Hallo zusammen,
ich habe vor ca. eine Woche ein Schreiben von Jugendamt bekommen in dem es sich um Unterhaltsrückstand handelt.
Ich war innerhalb August - September 2010 insgesamt 3 mal am Knie operiert und danach habe ich erst im Januar 2011 mein volles Monats Lohn von Arbeitgeber wieder bekommen. Bis Mitte September war ich gesetzliche 6 Wochen von Arbeitgeber bezahlt, ab mitte September bis 10 Dezember von Krankenkasse( ca 70% von normale Lohn.) Ab ca. 20 Oktober lief die Einglederung, habe aber kein Cent von Arbeitgeber
bekommen. In der Zeit zwischen August- Ende Januar, habe ich nur am erste August und am 30 Dezember die Unterhalt überwiesen. Gleich am Anfang September habe ich mich bei Jugenamt wegen Unterhalt gemeldet. Ich habe alle Auszahlungen und Kontoauszuge an Jugenamt geschickt damit mir für die Zeit andere Unterhaltskosten berechnet werden.
Nun das Schreiben von Jugendamt:
Sehr geehrter Herr...,
wie Sie uns mitgeteillt haben, erhielten Sie im obengenannten Zeitraum Krankengeldzahlungen von monatlich 1.230 Euro. Nach der Selbstbehalt Laut Dü Tab bei monatlich 770 Euro liegt, solange ein Unterhaltspflichtiger krank oder Arbeitslos ist, übersteigt ihr monatliches Krankengeld den Selbstbehalt um 460 Euro. Der Unterhaltsrückstand beträgt 1038 Euro.
Mein normales Selbstbehalt liegt ca. bei 875 Euro. Mit 770 Euro kann ich mir gar nicht vorstellen zu existieren. Auch die Eingliederung hat mich täglich 62 km gekostet. Ausserdem trage ich bei Finanzamt gemensame Schulden von 291 Euro jeden Monat ( werden von Nettolohn abgezogen, nicht von Selbstbehalt ) .
Was meint Ihr? Wie soll ich vorgehen? Ich habe schon dutzend mal wegen gemeinsame Schulden bei Jugendamt gesagt/ berichtet. Mein Fzg konnte ich auch in der Zeit nicht abmelden. Kann mich der Jugendamt wie einen Arbeitslosen oder Kranken in der Zeit einstuffen?
Hi
wie Sie uns mitgeteillt haben, erhielten Sie im obengenannten Zeitraum Krankengeldzahlungen von monatlich 1.230 Euro. Nach der Selbstbehalt Laut Dü Tab bei monatlich 770 Euro liegt, solange ein Unterhaltspflichtiger krank oder Arbeitslos ist, übersteigt ihr monatliches Krankengeld den Selbstbehalt um 460 Euro. Der Unterhaltsrückstand beträgt 1038 Euro.
Das ist erstmal richtig, dein SB liegt bei 770,-Euro.
Du kannst aber versuchen die Mehrkosten durch Krankeit(belegbare Arztbesuche, Fahrten der Eingliederung,...) geltend zu machen und von deinem Netto abziehen.
Ob das aber gelingt und das JA darauf einsteigt, wage ich zu bezweifeln.
Gruss Wedi
Hi
Ich will mal ketzerisch sein, sprich hypothetisch.
In den meisten URL ist der SB für Arbeitnehmer 950€, für Arbeitslose 770€. Der SB für Leute mit Krankengeldbezug taucht dort gar nicht auf. Worin unterscheidet sich also ein Arbeitnehmer von einem Arbeitslosen? Richtig, durch einen Arbeitsvertrag. Aber hier ist der Krankengeldbezieher in einem Arbeitsverhältnis, also müsste ihm der SB von 950€ zustehen. Als Sozialleistungen werden zwar Arbeitslosengeld und Krankengeld parallel aufgeführt, der Unterschied besteht aber im arbeitsrechtlichen Verhältnis. Daraus schlussfolgernd zu begründen, ein Krankengeldbezieher ist genauso einzustufen wie ein Arbeitsloser oder ALG2-Empfänger, kann ich nicht nachvollziehen. Und ich kann es auch nicht irgendwo in Statistiken oder Gesetzen finden.
Ich stelle mir gerade den Hickhack vor, ein arbeitender Mangelfall mit einem normalen SB von 950€ ist lediglich tageweise krank. Wird hier also der SB dann monatsweise neu aufgeschlüsselt? Nein, wird es nicht. Dies aber zu schlussfolgern bei längerer Krankheit würde gegen den Gleichheitsgrundsatz verstossen, ein klarer Fall für das BVerfG.
Frage doch mal das JA nach der gesetzlichen Grundlage, wonach der SB im Krankheitsfall auf 770€ abzusenken ist, obwohl Du laut Arbeitsrechtverhältnis Arbeitnehmer bist und dementsprechend auch der Titel gestaltet ist.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
ich schliesse mich oldies Einschätzung an. Wenn man die Hose mit der Kneifzange anzieht und hypergenau sein möchte, könnte man für die Dauer der Krankschreibung möglicherweise die ansonsten in Abzug gebrachten Fahrtkosten zur Arbeit nicht anerkennen; ansonsten sehe ich da aber auch wenig Spielraum.
Grüssles
Martin
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danke für die Antworten,
Ich werde dann heute was schreiben, ich lege die ganzen Termine für Arzt Besuche dazu( über 25 Km einfacher Weg ) und natürlich die Fahrstrecke zur Arbeit / Eingliederung. Und dann soll mir die freundliche Frau von Jugendamt auch erklären wie ich die gemeinsame Schulden bei FA von 291 Euro von SB 770 Euro bezahlen soll ( wird jedesmal übersehen ).
