komm ich auf 963,00 euros wobei nur die berücksichtigung einer mehrverschuldung
sprich nur die zinsen der kredite abgezogen wurden (wie laut JA).
mfg
meep


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2013 21:52
 meep
(@meep)
Schon was gesagt Registriert

und steuererklärung hab ich bisher noch keine gemacht!?
mfg
meep


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2013 23:22
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo meep,

Kraftfahrzeugkosten sind nur als berufsbedingte Aufwendungen abziehbar, wenn die Arbeitsstätte nicht in zumutbarer Weise mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist.

Klarstellung: Dies gilt ausschließlich im Mangelfall, d.h. wenn jemand weniger zu zahlen bereit ist als den sogenannten Mindestunterhalt. Das Begehr des Jugendamtes nach Unterhalt laut Zeile 2 der DT, also mehr als den Mindestunterhalt, darf daher m.E. schon allein aufgrund der Fahrtkosten als unverschämter Betrugsversuch einsortiert werden.

Wenn du allerdings unter den Mindestunterhalt kommen willst, dann ist es tatsächlich so, dass die pauschale Berechnung der Fahrtkosten anhand von Entfernung und Kilometerpauschale in vielen Fällen nicht akzeptiert wird.

Ich nehme an, z.B. deine hohen Fahrtkosten hast du bei der Steuererklärung doch angegeben? Wenn also Steuererstattungen zu erwarten sind, aber noch kein Steuerbescheid da ist, können die fiktiv veranschlagt werdenNa ja, grundsätzlich ist es ja schon so, dass nur der Betrag über dem Selbstbehalt für den Unterhalt zur Verfügung steht.

Wenn die Steuererstattung aus den Fahrtkosten als unterhaltsrechtliches Einkommen gewertet wird, dann sind eben diese Fahrtkosten auch bei der Bereinigung des Einkommens zu berücksichtigen. Andersherum gesagt: Wenn das JA meint, die Fahrkosten seien unterhaltsrechtlich unerheblich, weil du diese 37 Kilometer auch zu Fuß oder auf dem Fahrrad zurücklegen könntest (und genau das behauptet das Jugendamt, wenn es 0 Euro an berufsbedingten Kosten in die Berechnung reinschreibt), dann ist aber auch die zugehörige Steuererstattung kein unterhaltsrechtliches Einkommen. Sogar das Jugendamt muss sich in dieser Frage irgendwann mal entscheiden, denn es kann nicht die Kuh gleichzeitig schlachten und melken ... nur ein Richter hätte die Möglichkeit, einen derartigen Schwachsinn kraft seiner richterlichen Unabhängigkeit in einen Gerichtsbeschluss zu zementieren. Dem gewöhnlichen JA-Sachbearbeiter steht das nicht zu, der hat nur die Möglichkeit, ein Gerichtsverfahren anzuleiern, wenn ihm was nicht passt.

Ich sagte ja schon, da kann es ganz schön ungemütlich werden und alles mögliche verlangt werden von dir. Verzicht auf Auto, Zweitjob, Forderung nach Umzug usw. da musst du dich u.U. ganz schön durchkämpfen.

Wir sind uns hoffentlich darüber im Klaren:

auf kfz bin ich angewiesen da ich bereitschaften zu jeder tages und nachtzeit habe.

Verzicht aufs Auto heißt in diesem konkreten Fall gleichzeitig Verzicht auf den Job, und damit ist nun ganz bestimmt niemandem geholfen, auch nicht dem unterhaltsberechtigten Kind - und dies ist ein Sachverhalt, der zumindest den meisten Richtern einigermaßen einleuchten dürfte: Wer die Kündigung erhält, z.B. weil er die im vorliegenden Job geforderten Bereitschaftsdienste nicht mehr erbringen kann, der ist mittelfristig nur bedingt als Unterhaltszahler brauchbar, denn auch ein noch so feiner Unterhaltstitel läuft gepflegt ins Leere, sobald der Gerichtsvollzieher nichts Pfändbares mehr zu finden weiß.

Im übrigen: Dies ist zwar ein Thema, mit dem ich selbst mich nicht auskenne, aber ich werfe hier mal den Vorschlag "aufstockendes Hartz IV" in den Ring. Ist in manchen Fällen ein Ausweg, wenn die holde Familienjustiz einen Unterhaltszahler unter sein eigentliches Existenzminimum gepresst hat.

Und noch eine Sache, mit der ich mich nicht so auskenne - aber wenn jemand, wie es hier offenbar der Fall ist, nur mit viel Trickserei der Familienjustiz auf den Status "leistungsfähig für Mindestunterhalt" schöngerechnet werden kann: dann dürfte an der Forderung nach Begleichung der in der Vergangenheit aufgelaufenen Unterhaltsschulden so einiges faul sein. Dass Schulden aufgelaufen sind, zweifle ich dabei nicht an, denn es bestand offenbar ein gültiger Titel, der nicht oder nicht in vollem Umfang bedient wurde; aber ob diese Schulden derzeit in der genannten Höhe von 75 Euro monatlich zurückgezahlt werden müssen, da habe ich doch so meine Bedenken.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2013 00:20
 meep
(@meep)
Schon was gesagt Registriert

vielen dank für die doch sehr aufschlussreichen antworten!

was ich daran nur sehr schade finde is dass richtlinien erstellt werden
und am ende dann sowieso missachtet werden..
is irgendwie totaler unsinn!!
ich habs endlich nach jahren jetz zum anfang diesen jahres geschafft aus dem schuldenberg monatlich ein kleines plus stehen zu lassen
dann wird einem vorgerechnet " wie viel man doch eig abdrücken könne"
komisch fand ich nur dass mein durchschnittslohn (netto)
mein bereinigtes netto sein soll *kopfschüttel*

wie verhält man sich dann in so nem fall am besten??

mfg
meep


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2013 01:00
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo meep,

komisch fand ich nur dass mein durchschnittslohn (netto) mein bereinigtes netto sein soll *kopfschüttel*

Tja, die Damen und Herren spekulierten wohl auf deine Ahnungslosigkeit - aber das hat sich dann ja wohl inzwischen als Fehlspekulation entpuppt 😉

wie verhält man sich dann in so nem fall am besten??

Sag' uns mal, welchen Kampf du ausfechten möchtest: Es gibt mindestens zwei Möglichkeiten, nämlich einen "kleinen" und einen "großen" Kampf.

Der "kleine" Kampf besteht darin, die aktuelle Forderung des Jugendamtes (Unterhalt laut Zeile 2 der DT) abzuschmettern und es bei jenen 225 Euro Unterhalt zu belassen, die in der Vergangenheit per Gerichtsbeschluss unwidersprochen festgesetzt wurden, die du bislang aber nicht / nicht immer / nicht vollständig gezahlt hast.

Dieser Kampf dürfte vergleichsweise leicht zu gewinnen sein (hundertprozentige Sicherheit gibt es aber auch hier nicht), vielleicht reicht es dafür bereits aus, dem JU schriftlich eine eigene Berechnung vorzulegen, die auf Zeile 1 hinausläuft und dabei möglichst wenig Angriffsflächen liefert, an denen das JA vor Gericht erfolgreich herumkritteln könnte. Wir können gerne versuchen, so eine Berechnung hier zusammen zu erstellen; im Wesentlichen läuft es darauf hinaus zu argumentieren, dass der Bedarfskontrollbetrag der 2. Zeile unterschritten ist (Anmerkung 6 in der Düsseldorter Tabelle).

Dies verbindest du dann mit dem Angebot, an dem bereits titulierten Mindestunterhalt nicht zu rütteln, aber der Weigerung, einen Titel gemäß Zeile 2 zu unterschreiben. Es besteht ein Restrisiko, dass das Jugendamt anschließend ein neues Gerichtsverfahren gegen dich anstrengt, aber im Normalfall sollten die wirklich Besseres zu tun haben, als sich bei einer derart unsicheren eigenen Position für gerade mal 16 Euro monatlich auf gerichtliches Glatteis zu begeben. Vermutlich solltest du das verbinden mit einem Kuhhandel hinsichtlich der Unterhaltsschulden-Rückzahlung - d.h. das Angebot, den Mindestunterhalt zu zahlen, an die Bedingung knüpfen, dass dann aber die Rückzahlung der Unterhaltsschulden von 75 Euro / Monat bis auf weiteres ausgesetzt, oder wenigstens auf einen eher symbolischen Betrag reduziert werden muss.

Die Frage ist halt, ob du mit tituliertem Unterhalt in Höhe von Zeile 1 der DT leben kannst. Insbesondere: Bereits ab dem 6. Geburtstag des Kindes sind's nicht mehr 225 Euro, sondern 272 Euro.

Der "große" Kampf besteht darin, tatsächlich unter den Mindestunterhalt zu kommen, d.h. als Mangelfall anerkannt zu werden. Deine Zahlen sehen schon nach Mangelfall aus: Es sind ca. 1.450 Euro netto; du kannst vermutlich glaubhaft machen, dass die Fahrt zur Arbeit wegen der unfreundlichen Arbeitszeiten und der Bereitschaftsdienste das eigene Auto erfordert; und auch wenn die Pauschale gekippt wird, lassen sich Fahrtkosten für 37 Kilometer nicht mal eben so wegdefinieren. Bereits damit dürftest du, wenn der Richter halbwegs realistisch bleibt, unterhalb der 1.225 Euro liegen, bei denen du zum Mangelfall wirst. Eventuell kann auch noch ein Teil des Schuldendienstes berücksichtigt werden, aber du hast ja selber bereits festgestellt, was für eine unsichere Angelegenheit das ist. Versuchen kann man's aber allemal.

Allerdings: Bereits im Normalfall ist es schwierig genug, als Mangelfall anerkannt zu werden, weil unsere Robin Hoods in Robe höchst ungern einen Unterhaltspflichtigen mit weniger als dem sogenannten Mindestunterhalt davonkommen lassen. In deinem Fall kommt erschwerend hinzu, dass bereits ein Gerichtsurteil über den Mindestunterhalt besteht; und dass, wenn ich dich richtig verstanden habe, sich seitdem deine finanzielle Situation sogar eher einen Tick verbessert hat. Und nun erklär' mal einem Richter, warum sein Kollege damals den Mindestunterhalt festgesetzt hat; er selbst dich aber mit weniger davonkommen lassen soll ...

Wie gesagt: Deine Entscheidung, welchen Kampf du kämpfen willst. Beachte aber, dass der "kleine" Kampf ein "freiwilliges" Angebot über den Mindestunterhalt umfasst - und das solltest du NUR dann aussprechen, wenn du den "großen" Kampf NICHT führen willst, nicht jetzt und auch später nicht: Denn wenn du so etwas einmal freiwillig angeboten hast, ist es später kaum noch möglich zu argumentieren, dass du dafür ja gar nicht leistungsfähig bist.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2013 02:16
 meep
(@meep)
Schon was gesagt Registriert

muss mich hier echt für die vielen antworten bedanken 🙂

vielleicht vorher noch eine richtigstellung bezüglich der 75 euro geforderten tilgung der unterhaltsschulden:
da ich bisher nie zahlen KONNTE sind diese schulden entstanden. mein fehler dass ich mich aus unwissenheit einfach damit abgefunden hatte zahlen zu müssen obwohl ich eigentlich gar nicht kann...
der vorletzte brief vom JA enthielt sinngemäß diesen text: "da sie bisher keinen unterhalt geleistet haben und auch nicht an die tilgung des ausstehenden unterhalts denken, habe ich beim gericht die zwangsvollstreckung beantragt. ich könnte diese abwenden wenn sie bis xx.xx.2013 300 euro zahlung leisten. die 300 euro setzten sich aus 225 euro mindestunterhalt und 75 euro tilgung zusammen. mit freundlichen grüßen. ihr sachbearbeiter vom jugendamt"

da mir nichts anderes übrig blieb habe ich mein konto noch weiter überzogen um die 300 euro überweisen zu können....
im letzten brief (den mit der schönrechnerei) stand dann auf einmal, dass die 75 euro tilgung nur so in den raum gestellt waren und man sich auch auf einen anderen betrag einigen könnte....

denke allerdings nicht, dass die sich mit 20 euro im monat zufrieden geben würden....

was mir sonst noch im kopf rumspukt:
der titel stammt ja vom gericht. kann da das jugendamt überhaupt eigenständig was rumändern oder können die sagen "du wurdest aber vom gericht zu 100% des mindestunterhalts (derzeit 225 euro) verdonnert, also zahl das auch, selbst wenn wir eigentlich anhand von den berechnungen sehe,n dass du eigentlich nicht kannst"?

die hilfe mit der berechnung hier übers forum nehme ich gerne in anspruch. ich werde die notwendigen zahlen posten sobald ich mehr zeit habe 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2013 22:01
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

im letzten brief (den mit der schönrechnerei) stand dann auf einmal, dass die 75 euro tilgung nur so in den raum gestellt waren und man sich auch auf einen anderen betrag einigen könnte....

denke allerdings nicht, dass die sich mit 20 euro im monat zufrieden geben würden....

Warum sollten die sich nicht mit 20 € zufrieden geben? Wenn du nichts zahlst, bleiben sie erst mal darauf sitzen. Gerade wenn du nachweist, dass du nicht zahlen kannst (z.B. als Hartz IV- Empfänger) sind 20 € doch ein tolles Angebot.

Hast du bei deinem titulierten Unterhalt mal über eine Aufstockung nachgedacht? Wenn du tatsächlich ein Mangelfall bist, würde dir das evtl.helfen. Wenn du deine Zahlen hier reinstellst, rechnet bestimmt einer drüber und können dir dazu was sagen (Abänderungsklage etc.)


A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2013 22:09
 meep
(@meep)
Schon was gesagt Registriert

@hexesyl: meinst du mit aufstockung das von malachit aufstockende hartz 4? falls das gemeint ist, habe ich mir nur mal grob die bedingungen durchgelesen, die dafür erfüllt sein müssen. weiter kam ich bisher nicht. würde auch gern erst mal auf die (hoffentlich erfolgreiche) neuberechnung vom JA warten und wenn die sich querstellen führt daran kein weg vorbei. zumindest werde ich dann versuchen dieses zu bekommen. wobei sich mir ehrlich gesagt nicht so ganz der sinn erschließt dass ich dann vom staat geld bekomm damit ich nicht verhungern muss falls ich den unterhalt doch zahlen muss. wäre doch rein vom finanziellen her einfacher und kostensparender wenn der unterhalt erlassen bzw entsprechend runtergeregelt wird statt dass der staat erst unterhalt einzieht aber mir dann wieder geld für essen gibt....falls ich hier nen denkfehler hab, bitte korrigiert mich

aber hier jetzt meine zahlen:

zinsen aus vermögen: 29,18 euro
kreditzinsen: 96,71 euro

weg zur arbeit: 37,5 km
berechnet hab ich ja oben schon mal. komme pro tag auf 21 euro
würde bei 220 tagen 4620 euro/jahr ausmachen und bei 225 tagen 4725 euro/jahr.
entsprechend monatlich 385 euro bzw 393,75 euro

frage hierzu: wird generell nur mit 220 arbeitstagen pro jahr gerechnet oder erkennt das JA es an, dass es 2012 225 arbeitstage waren? sind zwar nur ein paar euro um die es letztlich pro monat geht, aber mich interessiert der sachverhalt generell
(hab bisher leider immer nur firmenintern die stunden wärend der bereitschaft aufgeschrieben. werde dies aber schon allein für die steuererklärung ab diesem jahr ändern und wirklich alles was ich für die firma außerhalb der normalen arbeitszeit gefahren bin aufschreiben und evtl vom chef gegenzeichnen lassen, damit ich was in der hand hab. sind ja zum teil nicht einfach nur fahrten in die firma sondern angeordnete fahrten vom chef mit meinem privatwagen - außer den geleisteten arbeitsstunden kriege ich hierfür nämlich KEINE erstattungen. verpflegungspauschalen gibts auch nur wenn ich mit dem firmenwagen quer durch deutschland fahre)

zahlen aus der lohnsteuerbescheinigung:
bruttoarbeitslohn: 26762,50 euro
davon gehen 9240,90 euro weg
(lohnsteuer 3255,03; soli-zuschlag 178,93 euro; kirchensteuer 260,36 euro; gesetzl. rentenvers. 2622,71 euro; krankenvers. 2194,54 euro; pflegevers. 327,86 euro; arbeitslosenvers. 401,47 euro)
verpflegungszuschuss bei auswärtstätigkeit: 174 euro (laut OLG stuttgart sind davon aber nur 1/3 als einkommen ansetzbar!) heißt: 58 euro aufs jahr bzw 4,83 euro pro monat

weihnachtsgeld und urlaubsgeld hab ich jetzt nicht extra angegeben, ist ja immerhin schon im bruttolohn enthalten

hab noch ne frage zur steuerrückerstattung, die ich ja bisher nicht hatte, da keine steuererklärung gemacht...:
die steuererstattung zählt ja laut leitlinien etc zu einkommen.  wenn ich dieses jahr das erste mal die steuererklärung mache, wollte ich mir für die zurückliegenden jahre auch was holen. wie verhält es sich hier mit der anrechnung zum einkommen? rein von der logik her geht doch die steuererklärung z.b. von 2009 niemandem was an außer mich? hatte eigentlich ursprünglich vor mit der rückerstattung die schulden beim JA bzw der unterhaltsvorschussstelle zu begleichen

und noch ne frage wegen dem weg zur arbeit: reicht es dem JA nochmal (obwohl die eigentlich mit den ganzen unterlagen die adresse meiner arbeitsstelle hatten) die adresse des arbeitgebers mitzuteilen und einfach nen routenplan von googel ausdrucken zu lassen um zu belegen dass es wirklich 37,5 km sind?

mfg
meep


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2013 13:08
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Meep,

die 300 euro setzten sich aus 225 euro mindestunterhalt und 75 euro tilgung zusammen.

Das liest sich so, als gäbe sich das JA mit dem ohnehin beschlossenen Mindestunterhalt zufrieden (zur Höhe der aufgelaufenen Schulden kann man in Deinem Thread nichts lesen), deshalb solltest Du Dir jegliche weitere Rechnerei diesbezüglich sparen und lediglich über die Höhe der Tilgung mit denen diskutieren.

Eine Abänderung und Anerkennung als Mangelfall halte ich in Deinem Fall für nahezu ausgeschlossen, weil die Einkommensgrundlage bei Festlegung des Unterhalts - wie Du selbst schreibst - in 2011 noch bescheidener war:

dumm wie ich damals war habe ich die 225 euro mindestunterhalt einfach so hingenommen obwohl ich nicht wusste wie und von was ich diesen zahlen soll (lohn war damals noch niedriger, weg zur arbeit noch länger.

Mehr als den Mindest-KU solltest Du jetzt aber in keinem Fall akzeptieren.

Was machen Deine Überlegungen hinsichtlich Aufstockung ?

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2013 15:51
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

@hexesyl: meinst du mit aufstockung das von malachit aufstockende hartz 4? falls das gemeint ist, habe ich mir nur mal grob die bedingungen durchgelesen, die dafür erfüllt sein müssen. weiter kam ich bisher nicht. würde auch gern erst mal auf die (hoffentlich erfolgreiche) neuberechnung vom JA warten und wenn die sich querstellen führt daran kein weg vorbei. zumindest werde ich dann versuchen dieses zu bekommen. wobei sich mir ehrlich gesagt nicht so ganz der sinn erschließt dass ich dann vom staat geld bekomm damit ich nicht verhungern muss falls ich den unterhalt doch zahlen muss. wäre doch rein vom finanziellen her einfacher und kostensparender wenn der unterhalt erlassen bzw entsprechend runtergeregelt wird statt dass der staat erst unterhalt einzieht aber mir dann wieder geld für essen gibt....falls ich hier nen denkfehler hab, bitte korrigiert mich

Du brauchst auf keine Neuberechnung warten, da du einen Titel hast. Der wird ja wahrscheinlich nicht nach oben gehen. Also könntest du alles einreichen. Sollte dein tital abgeändert werden- egal in welche Richtung, bist du eh verpflichtet, dieses mit zu teilen.

Tja von rechte in linke Tasche halt.


A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2013 20:45




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