Unterhaltsrückzahlu...
 
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Unterhaltsrückzahlung

 
(@lucas)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Allerseits,

also ich muß jetzt noch mal fragen wegen meinem Unterhalt. Ich war bis ende Oktober für 18 Monate in einer Fortbildungsmaßnahme (selbstgezahlter weise) in der das JA mir den Unterhalt für meinen Sohn (5) gezahlt hat. Da die Schule seine Zeit für mich beansprucht hat konnte ich nicht nebenbei arbeiten, um selbst zu zahlen. So habe ich das denen erklärt und dann seitdem nix mehr von ihnen gehört. Jetzt war ich 2 Tage nach der Beendigung dort und habe erklärt, daß ich noch arbeitslos bin, aber intensiv suche. Jetzt zahlen die erstmal wortlos weiter und ich weiß nicht wirklich, wo ich drann bin. Was muß ich denn dann alles zurückzahlen? Innerhalb der Fobi war es mir ja nicht möglich, und jetzt suche ich ja und habe gute Aussichten auf eine, wenigstens Halbtagsstelle. Die nächste Frage wäre, wieviel ich bei einem Nettolohn von ca 700€ dann zahlen müßte? Richtet sich das auch nach der Düsseldorfer Tabelle, obwohl ich unter dem Selbstbehalt liege? Zumal das weinige Gehalt nicht von Dauer sein wird, weil ich ja weiter suche, um auf 100% Stelle zu kommen, damit ich endlich selber zahlen kann. Mittlerweile erkenne meine Sachbearbeiter, daß ich wirklich bemüht bin und mich um meinen Sohn auch kümmere, was anscheinend nicht sehr häufig da gesehen wird...Also, wäre mal wieder über ein wenig Hilfe dankbar...

Liebe Grüße Lucas


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2004 22:01
(@mr999)
Rege dabei Registriert

Bei mir ist fast das gleiche der Fall, ich habe jetzt paar mal nachgefragt beim Jugendamt.
Die meinten das ich nix zurückzahlen muß, weil ich ja zahlen würde aber nicht kann!
Weil ich arbeitslos bin.
Und das ist eben der Unterschied!
Andere Leute die können regelmäßig Unterhalt zahlen, wollen aber nicht!
Und genau die müssen dann alles zurückzahlen.
Wäre ja auch ein Ding, wenn man das alles zurückzahlen müßte später, wenn man Arbeit hat......:)

Ich habe aber auch noch eine Frage zu dem Selbstbehalt von 830€.
Wie ist das wenn ich mit meiner neuen Freundin zusammenziehe, wird Ihr Gehalt dann mit dazugerechnet ?

Also wenn ich dann wieder Arbeit habe und so vielleicht 800-900€ Netto verdiene und sie auch, wird das dann zusammengezählt ?
Und davon müßte dann 199€ Unterhalt gezahlt werden ?

[Editiert am 15/11/2004 von mr999]


AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2004 15:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ihr beiden,

es ist richtig: Wer leistungswillig aber nicht leistungsfähig ist, muss i.A. nicht zurückzahlen.

@mr999
Einkünfte deiner LG sind nicht unterhaltsrelevant. Es kann jedoch dein SB um die Mietersparnis gekürzt werden. Im SB sind 320 € Warmmiete enthalten. Zahlst du weniger, kann die Differenz den SB reduzieren. Kann, nicht muss. Dies erfolgt nur auf Antrag der Gegenseite.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2004 15:32
(@milli)
Schon was gesagt Registriert

hi lucas,

bei meinem freund war das anders. der war zum zeitpunkt der geburt arbeitslos. das JA hat dann den unterhaltsvorschuss von 122 euro gezahlt und meinten sie würden sich nochmal mit ihm in verbindung setzen. da ist aber dann 4 jahre nix passiert. zwischenzeitlich ist ihm seine
ex aber auf den leim gegangen und er hat dann den ausgleichsbetrag von 70 euro, da regelunterhalt 192 euro, regelmässig gezahlt. auf diesem JA wurde ihm auch noch gesagt er wäre ja nicht leistungsfähig und müsse nix zahlen. wir dachten immer man müsse nur die 122 euro zurückzahlen!
dann ist seine ex umgezogen und ein anderes JA war jetzt zuständig. die waren völlig empört, dass da 4 jahre nix passiert ist! mein freund macht zurzeit eine umschulung, hat aber nur ca. 500 euro. die vom JA sagt aber da das kind noch minderjährig ist hat er eine gesteigerte unterhaltspflicht. er muss jetzt den regelbetrag von 192 euro der letzten 4 jahre, d.h. so 4000 euro zurückbezahlen und monatlich 192 euro laufende zahlungen leisten. obwohl er unverschuldet durch krankheit arbeitslos war und die 70 euro freiwillig gezahlt hat. bei uns hat das niemanden interessiert das mein freund aufgrund gesundheitlicher probleme auch keinen nebenjob annehmen konnte. tja, dann frag ich mich warum mein freund obwohl er freiwillig gezahlt hat, obwohl er nicht leistungsfähig war und immernoch nicht ist, trotzdem zurückzahlen muss und von 500 euro auch noch 192 jeden monat bezahlen muss?????
kann mir das mal jemand erklären???

ich rate dir nur: mach die sofort beim JA fachkundig bevor du vor einem riesen schuldenberg stehst!!!


AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2004 22:06
 AJA
(@aja)
Registriert

Hallo DeepThougth,

Es kann jedoch dein SB um die Mietersparnis gekürzt werden. Im SB sind 320 € Warmmiete enthalten. Zahlst du weniger, kann die Differenz den SB reduzieren.

Das ist im Grunde die Antwort auf meine Frage in einem anderen Thread. Kannst du mir noch verraten, wie genau diese Mietersparnis berechnet wird? Wir haben eine Warmmiete von ca. 850 €, sind aber zu viert, mein LG ist allein. Rechnet sich das geteilt durch zwei, dann liegt er ja über diesen 320,-- €. Rechnet es sich geteilt durch fünf hätte er eine Ersparnis von 240,-- €, oder wie?

Gruß AJA


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2004 21:51
(@mr999)
Rege dabei Registriert

ja ich verstehe das auch nicht so richtig.
Bei uns wäre es dann so das wir zu zweit wären in einer Wohnung, und die darf dann nicht mehr als 320 € kosten oder wie ?


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2004 22:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Aja,

Wir haben eine Warmmiete von ca. 850 €, sind aber zu viert, mein LG ist allein

Es ist eine Faustregel, mehr nicht. Im Streitfall und vor allem, wenn nicht nach Stufe nach 1 der DT gezahlt wird/werden kann, tritt das auf Antrag des Unterhaltsberechtigten ein.

Jetzt können wir eine komplizierte Quotelung des Mietanteils der Kinder und des der Erwachsenen machen - führt nicht wirklich zu einem Ergebnis. Letztlch hat dein LG ja mit Küche, Bad, Sz, WoZi keinen eigenen Raum - im Normalfall.

Jetzt wäre zu extrapolieren, dass er ja eigentlich gar keine Miete zahlen müsste (Nutzung von ohnehin vorhandenem Wohnraum) bis hin zu er zahlt die volle Hälfte und "subventioniert" damit auch den Wohnraum der Kinder, zu denen er rechtlich keinerlei Verpflichtung hat. Die Wahrheit liegt vermutlich irgendwo in der Mitte.

@mr999

Wohnung, und die darf dann nicht mehr als 320 € kosten oder wie ?

Nein! Es geht um seinen Mietanteil. Wenn der unter 320 € liegt, kann der SB um die Differenz von 320 € und tatsächlicher Miete gekürzt werden.

DeepThought

[Editiert am 17/11/2004 von DeepThought]


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2004 23:36