Hallo zusammen,
bin seit einigen Jahren geschieden. Habe nun erfahren, dass meine Ex letzten
Monat wieder geheiratet hat.
Die Freude war entsprechend gross, allerdings kam mir zu Ohren,
dass ich weiter zahlen muss, wenn der neue Mann z.B. Sozialhilfeempfänger
ist.
Gibts sowas tatsächlich?
Habe leider erst nächste Woche einen Termin beim RA,
aber im Moment schwirrt mir nur dieser Gedanke durch den Kopf.
Danke schon mal im Voraus
MfG
Kabel
Hallo Kabel,
also normalerweise ist die Ex-Frau auch verpflichtet Dir zu sagen, daß sie wieder geheiratet hat.
Mit einer Wiederheirat erlischt die Unterhaltspflicht.
Normalerweise bist Du jetzt nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet und würde den auch sofort einstellen.
Soll doch mal der neue Mann oder die Ex gucken wie sie zu Geld kommen.
Ich würd mir da mal keine großen Sorgen machen, da es ja schon eine Unterhaltsverwirklichung ist, wenn sowas nicht sofort mitgeteilt wird.
Rein rechtlich ist der Unterhalt für Dich jetzt erledigt.
Zahlen müßtest Du aber dann erst wieder, sollte sie sich scheiden lassen und dann zum Sozialamt wandern.
Da könnten die wieder an der Tür klopfen.
Also, nix mehr überweisen bitte, das Geld wäre nämlich weg.
Müßte glaub ich auch in dem Scheidungsurteil per § stehen, daß der Unterhalt bei einer erneuten Heirat erlischt.
Gruß
Melly
